Bewertungen prüfen

Äußerungsrecht · Wettbewerbsrecht · IT-Recht

Ungerechtfertigte Bewertungen entfernen lassen –
anwaltliche Beratung & Durchsetzung

Eine falsche, böswillige oder von einem Fake-Account verfasste Bewertung kann Ihren Ruf in Minuten zerstören. Als Rechtsanwalt prüfen wir, ob die Bewertung rechtlich angreifbar ist, und setzen Ihren Löschungsanspruch gegenüber Google, Kununu und anderen Plattformen konsequent durch.

Kostenfreies Erstgespräch Google, Kununu & weitere Plattformen Bundesweite Tätigkeit Schnelles Handeln möglich

Wann ist eine negative Bewertung rechtswidrig?

Nicht jede schlechte Bewertung muss hingenommen werden. Angreifbar ist eine Bewertung insbesondere, wenn sie eine der folgenden Eigenschaften aufweist:

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Unwahre Tatsachenbehauptung

Der Verfasser behauptet etwas Falsches als Tatsache, z. B. einen angeblichen Betrug oder eine nie stattgefundene Interaktion.

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Kein echtes Kundenverhältnis

Die bewertende Person war nachweislich nie Ihr Kunde, Patient oder Mandant. Sogenannte Fake-Bewertungen verstoßen gegen Plattform-Richtlinien und geltendes Wettbewerbsrecht.

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Schmähkritik

Die Bewertung enthält keine sachliche Auseinandersetzung mehr, sondern dient ausschließlich der persönlichen Herabsetzung ohne inhaltlichen Bezug.

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Beleidigung oder Verleumdung

Strafbare Inhalte nach §§ 185, 186, 187 StGB können zivilrechtlich per Unterlassungsklage beseitigt und strafrechtlich verfolgt werden.

Wettbewerbswidrige Bewertung

Bewertungen, die von Mitbewerbern oder auf deren Veranlassung verfasst wurden, sind unlautere geschäftliche Handlungen nach dem UWG.

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DSGVO-Verstoß

Enthüllt die Bewertung vertrauliche personenbezogene Daten aus der Geschäftsbeziehung ohne Rechtsgrundlage, besteht ein Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO.

Für welche Plattformen kann ich tätig werden?

Ich berate und vertrete Sie bei der Durchsetzung von Löschungsansprüchen auf allen gängigen Bewertungsportalen:

Google Maps / Google Business Kununu Trustpilot Jameda Yelp ProvenExpert Facebook Amazon TripAdvisor Booking.com Weitere Portale

So gehen wir vor

  • Kostenfreie Ersteinschätzung

    Sie schildern mir die Bewertung und den Sachverhalt. Ich prüfe, ob ein rechtlicher Angriff erfolgversprechend ist und welche Optionen realistisch in Betracht kommen – ohne versteckte Kosten.

    kostenfrei · telefonisch oder per E-Mail
  • Anwaltliche Prüfung der Bewertung

    Ich analysiere den Inhalt unter Berücksichtigung des Äußerungsrechts, des Wettbewerbsrechts und der Plattform-Nutzungsbedingungen und teile Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.

    1–2 Werktage nach Beauftragung
  • Anwaltliche Meldung an die Plattform

    Mit einem anwaltlichen Schreiben fordern wir die Plattform unter Nennung der einschlägigen Rechtsgrundlagen zur Löschung auf. Dies hat deutlich mehr Gewicht als ein privates Meldeformular.

    innerhalb weniger Tage
  • Abmahnung des Verfassers

    Ist der Verfasser identifizierbar, fordern wir ihn direkt zur Unterlassung auf. Nötigenfalls leiten wir ein Auskunftsverfahren gegen die Plattform ein, um seine Identität zu ermitteln.

    sofern Verfasser ermittelbar
  • Einstweilige Verfügung oder Klage

    Verweigert die Plattform die Löschung trotz klarer Rechtslage, beantragen wir eine einstweilige Verfügung oder erheben Klage. Deutsche Gerichte haben in zahlreichen Fällen die Löschung angeordnet.

    bei Erforderlichkeit

Auf welcher Basis wird vorgegangen?

Die Entfernung rechtswidriger Bewertungen stützt sich auf ein gefestigtes Fundament aus Zivilrecht, Strafrecht und Lauterkeitsrecht:

  • §§ 823, 1004 BGB Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
  • §§ 185, 186, 187 StGB Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung als strafbare Inhalte, die zugleich zivilrechtlich zur Löschung verpflichten
  • §§ 3, 4, 5 UWG Wettbewerbsverstöße durch Mitbewerber oder auf deren Veranlassung verfasste Bewertungen
  • Art. 17 DSGVO Recht auf Löschung, wenn personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeitet werden
  • Digital Services Act Plattformen sind verpflichtet, gemeldete rechtswidrige Inhalte zu prüfen und bei Nachweis zu entfernen

FAQ

Kann eine Google-Bewertung entfernt werden, wenn der Verfasser anonym ist?

Ja. Auch bei anonymen Bewertungen gibt es Handlungsoptionen. Zunächst kann die Bewertung direkt bei Google mit einem anwaltlichen Schreiben gemeldet werden. Bleibt dies erfolglos und ist die Bewertung eindeutig rechtswidrig, kann über ein gerichtliches Auskunftsverfahren die Herausgabe der Bestandsdaten des Verfassers erzwungen werden.

Was passiert, wenn Google die Bewertung trotz anwaltlicher Meldung nicht löscht?

Verweigert Google die Löschung einer nachweislich rechtswidrigen Bewertung, kann eine einstweilige Verfügung vor einem deutschen Zivilgericht beantragt werden. Gerichte haben in der Vergangenheit Löschungen gegenüber Google angeordnet. Die anfallenden Kosten sind häufig durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt.

Darf eine Bewertung gelöscht werden, wenn sie zwar negativ, aber inhaltlich korrekt ist?

Nein. Wahre Tatsachenbehauptungen und sachlich formulierte Meinungsäußerungen sind grundsätzlich hinzunehmen (Art. 5 GG). Die anwaltliche Prüfung zeigt vorab, ob eine Bewertung wirklich angreifbar ist, bevor Ressourcen aufgewendet werden.

Gilt das auch für Arbeitgeberbewertungen auf Kununu?

Ja. Auch Kununu-Bewertungen müssen auf einem tatsächlichen Beschäftigungsverhältnis basieren und dürfen keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthalten. Kununu ist nach dem Digital Services Act verpflichtet, gemeldete rechtswidrige Inhalte zu prüfen und gegebenenfalls zu entfernen.

Wie lange dauert es, eine Bewertung entfernen zu lassen?

Bei klarer Rechtslage sind Löschungen nach anwaltlicher Plattformmeldung teils innerhalb weniger Tage bis Wochen möglich. Gerichtliche Verfahren dauern länger, eine einstweilige Verfügung kann jedoch häufig innerhalb weniger Wochen erwirkt werden. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall und der Reaktion der Plattform ab.

Kann ich Schadensersatz verlangen, wenn eine Bewertung meinen Umsatz geschädigt hat?

Grundsätzlich ja. Wer durch eine rechtswidrige Bewertung einen nachweisbaren wirtschaftlichen Schaden erlitten hat, kann diesen nach § 823 BGB oder bei einem Wettbewerbsverstoß nach dem UWG geltend machen. Der konkrete Nachweis ist in der Praxis anspruchsvoll, in geeigneten Fällen aber durchsetzbar.

Transparente Pauschalpreise

Wir arbeiten auf Pauschalhonorarbasis gemäß § 3a RVG – Sie kennen die Kosten vor der Beauftragung. Kein Stundentakt, keine Überraschungen. Das Erstgespräch ist in jedem Fall kostenfrei.

Prüfung & Plattformmeldung

Einzelne Bewertung, unkomplizierter Sachverhalt

490 € netto

zzgl. gesetzl. USt.


  • Anwaltliche Prüfung der Bewertung
  • Schriftliche Meldung an die Plattform
  • Rechtliche Begründung mit Normreferenzen
  • Rückmeldung über das Ergebnis

Gerichtliches Verfahren

Einstweilige Verfügung oder Klage

auf Anfrage

nach RVG oder Pauschalvereinbarung


  • Einstweilige Verfügung gegen Plattform oder Verfasser
  • Auskunftsklage zur Identitätsermittlung
  • Hauptsacheklage auf Unterlassung
  • Geltendmachung von Schadensersatz

Lassen Sie die Bewertung jetzt anwaltlich prüfen

Ich sage Ihnen im Erstgespräch ehrlich, ob ein Vorgehen Erfolg verspricht – kostenlos und unverbindlich. Erst danach entstehen Kosten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir beraten Unternehmen, Freiberufler, Ärzte, Handwerker und Privatpersonen bei der Durchsetzung von Löschungsansprüchen gegenüber Bewertungsplattformen.

📠 030 / 895 66 161

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen rechtlichen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Erfolgsaussichten hängen von den konkreten Umständen des jeweiligen Falls ab.