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Rechtliche Herausforderungen: Datenschutz bei Unternehmensfusionen – Was muss ich beachten? Asset Deal vs. Share Deal

Jan. 29, 2025

Unternehmen

Die Bedeutung des Datenschutzes bei Unternehmensfusionen

Unternehmensfusionen sind hochkomplexe Prozesse, die zahlreiche rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich bringen. Ein besonders sensibler Bereich ist der Datenschutz, da während der Fusion große Mengen personenbezogener Daten verarbeitet und überführt werden. Dabei sind strenge gesetzliche Vorgaben zu beachten, um Bußgelder und rechtliche Konflikte zu vermeiden. Unterschiede in den Datenschutzrichtlinien der fusionierenden Unternehmen können zu erheblichen Problemen führen, insbesondere wenn es um die Übertragung von Kundendaten und Mitarbeiterinformationen geht. Die Einhaltung der DSGVO und anderer relevanter Datenschutzgesetze ist daher unerlässlich.

Als erfahrene Anwaltskanzlei begleiten wir Unternehmen seit vielen Jahren erfolgreich bei Fusionen und Unternehmensübergaben, auch im Bereich Datenschutz. Durch eine frühzeitige und gründliche Planung lassen sich potenzielle Risiken minimieren und eine rechtssichere Umsetzung gewährleisten.

 

Wichtige datenschutzrechtliche Aspekte einer Unternehmensfusion

Vor der Fusion erfolgt eine umfassende sog. Due Diligence-Prüfung, in der auch der Datenschutz eingehend analysiert wird. Dabei wird geprüft, ob die Datenschutzrichtlinien der beteiligten Unternehmen DSGVO-konform sind, ob Datenschutzverstöße oder Risiken bestehen und wie die Datenströme zwischen den Unternehmen organisiert sind.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Datenübertragbarkeit und der Zweckbindung, da personenbezogene Daten nur für den ursprünglich definierten Zweck genutzt werden dürfen. Eine Fusion kann jedoch eine Zweckänderung bedeuten, weshalb sichergestellt werden muss, dass die Weiterverarbeitung der Daten mit den ursprünglichen Einwilligungen der Betroffenen vereinbar ist. Zudem muss eine rechtliche Grundlage für die Datenübertragung bestehen und die betroffenen Personen müssen transparent über die Änderungen informiert werden.

Nach Art. 13 und 14 DSGVO besteht eine Informationspflicht gegenüber betroffenen Personen. Dies bedeutet, dass Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner aktiv über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten informiert werden müssen. Praktisch umgesetzt wird dies durch Datenschutzhinweise auf der Unternehmenswebsite, individuelle Informationsschreiben oder Ergänzungen in bestehenden Verträgen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, betroffene Personen direkt zu kontaktieren, um sie über wesentliche Änderungen im Umgang mit ihren Daten zu unterrichten.

Besonders sensibel ist die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten, da eine Fusion oft eine Zusammenlegung oder Umstrukturierung von Beschäftigtendaten mit sich bringt. Hier sind ggfs. die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten, arbeitsrechtliche Vorgaben einzuhalten und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterdaten zu gewährleisten. Zudem ist es ratsam, interne Datenschutzschulungen durchzuführen, um Mitarbeiter für die neuen Regelungen zu sensibilisieren sowie eine Verpflichtung aller Mitarbeiter auf das Datengeheimnis vorab sicherzustellen.

Unser Service für Sie, kostenlos und immer an die aktuelle Rechtsprechung angepasst:
Verpflichtungserklärung zur Vertraulichkeit personenbezogener Daten

Eine Fusion erfordert oft die Zusammenlegung von IT-Systemen, wodurch Sicherheitsrisiken entstehen können. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass angemessene Sicherheitsstandards eingehalten werden, Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen etabliert sind und regelmäßige Compliance-Prüfungen durchgeführt werden.

Falls eines der fusionierenden Unternehmen in einem Drittland ansässig ist, gelten zudem besondere Anforderungen für den internationalen Datentransfer. Standardvertragsklauseln oder andere geeignete Garantien sind erforderlich, nationale Datenschutzbehörden müssen gegebenenfalls einbezogen werden und lokale Datenschutzgesetze sind zu prüfen.

 

Wichtige Datenschutzverträge bei einer Unternehmensfusion

Zusätzlich zu den bestehenden Datenschutzmaßnahmen müssen bei einer Fusion verschiedene Verträge abgeschlossen werden, um die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere Auftragsverarbeitungsverträge, falls externe Dienstleister personenbezogene Daten verarbeiten. Darüber hinaus sind Datenschutzfolgenabschätzungen durchzuführen, wenn die Fusion zu neuen oder erheblichen Risiken für die betroffenen Personen führt.

Geheimhaltungsvereinbarungen zwischen den beteiligten Unternehmen und gegebenenfalls auch mit Dritten sind essenziell, um die Vertraulichkeit sensibler Daten zu gewährleisten. Bei internationalen Fusionen ist zudem die Absicherung des Datentransfers über verbindliche Unternehmensregelungen (Binding Corporate Rules) oder Standardvertragsklauseln notwendig.

Zusätzlich sollten Unternehmen ihre Datenschutzrichtlinien überarbeiten, um die Integration neuer Datenbestände rechtlich abzusichern. Dazu gehört die Anpassung interner Datenschutzkonzepte, die Implementierung aktualisierter Lösch- und Zugriffskonzepte sowie die Überprüfung bestehender Einwilligungen. Unternehmen sollten außerdem sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden geschult sind und die neuen Richtlinien verstehen.

Eine enge Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten kann helfen, Compliance-Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Eine regelmäßige Prüfung und Anpassung der Datenschutzerklärungen, internen Sicherheitsrichtlinien und Verträge mit externen Dienstleistern trägt dazu bei, mögliche Risiken zu minimieren. Darüber hinaus kann eine enge Abstimmung mit Datenschutzbehörden hilfreich sein, um mögliche Konflikte bereits im Vorfeld zu identifizieren und frühzeitig Lösungen zu erarbeiten.

Unternehmensstatistiken

Datenschutzrechtliche Verträge bei Unternehmensübernahmen: Asset Deal vs. Share Deal

Bei einer Unternehmensübernahme gibt es zwei gängige Transaktionsformen: den Asset Deal und den Share Deal, die jeweils spezifische datenschutzrechtliche Anforderungen mit sich bringen.

Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte, einschließlich personenbezogener Daten, übertragen. Hierbei ist entscheidend, dass eine neue Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der übernommenen Daten geschaffen wird. Da personenbezogene Daten nicht ohne Weiteres übertragbar sind, bedarf es entweder der Zustimmung der betroffenen Personen oder einer vertraglichen Absicherung durch Datenschutzklauseln. Zudem müssen neue Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen werden, falls Dienstleister weiterhin mit den Daten arbeiten. Unternehmen sollten sicherstellen, dass bestehende Verträge mit Dienstleistern geprüft und gegebenenfalls neu verhandelt werden.

Beim Share Deal hingegen wird das Unternehmen als Ganzes übernommen, sodass sich an den bestehenden Vertragsverhältnissen in der Regel nichts ändert. Dennoch kann es erforderlich sein, bestimmte Verträge anzupassen, insbesondere wenn es Unterschiede in den Datenschutzrichtlinien oder IT-Sicherheitsanforderungen der fusionierenden Unternehmen gibt. Auch bei bestehenden Auftragsverarbeitungsverträgen sollte geprüft werden, ob die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung weiterhin gültig sind oder ob Anpassungen nötig sind.

 

Unsere Unterstützung als Anwaltskanzlei

Wir haben bereits zahlreiche Unternehmen bei Fusionen und Übernahmen begleitet und unterstützen Sie bei der datenschutzrechtlichen Due Diligence-Prüfung, der Erstellung von Datenschutzkonzepten, der Vertragsgestaltung zur rechtssicheren Datenübertragung, der Kommunikation mit Datenschutzbehörden sowie der Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Datenschutz.

Unsere Expertise umfasst zudem die Verhandlung und Gestaltung von Verträgen, um eine reibungslose und rechtskonforme Fusion sicherzustellen.

Die sichere rechtliche Regelung ist ein zentraler Bestandteil jeder Unternehmensfusion. Fehler können zu empfindlichen Strafen und Imageschäden führen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise stellen wir sicher, dass Ihre Fusion datenschutzrechtlich sicher und rechtskonform abläuft.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Welche Strafen drohen bei Datenschutzverstößen im Rahmen einer Fusion?

Verstöße gegen die DSGVO können mit Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Eine besondere Herausforderung stellt die privatrechtliche und persönliche Haftung der Geschäftsführung (unabhängig von der Unternehmensform) bei Datenschutzvorfällen dar.

Wie lange dauert eine datenschutzrechtliche Prüfung bei einer Fusion?

Die Dauer hängt von der Unternehmensgröße und der Datenmenge ab. In der Regel kann die Due Diligence mehrere Wochen bis Monate dauern. Hierbei kann die frühzeitige Einbeziehung von versierten Anwälten Zeit und Geld sparen.

Müssen Kunden und Mitarbeiter über die Fusion informiert werden?

Ja, alle betroffenen Personen / Kunden / Geschäftspartner müssen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Hierzu gibt es allerdings auch elegantere Lösung.

Wie können wir als Anwaltskanzlei bei einer Fusion helfen?

Wir unterstützen mit rechtlicher Beratung, Due Diligence-Prüfungen, Vertragsgestaltung und Compliance-Maßnahmen, um eine rechtssichere Fusion, Unternehmensübernahme oder den rechtlich sicheren Ankauf von Teilbereichen zu gewährleisten.

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