Datenschutz-, IT- & Vertragsrecht.
Wer?
Rechtsanwalt Marcel Wetzel hat sich in seiner Beratungspraxis insbesondere auf die Gebiete des Datenschutz-, IT- & Vertragsrechts spezialisiert, wobei er besonderen Wert auf praxisnahe Lösungen legt. Daneben ist er als Autor und Dozent tätig und vermittelt hierbei auch teils rechtlich komplexe Sachverhalte für den juristischen Laien verständlich.
Was?
Die Rechtsanwaltskanzlei Wetzel berät Privatpersonen und Unternehmen sowohl bundesweit als auch international vorwiegend zu Fragen aus dem Bereich des Datenschutz- und IT-Rechts. Wir helfen bei Marken- und Patentanmeldungen oder bei der Durchführung von Marketingmaßnahmen. Zudem erstellen wir auf Mandanten maßgeschneiderte Verträge, prüfen solche und setzen bei Bedarf auch die entsprechenden Rechte durch.
Wo?
Obwohl wir eine moderne Kanzlei sind, welche die besonderen Umstände jedes Einzelfalls berücksichtigt und deshalb auch gern einmal zum Mandanten kommt, finden Sie uns natürlich auch – klassisch – in unseren Kanzleiräumen im Berliner Westend, wo wir uns bei einem Termin mit Ihnen gern die Zeit nehmen Ihr Anliegen zu besprechen.
Neueste Blog-Posts
Auftragsverarbeitung nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Ab dem 25. Mai 2018 beginnt die Gültigkeit der europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Verordnung bringt viele Grundsätze und einzuhaltende Vorschriften mit sich. Eine der Pflichten ist die korrekte Ausführung der Auftragsverarbeitung. Dieses Thema möchten wir nun genauer betrachten. Was also verstehen wir unter einer Auftragsverarbeitung und wie ist diese rechtskonform durchzuführen? […]
Auskunftsrecht des Betroffenen gemäß Artikel 15 DSGVO
Sobald ein Verantwortlicher personenbezogene Daten einer betroffenen Person verarbeitet, hat diese das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen. Ist dies der Fall, so kann die betroffene Person auf eine Auskunft über bestimmte Informationen der verarbeiteten personenbezogenen Daten bestehen. […]
„Privacy by Default“ und „Privacy by Design“
Neue Grundsätze des Datenschutzes Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) definiert in Artikel 25 und Erwägungsgrund 78 zwei neue Grundsätze. Sie sollen die Verantwortlichen dabei unterstützen, interne Strategien und Maßnahmen zu ergreifen, um die DSGVO einhalten zu können. Es handelt sich um „Privacy by Default“ und „Privacy by Design“. Was also bedeuten diese neuen Begriffe? […]