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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt: Was Unternehmen wissen müssen und wie wir Ihnen bei der Umsetzung helfen können

Aug. 15, 2024

Braille

Im Juli 2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beschlossen, ein entscheidender Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft. Das Gesetz, das die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates umsetzt, hat zum Ziel, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Es betrifft außer Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und entweder einen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro Unternehmen in einer Vielzahl von Branchen und erfordert umfassende Anpassungen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. In diesem Blogartikel geben wir einen Überblick über das Gesetz und zeigen, wie unsere Kanzlei Sie bei der Umsetzung unterstützen kann.

Hintergrund und Rechtsgrundlagen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Das BFSG basiert auf der Richtlinie (EU) 2019/882, die im April 2019 verabschiedet wurde. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Barrierefreiheit in der Europäischen Union zu fördern, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Gesetzgeber erkannte die Notwendigkeit, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu verbessern, um die Inklusion zu stärken und den Binnenmarkt zu harmonisieren.

Das BFSG tritt nunmehr ab dem 28. Juni 2025 in vollem Umfang in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen betroffene Produkte und Dienstleistungen nur noch in Verkehr gebracht bzw. erbracht werden, wenn sie den Barrierefreiheitsanforderungen des Gesetzes entsprechen.

 

Wesentliche Inhalte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Das Gesetz legt detaillierte Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen fest, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht oder erbracht werden. Einige konkrete Beispiele für betroffene Produkte und Dienstleistungen sind:

Produkte

  • Hardwaresysteme für Verbraucher: Dazu gehören Computer, Tablets und Smartphones. Diese Geräte müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Behinderungen ohne zusätzliche Hilfe verwendet werden können, beispielsweise durch Bildschirmleseprogramme oder spezielle Eingabemethoden.
  • Selbstbedienungsterminals: Hierzu zählen Geldautomaten, Fahrausweisautomaten und Check-in-Terminals an Flughäfen. Diese müssen für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen barrierefrei bedienbar sein, etwa durch taktile Bedienelemente, Sprachführung oder kontrastreiche Bildschirme.
  • E-Book-Lesegeräte: Geräte wie Kindle oder andere E-Book-Reader müssen Funktionen wie Schriftgrößenanpassungen, Vorlesefunktionen und benutzerfreundliche Navigation für Menschen mit Behinderungen bieten.

Dienstleistungen

  • Telekommunikationsdienste: Anbieter von Mobilfunk- oder Internetdiensten müssen sicherstellen, dass ihre Dienste barrierefrei zugänglich sind. Dies umfasst barrierefreie Websites, Apps und Kundenservice-Angebote, die beispielsweise für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen nutzbar sind.
  • Bankdienstleistungen: Dienstleistungen wie Online-Banking oder die Nutzung von Geldautomaten müssen barrierefrei gestaltet sein, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen auf einfache Weise Finanztransaktionen durchführen können.
  • E-Books und elektronische Geschäftsverkehrsdienste: Anbieter von E-Books müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Inhalte barrierefrei zugänglich sind. Dies schließt die Nutzung von assistiven Technologien wie Bildschirmlesegeräten ein. Ähnlich müssen Online-Shops barrierefrei gestaltet sein, sodass alle Kunden problemlos einkaufen können.

Produkte und Dienstleistungen müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Das BFSG verpflichtet Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringer, sicherzustellen, dass ihre Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Rechtsanwalt am Schreibtisch

Wie wir als Rechtsanwaltskanzlei Sie unterstützen können

Die Umsetzung des BFSG erfordert eine sorgfältige Planung und umfassende Anpassungen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen hierbei umfassende Unterstützung in mehreren Bereichen:

Rechtsberatung und Compliance-Check

  • Rechtsberatung: Wir informieren Sie über die spezifischen Anforderungen des BFSG und klären, welche Produkte und Dienstleistungen in Ihrem Unternehmen betroffen sind.
  • Compliance-Check: Wir prüfen, ob Ihre bestehenden Produkte und Dienstleistungen den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und geben Empfehlungen für notwendige Anpassungen.

Erstellung und Prüfung von Dokumentationen

  • Technische Dokumentation: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen technischen Dokumentation, die die Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen nachweist.
  • EU-Konformitätserklärung: Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der EU-Konformitätserklärung, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Vertragsgestaltung und -prüfung

  • Lieferantenverträge: Wir überprüfen und gestalten Ihre Verträge mit Lieferanten, um sicherzustellen, dass auch zugekaufte Teile oder Dienstleistungen den Barrierefreiheitsanforderungen gerecht werden.
  • Haftungsklauseln: Wir passen Ihre Verträge an, um Risiken im Zusammenhang mit Nichtkonformitäten zu minimieren.

Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Behörden

  • Kommunikation mit Marktüberwachungsbehörden: Wir übernehmen die Kommunikation mit den zuständigen Marktüberwachungsbehörden und begleiten Sie bei der Klärung von Konformitätsfragen.
  • Verteidigung bei Sanktionen: Sollte es zu Sanktionen aufgrund von Nichtkonformitäten kommen, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den Behörden.

Beratung bei Ausnahmen und Belastungen

  • Bewertung von Ausnahmen: Wir unterstützen Sie dabei, zu beurteilen, ob eine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastungen oder grundlegender Veränderungen geltend gemacht werden kann.
  • Dokumentation von Ausnahmen: Wir erstellen die notwendige Dokumentation für Ausnahmen und sorgen dafür, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Risikomanagement und Strategieentwicklung

  • Risikobewertung: Wir analysieren die Risiken im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes und helfen Ihnen, eine Risikomanagementstrategie zu entwickeln.
  • Strategieberatung: Wir unterstützen Sie bei der strategischen Planung, um die gesetzlichen Anforderungen effizient und kostengünstig umzusetzen.

 

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen, sich als inklusiver und zukunftsorientierter Anbieter zu positionieren. Unsere Kanzlei steht Ihnen bei der Umsetzung des Gesetzes als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen rechtssicher und effektiv zu erfüllen.

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