Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Interne Meldestelle für Unternehmen und Behörden

Schaffen Sie Integrität, Transparenz und Rechtssicherheit: Mit uns als interner Meldestelle richten Sie mit geringem Aufwand ein rechtssicheres und vertrauliches Hinweisgebersystem ein.

Ab 50 Beschäftigten PflichtAnwaltliche VerschwiegenheitKeine Bindung interner Ressourcen
Pflicht

Seit dem 2. Juli 2023 müssen viele Organisationen handeln

Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie um. Es verpflichtet Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten, eine interne Meldestelle einzurichten.

Über sie sollen Hinweisgebende Verstöße melden können – vertraulich und ohne Repressalien befürchten zu müssen. Die Aufgabe darf an externe Dritte übertragen werden; für viele Organisationen ist das wirtschaftlich und fachlich die sinnvollste Lösung.

Zwei Personen im vertraulichen Gespräch
Unsere Tätigkeit

Was wir als interne Meldestelle übernehmen

Meldekanäle bereitstellen

Wir stellen effiziente Meldewege bereit – schriftlich, telefonisch und persönlich.

Hinweise entgegennehmen

Wir nehmen Meldungen entgegen, dokumentieren sie und prüfen sie rechtlich.

Hinweisgebende beraten

Wir stehen den Hinweisgebenden beratend zur Seite und halten Kontakt für Rückfragen.

Identität schützen

Die Identität bleibt gewahrt – einzige Ausnahme sind vorsätzlich falsche Hinweise.

Warum ein Anwalt?

Vertraulichkeit, die gesetzlich abgesichert ist

Berufsgeheimnis

Als Rechtsanwälte unterliegen wir der berufsrechtlichen Schweigepflicht. Ein Verstoß hätte strafrechtliche Folgen und könnte die Zulassung kosten.

Zeugnisverweigerungsrecht

Auch gegenüber Behörden müssen wir über die uns anvertrauten Informationen regelmäßig keine Auskunft geben.

Unabhängigkeit

Wir unterliegen keinen Weisungen und bewerten jeden Hinweis individuell – ohne wirtschaftliche Eigeninteressen.

Meldewege

So können Hinweise abgegeben werden

Per Formular

Hinweisformular – Name oder Pseudonym frei wählbar

Per Telefon

030 / 895 66 160

Per Post

Rechtsanwalt Marcel Wetzel
Theodor-Heuss-Platz 4
14052 Berlin

Name oder Pseudonym und eine frei wählbare E-Mail-Adresse genügen – wichtig ist nur, dass wir für Rückfragen Kontakt aufnehmen können.

Ihre Vorteile

Warum Organisationen uns als Meldestelle wählen

  • Erfüllung aller Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Absolute Vertraulichkeit durch Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht
  • Keine Bindung interner Ressourcen
  • Individuelle Umsetzung nach Ihren Bedürfnissen
  • Erfüllung Ihrer Compliance-Vorgaben
  • Volle Kostenkontrolle
  • Positive Außendarstellung
Kontakt

Interne Meldestelle einrichten

Nennen Sie uns Art und Größe Ihrer Organisation. Wir melden uns mit einem Angebot.

  • Kurze Schilderung Ihres Anliegens
  • Art und Größe Ihrer Organisation
  • Wann und wie wir Sie für Rückfragen erreichen
Am schnellsten per E-Mail mail@wetzel.berlin

Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages – vertraulich und unverbindlich.

E-Mail schreiben
Lieber telefonisch? 030 / 895 66 160 Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin