#

zur Blogübersicht

Arbeitszeiterfassung – Das ändert sich für Unternehmen in 2023

Jan. 3, 2023

Bisher mussten nur Sonn-, Feiertags- oder Mehrarbeit erfasst werden. In 2023 ändert sich das aber.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September 2022 ein Grundsatzurteil gefällt, das Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer einzuführen. Dies ist das Ergebnis einer Klärung einer bisher ungeklärten Rechtsfrage, die sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2019 ergab. Laut diesem Urteil sind Arbeitgeber in allen europäischen Mitgliedstaaten verpflichtet, ein zuverlässiges und objektives Zeiterfassungssystem einzuführen. Bis zum September 2022 war diese Frage in Deutschland jedoch offen, da der deutsche Gesetzgeber kein entsprechendes Gesetz erlassen hatte.

Das BAG-Urteil bezieht sich auf das geltende Arbeitsschutzgesetz (Paragraph 3) und besagt, dass Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Bisher mussten Arbeitgeber lediglich sicherstellen, dass Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit erfasst werden, sowie individuelle Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beachten, die sich zum Beispiel aus Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben konnten. Mit dem neuen BAG-Urteil müssen Arbeitgeber nun auch die täglichen Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer erfassen.

Dies hat Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Arbeitnehmer können sich nun sicherer sein, dass ihre tägliche Arbeitszeit ordnungsgemäß erfasst wird und sie keine Nachteile haben, wenn sie beispielsweise kurz vor oder nach Feierabend noch schnell eine Aufgabe erledigen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Arbeitnehmer in Bereichen tätig sind, in denen sie viel Verantwortung tragen und es daher wichtig ist, dass ihre Arbeitszeit genau dokumentiert wird.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer das neue BAG-Urteil beachten und sich entsprechend darauf einstellen. Es ist auch ratsam, sich über mögliche Unterstützung bei der Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems zu informieren, um den Prozess so reibungslos wie möglich gestalten zu können. Die Einführung eines solchen Systems ist zwar mit Aufwand verbunden, kann jedoch langfristig Vorteile für beide Seiten bieten.

Aktuelle Beiträge

Praxis-Tipps: Anbauvereinigungen (CSCs) und Mitgliederverwaltung

Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024 ist der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Cannabis-Anbau für Erwachsene unter strengen Auflagen legal. Dabei sehen wir immer wieder: Die größten Stolpersteine liegen nicht im Anbau selbst,...

Data Act: Das neue EU-Datengesetz – Chancen und Risiken

Der Data Act ist eine neue EU-Verordnung (2023/2854), die erstmals einheitliche Regeln für den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus vernetzten Produkten und Diensten schafft. Sie wurde im Dezember 2023 verabschiedet, trat am 11. Januar 2024 in Kraft und wird ab dem...

Urteile und rechtliche Entwicklungen zu Cannabis und CSCs

Im Jahr 2024 hat Deutschland mit dem Cannabisgesetz (CanG) umfassende Änderungen im Umgang mit Cannabis beschlossen, soweit so bekannt… Kernstück ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das den privaten Eigenanbau und den nicht-gewerblichen gemeinschaftlichen Anbau von...

Schritt-für-Schritt-Anleitung vom Anwalt: TikTok Shop

TikTok hat seinen TikTok Shop in Deutschland gestartet – eine spannende Chance für Influencer:innen und Content-Creator, ihre Reichweite direkt in Umsätze zu verwandeln. Doch ein eigener Shop bringt auch Verantwortung mit sich – von Haftungsrisiken bis zu...