Externer Datenschutzbeauftragter für Ihre Organisation
Als Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin übernehmen wir alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen, Vereine, Behörden und Gemeinden. DSGVO-konform, anwaltlich abgesichert und mit flexiblen Laufzeiten.
Braucht Ihre Organisation einen Datenschutzbeauftragten?
Das europäische und deutsche Datenschutzrecht verpflichtet viele Organisationen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten – ob Unternehmen, eingetragener Verein, Behörde oder Gemeinde. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht kann zu erheblichen Bußgeldern führen.
Die gesetzliche Grundlage
Nach § 38 BDSG in Verbindung mit Art. 37 DSGVO sind Organisationen zur Bestellung verpflichtet, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Öffentliche Stellen wie Behörden und Gemeinden sind grundsätzlich immer bestellpflichtig, unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Darüber hinaus gibt es weitere Bestellpflichten, die unabhängig von der Mitarbeiterzahl eingreifen.
Mitarbeiterzahl
Ab 20 Personen, die regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Sensible Daten
Verarbeitung besonderer Kategorien wie Gesundheitsdaten, biometrische Daten, religiöse Überzeugungen oder Strafregisterdaten.
Öffentliche Stellen
Behörden, Kommunen und sonstige öffentliche Einrichtungen sind grundsätzlich immer zur Bestellung eines DSB verpflichtet.
Umfangreiche Verarbeitung
Geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung, Marktforschung oder für automatisiertes Profiling.
Unsicher, ob für Ihre Organisation eine Bestellpflicht besteht? Wir klären das im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs.
Die Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten
Ein intern bestellter Datenschutzbeauftragter verursacht erheblichen Aufwand für Schulung, Freistellung und dauerhaftes Know-how. Die externe Lösung ist flexibler, kostengünstiger und sofort einsatzbereit.
Sofort einsatzbereite Fachkunde
Keine langen Schulungsphasen. Wir verfügen bereits über die nach Art. 37 DSGVO erforderliche Fachkunde und sind vom ersten Tag an voll handlungsfähig.
Anwaltliche Verschwiegenheit
Als Rechtsanwaltskanzlei sind wir berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Besonders relevant für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Kanzleien oder Steuerberater.
Unabhängigkeit und Objektivität
Kein Interessenkonflikt durch interne Verflechtungen. Wir beraten neutral und ohne Betriebsblindheit, wie es das Gesetz ausdrücklich verlangt.
Kein erweiterter Kündigungsschutz
Anders als ein intern bestellter Mitarbeiter genießt der externe Dienstleister keinen besonderen Kündigungsschutz. Die Zusammenarbeit ist ohne arbeitsrechtliche Risiken beendbar.
Transparente Kosten
Feste Monatspauschalen ohne versteckte Zusatzkosten. Keine Fortbildungsgebühren, keine Lohnnebenkosten und kein Ausfall bei Krankheit oder Urlaub.
Stellvertreterregelung inklusive
Urlaub, Krankheit oder Ausfall werden durch einen qualifizierten Vertreter aufgefangen. Ihre Datenschutzkompetenz ist dauerhaft sichergestellt.
Branchenübergreifende Erfahrung
Durch die Betreuung von Unternehmen, Vereinen, Behörden und Gemeinden verschiedenster Branchen bringen wir praxisnahe Lösungen und wertvolle Synergieeffekte mit.
Haftungsübernahme
Im Falle einer Fehlberatung übernehmen wir die Verantwortung. Als Kanzlei sind wir über eine Berufshaftpflichtversicherung entsprechend abgesichert.
Schnelle Reaktion auf Änderungen
Gesetzliche Neuerungen, Behördenentscheidungen oder aktuelle Gerichtsurteile werden von uns laufend verfolgt und bei Bedarf umgehend in Ihre Prozesse eingearbeitet.
Was Ihr Datenschutzbeauftragter für Sie übernimmt
Der gesetzliche Aufgabenbereich ist umfangreich. Wir kümmern uns vollständig darum, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur laufenden Betreuung begleiten wir Sie strukturiert durch den gesamten Prozess.
Kostenloses und unverbindliches Erstgespräch
In einem kurzen Gespräch (telefonisch oder per Video) klären wir gemeinsam, ob für Ihre Organisation eine Bestellpflicht besteht, welche Datenschutzthemen besonders relevant sind und wie eine Zusammenarbeit aussehen könnte. Das Erstgespräch ist für Sie vollständig kostenlos.
Vertragsschluss und formale Bestellung
Wir schließen einen Dienstleistungsvertrag sowie einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Anschließend erfolgt die formale Bestellung durch die Geschäftsführung, den Vorstand oder die zuständige Leitungsebene, gegebenenfalls inklusive Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde.
Bestandsaufnahme und Analyse
Wir analysieren Ihre bestehenden Datenschutzstrukturen, Prozesse und Dokumente. Dabei identifizieren wir Lücken, Risiken und konkreten Handlungsbedarf. Das Ergebnis ist eine verständliche Übersicht Ihrer aktuellen Datenschutzsituation.
Aufbau der Datenschutzstrukturen
Gemeinsam erarbeiten wir alle erforderlichen Dokumente: Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzhinweise, interne Richtlinien, Einwilligungsformulare und Auftragsverarbeitungsverträge mit Ihren Dienstleistern. Bestehende Dokumente werden geprüft und gegebenenfalls überarbeitet.
Laufende Betreuung und Beratung
Nach dem Aufbau übernehmen wir dauerhaft alle Aufgaben des Datenschutzbeauftragten: Mitarbeiterschulungen, laufende Beratung, Beantwortung von Betroffenenanfragen, Überwachung der Datenschutz-Compliance und schnelle Reaktion auf Gesetzesänderungen oder Datenpannen.
Transparente und kalkulierbare Kosten
Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlichen Betreuungsaufwand und wird als feste Monatspauschale vereinbart. Keine versteckten Gebühren, keine bösen Überraschungen.
Kleinunternehmen
Mittlere Organisation
Großunternehmen / Individuell
Besonderheit: Datenschutz für Berufsgeheimnisträger
Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater und andere Berufsgeheimnisträger stehen vor einer besonderen Herausforderung. Einerseits sind sie zur strengen Verschwiegenheit verpflichtet, andererseits unterliegen sie der DSGVO und sind häufig zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass dem Datenschutzbeauftragten dasselbe Zeugnisverweigerungsrecht zusteht wie dem Berufsgeheimnisträger selbst. Zudem wird eine Verletzung von Berufsgeheimnissen durch den Datenschutzbeauftragten ebenso bestraft wie beim Geheimnisträger selbst.
Kanzleiinhaber Marcel Wetzel ist selbst Rechtsanwalt und damit Berufsgeheimnisträger. Er bringt ein tiefes Verständnis für die besonderen Anforderungen von Kanzleien, Arztpraxen, Notariaten und Steuerberatungsbüros mit und gewährleistet höchste Vertraulichkeit.
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