Interne Meldestelle für Unternehmen und Behörden
Schaffen Sie Integrität, Transparenz und Rechtssicherheit: Mit uns als interner Meldestelle richten Sie mit geringem Aufwand ein rechtssicheres und vertrauliches Hinweisgebersystem ein.
Seit dem 2. Juli 2023 müssen viele Organisationen handeln
Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie um. Es verpflichtet Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten, eine interne Meldestelle einzurichten.
Über sie sollen Hinweisgebende Verstöße melden können – vertraulich und ohne Repressalien befürchten zu müssen. Die Aufgabe darf an externe Dritte übertragen werden; für viele Organisationen ist das wirtschaftlich und fachlich die sinnvollste Lösung.

Was wir als interne Meldestelle übernehmen
Meldekanäle bereitstellen
Wir stellen effiziente Meldewege bereit – schriftlich, telefonisch und persönlich.
Hinweise entgegennehmen
Wir nehmen Meldungen entgegen, dokumentieren sie und prüfen sie rechtlich.
Hinweisgebende beraten
Wir stehen den Hinweisgebenden beratend zur Seite und halten Kontakt für Rückfragen.
Identität schützen
Die Identität bleibt gewahrt – einzige Ausnahme sind vorsätzlich falsche Hinweise.
Vertraulichkeit, die gesetzlich abgesichert ist
Berufsgeheimnis
Als Rechtsanwälte unterliegen wir der berufsrechtlichen Schweigepflicht. Ein Verstoß hätte strafrechtliche Folgen und könnte die Zulassung kosten.
Zeugnisverweigerungsrecht
Auch gegenüber Behörden müssen wir über die uns anvertrauten Informationen regelmäßig keine Auskunft geben.
Unabhängigkeit
Wir unterliegen keinen Weisungen und bewerten jeden Hinweis individuell – ohne wirtschaftliche Eigeninteressen.
So können Hinweise abgegeben werden
Per E-Mail
Per Formular
Hinweisformular – Name oder Pseudonym frei wählbar
Per Telefon
Per Post
Rechtsanwalt Marcel Wetzel
Theodor-Heuss-Platz 4
14052 Berlin
Name oder Pseudonym und eine frei wählbare E-Mail-Adresse genügen – wichtig ist nur, dass wir für Rückfragen Kontakt aufnehmen können.
Warum Organisationen uns als Meldestelle wählen
- Erfüllung aller Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Absolute Vertraulichkeit durch Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht
- Keine Bindung interner Ressourcen
- Individuelle Umsetzung nach Ihren Bedürfnissen
- Erfüllung Ihrer Compliance-Vorgaben
- Volle Kostenkontrolle
- Positive Außendarstellung
Weitere Leistungen, die oft zusammen angefragt werden
Interne Meldestelle einrichten
Nennen Sie uns Art und Größe Ihrer Organisation. Wir melden uns mit einem Angebot.
- Kurze Schilderung Ihres Anliegens
- Art und Größe Ihrer Organisation
- Wann und wie wir Sie für Rückfragen erreichen
Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages – vertraulich und unverbindlich.
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