Werkzeuge, die Ihnen in wenigen Minuten sagen, wo Sie stehen.
Datenschutz, NIS-2, Hinweisgeberschutz und KI-Verordnung treffen kleine und mittlere Unternehmen mit denselben Pflichten wie Konzerne, nur ohne eigene Rechtsabteilung. Diese Werkzeuge beantworten die Fragen, die am Anfang stehen, damit Sie wissen, ob und wo Handlungsbedarf besteht.
Wenn es gerade brennt
Werkzeuge für den Vorfall, der schon eingetreten ist und bei dem die Frist bereits läuft.
Datenpannen-Check
Klärt Schritt für Schritt, ob Ihr Vorfall der Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO und den Betroffenen nach Art. 34 DSGVO gemeldet werden muss. Mit Risikobewertung nach der ENISA-Methodik, der 72-Stunden-Frist und konkreten nächsten Schritten.
Betroffenenanfragen-Manager
Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO erfassen, die Monatsfrist im Blick behalten, die Identität des Anfragenden prüfen und einen Antwortentwurf erzeugen.
Bin ich überhaupt betroffen?
Die Frage, die vor jeder Investition steht. Jeder Check endet mit einer klaren Aussage statt mit einem Vielleicht.
NIS-2-Betroffenheitscheck
Sektor, Beschäftigtenzahl und Umsatz eingeben und erfahren, ob Sie wesentliche oder wichtige Einrichtung sind und welche Pflichten daran hängen.
Meldestellen-Check
Ab wann Sie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz eine interne Meldestelle betreiben müssen, welche Sonderfälle gelten und was die Stelle können muss.
KI-Verordnung: Rollencheck
Sind Sie Anbieter oder Betreiber, in welche Risikoklasse fällt Ihr System und was folgt daraus schon heute, etwa die KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO.
DSFA-Schwellwertanalyse
Prüft, ob Ihre Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO auslöst, anhand der Kriterien und der Liste der Datenschutzkonferenz.
Dokumentation aufbauen
Die Nachweise, nach denen im Ernstfall zuerst gefragt wird. Ergebnis ist jeweils ein Dokument, das Sie behalten und fortschreiben.
Verarbeitungsverzeichnis
Branchenbausteine auswählen, etwa Handwerk, Praxis, Onlinehandel oder Verein, und ein Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO als Word-Datei erhalten.
TOM-Generator
Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zusammenstellen, in einer Form, die Sie einem Auftraggeber vorlegen können.
Aufbewahrungsfristen
Dokumentenart wählen und die Frist nach HGB, AO und Nebengesetzen erhalten, zusammen mit dem Zeitpunkt, ab dem gelöscht werden darf.
Dienstleisterkontrolle
Einen Fragebogen an Ihren Auftragsverarbeiter senden, die Rückmeldung samt Nachweisen auswerten und die Kontrolle nach Art. 28 DSGVO dokumentieren.
Website und Dienstleister prüfen
Die beiden Stellen, an denen Abmahnungen und Beschwerden in der Praxis am häufigsten ansetzen.
Abmahn-Schnellcheck
Adresse eingeben und Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner nach TDDDG sowie eingebundene Drittdienste auf einen Blick prüfen lassen.
Drittland-Ampel
Eingesetzte Tools auswählen und sehen, wie der Datentransfer zu bewerten ist und wo ein Transfer Impact Assessment erforderlich wird.
Wenn das Ergebnis Handlungsbedarf zeigt
Die Werkzeuge geben Ihnen eine Orientierung. Sobald es um Ihren konkreten Fall geht, um Fristen gegenüber einer Behörde oder um eine Entscheidung, die Sie später belegen müssen, übernehmen wir. Als externer Datenschutzbeauftragter dauerhaft oder punktuell für eine einzelne Frage.
Hinweis
Die Werkzeuge auf dieser Seite geben eine erste, unverbindliche Orientierung. Sie ersetzen keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls und begründen kein Mandatsverhältnis. Die Ergebnisse beruhen allein auf Ihren Angaben und erfolgen ohne Gewähr.