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Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 DSGVO: Warum sie unverzichtbar ist.

Jan. 20, 2025

dsgvo

Datenschutz ist in der heutigen digitalen Geschäftswelt von zentraler Bedeutung. Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, stehen vor der Herausforderung, diese Daten nicht nur sicher zu verwalten, sondern auch die strengen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Verpflichtungen ist der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. In diesem Artikel erklären wir, warum eine AVV für jedes Unternehmen unverzichtbar ist, welche Risiken und Haftungsgefahren bei einer fehlenden AVV bestehen und wie wir Ihnen als spezialisierte Anwaltskanzlei dabei helfen, rechtssichere Lösungen zu finden.

 

Was ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)?

Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ist ein Vertrag, der zwischen einem Verantwortlichen (Auftraggeber) und einem Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer) geschlossen wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen datenschutzkonform verarbeitet werden.

Art. 28 DSGVO macht den Abschluss einer solchen Vereinbarung zur Pflicht, sobald ein externer Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut wird. Der Verantwortliche entscheidet hierbei über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung, während der Auftragsverarbeiter diese Daten auf Weisung des Verantwortlichen verarbeitet. Beispiele aus der Praxis sind externe IT-Dienstleister, Webdesigner, Cloud-Anbieter, externe Marketingagenturen oder sonstige Auftragnehmer Ihres Unternehmens die Datenverarbeitungsleistungen erbringen oder bei denen ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann (Beispiel: Zugriff durch Wartungstätigkeiten).

Die AVV regelt dabei die Rechte und Pflichten beider Parteien. Sie gibt dem Verantwortlichen die Sicherheit, dass der Auftragsverarbeiter alle gesetzlichen Vorgaben einhält, und bietet klare Regeln für den Umgang mit den personenbezogenen Daten.

 

Warum ist der Abschluss einer AVV zwingend notwendig?

Der Abschluss einer AVV ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Schritt, um Ihr Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken zu schützen. Ohne eine AVV verstoßen Unternehmen gegen die DSGVO, was empfindliche Bußgelder nach sich ziehen kann. Zudem bietet eine AVV rechtliche Klarheit darüber, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen und welche Verantwortlichkeiten die Parteien übernehmen.

Darüber hinaus stellt die AVV sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzkonform erfolgt. Dies ist besonders wichtig, um das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner zu erhalten. Unternehmen, die Wert auf Datenschutz legen, positionieren sich nicht nur als vertrauenswürdig, sondern schaffen auch eine solide Grundlage für langfristige Geschäftsbeziehungen.

 

Risiken und Haftungsgefahren bei fehlender AVV

Die Risiken, die mit einer fehlenden oder unzureichenden AVV einhergehen, sollten nicht unterschätzt werden. Eines der größten Risiken sind die hohen Bußgelder, die die DSGVO vorsieht. Verstöße gegen Art. 28 DSGVO können Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens nach sich ziehen. Doch nicht nur finanzielle Sanktionen sind ein Problem. Auch Schadensersatzansprüche von betroffenen Personen können erhebliche Kosten verursachen, insbesondere wenn die Daten durch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen kompromittiert wurden.

Ein weiteres, nicht zu unterschätzendes, Risiko stellt die privatrechtliche Haftung der Geschäftsführung bei Datenschutzverstößen dar.

Geschäftsführer können grundsätzlich bei Datenschutzverstößen privatrechtlich zur Haftung gezogen werden, d.h. auch unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens (Beispiel GmbH) haftet die Geschäftsführung ggf. uneingeschränkt mit dem Privatvermögen.

Zusätzlich drohen erhebliche Reputationsverluste. Datenschutzverstöße erlangen häufig mediale Aufmerksamkeit, was das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern nachhaltig schädigen kann. Beispiele aus der Rechtsprechung zeigen, dass Unternehmen oft nicht nur für ihre eigenen Fehler, sondern auch für Versäumnisse ihrer Auftragsverarbeiter haften. Daher ist es entscheidend, durch eine AVV klare Verantwortlichkeiten und Schutzmechanismen zu schaffen.

Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Was muss eine AVV enthalten?

Eine rechtssichere AVV muss den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechen. Dazu gehören unter anderem eine klare Beschreibung der Verarbeitungstätigkeiten, wie Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung. Darüber hinaus müssen technische und organisatorische Maßnahmen (sog. TOM) definiert werden, die der Auftragsverarbeiter umsetzt, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Diese Maßnahmen können beispielsweise Verschlüsselung, Zugriffskontrollen oder regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen umfassen.

Je nach Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten müssen die umgesetzten und dokumentierten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) dem Grad des Risikos entsprechen. Die TOM-Dokumentationen werden normalerweise als mitgeltende Anlage der AV-Vereinbarung beigefügt.

Weitere wesentliche Bestandteile einer AVV sind die Pflichten des Auftragsverarbeiters, etwa die Verpflichtung zur Vertraulichkeit, die Einhaltung von Weisungen und die Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten. Auch die Rechte des Verantwortlichen, wie Kontroll- und Überprüfungsrechte, müssen festgelegt werden. Besonders wichtig ist die Regelung zum Einsatz von Subunternehmern, da diese nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verantwortlichen beauftragt werden dürfen.

Häufige Fehler und Stolperfallen beim Abschluss von AVVs

Obwohl die Bedeutung einer AVV allgemein bekannt ist, unterlaufen Unternehmen oft vermeidbare Fehler. Eine der häufigsten Schwachstellen ist, neben dem gänzlichen Fehlen von vom Gesetzgeber vorgeschriebenen AV-Vereinbarungen, die unzureichende Definition von Sicherheitsmaßnahmen. Wenn die technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht klar festgelegt sind, besteht die Gefahr, dass der Auftragsverarbeiter nicht ausreichend geschützt ist.

Im Zweifelsfall kann dies zu nicht unerheblichen Haftungsrisiken führen.

Ein weiteres Problem ist die fehlende Dokumentation. Verantwortliche (Auftraggeber) müssen sicherstellen, dass der Auftragsverarbeiter die Einhaltung der DSGVO belegen kann. Der Einsatz von Subunternehmern ohne vorherige Zustimmung ist ebenfalls eine häufige Stolperfalle, die rechtliche Risiken birgt.

 

Wie unterstützen wir Sie als spezialisierte Anwaltskanzlei?

Unsere Kanzlei bietet umfassende Dienstleistungen, um Ihr Unternehmen beim Abschluss von AVVs zu unterstützen. Wir stellen Ihnen Anwalt geprüfte Vertragsmuster zur Verfügung und prüfen bestehende Vereinbarungen auf ihre Rechtssicherheit und passen sie bei Bedarf an, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Darüber hinaus erstellen wir individuelle AVVs, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind und übernehmen den gesamten Prozess, von der Bedarfsanalyse welche Auftraggeber und Auftragnehmer ggfs. in Ihrem Unternehmen vorhanden sind, über die Eruierung des konkreten Handlungs- und Umsetzungsbedarfs. Wir kontaktieren für Sie die zuständigen Fachabteilungen und Ansprechpartner Ihrer Geschäftspartner und übernehmen den gesamten AVV-Prozess. Nach erfolgreicher Umsetzung und Vervollständigung aller vom Gesetzgeber geforderten Maßnahmen und Dokumentationen, sowie der anwaltlichen Prüfung und Freigabe der Vertragsunterlagen erhalten Sie von uns jeweils einen finalen und bereits unterschriftenfertigen Vertrag.

Wir begleiten Sie auch bei Vertragsverhandlungen mit Auftragsverarbeitern und stellen sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Somit können wir Sie und Ihr Unternehmen maximal entlasten und Sie haben die Möglichkeit den gesamten Prozess rechtssicher in erfahrene Hände zu geben.

Neben der Vertragserstellung und -prüfung bieten wir individuelle Beratungen an, um Ihr Team für die Anforderungen der DSGVO zu sensibilisieren und praxisnahe Handlungsempfehlungen zu geben.

Der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein essenzieller Bestandteil Ihrer Datenschutzstrategie. Eine AVV schützt Ihr Unternehmen vor rechtlichen, finanziellen und reputationsbezogenen Risiken und sorgt dafür, dass personenbezogene Daten sicher und datenschutzkonform verarbeitet werden. Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre AVVs allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihre Datenverarbeitung auf einem rechtssicheren Fundament steht. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – wir helfen Ihnen, Datenschutz pragmatisch und effizient umzusetzen.

 

Häufige Fragen (FAQs)

Was passiert, wenn ich keine AVV abschließe?

Unternehmen riskieren hohe Bußgelder und rechtliche Konsequenzen, wenn sie keine AVV abschließen, des weiteren erhalten Sie Rechtssicherheit durch Klare Regelung der Verantwortlichkeiten.

Wer ist für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich?

Der Verantwortliche (Auftraggeber) bleibt letztlich für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich, auch wenn ein Auftragsverarbeiter eingebunden ist. Grundsätzlich soll der Datenschutzbeauftragte Ihres Unternehmens auf die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze hinwirken, bei fehlender Bestellung eines Datenschutzbeauftragten haftet die Geschäftsführung.

Kann ich Vorlagen aus dem Internet nutzen?

Standardvorlagen können als Orientierung dienen, sind aber selten ausreichend, um spezifische Anforderungen zu erfüllen.

Wie oft sollten AVVs überprüft werden?

Regelmäßig, insbesondere bei Änderungen der Verarbeitungstätigkeiten oder der gesetzlichen Vorgaben. Bei Auftragnehmern welche wichtige Kernprozesse betreffen sollten im Eigeninteresse häufigere und tiefergehende Prüfungen erfolgen.

Welche Kosten entstehen durch rechtliche Unterstützung?

Die Kosten variieren je nach Umfang der Beratung, sind jedoch eine sinnvolle Investition in die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens. Bei Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter ist der gesamte AVV-Prozess als Dienstleistung inklusiv enthalten und verursacht keine weiteren Kosten.

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