Der EuGH hat am 29.07.2019 entschieden, dass bei der Verwendung von Cookies und Analysetools auf gewerblichen Homepages zuvor die Einwilligung der Nutzer einzuholen ist, da hier personenbezogene Daten der Nutzer erhoben und verarbeitet werden. Daher ist es durchaus möglich, dass in Zukunft einige Anwälte dieses Urteil als Grundlage zur Verhängung von Abmahnungen verwenden werden.
Ein Salzburger Anwalt hat bereits ein deutsches Unternehmen auf eine Gesamtsumme von 13000€ verklagt. Diese beinhaltete 12000€ für den Datenschutzverstoß sowie 1000€ Anwaltskosten. Laut des Anwalts hat das Unternehmen mittels der Homepage zwölf Cookies auf dem Computer seiner Mandantin platziert. Für die Verwendung der Cookies wurde, nach Angaben des Anwalts, allerdings zuvor keine Einwilligung eingeholt. Die Mandantin bemerkte die Existenz der Cookies durch das Erscheinen von Werbung des betroffenen Unternehmens auf unabhängigen Webseiten, die sie anschließend besuchte.
In den sozialen Netzwerken heißt es, dass zudem noch einige weitere Unternehmen eine Abmahnung von dem Salzburger Anwalt erhalten haben. Wir raten Ihnen, sofern Sie, ebenfalls aus Gründen der fehlenden Einwilligung bei der Verwendung von Cookies und Analysetools, Empfänger einer Abmahnung werden, diese nicht ohne Weiteres zu bezahlen. Es ist noch nicht geklärt, ob eine solche Abmahnung auch rechtens ist. Daher empfehlen wir Ihnen, in solchen Fällen unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um bestmöglich handeln zu können. Als auf den Datenschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie in der Durchsetzung Ihrer Rechte.