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Können Konkurrenten zukünftig Datenschutzverstöße abmahnen?

Jan. 13, 2023

Ob Konkurrenten ihre Mitbewerber wegen möglicher Datenschutzverstöße zur Rechenschaft ziehen können oder das weiterhin grundsätzlich den zuständigen Aufsichtsbehörden vorbehalten bleibt, ist bisher noch nicht abschließend geklärt und Gegenstand verschiedener Verfahren.

Dies könnte sich jedoch zukünftig ändern. In einem aktuellen Fall hat der Bundesgerichtshof eine solche Konstellation dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, der sich nun mit der Frage beschäftigen muss.

Was war passiert?

Kürzlich landete ein Fall vor dem BGH, bei dem ein Unternehmen gegen Konkurrenten geklagt hat, weil diese angeblich Daten von Kunden unrechtmäßig gesammelt hatten. In diesem konkreten Fall hatte ein Apotheker geklagt, weil dessen Mitbewerber über eine Verkaufsplattform im Internet ihre Produkte vertrieben haben. Er war der Ansicht, dass hierbei Gesundheitsdaten, somit besonders schützenswerte Daten, i.S.d. DSGVO erhoben werden würden, da hierdurch Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand der Käufer gezogen werden könnten, wozu aber eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen notwendig sei.

Was sind die Auswirkungen?

Das Klagerecht von Wettbewerbern ist ein umstrittenes Thema, da es sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Einerseits kann es dazu beitragen, dass Unternehmen sich an die Regeln des Datenschutzes halten, da sie Angst vor einer Klage haben.

Andererseits kann es zu einer unnötigen Belastung der Unternehmen führen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, da beispielsweise Datenschutzverstöße auf Webseiten nicht unüblich sind und zudem sehr einfach, ggf. auch durch entsprechende Software automatisiert, weltweit abgerufen werden können. Welche Ausmaße das annehmen kann konnte man in der jüngeren Vergangenheit wunderbar bei den Google Fonts Abmahnwellen sehen.

Der EuGH wird sich in diesem Fall mit der Frage befassen, ob Wettbewerber ein Klagerecht haben, wenn sie glauben, dass ein Konkurrent Datenschutzregeln verletzt hat. Bei dem Urteil wird erwartet, dass es Auswirkungen auf die Praxis in ganz Europa haben wird. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH in diesem Fall entscheiden wird und welche Auswirkungen dies letztendlich auf das Klagerecht von Wettbewerbern in Europa haben wird.

Sollte der EuGH zu dem Schluss kommen, dass Wettbewerber gegen ihre Konkurrenten aufgrund von Datenschutzverstößen tatsächlich vor Gericht ziehen können, dürfte es mgöglicherweise zu einem Dammbruch kommen, bei dem sich Unternehmen (leider) ziemlich warm anziehen müssten.

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