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Abmahnung wegen Verstoß gegen die europäische Cookie-Richtlinie durch Rechtsanwalt Torsten Thiel für iNorms

Feb 24, 2021

RA Torsten Thiel mahnt ab: Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für Jegor Schatov / Inorms

Aktuell mahnt Rechtsanwalt Torsten Thiel für Jegor Schatov / Inorms Wettbewerber eines fehlenden Cookie-Banners ab. Die Adressaten der Abmahnung werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, bei gleichzeitiger Geltendmachung von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.005,40 EUR.

Im Einzelnen

Die uns vorliegende Abmahnung wurde durch das Unternehmen Jegor Schatov / Inorms / Exportpartner / EAC Zertifizierungsspezialist – vertreten durch Rechtsanwalt Torsten Thiel aus Düsseldorf – ausgesprochen. Jegor Schatov / Inorms bietet Zertifizierungen für Russland und EAWU Staaten an und geht derzeit gegen Konkurrenten vor.

In der Abmahnung wird behauptet, der abgemahnte Konkurrent benutze auf seiner Webseite kein Cookie-Banner, obwohl er hierzu gemäß den Anforderungen der DSGVO verpflichtet sei. Durch die Verwendung von Cookie-Bannern würde die Upload-Geschwindigkeit von Homepages gedrosselt, was dazu führe, dass die entsprechende Webseite von Suchmaschinen in deren Suchmaschinen niedriger ranken würde. Da der Abgemahnte keinerlei Cookie-Banner verwende, würde dessen Homepage im Gegensatz zu der Webseite des Abmahnenden, eine ungedrosselte Upload-Geschwindigkeit besitzen mit der Folge, dass dessen Webseite ein besseres Rating bei Suchmaschinen erreiche. Mithin verschaffe sich unser Mandant einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Abmahnenden.

Der Abgemahnte wird aufgefordert, das wettbewerbswidrige Verhalten sofort einzustellen und zur Sicherstellung dieser Forderung eine vorformulierte, umfassende Unterlassungserklärung zur Unterschrift vorgelegt, welche binnen einer bestimmten Frist abzugeben ist. Bei weiteren Verstößen gegen diese Unterlassungserklärung ist eine hohe Vertragsstrafe vorgesehen.

Dem Sachverhalt wird ein Streitwert in Höhe von 30.000 EUR zu Grunde gelegt, was zu den geforderten Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.005,40 EUR führt.

Unsere Bewertung

Sofern Abmahnungen vorgefertigte Unterlassungserklärungen beigefügt sind sollten diese niemals ohne rechtliche Prüfung unterschrieben werden! Die Einholung anwaltlichen Rates ist in solchen Fällen entscheidend, um sich erfolgreich gegen derartige Abmahnungen verteidigen zu können. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung stellt ein Schuldanerkenntnis dar und bindet dessen Unterzeichner dreissig Jahre an seine Erklärung.

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie gesetzte Fristen nicht ohne Weiteres verstreichen!

Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist unserer Ansicht nach zu weit gefasst und zu unbestimmt formuliert. Hier drohen bei einer Unterzeichnung hohe Vertragsstrafen. Es sollte geprüft werden ob eine Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben werden sollte und falls ja, wie die beiliegende Erklärung zu modifizieren ist.

Auch die geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren sollten überprüft werden, da vorliegend durchaus Ansatzpunkte für eine erhebliche Reduzierung des Streitwertes vorliegen. Eine Verteidigung durch einen Rechtsanwalt ist hier oft erfolgreich und spart erhebliche Kosten.

Da weitere gerichtliche Schritte angedroht werden sollte hier jedenfalls schnell gehandelt werden, da anderenfalls weitere Kosten entstehen könnten, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens basierend auf einem Streitwert von etwa 15.000 EUR können so aufgrund von Gerichts- und Rechtsanwaltskosten Beträge von mehr als 4.000 EUR entstehen.

Hilfe?

Wir vertreten bundesweit Mandanten bei Abmahnungen und verfügen dem entsprechend über umfassende Erfahrung im Umgang von solchen wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Streitigkeiten.

Gern nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung im Rahmen eines Telefonates vor. Bei einer Beauftragung prüfen wir, ob Sie überhaupt verpflichtet sind eine Unterlassungserklärung abzugeben und modifizieren die Vorliegende auf das absolut Notwendige. Auch geltend gemachte Forderungen, etwa Ersatz der Rechtsanwaltskosten, prüfen wir auf deren Berechtigung und Höhe hin.

Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf!

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