Am 2. August 2026 läuft eine der wichtigsten Fristen der europäischen Digitalgesetzgebung ab: Dann gelten die zentralen Vorschriften der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz – kurz EU AI Act oder KI-Verordnung – vollständig für Hochrisiko-KI-Systeme. Noch sind es wenige Monate, doch viele Unternehmen in Deutschland haben noch keinen konkreten Compliance-Plan. Die Kanzlei Wetzel erklärt, was auf Sie zukommt, wer betroffen ist und warum Sie jetzt handeln sollten.
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz. Er wurde im Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 1. August 2024 in Kraft. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – also auch in Deutschland – ohne weitere nationale Umsetzungsgesetze.
Ziel des AI Act ist es, KI-Systeme sicherer, transparenter und grundrechtskonform zu machen. Er klassifiziert KI-Anwendungen nach ihrem Risikopotenzial und knüpft daran unterschiedlich strenge Pflichten.
Die Verordnung gilt für:
- Anbieter von KI-Systemen, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden
- Betreiber (Deployer), die KI-Systeme im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einsetzen
- Importeure und Händler von KI-Systemen
- auch Unternehmen außerhalb der EU, wenn ihre KI-Systeme Auswirkungen auf Personen in der EU haben
Risikoklassifizierung: Wer ist wie betroffen?
Das Herzstück des EU AI Act ist eine vierstufige Risikoklassifizierung. Je höher das Risiko, desto strenger die Anforderungen:
Verbotene KI-Praktiken (Art. 5): Diese sind seit dem 2. Februar 2025 verboten. Dazu gehören z. B. KI-Systeme zur unterschwelligen Manipulation von Personen, Social Scoring durch Behörden oder biometrische Echtzeit-Fernüberwachung im öffentlichen Raum (mit engen Ausnahmen).
Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6, Anhang III): Ab dem 2. August 2026 gelten die strengsten Anforderungen für Systeme in sensiblen Bereichen wie: Personalentscheidungen (Bewerbungsauswahl, Leistungsbeurteilung), Kreditvergabe und Bonitätsbewertung, Bildungseinrichtungen (z. B. Prüfungsauswertung), kritische Infrastrukturen, Strafverfolgung und Justiz sowie Medizinprodukte und Gesundheitsversorgung.
KI-Systeme mit Transparenzpflichten (Art. 50): Chatbots, KI-generierte Texte und Deepfakes unterliegen Kennzeichnungspflichten – seit August 2026 vollständig anwendbar.
KI-Systeme mit minimalem Risiko: Hierzu gehören z. B. KI-gestützte Spam-Filter oder einfache Empfehlungssysteme. Diese sind weitgehend unkritisch und unterliegen nur freiwilligen Verhaltenskodizes.
„Viele Unternehmen unterschätzen, ob ihre eigenen digitalen Prozesse KI-Systeme im Sinne des AI Act sind – und riskieren damit unbewusst Verstöße.”
Kernpflichten für Hochrisiko-KI ab August 2026
Für Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, gelten ab dem 2. August 2026 folgende zentrale Anforderungen:
Risikomanagementsystem (Art. 9): Ein kontinuierliches Risikomanagementsystem über den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems muss eingerichtet und dokumentiert werden. Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte sind proaktiv zu minimieren.
Daten-Governance (Art. 10): Trainings-, Validierungs- und Testdaten müssen strengen Qualitätskriterien genügen: Sie müssen repräsentativ, fehlerfrei und vollständig sein, um Diskriminierung (Bias) zu vermeiden.
Technische Dokumentation und Protokollierung (Art. 11, 12): Das System muss jeden Schritt automatisch protokollieren. Eine umfangreiche technische Dokumentation ist zu führen und auf Verlangen den Aufsichtsbehörden vorzulegen.
Transparenz und Nutzerinformationen (Art. 13): Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen müssen Nutzern klare, verständliche Informationen über das System bereitstellen, insbesondere über dessen Fähigkeiten und Grenzen.
Menschliche Aufsicht (Art. 14): Es muss technisch und organisatorisch sichergestellt sein, dass eine Person das System jederzeit stoppen oder übersteuern kann. Vollautomatisierte Entscheidungen ohne Kontrollmöglichkeit sind bei Hochrisiko-KI nicht zulässig.
KI-Kompetenz (Art. 4): Der EU AI Act verpflichtet alle Unternehmen, die KI einsetzen, zur Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Schulungen und interne Richtlinien sind zu dokumentieren.
Konformitätsbewertung (Art. 43): Vor dem Inverkehrbringen ist eine Konformitätsbewertung durchzuführen. Je nach KI-System ist eine Selbstbewertung oder eine Prüfung durch benannte Dritte erforderlich. Das CE-Kennzeichen für konforme Hochrisiko-KI-Systeme wird Pflicht.
„Der EU AI Act ist kein abstraktes Zukunftsszenario – er ist geltendes Recht mit konkreten Fristen und empfindlichen Bußgeldern.”
Strafen und Bußgelder: Die Risiken des Nichtstuns
Der EU AI Act sieht erhebliche Sanktionen vor, die je nach Verstoß variieren:
- Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen die Verbote (Art. 5) oder gegen Datenschutzanforderungen
- Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des Jahresumsatzes bei Verstößen gegen die Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme
- Bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 % des Jahresumsatzes bei der Übermittlung unrichtiger Informationen an Behörden
Für KMU und Startups sieht Art. 62 EU AI Act ausdrücklich Erleichterungen vor – u. a. vereinfachte Dokumentationspflichten, bevorzugter Zugang zu KI-Sandbox-Umgebungen und angepasste Konformitätsbewertungen. Dennoch sind auch kleine Unternehmen nicht vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Hinzu kommen zivilrechtliche Risiken: Wer durch eine fehlerhafte oder vorschriftswidrige KI geschädigt wird, kann Schadensersatz geltend machen – auch in Kombination mit der EU-Produkthaftungsrichtlinie, die seit März 2026 KI-Systeme ausdrücklich erfasst.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die Zeit bis August 2026 ist knapp. Eine strukturierte Vorbereitung in mehreren Schritten ist sinnvoll:
1. KI-Inventar erstellen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle KI-Systeme, die in Ihrem Unternehmen eingesetzt oder entwickelt werden – auch Drittanbieter-Tools wie HR-Software, Kreditscoring-Tools oder automatisierte Entscheidungssysteme.
2. Risikoklassifizierung vornehmen: Prüfen Sie für jedes identifizierte System, ob es unter die Verbote, die Hochrisiko-Kategorie oder die Transparenzpflichten des EU AI Act fällt. Dies ist eine rechtliche Bewertungsaufgabe, die anwaltliche Unterstützung erfordert.
3. Compliance-Lücken identifizieren: Vergleichen Sie Ihre aktuelle Praxis mit den Anforderungen des AI Act: Haben Sie ein Risikomanagementsystem? Gibt es technische Dokumentation? Sind Mitarbeitende ausreichend geschult?
4. Interne Richtlinien und Schulungen: Entwickeln Sie eine KI-Nutzungsrichtlinie für Ihr Unternehmen und schulen Sie Mitarbeitende in den relevanten Anforderungen des AI Act. Dokumentieren Sie dies sorgfältig.
5. Verträge mit KI-Anbietern prüfen: Wenn Sie KI-Systeme von Drittanbietern nutzen, müssen Ihre Verträge die Pflichten des EU AI Act widerspiegeln – z. B. durch Zusicherungen zur Konformität, Bereitstellung technischer Dokumentation und Regelungen zur Haftung.
„Unternehmen, die jetzt mit der Compliance beginnen, haben einen klaren Wettbewerbsvorteil – und vermeiden empfindliche Bußgelder.”
Die Kanzlei Wetzel berät Unternehmen, Startups und Organisationen bei der rechtssicheren Implementierung des EU AI Act. Von der Risikoklassifizierung über die Vertragsgestaltung bis zur Erstellung von KI-Nutzungsrichtlinien – wir begleiten Sie auf dem Weg zur KI-Compliance.
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Häufige Fragen (FAQ)
Was ist der EU AI Act und für wen gilt er?
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende KI-Gesetz. Er gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU anbieten, einsetzen oder importieren – unabhängig davon, ob das Unternehmen seinen Sitz in der EU hat oder nicht. Entscheidend ist, dass die KI-Systeme auf Personen in der EU Auswirkungen haben.
Welche Frist gilt ab August 2026 konkret?
Ab dem 2. August 2026 müssen alle Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Anhang III des EU AI Act die vollständigen Anforderungen der Verordnung erfüllen. Das bedeutet: Risikomanagementsystem, Daten-Governance, technische Dokumentation, Transparenz, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung müssen nachweisbar umgesetzt sein.
Ist mein Unternehmen ein Anbieter oder ein Betreiber (Deployer)?
Anbieter entwickeln und vermarkten KI-Systeme. Betreiber (Deployer) setzen KI-Systeme im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ein – z. B. ein Unternehmen, das eine KI-gestützte Bewerbungssoftware eines Drittanbieters nutzt. Beide Rollen haben eigene Pflichten. Viele Unternehmen sind gleichzeitig Anbieter und Betreiber, etwa wenn sie eigene KI-Tools entwickeln und intern einsetzen.
Was zählt als Hochrisiko-KI-System?
Hochrisiko-KI-Systeme sind in Anhang III des EU AI Act aufgelistet. Dazu gehören u. a.: KI in der Personalverwaltung (Bewerbungsauswahl, Leistungsbeurteilung), KI für Kreditscoring und Bonitätsbewertung, KI in Bildungseinrichtungen, KI in der Strafverfolgung und Justiz sowie KI in kritischen Infrastrukturen. Auch Medizinprodukte mit KI-Funktionen fallen häufig in diese Kategorie.
Was passiert, wenn mein Unternehmen die Fristen nicht einhält?
Bei Verstößen gegen die Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von betroffenen Personen entstehen. Aufsichtsbehörden können auch Marktüberwachungsmaßnahmen einleiten, z. B. den Rückruf von KI-Systemen anordnen.
Gilt der EU AI Act auch für den Einsatz von ChatGPT oder ähnlichen Tools?
ChatGPT und ähnliche generative KI-Systeme (sog. General Purpose AI / GPAI-Modelle) unterliegen eigenen Regeln des EU AI Act (Kapitel V). Anbieter solcher Modelle müssen technische Dokumentation bereitstellen und Urheberrechts-Compliance gewährleisten. Für Unternehmen, die solche Tools einsetzen, gelten die Transparenzpflichten (Art. 50) – KI-generierte Inhalte müssen erkennbar gemacht werden.
Wie hängen EU AI Act und DSGVO zusammen?
EU AI Act und DSGVO ergänzen sich. Viele KI-Systeme verarbeiten personenbezogene Daten – hier gelten beide Regelwerke parallel. Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) nach DSGVO und Konformitätsbewertungen nach AI Act können teilweise kombiniert werden. Als externer Datenschutzbeauftragter berät die Kanzlei Wetzel Unternehmen bei der integrierten Compliance.
Gibt es Erleichterungen für kleine Unternehmen und Startups?
Ja. Art. 62 EU AI Act sieht für KMU und Startups ausdrückliche Erleichterungen vor: vereinfachte Dokumentationspflichten, bevorzugter Zugang zu regulatorischen KI-Sandboxes und angepasste Konformitätsbewertungen. Dennoch sind auch kleine Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, die Anforderungen zu erfüllen, wenn sie Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen.
Was ist eine KI-Nutzungsrichtlinie und brauche ich eine?
Eine KI-Nutzungsrichtlinie (AI Policy) ist ein internes Dokument, das regelt, welche KI-Tools Mitarbeitende einsetzen dürfen, wie mit KI-generierten Inhalten umzugehen ist und welche Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen zu beachten sind. Art. 4 EU AI Act verpflichtet Unternehmen, KI-Kompetenz sicherzustellen – eine dokumentierte Richtlinie ist hierfür ein wichtiger Nachweis.
Wie kann die Kanzlei Wetzel helfen?
Die Kanzlei Wetzel berät Unternehmen umfassend zur EU AI Act-Compliance: von der rechtlichen Risikoklassifizierung Ihrer KI-Systeme über die Erstellung technischer Dokumentation und KI-Nutzungsrichtlinien bis hin zur Vertragsgestaltung mit KI-Anbietern. Als externe Datenschutzbeauftragte stellen wir auch die nahtlose Verbindung zur DSGVO-Compliance sicher. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
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