Datenschutz professionell geregelt

Externer Datenschutzbeauftragter für Ihre Organisation

Als Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin übernehmen wir alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen, Vereine, Behörden und Gemeinden. DSGVO-konform, anwaltlich abgesichert und mit flexiblen Laufzeiten.

✓ DSGVO und BDSG
Anwaltliche Verschwiegenheit
✓ Flexible Vertragslaufzeiten
✓ Stellvertreterregelung inklusive
✓ Bundesweit und remote möglich
Kostenloses Erstgespräch anfragen Mehr erfahren

Braucht Ihre Organisation einen Datenschutzbeauftragten?

Das europäische und deutsche Datenschutzrecht verpflichtet viele Organisationen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten – ob Unternehmen, eingetragener Verein, Behörde oder Gemeinde. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht kann zu erheblichen Bußgeldern führen.

Die gesetzliche Grundlage

Nach § 38 BDSG in Verbindung mit Art. 37 DSGVO sind Organisationen zur Bestellung verpflichtet, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Öffentliche Stellen wie Behörden und Gemeinden sind grundsätzlich immer bestellpflichtig, unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Darüber hinaus gibt es weitere Bestellpflichten, die unabhängig von der Mitarbeiterzahl eingreifen.

20+

Mitarbeiterzahl

Ab 20 Personen, die regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Sensible Daten

Verarbeitung besonderer Kategorien wie Gesundheitsdaten, biometrische Daten, religiöse Überzeugungen oder Strafregisterdaten.

🏛

Öffentliche Stellen

Behörden, Kommunen und sonstige öffentliche Einrichtungen sind grundsätzlich immer zur Bestellung eines DSB verpflichtet.

📊

Umfangreiche Verarbeitung

Geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung, Marktforschung oder für automatisiertes Profiling.

Unsicher, ob für Ihre Organisation eine Bestellpflicht besteht? Wir klären das im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs.


Die Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten

Ein intern bestellter Datenschutzbeauftragter verursacht erheblichen Aufwand für Schulung, Freistellung und dauerhaftes Know-how. Die externe Lösung ist flexibler, kostengünstiger und sofort einsatzbereit.

🎓

Sofort einsatzbereite Fachkunde

Keine langen Schulungsphasen. Wir verfügen bereits über die nach Art. 37 DSGVO erforderliche Fachkunde und sind vom ersten Tag an voll handlungsfähig.

⚖️

Anwaltliche Verschwiegenheit

Als Rechtsanwaltskanzlei sind wir berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Besonders relevant für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Kanzleien oder Steuerberater.

💡

Unabhängigkeit und Objektivität

Kein Interessenkonflikt durch interne Verflechtungen. Wir beraten neutral und ohne Betriebsblindheit, wie es das Gesetz ausdrücklich verlangt.

📋

Kein erweiterter Kündigungsschutz

Anders als ein intern bestellter Mitarbeiter genießt der externe Dienstleister keinen besonderen Kündigungsschutz. Die Zusammenarbeit ist ohne arbeitsrechtliche Risiken beendbar.

💰

Transparente Kosten

Feste Monatspauschalen ohne versteckte Zusatzkosten. Keine Fortbildungsgebühren, keine Lohnnebenkosten und kein Ausfall bei Krankheit oder Urlaub.

🔄

Stellvertreterregelung inklusive

Urlaub, Krankheit oder Ausfall werden durch einen qualifizierten Vertreter aufgefangen. Ihre Datenschutzkompetenz ist dauerhaft sichergestellt.

📈

Branchenübergreifende Erfahrung

Durch die Betreuung von Unternehmen, Vereinen, Behörden und Gemeinden verschiedenster Branchen bringen wir praxisnahe Lösungen und wertvolle Synergieeffekte mit.

🛡️

Haftungsübernahme

Im Falle einer Fehlberatung übernehmen wir die Verantwortung. Als Kanzlei sind wir über eine Berufshaftpflichtversicherung entsprechend abgesichert.

Schnelle Reaktion auf Änderungen

Gesetzliche Neuerungen, Behördenentscheidungen oder aktuelle Gerichtsurteile werden von uns laufend verfolgt und bei Bedarf umgehend in Ihre Prozesse eingearbeitet.


Was Ihr Datenschutzbeauftragter für Sie übernimmt

Der gesetzliche Aufgabenbereich ist umfangreich. Wir kümmern uns vollständig darum, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
Verpflichtung der Mitarbeiter auf Vertraulichkeit und Fernmeldegeheimnis
Überwachung aller personenbezogenen Datenverarbeitungen
Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs)
Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
Beantwortung von Auskunftsersuchen und Betroffenenanfragen
Sicherstellung der Betroffenenrechte (Löschung, Berichtigung, Sperrung)
Prüfung und Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen (AVV)
Erstellung und Einführung interner Datenschutzrichtlinien
Ansprechpartner für Datenschutzbehörden und externe Stellen
Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
Beratung bei der Einführung neuer IT-Systeme und Verfahren
Prüfung datenschutzrechtlich sensibler Verfahren (z. B. Videoüberwachung)
Unterstützung der Geschäftsführung in allen Datenschutzfragen

So läuft die Zusammenarbeit ab

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur laufenden Betreuung begleiten wir Sie strukturiert durch den gesamten Prozess.

1

Kostenloses und unverbindliches Erstgespräch

In einem kurzen Gespräch (telefonisch oder per Video) klären wir gemeinsam, ob für Ihre Organisation eine Bestellpflicht besteht, welche Datenschutzthemen besonders relevant sind und wie eine Zusammenarbeit aussehen könnte. Das Erstgespräch ist für Sie vollständig kostenlos.

⏱ ca. 30 bis 60 Minuten
2

Vertragsschluss und formale Bestellung

Wir schließen einen Dienstleistungsvertrag sowie einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Anschließend erfolgt die formale Bestellung durch die Geschäftsführung, den Vorstand oder die zuständige Leitungsebene, gegebenenfalls inklusive Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde.

⏱ wenige Tage
3

Bestandsaufnahme und Analyse

Wir analysieren Ihre bestehenden Datenschutzstrukturen, Prozesse und Dokumente. Dabei identifizieren wir Lücken, Risiken und konkreten Handlungsbedarf. Das Ergebnis ist eine verständliche Übersicht Ihrer aktuellen Datenschutzsituation.

⏱ 1 bis 3 Wochen je nach Größe der Organisation
4

Aufbau der Datenschutzstrukturen

Gemeinsam erarbeiten wir alle erforderlichen Dokumente: Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzhinweise, interne Richtlinien, Einwilligungsformulare und Auftragsverarbeitungsverträge mit Ihren Dienstleistern. Bestehende Dokumente werden geprüft und gegebenenfalls überarbeitet.

⏱ je nach Ausgangslage
5

Laufende Betreuung und Beratung

Nach dem Aufbau übernehmen wir dauerhaft alle Aufgaben des Datenschutzbeauftragten: Mitarbeiterschulungen, laufende Beratung, Beantwortung von Betroffenenanfragen, Überwachung der Datenschutz-Compliance und schnelle Reaktion auf Gesetzesänderungen oder Datenpannen.

⏱ fortlaufend

Transparente und kalkulierbare Kosten

Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlichen Betreuungsaufwand und wird als feste Monatspauschale vereinbart. Keine versteckten Gebühren, keine bösen Überraschungen.

Kleinunternehmen

ab 290 €
pro Monat, zzgl. MwSt.
Bis ca. 20 Mitarbeiter
Überschaubare Datenverarbeitung
Alle gesetzlichen Pflichtaufgaben
Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon
Jährliche Datenschutzunterweisung

Großunternehmen / Individuell

Auf Anfrage
individuelles Angebot
Ab 100 Mitarbeiter
Umfangreiche oder sensible Datenverarbeitung
Vollumfängliches Datenschutzmanagement
Regelmäßige Vor-Ort-Termine möglich
Maßgeschneidertes Leistungspaket
Hinweis zu den Preisen: Die oben genannten Werte sind Richtwerte auf Basis marktüblicher Vergütungen für anwaltliche Datenschutzbeauftragte. Der tatsächliche Aufwand hängt von der Größe und Art der Organisation, der Anzahl der Verarbeitungstätigkeiten sowie dem vorhandenen Datenschutzniveau ab. Hinzu kommen in der Regel einmalige Aufwände für die initiale Bestandsaufnahme und den Aufbau der Datenschutzstrukturen, die separat kalkuliert werden. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot, das genau auf Ihre Organisation zugeschnitten ist.

⚖️

Besonderheit: Datenschutz für Berufsgeheimnisträger

Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater und andere Berufsgeheimnisträger stehen vor einer besonderen Herausforderung. Einerseits sind sie zur strengen Verschwiegenheit verpflichtet, andererseits unterliegen sie der DSGVO und sind häufig zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.

Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass dem Datenschutzbeauftragten dasselbe Zeugnisverweigerungsrecht zusteht wie dem Berufsgeheimnisträger selbst. Zudem wird eine Verletzung von Berufsgeheimnissen durch den Datenschutzbeauftragten ebenso bestraft wie beim Geheimnisträger selbst.

Kanzleiinhaber Marcel Wetzel ist selbst Rechtsanwalt und damit Berufsgeheimnisträger. Er bringt ein tiefes Verständnis für die besonderen Anforderungen von Kanzleien, Arztpraxen, Notariaten und Steuerberatungsbüros mit und gewährleistet höchste Vertraulichkeit.


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Ob Unternehmen, Verein, Behörde oder Gemeinde: Schildern Sie uns kurz Ihre Situation, und wir melden uns innerhalb eines Werktages bei Ihnen. Das Erstgespräch ist vollständig kostenlos und unverbindlich.

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