Schützen Sie sich vor Abzocke durch Branchenbuch- und SEO-Dienste

Unternehmen tappen häufig in Fallen von fragwürdigen Anbietern von Branchen-Verzeichnissen oder SEO-Optimierungen.

Dabei werden die Betroffenen oft telefonisch überrascht und unter Druck gesetzt, um sie mit verschiedenen Tricks dazu zu bringen einen Vertrag mit dem Dienstleister abzuschließen, teilweise ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein.

Kurze Zeit später flattert dann eine Rechnung im oftmals mittleren vierstelligen Bereich ins Haus.

Unternehmen, die teilweise in Verdacht stehen solcherlei Forderungen zu stellen, sind beispielsweise Firmen wie Firmenauskunft 24 P.U.R. GmbH, Firmenfinder24.com oder O.M.A. Verlags Marketing GmbH, wobei dies ausdrücklich selbstverständlich nicht bedeutet, dass die Forderungen dieser Anbieter stets unberechtigt sind oder diese die nachfolgend erläuterten Methoden tatsächlich verwenden. Es kommt, wie in der Juristerei üblich, auch hier immer stets auf den Einzelfall an.

Auf dieser Seite möchten wir lediglich die uns am häufigsten gestellten Fragen beantworten und aufzeigen, wie man gegen diese oftmals unberechtigten Forderungen vorgehen kann.

Wenn Sie auf unsere rechtliche Expertise setzen möchten, um sich erfolgreich gegen diese Methoden zu wehren, können Sie uns auch gern direkt kontaktieren.

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Worum geht es bei diesen Branchenbuch- bzw. SEO-Fällen?

Branchenbuchfälle beziehen sich auf Situationen, in denen Unternehmen Rechnungen für Einträge in Online-Verzeichnisse erhalten, die angeblich die Sichtbarkeit im Internet erhöhen sollen. Der tatsächliche Nutzen solcher Verzeichnisse ist jedoch oft mehr als fraglich. Hier ist ein gut gepflegtes Unternehmensprofil bei Google wohl eher zuträglich und kostet im Gegensatz zu den in Rede stehenden Branchenverzeichnissen auch nichts, außer ein paar Minuten Zeit. Dennoch schaffen es diese Anbieter durch clevere Verkaufsstrategien immer wieder unbedarfte Unternehmen zu überzeugen oder sogar auszutricksen.

Bei den ähnlich gelagerten SEO-Fällen geht es hingegen um Maßnahmen zur Verbesserung des Suchmaschinenrankings der Unternehmenswebseite. Während es hier durchaus viele seriöse Dienstleister gibt, verkaufen aber auch dubiose Firmen unwirksame oder leicht selbst durchführbare Optimierungen zu einem horrenden Preis, die zudem oft wenig Effekt zeigen und dennoch teuer sind.

Welche Methoden nutzen diese Anbieter?

Um ihre fragwürdigen Dienstleistungen zu verkaufen, greifen unseriöse Anbieter auf eine Reihe von Tricks zurück. Oft werden Unternehmen telefonisch kontaktiert und der Angerufene überrumpelt und unter Druck gesetzt. Teilweise wird wird behauptet, es gäbe bereits einen bestehenden Vertrag zwischen dem Anbieter und dem angerufenen Unternehmen, der nun lediglich verlängert werden müsse. Teilweise wird auch über die eigene Identität hinweggetäuscht, so dass Angerufene der Meinung sind, sie hätten Beschäftigte von Google am Telefon. Die Anbieter verwenden eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorgehensweisen, die hier genannten Beispiele scheinen, wie die Praxis zeigt, allerdings am weitesten verbreitet zu sein.

Dennoch ist jeder Fall individuell zu betrachten, und es gibt in beiden Bereichen selbstverständlich auch eine Vielzahl von seriösen Anbietern, die versuchen potenzielle Kunden im Rahmen des Zulässigen von ihrem Angebot zu überzeugen.

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Strafe

Überrumpelung am Telefon

Die wohl derzeit beliebteste Vorgehensweise ist die telefonische Kontaktaufnahme mit dem anvisierten Unternehmen, auch wenn diese, rein rechtlich betrachtet, in den meisten Fällen wohl verboten sein dürften.

Bei diesen Anrufen werden dann häufig irreführende Geschichten erzählt und falsche Tatsachen vorgetäuscht. Etwa, dass bereits ein Vertrag bestünde, der nun lediglich verlängert werden müsse. Hierbei nutzen die Anrufer die oftmals gegebene Überrumpelungssituation am Telefon aus, da der Angerufene sich oft gerade mit anderen wichtigen Dingen beschäftigen muss oder ohnehin nicht für das Marketing des Unternehmens zuständig ist.

Zur “Beweissicherung” wird das Gespräch dann am Ende zum Teil aufgezeichnet. Hierbei wird der Angerufene zuvor gezielt dazu aufgefordert  die gestellten, oftmals kaum zu verstehenden Fragen, ausschließlich mit einem “Ja” zu beantworten. In der Vergangenheit wurden diese Aufzeichnungen dann in Gerichtsverfahren vorgelegt, um den angeblichen Vertragsschluss zu beweisen.

Hallo, hier ist Google – SEO-Abzocke

Im Bereich der SEO-Fallen behauptet der Anrufer, direkt von Google zu kommen, oder erwecken zumindest diesen Eindruck. Sie erklären, es seien dringende Maßnahmen erforderlich, um das Ranking der Webseite oder des Google-Eintrags zu sichern.

Auch hier flattert den Angerufenen kurz danach eine Rechnung mit horrenden Forderungen ins Haus und erst dann wird klar, dass nicht Google angerufen hat, sondern man mit fragwürdigen Dienstleistern telefoniert hat.

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Was wird verkauft?

Die tatsächlichen Leistungen dieser Unternehmen sind oft selbst nach Eingang der Rechnung unklar. Bei Fällen mit Branchen-Verzeichnissen beschränkt sich das Angebot meist auf den Eintrag von Adressdaten des Unternehmens in kaum bekannte Online-Portale, die oft schlecht auffindbar sind und somit wenig Nutzen bieten.

In SEO-Fällen wird häufig nur der Google My-Business-Eintrag geringfügig überarbeitet oder ein Google-Ads-Konto angelegt, was meist mit minimalem Aufwand in kurzer Zeit eigentlich auch selbst erledigt werden kann. Dennoch stellen diese Anbieter anschließend für diese “Dienstleistung” hohe Rechnungen.

Sind solche (telefonisch) geschlossenen Verträge überhaupt wirksam?

Ersteinmal: Grundsätzlich ja, da gesetzlich für eine solche Art von Verträgen keine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Somit reicht eine telefonische Absprache oder sogar der sprichwörtliche “Handschlag” bereits aus. Viele, vor allem natürlich eher “frisch gebackene” Unternehmer, sind dann aber überrascht, dass sie Verträge, die sie für ihr Unternehmen abschließen, nicht einfach widerrufen können. Da sie rechtlich als Unternehmer und nicht als Verbraucher handeln, greift das Verbrauchern im Fernabsatzhandel (der Vertrag wird über das Internet oder eben telefonisch geschlossen) eingeräumte Widerrufsrecht hier nicht. Diese Lücke nutzen unseriöse Anbieter gezielt aus, insbesondere bei frisch gegründeten Unternehmen.

Allerdings bedeutet dies nicht, dass solche Verträge automatisch gültig sind. Oft fehlt es an wesentlichen Vertragsinhalten oder es wurde durch Täuschung eine Zustimmung erwirkt. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung kann in vielen Fällen zeigen, dass der Vertrag anfechtbar oder erst gar nicht wirksam zustandegekommen ist.

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Lawyer

Wenn Ihnen die beschriebenen Situationen bekannt vorkommen und Sie selbst vielleicht bereits Ihrer Meinung nach unberechtigte Forderungen erhalten haben, ist es wichtig, aktiv zu werden. Diese Anbieter scheuen oft nicht davor zurück ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen – manchmal mit Erfolg.

Legen Sie schriftlich Widerspruch ein und erklären Sie klar und sachlich, warum die Rechnung aus Ihrer Sicht unbegründet ist.

Eine Mustervorlage für ein solches Schreiben finden Sie hier. Wenn Sie unsere juristische Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, stehen wir Ihnen aber natürlich auch gern persönlich zur Verfügung.