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Datenschutz: Warum er auch in Gemeinden, Behörden und öffentlichen Einrichtungen unverzichtbar ist

März 20, 2025

DSGVO

Datenschutz ist in der heutigen digitalen Welt von entscheidender Bedeutung, insbesondere in Gemeinden, Behörden und öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Schulen.

Hier werden täglich sensible personenbezogene Daten verarbeitet, die einem besonderen Schutz unterliegen.

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen stellt viele Institutionen vor große Herausforderungen.
Ein Datenschutzbeauftragter spielt eine essenzielle Rolle dabei, sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten und Datenschutzrisiken minimiert werden.

Unsere Anwaltskanzlei unterstützt und berät seit vielen Jahren erfolgreich öffentliche Einrichtungen in den Bereichen Compliance, Sicherheit und Datenschutz.

Wir bieten sowohl die Funktion eines externen Datenschutzbeauftragten an als auch Unterstützung für intern bestellte Datenschutzbeauftragte bei komplexen Fragestellungen.

 

Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes

Die gesetzlichen Anforderungen für den Datenschutz in öffentlichen Einrichtungen sind in mehreren Vorschriften verankert, darunter:

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Regelt europaweit den Umgang mit personenbezogenen Daten und stellt sicher, dass Betroffene umfassende Rechte haben.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Enthält zusätzliche Regelungen für den Datenschutz in Deutschland, insbesondere für Behörden und öffentliche Stellen.

Landesdatenschutzgesetze: Können in einzelnen Bundesländern weitere spezifische Vorschriften enthalten.

Nach diesen Gesetzen sind öffentliche Stellen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn sie personenbezogene Daten systematisch verarbeiten. Diese Pflicht betrifft insbesondere Gemeinden, Schulen und andere öffentliche Institutionen.

 

Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten

Ein Datenschutzbeauftragter ist dafür verantwortlich, dass Datenschutzvorschriften korrekt umgesetzt und eingehalten werden. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzgesetze
  • Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern
  • Beratung der Institution zu Datenschutzfragen
  • Prüfung von Datenschutzmaßnahmen und IT-Sicherheitsvorkehrungen
  • Dokumentation und Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden bei Datenschutzverletzungen

Besonders in Gemeinden, Behörden, öffentlichen Einrichtungen und z.B. Schulen, in denen täglich eine Vielzahl sensibler Daten verarbeitet wird, ist eine professionelle Datenschutzstrategie unverzichtbar.

 

Datenschutz in Gemeinden und Behörden: Herausforderungen und Lösungen

Gemeinden erfassen und verarbeiten zahlreiche personenbezogene Daten der Bürger, sei es im Meldewesen, Sozialamt oder Bauamt. Dabei entstehen verschiedenste Herausforderungen:

Schutz sensibler Bürgerdaten vor unbefugtem Zugriff

Einführung und Nutzung digitaler Verwaltungsplattformen unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien

Datenschutz bei Videoüberwachung in öffentlichen Räumen

Sichere Kommunikation mit Bürgern per E-Mail oder Online-Formularen

Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen, Datenschutzkonzepte zu entwickeln, Risiken zu minimieren und Gemeinden bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu unterstützen.

Datenschutz in Schulen: Besondere Anforderungen

Schulen verarbeiten Daten von Schülern, Eltern und Lehrern, darunter Noten, Gesundheitsinformationen und Anmeldeformulare. Neben der Verarbeitung von Daten von minderjährigen sind besondere Herausforderungen beispielsweise:

Nutzung von Lernplattformen und Cloud-Diensten unter Berücksichtigung der DSGVO

Datenschutz bei Videoüberwachung und (digitalen) Klassenbüchern

Sichere Nutzung von Lehrer- und Schüler-E-Mails

Schulung des Lehrpersonals im sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten

Digitalisierungsumsetzung und Modernisierung der Verwaltung

Hier kann ein Datenschutzexperte pragmatisch und praxisbezogen sicherstellen, dass alle Prozesse rechtskonform sind und Lehrer sowie Verwaltungsmitarbeiter optimal geschult werden.

Superanwalt

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet Ihnen entscheidende Vorteile gegenüber einer internen Lösung:

Unabhängigkeit: Keine Interessenkonflikte innerhalb der Institution

Expertenwissen: Aktuelles Fachwissen zu Datenschutzgesetzen und IT-Sicherheit

Rechtssicherheit: Minimierung von Haftungsrisiken

Kosteneffizienz: Keine Ausbildung oder Fortbildungskosten für interne Mitarbeiter

Flexibilität: Unterstützung je nach Bedarf, ohne dauerhafte Personalbindung

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung als externe Datenschutzbeauftragte und unterstützt zahlreiche Gemeinden, Behörden und Schulen bei der Umsetzung ihrer Datenschutzstrategien.

Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen, darunter Datenschutz-Audits, Schulungen für Mitarbeiter, Erstellung von Datenschutzkonzepten sowie Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Betroffenenanfragen.

Unser besonderer Vorteil liegt in unserer juristischen Expertise, die es uns ermöglicht, maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Datenschutzfragen bereitzustellen.

 

Warum jetzt handeln?

Datenschutz ist für Behörden, Gemeinden und öffentliche Einrichtungen ein kritisches Thema. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erfordert fundiertes Wissen und professionelle Unterstützung, welche in der Praxis intern häufig nicht geleistet werden kann und im schlimmsten Fall „nebenbei“ von Mitarbeitern, die eigentlich andere Aufgabenbereiche und Qualifikationen haben, mit abgedeckt werden müssen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet Ihnen eine effiziente, sichere und kosteneffektive Lösung.

Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen mit umfassender Beratung und individuellen Datenschutzlösungen zur Seite.

Handeln Sie jetzt! Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie sich von unseren Experten individuell beraten.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, um Ihre Datenschutzanforderungen optimal zu analysieren und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Institution zu entwickeln.

 

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FAQs zum Datenschutzbeauftragten in öffentlichen Einrichtungen

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter in Gemeinden oder Schulen verpflichtend?

Sobald personenbezogene Daten systematisch verarbeitet werden, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis bedeutet dies, dass grundsätzlich ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, anderenfalls haftet hierfür die Leitungsebene.

Welche Konsequenzen drohen bei Datenschutzverstößen?

Bei Verstoß gegen Datenschutzvorschriften drohen Abmahnungen, Bußgelder oder Reputationsschäden. Der Vertrauensverlust der Bürger und öffentliche, negative Berichterstattung sind hierbei wichtige Faktoren.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten ab?

Wir analysieren Ihre Datenschutzprozesse, bieten Schulungen und stehen kurzfristig und dauerhaft als Ansprechpartner für alle datenschutzrechtlichen Fragen zur Verfügung

Können wir weiterhin einen internen Datenschutzbeauftragten haben?

Ja, wir können als externe Partner die internen Datenschutzbeauftragten bei komplexen Themen unterstützen.

Welche Kosten entstehen für die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten?

Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der Betreuung. Wir bieten Ihnen flexible und transparente Preismodelle an. Durch unsere jahrelange Beratungspraxis im öffentlichen Sektor sind wir mit den Ausschreibungsprozessen und organisatorischen sowie finanziellen Modalitäten bestens vertraut und werden gemeinsam eine für alle zufriedenstellende Lösung finden!

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