Videoüberwachung spielt in vielen Unternehmen eine zentrale Rolle, um die Sicherheit zu gewährleisten, das Eigentum zu schützen und mögliche Vergehen aufzuklären. Zugleich sind die strengen deutschen Datenschutzvorgaben zwingend einzuhalten.
Das gilt besonders für den Schutz der Privatsphäre von Mitarbeitern, Kunden und Besuchern.
Ein rechtssicherer Einsatz von Videotechnik erfordert daher ein umfassendes Verständnis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Verstöße gegen diese Vorschriften können schnell zu empfindlichen Bußgeldern, rechtlichen Auseinandersetzungen und nachhaltigen Imageschäden führen.
Entsprechend empfiehlt es sich, von Anfang an eine fundierte Rechtsberatung hinzuzuziehen.
Videoüberwachung im betrieblichen Kontext
In vielen Unternehmen kommt eine Videoüberwachung zum Einsatz, um Eigentum zu schützen und Gefahren vorzubeugen.
Typische Einsatzgebiete sind Ein- und Ausgangsbereiche, Lagerhallen oder sensible Räumlichkeiten wie Serverräume und Entwicklungsabteilungen.
Allerdings darf die Überwachung nur erfolgen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa der Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die angefertigten Aufnahmen zweckgebunden verwendet werden und nicht jede Bewegung der Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Besucher lückenlos verfolgt wird.
Die Verhältnismäßigkeit ist dabei ein zentrales Stichwort.
So sind großflächige und dauerhafte Aufzeichnungen grundsätzlich zu vermeiden, sofern bereits eine zeitlich und räumlich eingeschränkte Videoüberwachung ausreicht.
„Grundsätzlich dürfen Videoaufzeichnungen nur maximal 72 Stunden gespeichert werden!“
Zur Speicherdauer gibt es diverse Urteile und Handlungsanweisungen von Aufsichtsbehörden, wobei auch hierbei eine individuelle und einzelfallbezogene Beratung zu praktikablen Lösungen führen kann.
Werden Beschäftigte gefilmt, greift außerdem das Persönlichkeitsrecht: Es ist unzulässig, ohne konkreten Anlass private Rückzugsbereiche oder Pausenräume zu überwachen. Auch die Aufzeichnung von sensiblen Bereichen wie Toiletten oder Umkleiden ist streng verboten.
Darüber hinaus müssen sämtliche betroffenen Personen – einschließlich externer Besucher, Kundschaft oder Lieferanten – vorab transparent über die Überwachung informiert werden.
Hierzu gibt es vorgeschriebene und genormte Vorgaben zu den Hinweisschildern, sowie Vorgaben wo diese aufzuhängen sind.
Ein kostenloses Muster finden Sie in unserem Downloadbereich:
Hinweisschilder Videoüberwachung
Diese Transparenz-Pflicht gilt sowohl gegenüber den Beschäftigten als auch gegenüber externen Dritten.
Häufig ist es erforderlich, eine Betriebsvereinbarung gemeinsam mit dem Betriebsrat auszuarbeiten (soweit vorhanden), in der festgelegt wird, wo, wann und wie Kameras zum Einsatz kommen, wie die Daten verarbeitet und wie lange diese gespeichert werden sowie, wer darauf Zugriff haben darf. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Beteiligten ihr Einverständnis zu den getroffenen Maßnahmen geben bzw. wissen, welche Aufzeichnungen vorgenommen werden.
Heimliche Videoüberwachung
Bei der heimlichen oder verdeckten Videoüberwachung greift der Gesetzgeber besonders streng durch.
Sie darf nur in absoluten Ausnahmefällen eingesetzt werden, wenn es darum geht, schwere Pflichtverletzungen oder Straftaten wie Diebstähle oder Betrugsfälle aufzudecken. Auch dann ist sie jedoch nur gerechtfertigt, wenn keine milderen Mittel (z. B. Gespräche, stichprobenartige Kontrollen oder technische Lösungen) zur Verfügung stehen und ein konkreter Verdacht besteht.
Das Erfordernis eines konkreten Verdachts und vorab die lückenlose Dokumentation des selbigen, ist dabei von zentraler Bedeutung; ein bloßes Gefühl oder vages Misstrauen reichen nicht aus, um eine verdeckte Überwachung zu rechtfertigen.
„Rechtswidrig gewonnene Beweise sind vor Gericht häufig nicht verwertbar.“
So kann beispielsweise eine ohne konkreten Verdacht heimlich aufgestellte Kamera zur Mitarbeiterüberwachung kaum als Beweismittel dienen.
Hinzu kommt, dass eine heimliche Überwachung erhebliche arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann – bis hin zu Schadensersatzforderungen von betroffenen Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern oder Besuchern.
Unternehmen gehen daher ein hohes Risiko ein, wenn sie sich ohne rechtliche Beratung für eine verdeckte Kameranutzung entscheiden.

Videoüberwachung im privaten Bereich
Auch im privaten Umfeld findet man immer häufiger Kameras, die das eigene Grundstück beobachten sollen, etwa um Einbrüche zu verhindern oder Beweismaterial bei Sachbeschädigungen zu sammeln.
Grundsätzlich ist eine solche Überwachung zulässig, sofern ausschließlich das eigene Grundstück und keine öffentlich zugänglichen Flächen oder Nachbarbereiche gefilmt werden. Erfasst die Kamera jedoch öffentlichen Raum, den Gehweg oder sogar Fenster benachbarter Häuser, liegt schnell ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Dritter vor.
In der Praxis kommt es immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn, die in Bußgeldern oder Unterlassungsansprüchen enden können.
Privatpersonen sollten deshalb sorgfältig darauf achten, die Kameraausrichtung so zu wählen, dass ausschließlich das eigene Grundstück überwacht wird. Hierbei können Sichtblenden, eingeschränkte Blickwinkel und technische Einstellungen helfen, die Privatsphäre unbeteiligter Dritter zu wahren.
Eine klare Kennzeichnung mit Hinweisschildern und die Offenlegung, wer für die Videoüberwachung verantwortlich ist, wirkt zusätzlich abschreckend, stärkt zudem die Transparenz und verringert das Konfliktpotenzial.
Rechtliche Aspekte, die unbedingt zu beachten sind
- Rechtsgrundlage prüfen: Vor dem Einsatz von Kameras muss ein berechtigtes Interesse bestehen oder eine andere gültige Rechtsgrundlage (z. B. Einwilligung der gefilmten Personen).
- Informationspflichten erfüllen: Die betroffenen Personen müssen eindeutig und sichtbar informiert werden, wer für die Videoaufnahmen verantwortlich ist, zu welchem Zweck gefilmt wird und wie lange die Daten gespeichert werden.
- Datensicherheit gewährleisten: Die Aufzeichnungsgeräte und gespeicherten Daten sind durch technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen, damit Unbefugte keinen Zugriff erlangen. Eine Verschlüsselung oder gesicherte Serverzugriffe sind hier empfehlenswert.
- Verhältnismäßigkeit wahren: Eine Totalüberwachung ohne konkrete Gefährdungslage ist in den meisten Fällen nicht erlaubt. Die Kameras sollten gezielt dort eingesetzt werden, wo sie wirklich benötigt werden.
- Enge Grenzen bei heimlicher Überwachung: Eine verdeckte Überwachung ist nur in seltenen Ausnahmefällen und bei Vorliegen eines konkreten Verdachts auf eine Straftat zulässig.
- Speicherfristen beachten: Nach Ablauf des Zwecks sollten die Daten zeitnah gelöscht werden. Meist bewegen sich die Fristen im Bereich von nur wenigen Tagen (72h) bis in Ausnahmefällen maximal einigen Wochen.
- Interne Zuständigkeiten klären: Gerade in Unternehmen sollte ein Datenschutzbeauftragter oder eine dafür zuständige Abteilung den Prozess begleiten und für die Einhaltung der Vorgaben sorgen. So kann beispielsweise gemeinsam mit den Fachabteilungen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob alle Kamerastandorte, Speicherfristen und Informationspflichten korrekt dokumentiert und umgesetzt sind.
Wie wir unterstützen können
Wir begleiten Unternehmen seit vielen Jahren erfolgreich in allen Fragen rund um Datenschutz, Compliance und Sicherheit. Unsere Expertise haben wir bereits in unzähligen Projekten unter Beweis gestellt – von kleineren mittelständischen Firmen bis hin zu großen Konzernen.
Im Bereich der Videoüberwachung können wir insbesondere bei folgenden Punkten helfen:
Planung und Konzeption: Wir prüfen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Videoüberwachung sinnvoll und rechtlich zulässig ist. Dadurch erhalten Sie von Anfang an eine solide Basis.
Betriebsvereinbarungen und Dokumentation: Gemeinsam mit Ihrem Betriebsrat entwickeln wir eine passgenaue Betriebsvereinbarung, die sicherstellt, dass die Rechte aller Beteiligten gewahrt bleiben. Außerdem erstellen wir die notwendigen Datenschutzdokumente, um alle Pflichten aus DSGVO und BDSG zu erfüllen.
Mitarbeiterschulung: Mit gezielten Schulungen sorgen wir dafür, dass Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Thema Datenschutz verstehen und umsetzen können. Dies beugt Missverständnissen und Fehlverhalten vor.
Fortlaufende Rechtsberatung: Auch nach der Einführung einer Videoüberwachung stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Wir überwachen gesetzliche Änderungen und passen Ihre Prozesse an, damit Sie langfristig sicher aufgestellt sind.
Konfliktlösung: Kommt es zu Streitfällen, etwa bei Beschwerden von Beschäftigten oder Nachbarn, vertreten wir Ihre Interessen und arbeiten gemeinsam daran, eine einvernehmliche und rechtssichere Lösung zu finden.
Auf diese Weise helfen wir Ihnen, eine datenschutzkonforme Videoüberwachung zu realisieren, die Ihre Sicherheitsbedürfnisse erfüllt und gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte aller beteiligten Personen respektiert.
Durch unsere langjährige Erfahrung kennen wir typische Fallstricke wie fehlende Transparenz, zu lange Speicherfristen oder eine unzureichende Einbindung des Betriebsrats. So können wir frühzeitig gegensteuern und Ihnen praktikable Alternativen vorschlagen.
FAQs
Dürfen Unternehmen ihre Mitarbeiter jederzeit filmen?
Nein. Eine permanente und flächendeckende Überwachung sämtlicher Arbeitsplätze ist unzulässig. Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen, und die Überwachungsbereiche sowie Zeiten sind so begrenzt wie möglich zu gestalten. Zudem müssen die Beschäftigten eindeutig darüber informiert werden, wo und warum gefilmt wird.
Wie lange dürfen Videoaufnahmen gespeichert werden?
Die Dauer der Speicherung richtet sich nach dem Zweck der Aufzeichnung. In vielen Fällen reichen wenige Tage aus, um verdächtige Vorfälle zu überprüfen. Werden keine Auffälligkeiten entdeckt, müssen die Aufnahmen in der Regel zeitnah gelöscht werden. Genaue Fristen sollten in internen Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen festgelegt werden. Aufsichtsbehörden gehen im Normalfall von einer maximalen Speicherdauer von 72 Stunden aus.
Wie muss auf eine Videoüberwachung hingewiesen werden?
Am besten durch deutlich sichtbare Hinweisschilder oder Plakate, die bereits beim Betreten des überwachten Bereichs auf Kameras aufmerksam machen. Ergänzend sind Datenschutzinformationen bereitzustellen, in denen die Kontaktdaten des Verantwortlichen, die Zwecke der Verarbeitung und die Löschfristen erläutert werden. So wird sichergestellt, dass alle Personen ausreichende Kenntnis über die Überwachung erhalten. Hierzu gibt es vorgeschriebene und genormte Vorgaben zu den Hinweisschildern, sowie Vorgaben wo diese aufzuhängen sind.
Ein kostenloses Muster finden Sie in unserem Downloadbereich:
Unter welchen Bedingungen ist heimliche Überwachung erlaubt?
Sie ist nur bei konkretem Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat oder ein anderes gravierendes Fehlverhalten zulässig und darf nicht als allgemeines Kontrollinstrument eingesetzt werden. Die Maßnahme muss strikt auf den verdächtigen Bereich und Personenkreis beschränkt bleiben. Fehlt dieser konkrete Verdacht oder gäbe es ein milderes Mittel, ist eine heimliche Überwachung rechtswidrig. Hierbei ist vorab eine Rechtsberatung unerlässlich um Beweismittel vor Gericht nutzen zu können.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften können Bußgelder in beträchtlicher Höhe nach sich ziehen. Laut DSGVO sind Strafen von bis zu mehreren Millionen Euro oder einem hohen Prozentsatz des Jahresumsatzes möglich. In der Praxis werden Strafen im mittleren bis hohen fünfstelligen Bereich verhängt. Zusätzlich drohen Schadenersatzforderungen von Betroffenen sowie ein massiver Imageverlust, sollte die öffentliche Wahrnehmung durch negative Presseberichte beeinflusst werden.
Videoüberwachung kann ein effektives Mittel sein, um Diebstähle zu verhindern, Sicherheitsrisiken zu minimieren und im Ernstfall Beweismaterial zu sichern. Gleichzeitig müssen Unternehmen und Privatpersonen immer darauf achten, die geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten.
Eine transparente Kommunikation, genaue Zweckbestimmung und das Respektieren der Persönlichkeitsrechte bilden das Fundament für eine rechtlich einwandfreie Überwachung.
Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Datenschutz und Compliance unterstützen wir Sie gerne dabei, eine individuell angepasste Lösung zu finden.
Wir begleiten Sie von der ersten Projektidee über die Erstellung der notwendigen Unterlagen bis hin zur laufenden Betreuung – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und gleichzeitig alle Vorgaben erfüllen.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei Ihrem Überwachungskonzept wünschen. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem fachlichen Know-how jederzeit zur Verfügung.
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