Ungerechtfertigte Bewertungen entfernen lassen
Eine falsche, böswillige oder von einem Fake-Account verfasste Bewertung kann Ihren Ruf in Minuten beschädigen. Wir prüfen, ob sie rechtlich angreifbar ist, und setzen die Löschung gegenüber Google, Kununu und anderen Plattformen durch.
Wann ist eine negative Bewertung rechtswidrig?
Unwahre Tatsachenbehauptung
Etwas Falsches wird als Tatsache behauptet – etwa ein angeblicher Betrug oder ein nie erfolgter Kontakt.
Kein echtes Kundenverhältnis
Die Person war nachweislich nie Ihr Kunde, Patient oder Mandant.
Schmähkritik
Keine sachliche Auseinandersetzung mehr, sondern reine Herabsetzung.
Beleidigung oder Verleumdung
Strafbare Inhalte nach §§ 185–187 StGB – zivilrechtlich angreifbar und strafrechtlich verfolgbar.
Wettbewerbswidrige Bewertung
Von Mitbewerbern oder auf deren Veranlassung verfasst – unlauter nach dem UWG.
DSGVO-Verstoß
Vertrauliche personenbezogene Daten werden ohne Rechtsgrundlage offengelegt (Art. 17 DSGVO).
Wahre Tatsachen und sachliche Meinungsäußerungen müssen Sie grundsätzlich hinnehmen (Art. 5 GG). Unsere Prüfung zeigt vorab, ob ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat.
Auf diesen Portalen setzen wir Löschungen durch
So gehen wir vor
Kostenfreie Ersteinschätzung
Sie schildern uns Bewertung und Sachverhalt. Wir sagen Ihnen, ob ein Vorgehen Erfolg verspricht.
Anwaltliche Prüfung
Analyse nach Äußerungs- und Wettbewerbsrecht sowie den Nutzungsbedingungen der Plattform – schriftlich.
Meldung an die Plattform
Anwaltliches Schreiben mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen – mit deutlich mehr Gewicht als ein Meldeformular.
Abmahnung des Verfassers
Ist der Verfasser identifizierbar, fordern wir ihn zur Unterlassung auf; notfalls über ein Auskunftsverfahren.
Verfügung oder Klage
Verweigert die Plattform die Löschung, beantragen wir eine einstweilige Verfügung oder erheben Klage.
Auf welcher Basis wir vorgehen
- §§ 823, 1004 BGB
- Unterlassung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- §§ 185, 186, 187 StGB
- Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung – strafbar und zugleich zivilrechtlich zu löschen
- §§ 3, 4, 5 UWG
- Wettbewerbsverstöße durch Mitbewerber oder von ihnen veranlasste Bewertungen
- Art. 17 DSGVO
- Recht auf Löschung bei Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage
- Digital Services Act
- Plattformen müssen gemeldete rechtswidrige Inhalte prüfen und bei Nachweis entfernen
Transparente Pauschalpreise
Prüfung & Plattformmeldung
Einzelne Bewertung, unkomplizierter Sachverhalt
- Anwaltliche Prüfung der Bewertung
- Schriftliche Meldung an die Plattform
- Rechtliche Begründung mit Normreferenzen
- Rückmeldung über das Ergebnis
Vollpaket außergerichtlich
Inklusive Abmahnung des Verfassers
- Anwaltliche Prüfung der Bewertung
- Schriftliche Meldung an die Plattform
- Abmahnung des Verfassers (sofern identifizierbar)
- Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe
- Begleitung bis zur außergerichtlichen Klärung
Gerichtliches Verfahren
Einstweilige Verfügung oder Klage
- Einstweilige Verfügung gegen Plattform oder Verfasser
- Auskunftsklage zur Identitätsermittlung
- Hauptsacheklage auf Unterlassung
- Geltendmachung von Schadensersatz
Vergütungsgrundlage: Das Honorar wird als Pauschalvergütung gemäß § 3a Abs. 1 RVG vereinbart und übersteigt die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Das Erstgespräch ist kostenfrei – Kosten entstehen erst mit Ihrer ausdrücklichen Beauftragung. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten des Verfahrens.
Fragen zur Löschung von Bewertungen
Kann eine Google-Bewertung entfernt werden, wenn der Verfasser anonym ist?
Was passiert, wenn Google trotz anwaltlicher Meldung nicht löscht?
Darf eine negative, aber inhaltlich korrekte Bewertung gelöscht werden?
Gilt das auch für Arbeitgeberbewertungen auf Kununu?
Wie lange dauert es, eine Bewertung entfernen zu lassen?
Kann ich Schadensersatz verlangen?
Die Informationen dienen der allgemeinen rechtlichen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Weitere Leistungen, die oft zusammen angefragt werden
Lassen Sie die Bewertung jetzt anwaltlich prüfen
Senden Sie uns den Link zur Bewertung und eine kurze Schilderung. Wir sagen Ihnen offen, ob ein Vorgehen Erfolg verspricht – kostenlos und unverbindlich.
- Kurze Schilderung Ihres Anliegens
- Art und Größe Ihrer Organisation
- Wann und wie wir Sie für Rückfragen erreichen
Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages – vertraulich und unverbindlich.
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