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Frist zur Einrichtung des gesetzlich geforderten Hinweisgebersystems läuft am 17.12.23 ab. Werden Sie mit uns rechtzeitig gesetzeskonform!

Dez 13, 2023

Lawyer

In einer sich ständig wandelnden Rechtslandschaft ist es für Unternehmen unerlässlich, auf dem neuesten Stand zu bleiben und gesetzliche Anforderungen nicht nur zu kennen, sondern auch umzusetzen. Eine solche bedeutende Änderung steht unmittelbar bevor:

Ab dem 17. Dezember 2023 sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, interne Meldestellen für Hinweisgeber einzurichten.

Diese Entwicklung stellt eine signifikante Erweiterung des Hinweisgeberschutzes dar und erfordert eine schnelle und effektive Anpassung von Unternehmen dieser Größenordnung.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Die neue Regelung zielt darauf ab, eine sichere und vertrauliche Umgebung für Mitarbeiter zu schaffen, die auf Missstände oder rechtswidriges Verhalten innerhalb des Unternehmens aufmerksam machen möchten. Durch die Einrichtung einer internen Meldestelle wird nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sichergestellt, sondern auch ein positives Signal an die Belegschaft gesendet: Ihr Unternehmen nimmt Compliance und ethisches Verhalten ernst.

Die Herausforderung der kurzfristigen Umsetzung

Die Herausforderung für viele Unternehmen liegt in der nunmehr kurzfristigen Umsetzung dieser Anforderung. Mit dem Stichtag 17. Dezember 2023 bleibt wenig Zeit, eine effektive und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Meldestelle einzurichten. Hier kommen wir ins Spiel: Unsere Kanzlei bietet eine schnelle und professionelle Lösung zur Einrichtung und Verwaltung Ihrer internen Meldestelle.

Unsere Dienstleistung: Ihre interne Meldestelle

Wir verstehen, dass die Einrichtung einer internen Meldestelle eine komplexe Aufgabe ist, die spezifisches Wissen im Bereich des Hinweisgeberschutzgesetzes erfordert. Unsere Experten bieten eine umfassende Dienstleistung, die Folgendes umfasst:

  • Beratung und Konzeption: Wir analysieren Ihre spezifischen Bedürfnisse und entwickeln ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre interne Meldestelle.
  • Implementierung: Wir unterstützen Sie bei der Implementierung der Meldestelle, einschließlich der technischen Einrichtung und der Schulung Ihrer Mitarbeiter.
  • Laufende Betreuung: Unsere Experten stehen Ihnen auch nach der Einrichtung der Meldestelle zur Seite, um sicherzustellen, dass diese effektiv funktioniert und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Rechtliche Expertise und Vertraulichkeit: Der Vorteil einer Anwaltskanzlei

Ein entscheidender Vorteil unserer Kanzlei liegt in unserer rechtlichen Expertise. Als Rechtsanwälte besitzen wir die notwendige Fachkenntnis, um von vornherein festzustellen, ob gegebene Hinweise stichhaltig sind und in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. Diese Fähigkeit ist ein klarer Vorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern, die diese Dienstleistung anbieten, aber möglicherweise nicht über die erforderliche rechtliche Kompetenz verfügen.

Zudem gewährleisten wir als Rechtsanwälte absolute Vertraulichkeit. Wir sind unserem Berufsgeheimnis unterworfen, was bedeutet, dass alle Informationen, die uns im Rahmen der Meldestelle anvertraut werden, streng vertraulich behandelt werden. Dies schafft ein zusätzliches Maß an Sicherheit und Vertrauen für die Hinweisgeber.

Vielfältige und diskrete Meldeoptionen

Unsere Kanzlei bietet verschiedene Möglichkeiten, Hinweise zu erteilen:

  • Telefonische Meldung: Über eine dedizierte Hotline, betreut von unserem spezialisierten Team.
  • Postalische Meldung: Eine Option für diejenigen, die Anonymität und physische Dokumentation bevorzugen.
  • Kontaktformular auf der Kanzleiwebseite: Eine benutzerfreundliche und sichere digitale Option.
  • Persönlicher Termin in den Kanzleiräumen: Für direkten persönlichen Kontakt in einer sicheren und diskreten Umgebung.

Warum unsere Kanzlei?

Die Beauftragung unserer Kanzlei zur Einrichtung Ihrer internen Meldestelle bietet zahlreiche Vorteile:

  • Expertise: Umfassendes Wissen im Bereich des Hinweisgeberschutzes und rechtliche Kompetenz zur Bewertung von Hinweisen.
  • Effizienz: Schnelle und effiziente Einrichtung Ihrer Meldestelle.
  • Vertraulichkeit: Absolute Vertraulichkeit durch unser Berufsgeheimnis.
  • Kosteneffizienz: Vermeidung von internem Aufwand und Kosten.
  • Risikominimierung: Minimierung des Risikos von Rechtsverstößen.

Fazit

Die Einrichtung einer internen Meldestelle ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter zu stärken und Ihr Unternehmen als verantwortungsbewussten und transparenten Arbeitgeber zu positionieren. Mit unserer Expertise und Unterstützung können Sie diese Herausforderung effizient und effektiv meistern. Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen bereit ist, diese wichtige Änderung im Hinweisgeberschutz umzusetzen.

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