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UPDATE: RA Lenard und RA Kairis legen bei ihren Abmahnungen für Martin Ismail und Wang Yu wegen Google Web Fonts nach

Okt 24, 2022

Da die Kollegen Rechtsanwalt Kilian Lenard und Nikolaos Kairis im Auftrag ihrer Mandantschaft Martin Ismail und Wang Yu noch immer nachlegen und die ursprünglich dazu veröffentlichten Beiträge nun schon eine Weile her sind, soll an dieser Stelle einmal ein kleines Update gegeben werden. Denn nachdem die erste Abmahnwelle von Herrn Kilian Lenard eigentlich durch war und die meisten eingehenden Abmahnungen bzgl. der dynamischen Einbindung von Google Web Fonts Herrn Nikolaos Kairis als Absender aufwiesen, hat Kollege Lenard in der letzten Woche erneut nachgelegt.

Update Abmahnung von Rechtsanwalt Kilian Lenard im Auftrag von Martin Ismail

Einer der zu kritisierenden Punkte bei der Abmahnung durch Herrn RA Lenard war ja, dass dieser angeblich im Auftrag eines Herrn Martin Ismail tätig werden würde, ohne jedoch eine Vollmacht oder ladungsfähige Anschrift seines Mandanten mitzuteilen, so dass die Abmahnung unseres Erachtens nach bereits aus diesem Grund zurückzuweisen war. Ebenso wurde eine “IG Datenschutz” benannt, die angeblich die datenschutzrechtlichen Interessen Betroffener auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen wolle. Problematisch hierbei war, dass zum Zeitpunkt der ersten Abmahnungen weder über Herrn Ismail, noch zu der ominösen IG Datenschutz etwas zu finden war.

Diesen Kritikpunkten haben sich nun wohl auch Herr Kilian und Herr Ismail angenommen und ihren Abmahnschreiben nunmehr von vornherein eine Vollmacht beigefügt, in welcher zwar der Name des angeblichen Vollmachtgebers benannt wird, jedoch wiederum nicht dessen Adresse. Diese taucht nunmehr im ersten Satz der Abmahnung auf, wobei es sich um den Sitz der bis dato unbekannten IG Datenschutz handelt. Zuvor wurde eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung lediglich anwaltlich versichert.

Des Weiteren enthalten die zuletzt versandten Abmahnungen nun auch einen Verweis auf die Internetseite der IG Datenschutz, die bis vor wenigen Woche noch nicht existent war und in ihrer Aufmachung auch aussieht, als hätte man mit der Veröffentlichung da etwas unter Druck gestanden. Auf der Webseite selbst wird zum aktuellen Zeitpunkt übrigens nochmal extra darauf hingewiesen, dass Herr Ismail tatsächlich existiert und Herr Lenard auch wirklich ein zugelassener Rechtsanwalt ist.

Auf der Webseite wird zudem auf an gemeinnützige Vereine angeblich entrichtete Spendengelder verwiesen, ohne jedoch auszuführen, welche Organisationen diese Gelder erhalten haben sollen. Grund für die Nichtnennung seien “Datenschutzgründe”. Inwiefern der Name von Vereinen jedoch aus “Datenschutzgründen” nicht bekannt gegeben werden darf wird hingegen nicht ausgeführt. Das jedoch wäre für uns Datenschutzrechtler am interessantesten, da juristische Personen, zu denen auch Vereine gehören, grundsätzlich nicht durch das Datenschutzrecht geschützt werden.

Update Abmahnung von Rechtsanwalt Nikolaos Kairis im Auftrag von Wang Yu

Auch interessant wird es bei der Abmahnung durch Herrn Nikolais Kairis. Nachdem auch dieser den Nachweis einer Bevollmächtigung sowie eine ladungsfähige Anschrift schuldig blieb, ist letztere nunmehr immerhin ebenfalls Teil des Abmahnschreibens, während die Vollmacht erst im Rahmen einer durch Herrn Kairis versandten Antwort zur Verfügung gestellt wird. Zudem ist Herr oder Frau Yu nunmehr plötzlich auch Teil einer Interessengemeinschaft Datenschutz, der “VIVA Datenschutz”, die aktuell (Stand 24.10.2022) noch nicht im Internet aufzufinden ist und auch bei uns und anderen datenschutzaffinen Kolleginnen und Kollegen bisher nicht in Erscheinung getreten ist. Insofern bleibt es spannend, ob auch hierfür irgendwann mit heißer Nadel eine Webseite gestrickt werden wird.

Auch beachtenswert: Bei der Antwort des Herrn Kairis wird nun aus “Herrn” Wang Yu plötzlich eine “Frau” Wang Yu. Und auch die empfangene Replik des Kollegen erfolgt nicht etwa auf so etwas wie einem Kanzlei-Briefbogen, sondern schlicht als in eine PDF umgewandelte Textdatei.

Leider beschäftigt sich der Inhalt der uns durch den Kollegen zugestellten Antwort zudem in keiner Weise mit den unsererseits getätigten Ausführungen, sondern wiederholt weitgehend lediglich das bereits im Ursprungsschreiben Ausgeführte.

Es bleibt also spannend.

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