Ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis stellt für viele Betroffene eine erhebliche Belastung dar!
Besonders dann, wenn dieser Eintrag die berufliche Zukunft oder das soziale Leben beeinflusst.
Arbeitgeber, Behörden und Institutionen verlangen in vielen Fällen ein einwandfreies Führungszeugnis, sodass selbst längst bereute Fehler noch Jahre später zu Problemen führen können.
Doch nicht jeder Eintrag bleibt für immer bestehen – es gibt gesetzliche Fristen für die automatische Löschung und darüber hinaus die Möglichkeit, eine vorzeitige Löschung zu beantragen.
Unsere Anwaltskanzlei hat bereits zahlreichen Mandanten geholfen, ihre Einträge erfolgreich löschen zu lassen. Mit jahrelanger Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten wissen wir genau, worauf es ankommt, um die besten Erfolgschancen zu gewährleisten. In diesem Artikel erklären wir, wie das Führungszeugnis funktioniert, wann Einträge gelöscht werden und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Vergangenheit hinter sich zu lassen.
Viele Betroffene wissen nicht, dass ein Eintrag im Führungszeugnis nicht zwangsläufig ein lebenslanges Hindernis bedeutet.
In vielen Fällen verschwinden die Eintragungen nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch. Wer jedoch schneller wieder ein sauberes Führungszeugnis benötigt – etwa für eine Bewerbung oder eine behördliche Genehmigung – kann unter bestimmten Bedingungen eine vorzeitige Löschung beantragen.
Hierbei sind jedoch rechtliche Hürden zu überwinden, die ohne professionelle Unterstützung schwer zu meistern sind. Als erfahrene Anwälte können wir genau einschätzen, ob und wann ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat und wie er optimal formuliert wird.
Ein fehlerhafter Antrag oder unzureichende Begründung können dazu führen, dass die Behörde den Antrag ablehnt und der Betroffene wertvolle Zeit verliert. In manchen Fällen führen auch erst wiederholte Anträge zum gewünschten Ergebnis. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig über die Möglichkeiten und den Ablauf der Löschung zu informieren. In den folgenden Abschnitten erläutern wir die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, zeigen auf, welche Fristen gelten, welche Fehler vermieden werden sollten und wie eine fundierte anwaltliche Unterstützung die Erfolgsaussichten deutlich erhöhen kann.
Was ist das polizeiliche Führungszeugnis?
Das polizeiliche Führungszeugnis ist eine offizielle Urkunde, die Auskunft über bestehende Vorstrafen gibt.
Es wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und kann von Privatpersonen sowie von Behörden oder potenziellen Arbeitgebern angefordert werden.
Es gibt verschiedene Arten des Führungszeugnisses: das einfache Führungszeugnis, das erweiterte Führungszeugnis für Tätigkeiten mit Schutzbedürftigen und das behördliche Führungszeugnis, das auch Einträge enthält, die für bestimmte Verwaltungsentscheidungen relevant sind.
Für viele Menschen ist ein Führungszeugnis ohne Einträge essenziell, um beruflich und gesellschaftlich uneingeschränkt am Leben teilhaben zu können.
Einträge im Führungszeugnis können bei vielen Lebensentscheidungen eine erhebliche Rolle spielen. Arbeitgeber, insbesondere in sicherheitsrelevanten Berufen oder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, verlangen häufig ein Führungszeugnis, um sicherzustellen, dass Bewerber keine relevanten Vorstrafen haben. Auch für behördliche Genehmigungen oder Aufenthaltsrechtliche Entscheidungen kann ein Führungszeugnis ausschlaggebend sein. Bei beruflich bedingter Reisetätigkeit in Länder, in denen ein Visum notwendig ist können Vorstrafen oder Eintragungen ebenfalls zu Problemen, oder gar zu Einreiseverboten führen.
Welche Einträge sind im Führungszeugnis vermerkt?
Nicht jede Verurteilung wird in das Führungszeugnis aufgenommen!
In der Regel werden Freiheitsstrafen ab drei Monaten, Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder wiederholte Vergehen eingetragen. Besonders gravierende Delikte, etwa Sexualstraftaten, erscheinen im erweiterten Führungszeugnis.
Kleinere Verstöße oder einmalige geringfügige Straftaten tauchen oft gar nicht auf oder werden nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht.
Die genaue Aufnahme von Straftaten ins Führungszeugnis richtet sich nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
Einige Straftaten werden nur für eine begrenzte Zeit aufgenommen, während schwerwiegende Verbrechen über Jahrzehnte hinweg im Register verbleiben können.
Wer sich unsicher ist, ob seine Strafe noch vermerkt ist oder gelöscht werden kann, sollte das eigene Führungszeugnis beantragen und gegebenenfalls eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
„Wer nicht fragt, der nicht gewinnt!“
Wann werden Einträge automatisch gelöscht?
Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) regelt, wann und wie lange eine Eintragung im Führungszeugnis sichtbar bleibt.
Diese Fristen sollen einerseits gewährleisten, dass Personen, die eine Strafe verbüßt haben und sich resozialisiert haben, nicht unbegrenzt durch frühere Verfehlungen belastet werden.
Andererseits dienen sie dem Schutz der Allgemeinheit, indem bestimmte Straftaten für eine angemessene Zeit dokumentiert bleiben, insbesondere bei schweren Vergehen.
Für Geldstrafen bis 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten beträgt die Frist drei Jahre.
Längere Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, werden nach fünf Jahren entfernt.
Bei Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr dauert die Löschung in der Regel zehn Jahre.
In bestimmten Fällen, insbesondere bei schwerwiegenden Verbrechen, können Einträge auch dauerhaft bestehen bleiben. Daher ist es wichtig, genau zu prüfen, ob, wie und wann eine vorzeitige Löschung möglich ist.
Kann man eine vorzeitige Löschung beantragen?
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, eine vorzeitige Löschung eines Eintrags im Führungszeugnis zu beantragen.
„Es müssen überzeugende Argumente und Nachweise vorgelegt werden.“
Entscheidend ist, dass der Antragsteller über einen längeren Zeitraum hinweg keine neuen Straftaten begangen hat und sich erkennbar resozialisiert hat.
Der Nachweis einer stabilen beruflichen und sozialen Integration, beispielsweise durch eine feste Arbeitsstelle oder ehrenamtliches Engagement, kann ebenfalls die Chancen auf eine erfolgreiche Löschung erhöhen.
Zudem sollte überzeugend dargelegt werden, dass der Eintrag eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, einen fundiert begründeten Antrag zu stellen und Ihre Erfolgschancen zu maximieren.
Eine erfolgreiche Löschung kann Ihnen den beruflichen und privaten Alltag erheblich erleichtern. Wer sich rechtzeitig über seine Möglichkeiten informiert und professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, kann seine Chancen auf ein sauberes Führungszeugnis erheblich verbessern. Unsere Kanzlei bietet eine umfassende Beratung und Unterstützung an – von der ersten Prüfung Ihres Falls über die Antragstellung bis hin zur möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung, falls eine Ablehnung erfolgt.
Lassen Sie sich von uns beraten und nehmen Sie Ihre Zukunft wieder in die Hand!
Wie läuft das Verfahren zur Löschung eines Eintrags ab?
Zunächst muss das eigene Führungszeugnis überprüft werden, um festzustellen, ob der Eintrag bereits gelöscht sein könnte oder ob eine Löschungsfrist noch läuft.
Ist dies nicht der Fall, kann ein Antrag auf vorzeitige Löschung beim Bundesamt für Justiz oder einer zuständigen Behörde gestellt werden.
Ein gut und fundiert begründeter Antrag mit entsprechenden Nachweisen über eine positive Lebensführung erhöht die Chancen auf eine Genehmigung erheblich!
Anschließend wird der Antrag von der Behörde geprüft, die dann über die vorzeitige Löschung entscheidet. Als erfahrene Anwälte können wir sicherstellen, dass Ihr Antrag inhaltlich überzeugend und juristisch fundiert ist.
Häufige Fehler bei der Antragstellung vermeiden
Viele Anträge scheitern an vermeidbaren Fehlern.
Ein häufiger Fehler ist beispielsweise, dass Antragsteller unvollständige Unterlagen einreichen oder die falsche Rechtsgrundlage für ihren Antrag anführen.
Auch eine unzureichende oder nicht überzeugend begründete Argumentation kann dazu führen, dass die Behörde den Antrag ablehnt.
So kommt es immer wieder vor, dass Personen lediglich auf ihre lange straffreie Zeit verweisen, ohne zusätzlich Nachweise über ihre berufliche oder soziale Stabilisierung vorzulegen.
„Hierbei kommt es auf die kleinen Details und juristischen Spitzfindigkeiten in der Formulierung an!“
Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und juristischer Unterstützung lassen sich solche Fehler vermeiden. Wer nicht die richtigen Rechtsgrundlagen anführt oder nicht überzeugend darlegt, warum eine vorzeitige Löschung gerechtfertigt ist, riskiert eine Ablehnung.
Mit unserer anwaltlichen Unterstützung lassen sich solche Fehler vermeiden, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.

Erfolgschancen für eine Löschung verbessern
Die Erfolgsaussichten für eine Löschung steigen erheblich, wenn überzeugend dargelegt werden kann, dass sich der Antragsteller positiv entwickelt hat.
Eine gefestigte Lebenssituation, berufliche Stabilität und gesellschaftliches Engagement sind entscheidende Faktoren.
Zeugnisse, Arbeitsnachweise oder Empfehlungsschreiben können hierbei unterstützend wirken.
Ein juristisch korrekt formulierter Antrag, der sämtliche Anforderungen erfüllt, verbessert ebenfalls Ihre Chancen auf eine positive Entscheidung.
Warum lohnt sich anwaltliche Unterstützung?
Das Verfahren zur Löschung eines Eintrags kann kompliziert sein und erfordert zwangsläufig rechtliches Fachwissen.
„Verurteilte Straftäter haben keinen guten Stand bei den Behörden.“
Ihr Anwalt prüft die individuelle Situation, schätzt die Erfolgsaussichten realistisch ein und sorgt dafür, dass der Antrag alle notwendigen rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Falls eine Ablehnung erfolgt, können wir als Anwälte juristische Schritte einleiten, um eine erneute Prüfung oder eine andere Vorgehensweise zu veranlassen.
So ungerecht es auch sein mag: Ihre Chancen ohne einen eigenen Anwalt werden wohl geringer sein…
Unsere Kanzlei hat bis heute bereits viele Mandanten erfolgreich durch diesen Prozess begleitet und kennt die besten Strategien für eine erfolgreiche Löschung. Dazu gehört unter anderem die sorgfältige Prüfung der individuellen Situation jedes Mandanten, um festzustellen, ob eine automatische Löschung bereits möglich ist oder ob und wann ein Antrag auf vorzeitige Löschung Aussicht auf Erfolg hat.
Zudem legen wir großen Wert auf eine überzeugende Begründung des Antrags, die den Fokus auf Resozialisierung, berufliche und soziale Stabilität sowie eine positive Lebensführung legt.
Durch unsere Erfahrung wissen wir, welche Nachweise und Argumente von den Behörden besonders positiv bewertet werden, sodass wir unseren Mandanten eine maßgeschneiderte Strategie für ihren Antrag bieten können.
Ein sauberes Führungszeugnis als Neustart
Ein Eintrag im Führungszeugnis muss nicht dauerhaft eine Belastung darstellen!
Mit den richtigen Schritten und der passenden Unterstützung können wir auch für Sie eine Löschung erreichen!
Wer sich professionell beraten lässt, verbessert seine Erfolgschancen erheblich!
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, Ihr Führungszeugnis wieder sauber zu bekommen.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung und profitieren Sie von unserer Beratungspauschale. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite, um Ihre Erfolgschancen zu maximieren.
– wir helfen Ihnen, Ihren Neustart zu ermöglichen!
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Extern: Die Strafprozessordnung / www.gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen & Antworten (FAQs)
Wie lange dauert eine Löschung?
Je nach Eintrag zwischen drei und zehn Jahren. Eine vorzeitige Löschung muss immer individuell geprüft werden.
Welche Straftaten bleiben dauerhaft im Führungszeugnis?
Sehr schwere Verbrechen wie Sexualdelikte oder lebenslange Freiheitsstrafen.
Ist eine Löschung auch ohne Anwalt möglich?
Ja, aber eine professionelle Unterstützung erhöht Ihre Erfolgschancen erheblich.
Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Unterstützung?
Unsere Unterstützung bei der Beantragung zur Löschung von Eintragungen im Führungszeugnis sowie außergerichtlichen Vertretung kostet grundsätzlich 269€ inkl. Umsatzsteuer.
Kann ich trotz Eintrag in sensiblen Berufen arbeiten?
In einigen Fällen ja, besonders wenn der Eintrag nicht mehr im erweiterten Führungszeugnis erscheint.
Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.