Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU. Wir zeigen Ihnen, was sie für Ihre Organisation bedeutet – und wie Sie ihre Pflichten pragmatisch erfüllen.
Ein einheitlicher Datenschutzstandard für Europa
Ziel der Verordnung ist ein europaweit einheitlicher und gleichwertiger Datenschutzstandard. Die DSGVO ist allgemein und unmittelbar geltendes Recht und wird in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt.
Sie erweitert die Rechte der Betroffenen und die Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern. Auch Organisationen, die schon vor 2018 gut aufgestellt waren, müssen ihre Datenschutzprozesse laufend anpassen und erweitern.
Die wichtigsten Pflichten im Überblick
Rechenschaft & Dokumentation
Sie müssen nachweisen können, dass Sie die Grundsätze der DSGVO einhalten – etwa mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
Informationspflichten
Betroffene sind umfassend und verständlich über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Für Verarbeitungen mit hohem Risiko ist vorab eine DSFA durchzuführen.
Privacy by Design & Default
Datenschutz ist schon bei der Planung von Systemen und Prozessen mitzudenken und datenschutzfreundlich voreinzustellen.
Was bei mangelnder Umsetzung droht
| Art des Verstoßes | Bußgeldrahmen |
|---|---|
| Formelle Verstöße | bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes |
| Materielle Verstöße | bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes |
Schon eine fehlende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit einem Dienstleister kann einen bußgeldbewehrten Mangel darstellen. Mehr zur Auftragsverarbeitung
Von der Bestandsaufnahme bis zur laufenden Betreuung
Ist-Zustand analysieren
Wir prüfen, wo Ihre Organisation datenschutzrechtlich steht, und fassen das Ergebnis in einem verständlichen Bericht zusammen.
Maßnahmen priorisieren
Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen – sortiert nach Risiko und Aufwand.
Dokumentation aufbauen
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, TOM, Datenschutzhinweise und Verträge – gemeinsam mit Ihnen erstellt.
Dauerhaft absichern
Auf Wunsch übernehmen wir als externer Datenschutzbeauftragter die laufende Betreuung.
Weitere Leistungen, die oft zusammen angefragt werden
Externer Datenschutzbeauftragter
Alle Pflichtaufgaben nach DSGVO und BDSG mit fester Monatspauschale.
Mehr erfahrenAuftragsverarbeitung
Verträge mit Dienstleistern prüfen oder rechtssicher neu aufsetzen.
Mehr erfahrenTransfer Impact Assessment
Datentransfers in Drittländer bewerten und dokumentieren.
Mehr erfahrenWo steht Ihre Organisation beim Datenschutz?
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir den Handlungsbedarf.
- Kurze Schilderung Ihres Anliegens
- Art und Größe Ihrer Organisation
- Wann und wie wir Sie für Rückfragen erreichen
Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages – vertraulich und unverbindlich.
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