Eine Hausdurchsuchung kann für Betroffene eine schockierende und belastende Erfahrung sein.
Plötzlich steht die Polizei vor der Tür, durchwühlt persönliche Gegenstände und beschlagnahmt möglicherweise wichtige Unterlagen oder elektronische Geräte.
In einer solchen Situation ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren, seine Rechte zu kennen und sich besonnen zu verhalten.
„Ganz wichtig: Ruhe bewahren, freundlich bleiben, keine Aussagen machen!“
In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Hausdurchsuchung zulässig ist, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich am besten verhalten. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie wir als erfahrene Anwälte Ihnen helfen können.
Rechtliche Grundlagen: Wann ist eine Hausdurchsuchung zulässig?
Hausdurchsuchungen werden in der Regel im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen durchgeführt und sind in den §§ 102 bis 110 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
In den meisten Fällen ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich, der den Verdacht einer Straftat sowie den Zweck der Durchsuchung klar benennt.
Es gibt jedoch Ausnahmen.
In Situationen, in denen “Gefahr im Verzug” besteht, dürfen Ermittlungsbehörden auch ohne richterlichen Beschluss handeln.
Dies wird oft damit begründet, dass eine Verzögerung den Erfolg der Durchsuchung gefährden könnte, etwa weil Beweise vernichtet werden könnten. Allerdings wird diese Begründung in der Praxis häufig überstrapaziert. Beispielsweise hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden, dass “Gefahr im Verzug” nicht willkürlich als Begründung herangezogen werden darf.
Die Frage, ob eine Durchsuchung verhältnismäßig war, kann im Nachhinein juristisch überprüft werden und im Zweifelsfall hilfreich bei der Verteidigungsstrategie sein.
In einigen Fällen kann eine Hausdurchsuchung auch stattfinden, wenn Sie selbst nicht direkt Beschuldigter sind. Falls Beweise gegen eine andere Person in Ihrer Wohnung vermutet werden, können auch unbeteiligte Dritte betroffen sein.
Dies zeigt, wie wichtig es ist, sich frühzeitig über die eigenen Rechte zu informieren.
Richtiges Verhalten bei einer Hausdurchsuchung
Der wichtigste Grundsatz lautet: Bewahren Sie Ruhe.
Auch wenn die Situation beunruhigend ist, sollten Sie besonnen bleiben. Jede Form von Widerstand oder Aufregung kann die Lage unnötig verschärfen und schlimmstenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und prüfen Sie die Angaben darauf.
Ist das Dokument von einem Richter unterschrieben? Sind Ihr Name und Ihre Adresse korrekt angegeben? Falls kein richterlicher Beschluss vorliegt, fragen Sie nach der Begründung für die Durchsuchung. Verlangen Sie eine Kopie oder fertigen Sie eine Abschrift an.
„Sie haben das Recht zu schweigen, treffen Sie KEINE AUSSAGEN gegenüber der Polizei!“
Vermeiden Sie es, mit den Beamten über den Fall zu sprechen. Ganz wichtig: Sie haben das Recht zu schweigen und sollten dies auch unbedingt nutzen, äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf – wenige falsche Worte können reichen, um sie später gegen Sie zu verwenden. Selbst beiläufige Aussagen können später gegen Sie verwendet werden
Fordern Sie die Möglichkeit ein, Ihren Anwalt zu kontaktieren.
Auch wenn die Beamten nicht verpflichtet sind, auf dessen Eintreffen zu warten, kann eine frühzeitige juristische Beratung entscheidend sein.
Dokumentieren Sie den Ablauf der Durchsuchung so gut wie möglich.
Notieren Sie Namen / Dienstnummern der Beamten, die anwesend sind, sowie die genaue Uhrzeit des Beginns und Endes der Durchsuchung. Halten Sie fest, welche Räume durchsucht und welche Gegenstände beschlagnahmt wurden. Falls erlaubt, machen Sie Fotos oder Videos zur Beweissicherung.
Zudem haben Sie das Recht, eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls zu verlangen – bestehen Sie darauf.

Welche Befugnisse hat die Polizei?
Die Beamten dürfen nur die Bereiche durchsuchen, die im Durchsuchungsbeschluss angegeben sind!
Falls darin nur die Wohnräume erwähnt werden, dürfen beispielsweise Keller, Garage oder andere Nebengebäude nicht ohne Weiteres betreten werden. Persönliche Gegenstände, die nicht im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Straftat stehen, dürfen nicht einfach beschlagnahmt werden.
Besondere Vorsicht ist bei elektronischen Geräten geboten.
Zwar können Computer, Handys oder Festplatten sichergestellt werden, aber Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Passwörter herauszugeben.
„Auch das eigenmächtige Durchsuchen Ihres Smartphones durch die Beamten ist nicht ohne Weiteres erlaubt!“
Der Zugriff auf gespeicherte Daten ohne richterlichen Beschluss ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es liegt eine akute Gefahrenlage vor.
Fragen Sie gezielt nach der rechtlichen Grundlage einer möglichen Beschlagnahme und lassen Sie sich diese dokumentieren.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.
Häufig verlangen Beamte am Ende der Durchsuchung, dass Sie ein Protokoll oder andere Dokumente unterschreiben. Tun Sie dies nicht, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Falls Sie unter Druck gesetzt werden, vermerken Sie explizit, dass Sie die Dokumente nicht gelesen haben oder mit deren Inhalt nicht einverstanden sind.
Wie wir Ihnen helfen können
Unsere Kanzlei hat bereits zahlreichen Mandanten in ähnlichen Situationen erfolgreich geholfen.
Wir überprüfen für Sie, ob die Hausdurchsuchung rechtmäßig durchgeführt wurde und ob Ansatzpunkte für eine Anfechtung bestehen. Zudem setzen wir uns für die Rückgabe unrechtmäßig beschlagnahmter Gegenstände ein und übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Grundsätzlich gilt:
Bleiben Sie stets freundlich, höflich und respektvoll gegenüber den Einsatzkräften sowie den Beamtinnen und Beamten!
Nutzen Sie Ihr Schweigerecht konsequent: Äußern Sie sich weder zum Tatvorwurf noch zu anderen Themen und vermeiden Sie beiläufige Gespräche mit den Beamtinnen und Beamten. Verweisen Sie stattdessen ausdrücklich auf Ihr Recht zu schweigen – und halten Sie sich konsequent daran.
Leisten Sie keine Unterschrift!
Falls Sie von einer Hausdurchsuchung betroffen sind oder befürchten, dass eine bevorstehen könnte, sollten Sie nicht warten, bis es zu spät ist. Eine frühzeitige juristische Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und Sie optimal auf eine solche Situation vorzubereiten.
Unsere Kanzlei hat bereits vielen Mandanten in vergleichbaren Situationen geholfen und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, um Ihre Rechte zu wahren und optimal vertreten zu werden.
In einer solchen Situation zählt jede Minute – wir sind für Sie da.
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Extern: Die Strafprozessordnung / www.gesetze-im-internet.de
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was passiert, wenn ich während der Hausdurchsuchung nicht zu Hause bin?
Die Durchsuchung kann auch in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden. In diesem Fall sollten die Beamten eine Vertrauensperson hinzuziehen oder die Durchsuchung dokumentieren.
Darf die Polizei mein Handy oder meinen Computer durchsuchen?
Elektronische Geräte können beschlagnahmt werden, wenn der Verdacht besteht, dass sie relevante Beweismittel enthalten. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Passwörter oder Zugangscodes herauszugeben.
Kann ich eine Hausdurchsuchung verhindern?
Ohne richterlichen Beschluss dürfen Hausdurchsuchungen nur in Ausnahmefällen (Gefahr im Verzug) durchgeführt werden. Sie können die Durchsuchung jedoch nicht aktiv verhindern, sondern sollten im Nachhinein die Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
Was sollte ich tun, wenn Gegenstände beschlagnahmt wurden?
Lassen Sie sich eine Liste der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt, um die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme zu überprüfen und gegebenenfalls die Rückgabe zu veranlassen.
Wie kann ich mich auf eine mögliche Hausdurchsuchung vorbereiten?
Es ist ratsam, wichtige Dokumente sicher aufzubewahren und regelmäßig Sicherungskopien anzufertigen. Zudem sollten Sie die Kontaktdaten eines erfahrenen Anwalts griffbereit haben, um im Ernstfall schnell handeln zu können.