Datenpannen-Soforthilfe | Rechtsanwaltskanzlei Wetzel

Datenpannen-Soforthilfe: Wir übernehmen Bewertung, Meldung und Kommunikation.

Eine E-Mail an den falschen Empfänger, ein gehacktes Konto, ein verschlüsselter Server: Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss der Aufsichtsbehörde grundsätzlich binnen 72 Stunden ab Kenntnis gemeldet werden (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Bei hohem Risiko sind zusätzlich die Betroffenen zu benachrichtigen (Art. 34 DSGVO). Wir nehmen Ihnen beides ab: anwaltlich, dokumentiert und zum Festpreis.

Was die Soforthilfe umfasst

Ersteinschätzung

Wir sichten den Vorfall mit Ihnen und klären, ob und was zu melden ist.

Risikobewertung und Dokumentation

Belastbare, begründete Bewertung nach den EDSA-Leitlinien 9/2022 und Dokumentation gem. Art. 33 Abs. 5 DSGVO.

Meldung an die Aufsichtsbehörde

Wir erstellen die Meldung nach Art. 33 DSGVO und reichen sie über das Formular Ihrer zuständigen Behörde ein.

Benachrichtigung der Betroffenen

Falls erforderlich formulieren wir die Benachrichtigung nach Art. 34 DSGVO in klarer, einfacher Sprache.

Kommunikation mit der Behörde

Rückfragen der Aufsichtsbehörde beantworten wir für Sie, als Ihre anwaltliche Vertretung.

Empfehlungen zur Prävention

Konkrete Hinweise, wie Sie vergleichbare Vorfälle künftig vermeiden.

So läuft es ab

  1. Sie fragen die Soforthilfe über das Formular unten an oder rufen uns an unter 030 895 66 160.
  2. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen und nehmen den Vorfall strukturiert auf. Nutzen Sie gern vorab unseren Datenpannen-Check, dessen Ergebnis Sie uns mitsenden können.
  3. Wir bewerten das Risiko, stimmen das Vorgehen mit Ihnen ab und übernehmen Meldung und Benachrichtigung fristgerecht.
  4. Sie erhalten die vollständige Dokumentation für Ihre Unterlagen (Art. 33 Abs. 5 DSGVO) samt Präventionsempfehlungen.

Festpreis

1.190 € je Fall, zzgl. USt.

Der Festpreis umfasst die oben beschriebenen Leistungen für einen Datenschutzvorfall. Bei außergewöhnlich umfangreichen Vorfällen besprechen wir den zusätzlichen Aufwand vorab transparent mit Ihnen. Für Mandanten im Compliance-Abo gelten die dort vereinbarten Konditionen.

Kanzlei statt anonymer Plattform

Ihre Angaben zu einem Datenschutzvorfall sind sensibel. Bei uns unterliegen sie dem Mandatsgeheimnis. Sie haben einen festen anwaltlichen Ansprechpartner, der Sie gegenüber der Behörde vertreten darf, statt eines anonymen Portals, das Ihnen nur Vorlagen liefert. Zugleich arbeiten wir aufgrund unserer jahreangen Erfahrung so effizient, dass ein verlässlicher Festpreis möglich ist.

Soforthilfe anfragen

Ihre Angaben werden nicht an einen Server übertragen. Beim Absenden öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht an mail@wetzel.berlin, die Sie vor dem Versand prüfen können. In dringenden Fällen rufen Sie uns direkt an: 030 895 66 160.

Häufige Fragen

Ist jede Datenpanne meldepflichtig?

Nein. Eine Meldung ist entbehrlich, wenn die Verletzung voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt (Art. 33 Abs. 1 DSGVO). Genau diese Frage beantwortet unsere Risikobewertung. Dokumentiert werden muss der Vorfall aber immer (Art. 33 Abs. 5 DSGVO).

Was passiert, wenn die 72 Stunden schon abgelaufen sind?

Dann ist unverzüglich nachzumelden und die Verzögerung zu begründen (Art. 33 Abs. 1 Satz 2 DSGVO). Auch dabei unterstützen wir Sie.

Kann ich den Vorfall zuerst selbst einschätzen?

Ja. Mit unserem kostenlosen Datenpannen-Check erhalten Sie in wenigen Minuten eine strukturierte Ersteinschätzung samt Dokumentation, die Sie uns bei einer Beauftragung mitsenden können.