Äußerungsrecht · Wettbewerbsrecht · IT-Recht

Ungerechtfertigte Bewertungen entfernen lassen

Eine falsche, böswillige oder von einem Fake-Account verfasste Bewertung kann Ihren Ruf in Minuten beschädigen. Wir prüfen, ob sie rechtlich angreifbar ist, und setzen die Löschung gegenüber Google, Kununu und anderen Plattformen durch.

Kostenfreie ErsteinschätzungPauschalpreiseBundesweit
Grundlagen

Wann ist eine negative Bewertung rechtswidrig?

Unwahre Tatsachenbehauptung

Etwas Falsches wird als Tatsache behauptet – etwa ein angeblicher Betrug oder ein nie erfolgter Kontakt.

Kein echtes Kundenverhältnis

Die Person war nachweislich nie Ihr Kunde, Patient oder Mandant.

Schmähkritik

Keine sachliche Auseinandersetzung mehr, sondern reine Herabsetzung.

Beleidigung oder Verleumdung

Strafbare Inhalte nach §§ 185–187 StGB – zivilrechtlich angreifbar und strafrechtlich verfolgbar.

Wettbewerbswidrige Bewertung

Von Mitbewerbern oder auf deren Veranlassung verfasst – unlauter nach dem UWG.

DSGVO-Verstoß

Vertrauliche personenbezogene Daten werden ohne Rechtsgrundlage offengelegt (Art. 17 DSGVO).

Wahre Tatsachen und sachliche Meinungsäußerungen müssen Sie grundsätzlich hinnehmen (Art. 5 GG). Unsere Prüfung zeigt vorab, ob ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat.

Plattformen

Auf diesen Portalen setzen wir Löschungen durch

Google Maps / Google BusinessKununuTrustpilotJamedaYelpProvenExpertFacebookAmazonTripAdvisorBooking.comWeitere Portale
Ablauf

So gehen wir vor

  1. Kostenfreie Ersteinschätzung

    Sie schildern uns Bewertung und Sachverhalt. Wir sagen Ihnen, ob ein Vorgehen Erfolg verspricht.

    kostenfrei · per E-Mail oder Telefon
  2. Anwaltliche Prüfung

    Analyse nach Äußerungs- und Wettbewerbsrecht sowie den Nutzungsbedingungen der Plattform – schriftlich.

    1–2 Werktage nach Beauftragung
  3. Meldung an die Plattform

    Anwaltliches Schreiben mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen – mit deutlich mehr Gewicht als ein Meldeformular.

    innerhalb weniger Tage
  4. Abmahnung des Verfassers

    Ist der Verfasser identifizierbar, fordern wir ihn zur Unterlassung auf; notfalls über ein Auskunftsverfahren.

    sofern ermittelbar
  5. Verfügung oder Klage

    Verweigert die Plattform die Löschung, beantragen wir eine einstweilige Verfügung oder erheben Klage.

    bei Erforderlichkeit
Rechtliche Grundlagen

Auf welcher Basis wir vorgehen

§§ 823, 1004 BGB
Unterlassung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
§§ 185, 186, 187 StGB
Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung – strafbar und zugleich zivilrechtlich zu löschen
§§ 3, 4, 5 UWG
Wettbewerbsverstöße durch Mitbewerber oder von ihnen veranlasste Bewertungen
Art. 17 DSGVO
Recht auf Löschung bei Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage
Digital Services Act
Plattformen müssen gemeldete rechtswidrige Inhalte prüfen und bei Nachweis entfernen
Honorar & Kostensicherheit

Transparente Pauschalpreise

Prüfung & Plattformmeldung

Einzelne Bewertung, unkomplizierter Sachverhalt

490 €netto zzgl. gesetzl. USt.
  • Anwaltliche Prüfung der Bewertung
  • Schriftliche Meldung an die Plattform
  • Rechtliche Begründung mit Normreferenzen
  • Rückmeldung über das Ergebnis
Anfragen

Gerichtliches Verfahren

Einstweilige Verfügung oder Klage

Auf Anfragenach RVG oder Pauschalvereinbarung
  • Einstweilige Verfügung gegen Plattform oder Verfasser
  • Auskunftsklage zur Identitätsermittlung
  • Hauptsacheklage auf Unterlassung
  • Geltendmachung von Schadensersatz
Anfragen

Vergütungsgrundlage: Das Honorar wird als Pauschalvergütung gemäß § 3a Abs. 1 RVG vereinbart und übersteigt die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Das Erstgespräch ist kostenfrei – Kosten entstehen erst mit Ihrer ausdrücklichen Beauftragung. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten des Verfahrens.

Häufige Fragen

Fragen zur Löschung von Bewertungen

Kann eine Google-Bewertung entfernt werden, wenn der Verfasser anonym ist?
Ja. Zunächst melden wir die Bewertung mit einem anwaltlichen Schreiben bei Google. Bleibt das erfolglos und ist die Bewertung eindeutig rechtswidrig, kann über ein gerichtliches Auskunftsverfahren die Herausgabe der Bestandsdaten erzwungen werden.
Was passiert, wenn Google trotz anwaltlicher Meldung nicht löscht?
Dann kann eine einstweilige Verfügung vor einem deutschen Zivilgericht beantragt werden. Gerichte haben Löschungen gegenüber Google bereits angeordnet. Die Kosten sind häufig durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Darf eine negative, aber inhaltlich korrekte Bewertung gelöscht werden?
Nein. Wahre Tatsachenbehauptungen und sachliche Meinungsäußerungen sind grundsätzlich hinzunehmen. Die Prüfung zeigt vorab, ob eine Bewertung wirklich angreifbar ist.
Gilt das auch für Arbeitgeberbewertungen auf Kununu?
Ja. Auch Kununu-Bewertungen müssen auf einem tatsächlichen Beschäftigungsverhältnis beruhen und dürfen keine unwahren Tatsachen oder Schmähkritik enthalten.
Wie lange dauert es, eine Bewertung entfernen zu lassen?
Bei klarer Rechtslage teils wenige Tage bis Wochen nach der Plattformmeldung. Eine einstweilige Verfügung kann häufig innerhalb weniger Wochen erwirkt werden – abhängig vom Einzelfall.
Kann ich Schadensersatz verlangen?
Grundsätzlich ja, wenn ein nachweisbarer wirtschaftlicher Schaden entstanden ist (§ 823 BGB oder UWG). Der Nachweis ist anspruchsvoll, in geeigneten Fällen aber durchsetzbar.

Die Informationen dienen der allgemeinen rechtlichen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kontakt

Lassen Sie die Bewertung jetzt anwaltlich prüfen

Senden Sie uns den Link zur Bewertung und eine kurze Schilderung. Wir sagen Ihnen offen, ob ein Vorgehen Erfolg verspricht – kostenlos und unverbindlich.

  • Kurze Schilderung Ihres Anliegens
  • Art und Größe Ihrer Organisation
  • Wann und wie wir Sie für Rückfragen erreichen
Am schnellsten per E-Mail mail@wetzel.berlin

Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages – vertraulich und unverbindlich.

E-Mail schreiben
Lieber telefonisch? 030 / 895 66 160 Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin