Datenschutz · Art. 27 DSGVO

Ihr Vertreter in der EU nach DSGVO

Sie bieten Waren oder Dienstleistungen in der EU an, haben hier aber keine Niederlassung? Dann müssen Sie einen Vertreter in der Union benennen – wir übernehmen diese Aufgabe.

Ab 40 € monatlichEigene E-Mail-AdressePostadresse in Berlin
Pflicht

Wer einen EU-Vertreter braucht

Aufgaben

Was der EU-Vertreter übernimmt

Anlaufstelle für Betroffene

Wir nehmen Anfragen von Personen in der EU entgegen – etwa zu ihren Rechten nach Kapitel III DSGVO.

Ansprechpartner für Behörden

Wir sind offizieller Kontakt für Aufsichtsbehörden und stellen auf Anforderung Informationen bereit.

Dokumentation

Auf Wunsch führen wir Pflichtdokumente wie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO).

Bestellung

Was bei der Bestellung zu beachten ist

Wer darf EU-Vertreter sein?
Jede natürliche oder juristische Person mit Niederlassung in einem Mitgliedstaat, in dem sich betroffene Personen befinden (Art. 4 Nr. 17, Art. 27 Abs. 3 DSGVO). Ein Vertreter in einem Mitgliedstaat genügt. Empfehlenswert ist jemand mit juristischem und technischem Wissen – ein ungeeigneter Vertreter kann von Behörden wie ein fehlender behandelt werden.
In welcher Form muss die Bestellung erfolgen?
Schriftlich im Sinne des § 126 BGB, also mit eigenhändiger Unterschrift. Die Bestellungsurkunde sollte die Rechte und Pflichten des Vertreters festhalten. Eine mündliche Bestellung reicht nicht.
Haftet der EU-Vertreter für Verstöße des Unternehmens?
Das vertretene Unternehmen bleibt selbst voll verantwortlich; seine Haftung wird durch die Bestellung weder verringert noch ausgeschlossen. Der Vertreter kann nach Art. 58 DSGVO aber Adressat behördlicher Maßnahmen sein, etwa von Auskunftsverlangen.
Pakete

Transparente Monatspauschalen

Standard

40 €monatlich · 12 Monate Laufzeit
  • Benennung der Kanzlei als EU-Vertreter
  • Prüfung und Weiterleitung von 30 Anfragen/Jahr (jede weitere 20 €)
  • Eigene E-Mail-Adresse für Anfragen
  • Postadresse für Ihr Unternehmen
  • Ansprechpartner für Betroffene und Behörden
Standard anfragen
Kontakt

EU-Vertreter benennen – in wenigen Tagen

Schreiben Sie uns, in welchen Ländern Sie tätig sind und welches Paket Sie interessiert.

  • Kurze Schilderung Ihres Anliegens
  • Art und Größe Ihrer Organisation
  • Wann und wie wir Sie für Rückfragen erreichen
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Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages – vertraulich und unverbindlich.

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