Meta hat am 14. April 2025 angekündigt, ab dem 27. Mai 2025 die öffentlich zugänglichen Inhalte seiner EU-Nutzer zur Verbesserung seiner Künstlichen Intelligenz (Meta AI) zu verwenden.
Betroffen sind alle öffentlichen Inhalte auf Facebook, Instagram und WhatsApp von volljährigen EU-Nutzerinnen und Nutzern – das heißt z. B. öffentliche Posts, Fotos, Bildunterschriften und Kommentare.
Auch Interaktionen mit KI-Systemen, etwa der Chatbot „Meta AI“ in WhatsApp, sollen ins Training einfließen. Meta betont, dass nur Beiträge Erwachsener und keine privaten Nachrichten genutzt werden. Trotzdem können auch Daten Dritter betroffen sein – zum Beispiel, wenn Sie ein Foto einer anderen Person öffentlich posten.
Meta will die gesammelten Daten nicht nur für ein konkretes Modell, sondern generell für künftige generative KI-Systeme nutzen.
Nach eigenen Angaben informiert Meta alle betroffenen Nutzer:innen per In-App-Hinweis und E‑Mail über das neue Verfahren. Dabei wird mit Link auf entsprechende Widerspruchsformulare hingewiesen.
Wer nicht möchte, dass seine Inhalte im KI-Training landen, muss vor dem 27. Mai 2025 aktiv widersprechen – erst dann wirkt der Widerruf noch vollständig.
Rechtliche Bewertung aus Datenschutzsicht
Meta beruft sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO („berechtigtes Interesse“) als Rechtsgrundlage für das KI-Training.
Das bedeutet:
Wenn Meta diese Datenverarbeitung auf berechtigte Interessen stützt, steht Ihnen nach Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht zu.
„Sie können also jederzeit der Nutzung Ihrer Daten für das KI-Training widersprechen.“
Eine Begründung dafür ist nicht nötig.
In den Widerspruchsformularen gibt man lediglich die mit dem Konto verknüpfte E‑Mail-Adresse an; weitere Angaben sind freiwillig.
Allerdings bezweifeln Datenschutzbehörden und Verbraucherschützer die Zulässigkeit des Meta-Vorhabens.
So kritisiert z. B. die Verbraucherzentrale NRW, dass Meta pauschal ein berechtigtes Interesse geltend macht, obwohl für das umfassende Training eigentlich eine Einwilligung nötig wäre. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen hält die Nutzung der umfangreichen Nutzerdaten ohne ausdrückliche Zustimmung für kritisch.
Meta verweist darauf, dass der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) in einer Stellungnahme von Dezember 2024 Prinzipien zur Entwicklung von KI-Modellen festgelegt hat, die sein Vorgehen theoretisch erlauben. Allerdings ist die rechtsgültige Bewertung durch die irische Datenschutzaufsichtsbehörde (DPC) noch ausstehend.
Ungeachtet der Debatte sollten Sie davon ausgehen, dass Meta „berechtigte Interessen“ geltend macht – und daher Ihre Widerspruchsmöglichkeit greifen kann!
Zudem gilt:
Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss gemäß Art. 13, 14 DSGVO umfassend informieren.
Meta hat angekündigt, EU-Nutzer:innen per E-Mail/In-App über das KI-Training und das Widerspruchsrecht zu informieren. Überprüfen Sie aber als Organisation selbst, ob Ihre eigenen Datenschutz-Informationen und -Erklärungen angepasst werden müssen (z. B. wenn Ihr Unternehmen Facebook-Seiten betreibt oder Mitarbeiter die Dienste nutzen), damit alle Betroffenen transparent informiert sind.
Unsere Empfehlung als externe Datenschutzbeauftragte an alle Organisationen mit Facebook- und oder Instagram-Accounts ist eindeutig zeitnah der Nutzung der Daten durch Meta zu widersprechen!
„Ein versäumter Widerspruch gegenüber Meta kann später als Verstoß gegen Ihre Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) ausgelegt werden.“
Warum jetzt handeln? Rechenschaftspflichten und Compliance
Unternehmen, Vereine und Behörden müssen ihre Datenschutzprozesse stets nachweisbar gestalten.
Laut Art. 5 Abs. 2 DSGVO (Rechenschaftspflicht) haben Sie (mit Hilfe Ihres Datenschutzbeauftragten) zu dokumentieren, wie Sie die Vorschriften einhalten.
Ignorieren Sie das Meta-Anliegen, könnte das bei einer Kontrolle als Nachlässigkeit gewertet werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwarten (zu Recht!), dass ihre persönlichen Daten geschützt werden – gerade und auch, wenn sie ein Facebook- oder Instagram-Profil nutzen. Kommen Sie dieser Fürsorgepflicht nicht nach, kann das arbeitsrechtliche oder haftungsrechtliche Risiken bergen.
Zudem drohen laufend neue Prüfungen:
Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta bereits abgemahnt und eine einstweilige Verfügung beantragt.
Deutsche Aufsichtsbehörden (z. B. Hamburg, Niedersachsen, NRW) warnen ausdrücklich vor den Risiken eines versäumten Widerspruchs.
Eine verspätete oder unterlassene Reaktion kann zudem bei Beschwerden von Nutzer:innen gegenüber der irischen DPC Konsequenzen nach sich ziehen. Geht die DPC einer Beschwerde nach, könnte Meta mit einem Bußgeld belegt werden – was wiederum Druck auf alle Nutzerfirmen ausübt.
Kurzum:
Handeln Sie lieber vorsorglich. Klären Sie in Ihrer Organisation umgehend, ob Mitarbeitende, Mitglieder oder Kunden Meta-Dienste nutzen und wie sie vom KI-Training betroffen sein könnten.
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter und leiten Sie diese Informationen weiter.
Widerspruch einlegen – Schritt für Schritt
Falls Sie (auch als Privatperson) nicht wünschen, dass Ihre Meta-Daten im KI-Training verwendet werden, gehen Sie folgendermaßen vor:
Anmelden: Loggen Sie sich in Ihren Facebook- bzw. Instagram-Account ein (am besten am Computer oder in der offiziellen App).
Formular aufrufen: Rufen Sie das Meta-Widerspruchsformular auf. Nutzen Sie dazu die Links in Ihrem Konto oder direkt diesen Link für Facebook und diesen für Instagram. (Beide Links sind nur abrufbar, wenn Sie eingeloggt sind.)
Die Widerspruchsformulare finden Sie hier:
Facebook https://www.facebook.com/help/contact/712876720715583
Instagram https://help.instagram.com/contact/767264225370182
Widerspruch kann auch über die Facebook- oder Instagram-App eingelegt werden.
E-Mail eingeben: Geben Sie im Formular Ihre mit dem Konto verknüpfte E‑Mail-Adresse ein. Ein Nachrichtentext ist nicht zwingend nötig, kann aber angegeben werden.
Abschicken: Senden Sie das Formular ab. Sie sollten direkt in der App oder per E‑Mail eine Bestätigung erhalten, dass Ihr Widerspruch wirksam ist.
Check: Nach Absenden gilt Ihr Widerspruch sofort. Zukünftige Veröffentlichungen Ihrerseits werden dann nicht mehr verwendet. Bereits verwendete Daten können allerdings nicht rückgängig gemacht werden.
Der Widerspruch kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wirkt dann aber nur auf alle nachfolgenden Posts.
Deshalb raten die Landesdatenschutzbehörden ausdrücklich, den Widerspruch vor dem 27. Mai 2025 einzulegen. Andernfalls können Ihre veröffentlichten Daten bereits unwiderruflich in die KI-Modelle eingegangen sein.
Hinweis für Seiten-Admins und Business-Konten:
Meta stellt das Widerspruchsformular aktuell nur für „persönliche“ Profile bereit.
Eine separate Opt-out-Möglichkeit für Unternehmensseiten oder Business-Accounts gibt es nicht.
Administrator:innen offizieller Facebook-/Instagram-Seiten müssen daher ggfs. ihr privates Nutzerkonto verwenden, um den Widerspruch auszulösen.
Dokumentieren Sie dies in Ihrer Organisation und speichern Sie die Nachweise (ggfs. zusätzlich Screenshots machen). Prüfen Sie außerdem, ob Sie den Betroffenen (z. B. Mitarbeiter:innen, Vereinsmitglieder) intern instruiert oder eine Datenschutz-Information aktualisiert haben. Hierzu können Sie Ihren Mitarbeitern auch diesen Artikel als Sensibilisierungsmaßnahme weiterleiten.
WhatsApp-Chatbot Meta AI:
Für die Meta-AI-Funktion in WhatsApp existiert derzeit (noch?) kein eigenes Widerspruchsverfahren.
Meta versichert, dass Eingaben von EU-Nutzer:innen zurzeit nicht für das Training verwendet werden. Dennoch sollten Sie beim Chatten mit KI in WhatsApp (und auch sonst!) grundsätzlich keine sensiblen oder personenbezogenen Informationen teilen.
Ansonsten bleibt nur: die Funktion nicht zu nutzen.
„Datenschutz ist kein Selbstzweck, sondern Schutz der digitalen Souveränität. Jeder Widerspruch ist ein Schritt hin zu mehr Kontrolle über die eigene Datenhoheit.“

Mit welchen Daten soll die KI von Meta genau trainiert werden?
Laut Verbraucherzentrale (VZ) NRW unterscheidet Meta wohl zwischen “Informationen und Aktivitäten, die immer öffentlich sind und Inhalten, für die Sie die Einstellung ‘öffentlich’ wählen können“.
Zu Informationen, die immer öffentlich sind, zählten laut Meta:
- Name
- Facebook- und Instagram-Benutzername
- Profilbild
- Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen
- Aktivitäten mit Inhalten, die öffentlich sind – beispielsweise Kommentare, Bewertungen oder Rezensionen auf Marketplace oder auf einem öffentlichen Instagram-Konto
- Avatare
“Inhalte wie Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften oder Videos, die Sie im Profil, in Stories oder Reels als öffentlich sichtbar gepostet haben, werden ebenfalls für Metas KI verwendet“, so die Verbraucherzentrale.
Risiken bei unterlassenem Widerspruch
Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen müssen die persönliche Daten von Beschäftigten, Mitgliedern und Kund:innen schützen.
Lassen Sie Meta Ihre Daten für das KI-Training verwenden, bedeutet das langfristig: Ihre Informationen sind in KI-Modelle eingeflossen und können dort nicht mehr gelöscht werden. Zudem könnten sensible Inhalte unbeabsichtigt in der KI landen – ein Umstand, der Aufsichtsbehörden und Verbraucherschützer seit langem beunruhigt.
Praktische Folgen eines unterlassenen Widerspruchs können sein: Bußgelder der Datenschutzbehörden (bei schweren Verstößen bis zu 4 % des Jahresumsatzes), scharfe Kontrollschreiben oder Abmahnungen von Verbraucherschützern.
Weiterführende Informationen:
Neue Abmahngefahr: Konkurrenten dürfen jetzt Datenschutzverstöße abmahnen
Die Verbraucherzentrale NRW erwägt bereits Unterlassungsklagen oder Sammelklagen, falls Meta trotz Abmahnung weitermacht. Für Ihre eigene Organisation können fehlende Schutzmaßnahmen bei einer Prüfung als grobe Pflichtverletzung gedeutet werden.
Wir empfehlen Ihnen dringend und umgehend von der Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Kanzlei Wetzel berät seit vielen Jahren Mandanten im Datenschutz-, Vertrags- und IT-Recht.
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Regelmäßiges reinschauen lohnt sich also!
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Daten werden für das KI-Training bei Meta verwendet?
Meta hat bekanntgegeben, dass grundsätzlich alle öffentlichen Informationen auf den Nutzerprofilen verwendet werden, also auch Daten aus der Vergangenheit. Dies umfasst unter anderem öffentliche Beiträge, Kommentare, Fotos und Bildunterschriften. Öffentliche Beiträge sind diejenigen, deren Sichtbarkeit nicht durch die Privatsphäre-Einstellungen der Nutzer:innen eingeschränkt wurde. Meta betont, dass ausschließlich Inhalte von volljährigen Nutzer:innen auf Facebook und Instagram für das KI-Training genutzt werden.
Wofür werden diese Daten verwendet?
Die gesammelten Daten dienen zum einen der Weiterentwicklung und Verbesserung der KI-Technologie innerhalb der Produkte von Meta. Darüber hinaus werden sie auch außerhalb des Meta-Netzwerks verwendet, beispielsweise für das Training des Sprachmodells Llama.
Wie kann ich verhindern, dass meine Daten für das KI-Training bei Meta genutzt werden?
Meta stützt sich auf berechtigte Interessen, um personenbezogene Daten für das KI-Training zu verarbeiten. Nutzer:innen steht jedoch das Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO zu. Hierfür stellt Meta spezielle Formulare zur Verfügung, über die Nutzer:innen der Verwendung ihrer Inhalte für KI-Zwecke widersprechen können.
Wo finde ich die Widerspruchsformulare?
Die Formulare zum Widerspruch finden Sie auf folgenden Seiten: für Facebook unter diesem Link und für Instagram unter diesem Link. Ein Widerspruch kann auch direkt über die Facebook- oder Instagram-App eingelegt werden.
Muss ich meinen Widerspruch begründen?
Nein. Meta stellt ein optionales Freitext-Feld zur Verfügung, in dem besondere Gründe angegeben werden können, eine Begründung ist jedoch nicht erforderlich.
Ist der Widerspruch immer wirksam?
Ja. Nach der Einlegung des Widerspruchs erhalten Nutzer:innen eine Bestätigung entweder als Pop-Up in der App oder per E-Mail, wodurch der Widerspruch wirksam wird.
Gibt es eine Frist für den Widerspruch?
Ein Widerspruch kann jederzeit eingelegt werden. Meta plant jedoch, Ende Mai 2025 mit dem KI-Training zu beginnen. Ein Widerspruch, der nach diesem Datum eingelegt wird, gilt nur für zukünftige Trainings und kann bereits durchgeführtes Training mit den eigenen Daten nicht rückgängig machen. Ab Ende Mai werden alle öffentlich zugänglichen Beiträge, Kommentare, Fotos und Bildunterschriften für das Training verwendet, sofern bis dahin kein Widerspruch eingelegt wurde.
Muss ich bei jedem Konto separat widersprechen, wenn ich mehrere habe?
Wenn mehrere Facebook- und Instagram-Konten bestehen, muss der Widerspruch für jedes Konto einzeln eingelegt werden. Sind die Konten jedoch miteinander verknüpft, reicht ein Widerspruch, der für alle verknüpften Konten gilt.
Ist mein Widerspruch von letztem Jahr noch gültig?
Ja, wenn Sie damals eine Bestätigung von Meta erhalten haben. Andernfalls sollten Sie einen erneuten Widerspruch einlegen, um sicherzustellen, dass Ihre Daten zukünftig nicht für das KI-Training verwendet werden.
Kann ich verhindern, dass Fotos von mir auf anderen Accounts verwendet werden?
Der Widerspruch betrifft nicht Fotos oder Beiträge, die auf anderen Accounts veröffentlicht wurden. Ob diese Inhalte für das KI-Training genutzt werden, hängt davon ab, ob die Nutzer:innen des jeweiligen Accounts ebenfalls einen Widerspruch eingelegt haben. Sie können diese Nutzer:innen bitten, ebenfalls zu widersprechen oder die Inhalte zu löschen.
Gibt es weitere Widerspruchsmöglichkeiten für Personen ohne Meta-Konto?
Meta hat die KI auch mit Daten aus anderen Quellen trainiert, darunter öffentlich zugängliche Informationen im Internet sowie Daten, für die Nutzungsrechte von Dritten erworben wurden. Betroffene können der Verwendung ihrer Daten für das KI-Training unter diesem Link widersprechen. Dieses Formular erfordert genauere Angaben und Nachweise.
Kann ich Meta AI weiterhin nutzen, wenn ich dem KI-Training widersprochen habe?
Ja, der Widerspruch gegen das KI-Training hat keinen Einfluss auf die Nutzung des Chatbots auf WhatsApp, Facebook und Instagram.
Was plant Meta genau?
Meta will KI-Training mit öffentlich zugänglichen Nutzerdaten in der EU durchführen. Ab 27. Mai 2025 sollen alle jemals veröffentlichten öffentlichen Posts, Fotos, Kommentare und andere Inhalte von in der EU gemeldeten Nutzer:innen (ab 18 Jahren) verwendet werden. Das umfasst auch frühere Inhalte („alle Daten aus der Vergangenheit“). Private Daten (z. B. Direktnachrichten) bleiben (zunächst?) ausgenommen, ebenso Inhalte von Minderjährigen. Meta nutzt diese Daten, um seine Chatbot- und Sprachmodelle (z.B. Llama, Meta AI) zu trainieren.
Ist das erlaubt?
Meta behauptet, das Training basiere auf einem berechtigten Interesse (Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO). Demnach kann jede betroffene Person gem. Art. 21 DSGVO widersprechen. Viele Datenschützer halten das Verfahren aber für rechtlich bedenklich: Sie argumentieren, besonders sensible Inhalte (Art. 9 DSGVO) erfordern eine explizite Einwilligung, und ein bloßes Opt-out sei nicht ausreichend. Die endgültige Entscheidung trifft die irische DPC. Unabhängig davon sollten Sie Ihr Widerspruchsrecht nutzen.
Wer kann widersprechen?
Eingereicht werden muss der Widerspruch von dem jeweiligen Konto. Sie können also nur für Ihre eigenen Daten widersprechen. Jede volljährige Person mit einem Meta-Account kann ihren persönlichen Widerspruch einlegen. Haben Sie keinen Account, können Sie ggf. nachträglich Löschung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie wissen, dass Sie betroffen sind – zum Beispiel, wenn jemand ein Foto von Ihnen gepostet hat. Organisationen können grundsätzlich nur über die Konten ihrer Mitarbeiter oder Freiwilligen intervenieren. Es gibt (noch) keine zentrale Sammelstelle oder Vorlage für Firmen.
Gilt das auch für Facebook-/Instagram-Seiten und Business-Accounts?
Meta spricht bei seiner Ankündigung gezielt von Nutzerkonten von Privatpersonen. Inhalte, die von offiziellen Unternehmens- oder Vereinsseiten gepostet werden, gelten technisch nicht als „private Nutzerbeiträge“. Für Seiten gibt es derzeit kein eigenes Opt-out-Formular. Allerdings sollten Seiten-Administratoren das Thema angehen: Sie können über ihre persönlichen Profile widersprechen und gleichzeitig interne Richtlinien anpassen. Firmen sollten kommunizieren, dass auch dienstlich oder ehrenamtlich betreute Meta-Präsenzen nicht unbesehen genutzt werden dürfen, wenn man ein Widerspruchsverfahren einhalten möchte.
Was passiert, wenn ich nicht oder zu spät widerspreche?
Meta wird Ihre öffentlichen Daten vermutlich ab dem 27. Mai in die KI eingliedern. Dabei fließen sie unwiderruflich in die KI-Modelle ein. Ein nachträglicher Widerspruch verhindert nur die Nutzung sämtlicher zukünftiger Inhalte, nicht jedoch bereits genutzter Daten. Langfristig riskieren Sie Datenschutzverstöße (da Sie Betroffene nicht ausreichend geschützt haben). Für Unternehmen kann das Bußgelder, Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen bedeuten. Außerdem sind Imageschäden denkbar, wenn Mitarbeitende oder Kunden erfahren, dass ihre Daten in KI-Systemen landen, obwohl sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Kann ein externer Datenschutzbeauftragter helfen?
Ja. Wenn Sie einen externen DSB einsetzen, sollte dieser jetzt proaktiv beraten: Er hilft beim Prüfen Ihrer Facebook-/Instagram-Nutzung, beim Formulieren interner Anweisungen und beim Sicherstellen der Informationspflichten. Der DSB kann auch die Widerspruchstexte oder -Vorlagen juristisch prüfen und ggf. individuelle Empfehlungen geben, damit Sie nachweisen können, dass das Verfahren korrekt gehandhabt wurde. Bestenfalls kann Ihnen Ihr Datenschutzbeauftragter auch einfach unseren Artikel weiterleiten und so für alle notwendigen Informationen sorgen 😉 .
„Meta setzt auf eine Grauzone. Organisationen, die ihrer Fürsorgepflicht nachkommen müssen, sollten den Widerspruch aktiv nutzen – sonst riskieren sie Haftungsfragen und Vertrauensverlust.“
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