Ihr Vertreter in der EU nach DSGVO
Sie bieten Waren oder Dienstleistungen in der EU an, haben hier aber keine Niederlassung? Dann müssen Sie einen Vertreter in der Union benennen – wir übernehmen diese Aufgabe.
Wer einen EU-Vertreter braucht
Nach Art. 27 Abs. 1 DSGVO muss ein Unternehmen ohne Niederlassung in der EU einen Vertreter bestellen, wenn es personenbezogene Daten verarbeitet, um Waren oder Dienstleistungen in der EU anzubieten.
Grund ist das Marktortprinzip: Entscheidend ist nicht der Firmensitz, sondern ob Sie Ihre Angebote an Menschen in der EU richten. Dasselbe gilt, wenn Sie Personen in der EU „beobachten“ – dafür kann bereits eine Analyse von Website-Besuchern genügen.
Ausnahme nach Art. 27 Abs. 2 DSGVO
Kein Vertreter ist nötig, wenn die Verarbeitung
- nur gelegentlich erfolgt,
- nicht in größerem Umfang besonders schützenswerte Daten betrifft und
- nur geringe Datenschutzrisiken birgt.
Da Verarbeitungen selten nur „gelegentlich“ erfolgen, greift die Ausnahme in der Praxis kaum.
Was der EU-Vertreter übernimmt
Anlaufstelle für Betroffene
Wir nehmen Anfragen von Personen in der EU entgegen – etwa zu ihren Rechten nach Kapitel III DSGVO.
Ansprechpartner für Behörden
Wir sind offizieller Kontakt für Aufsichtsbehörden und stellen auf Anforderung Informationen bereit.
Dokumentation
Auf Wunsch führen wir Pflichtdokumente wie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO).
Was bei der Bestellung zu beachten ist
Wer darf EU-Vertreter sein?
In welcher Form muss die Bestellung erfolgen?
Haftet der EU-Vertreter für Verstöße des Unternehmens?
Transparente Monatspauschalen
Standard
- Benennung der Kanzlei als EU-Vertreter
- Prüfung und Weiterleitung von 30 Anfragen/Jahr (jede weitere 20 €)
- Eigene E-Mail-Adresse für Anfragen
- Postadresse für Ihr Unternehmen
- Ansprechpartner für Betroffene und Behörden
Premium
- Benennung der Kanzlei als EU-Vertreter
- Prüfung und Weiterleitung von 60 Anfragen/Jahr (jede weitere 15 €)
- Eigene E-Mail-Adresse für Anfragen
- Postadresse für Ihr Unternehmen
- Ansprechpartner für Betroffene und Behörden
Weitere Leistungen, die oft zusammen angefragt werden
Externer Datenschutzbeauftragter
Alle Pflichtaufgaben nach DSGVO und BDSG mit fester Monatspauschale.
Mehr erfahrenTransfer Impact Assessment
Datentransfers in Drittländer bewerten und dokumentieren.
Mehr erfahrenAuftragsverarbeitung
Verträge mit Dienstleistern prüfen oder rechtssicher neu aufsetzen.
Mehr erfahrenEU-Vertreter benennen – in wenigen Tagen
Schreiben Sie uns, in welchen Ländern Sie tätig sind und welches Paket Sie interessiert.
- Kurze Schilderung Ihres Anliegens
- Art und Größe Ihrer Organisation
- Wann und wie wir Sie für Rückfragen erreichen
Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages – vertraulich und unverbindlich.
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