#

zur Blogübersicht

Phishing: Risiken für Unternehmen und wie Sie sich davor schützen können

Feb. 24, 2025

Hacker

Phishing-Angriffe zählen zu den am häufigsten vorkommenden Formen von Cyberkriminalität und entwickeln sich in ihrer Methode und Komplexität rasant weiter.

Tägliche Vorfälle zeigen, dass Betrüger ständig neue Wege finden, um Mitarbeitende zu täuschen und Sicherheitslücken auszunutzen, wobei die rasante Entwicklung im KI-Bereich hierbei zusätzliche Risiken und bisher ungeahnte Möglichkeiten für Kriminelle bietet.

Sie treffen uns alle und Unternehmen sämtlicher Branchen und Größen: waren es bis vor einigen Jahren größtenteils noch Konzerne, so werden mittlerweile auch mittelständische Betriebe und Start-ups sowie vermehrt auch Privatpersonen ins Visier von Betrügern genommen, die mithilfe täuschend echter E-Mails oder Fake-Webseiten sensible Daten wie Passwörter, Bankzugänge oder Kundendaten abgreifen.

„Die Zeiten in denen Angriffe zeitaufwändig und dabei für das Opfer leicht erkennbar waren sind vorbei.“

Dieser Artikel erläutert die wesentlichen Risiken von Phishing, zeigt mögliche rechtliche Konsequenzen auf und gibt Ihnen Handlungsempfehlungen, wie Sie und Ihre Mitarbeiter sich effektiv dagegen wappnen können.

 

Phishing – eine unterschätzte Gefahr

Phishing beschreibt den Versuch, durch manipulierte E-Mails, SMS, Nachrichten oder Webseiten an vertrauliche Informationen zu gelangen.

Oftmals tarnen sich die Angreifer als vertraute Institutionen, etwa Banken, Online-Bezahldienste oder sogar Firmen-IT-Abteilungen.

Die professionell gestalteten Nachrichten wirken täuschend echt und führen dazu, dass viele Empfänger unbewusst auf Links klicken oder vertrauliche Daten in ein gefälschtes Formular eingeben.

Zunehmend setzen Cyberkriminelle auf sogenannte „Spear Phishing“-Angriffe, die genau auf einzelne Personen oder Abteilungen zugeschnitten sind und deshalb besonders glaubwürdig erscheinen.

 

Warum Phishing so gefährlich ist:

Datendiebstahl kann immense wirtschaftliche Schäden verursachen – beispielsweise durch Manipulation von Überweisungen oder Lösegeldforderungen bei Ransomware-Angriffen.

Bereits ein falsch geklickter Link genügt, um Schadsoftware ins Unternehmensnetzwerk zu schleusen und verheerende Angriffe auszulösen.

Die Reputation eines Unternehmens leidet erheblich, wenn Kundendaten in die Hände Unbefugter gelangen.

Neue Taktiken und Techniken (KI-Einsatz), wie gefälschte Telefonanrufe oder Social-Media-Nachrichten, erhöhen das Risiko, dass Mitarbeiter auf die Täuschungsversuche hereinfallen.

Gerade mittelständische Unternehmen, unabhängig von Branche oder Geschäftsmodell, müssen sich dieser Gefahr bewusst sein. Beispielsweise sind Industriebetriebe, Dienstleister oder Handelsunternehmen gleichermaßen betroffen, da Phishing-Angriffe oft keine spezifische Branche auslassen.

Häufig fehlen gerade bei kleineren Betrieben ausreichende personelle sowie technische Ressourcen für eine umfassende Sicherheitsstrategie, was Phishing-Angriffe zusätzlich erleichtert.

 

Rechtliche Aspekte und Haftungsfragen

„Bei einem Phishing-Vorfall entsteht nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden, sondern häufig auch ein rechtliches Problem.“

Jedes Unternehmen steht in der Verantwortung, angemessene Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und personenbezogene Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – beispielsweise nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – zu schützen.

Kommt es durch zuvor unbewusste Nachlässigkeiten zu einem Datenleck oder können Angreifer ungehindert auf Kundendaten zugreifen, drohen erhebliche Bußgelder und Schadensersatzansprüche.

Weitere rechtliche Punkte, die Sie im Blick haben sollten:

Informationspflicht: Unternehmen müssen, je nach Schwere der Verletzung, die zuständige Datenschutzbehörde und gegebenenfalls auch die Betroffenen informieren und hierbei die Meldefrist von 72 Stunden beachten. Ein Versäumnis dieser Informationspflicht kann zu zusätzlichen Geldbußen führen.

Compliance-Anforderungen: Richtlinien zur IT- und Datensicherheit müssen erstellt, umgesetzt, regelmäßig geprüft und aktualisiert werden. Dazu gehören nicht nur technische Vorkehrungen, sondern auch organisatorische Maßnahmen wie Schulungen und interne Kontrollen durch den Datenschutzbeauftragten.

Haftungsrisiken: Geschäftsführende oder Vorstände können bei unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen persönlich in die Haftung genommen werden, sofern ihnen Pflichtverletzungen nachgewiesen werden können. In einzelnen Fällen ist es denkbar, dass geschädigte Kunden oder Geschäftspartner Ansprüche gegen das Unternehmen oder direkt gegen die Leitungsebene geltend machen. Hierbei haftet die Geschäftsführung unabhängig von der Unternehmensform (Bsp. GmbH) mit dem Privatvermögen.

Vertragsrechtliche Konsequenzen: Wird durch einen Phishing-Angriff ein Vertragspartner geschädigt, zum Beispiel durch den Diebstahl vertraulicher Daten, kann dies zusätzlich vertragliche Haftungsansprüche nach sich ziehen.

Phisching

So beugen Sie Phishing-Angriffen vor

Beliebte Angriffsmethoden sind Social-Engineering-Techniken wie gefälschte Telefonanrufe oder Kontaktaufnahmen über soziale Netzwerke. Hier versuchen Kriminelle, an Informationen oder vertrauliche Daten zu gelangen, indem sie sich als Vertrauenspersonen ausgeben oder gezielt menschliche Verhaltensweisen ausnutzen.

Durch die extrem schnell voranschreitende Entwicklung in der KI-Technik sind hierbei erschreckend leicht kaum erkennbare Angriffsszenarien möglich geworden. Stimmmodifikation sowie täuschend echte Übernahme von individuellen Schreibstilen (z.B. von Geschäftsführern die zeitkritisch eine Überweisung freigeben) sind mittlerweile auch für technisch nicht versierte Kriminelle kostengünstig und teilweise vollautomatisiert jederzeit verfügbar.

Eine verstärkte Sensibilisierung für solche Angriffsmethoden ist essenziell, um nicht nur Phishing-Mails, sondern auch andere Formen der Täuschung rechtzeitig zu erkennen.

Obwohl Phishing-Attacken immer raffinierter werden, können bereits wenige, aber konsequent umgesetzte Maßnahmen das Risiko erheblich reduzieren!

Entscheidend ist hierbei eine Kombination aus technischen Schutzmaßnahmen, klaren Prozessen und gut geschultem Personal.

 

Sensibilisierung der Belegschaft

Schulungen und regelmäßige Sensibilisierungen gehören zu den effektivsten Schutzmaßnahmen. Ihre Mitarbeiter müssen wissen, wie Phishing-Mails aussehen, welche Tricks eingesetzt werden und welche Schritte sofort einzuleiten sind, wenn ein Verdacht besteht. Ein Beispiel: ist Ihnen und auch allen Ihren Mitarbeitern wirklich bewusst, dass Ihr Datenschutzbeauftragter sofort informiert werden muss und eine Meldefrist gegenüber der Aufsichtsbehörde von 72 Stunden zwingend einzuhalten ist?

 

Klare Richtlinien und Arbeitsanweisungen

Verfassen Sie interne Leitfäden zum Umgang mit E-Mails und sensiblem Datenmaterial. Setzen Sie intern Datenschutzrichtlinien und Arbeitsanweisungen um. Legen Sie Prozesse fest, um verdächtige Nachrichten zu melden oder Zugänge vorübergehend zu sperren. Hier sollte auch festgelegt werden, welche Sicherheitsstandards für Passwörter gelten (z. B. regelmäßige Passwortwechsel, Passwortmanager).

 

Technische Absicherung

Aktuelle Firewall- und Antivirus-Lösungen sind essenziell, um gefährliche Anhänge oder Links abzufangen. Multifaktor-Authentifizierung (MFA) ergänzt die Absicherung, indem ein zusätzlicher Sicherheitscode abgefragt wird. Darüber hinaus sollten Unternehmen auf automatisierte Systeme setzen, die E-Mail-Anhänge und Links auf bekannte Schadsoftware oder Phishing-Muster prüfen.

 

Regelmäßige Kontrollen

Prüfungen und interne Audits stellen sicher, dass Richtlinien tatsächlich gelebt und kontinuierlich auf neue Bedrohungsszenarien angepasst werden. Gerade weil Cyberkriminelle ihre Methoden stetig weiterentwickeln, ist eine laufende Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen unverzichtbar.

 

Notfallpläne und Incident Response

Definieren Sie klare Abläufe, wer bei einem vermuteten oder bestätigten Phishing-Angriff zu informieren ist. Dazu gehören neben der IT-Abteilung und dem Datenschutzbeauftragten auch die Rechtsabteilung oder externe Anwälte, die frühzeitig in den Prozess eingebunden werden sollten. Schnelles Handeln begrenzt den Schaden und beweist im Ernstfall gegenüber Behörden und Geschäftspartnern, dass Ihr Unternehmen verantwortungsbewusst agiert.

 

Wie wir Sie als Anwaltskanzlei unterstützen

Als spezialisierte Anwaltskanzlei helfen wir Unternehmen seit vielen Jahren, sich im Bereich Compliance, Sicherheit und Datenschutz rechtlich abzusichern. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich dabei unterstützt, individuelle Konzepte, Richtlinien und Lösungen zu entwickeln und im Ernstfall schnell zu handeln, um Schaden zu minimieren.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Compliance-Beratung: Entwicklung und Implementierung von Richtlinien, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, einschließlich der Schulung von Personal und Führungskräften.
  • Datenschutz-Check: Prüfung vorhandener Datenschutzmaßnahmen und Begleitung bei der Umsetzung von DSGVO-Anforderungen. Auch die Dokumentation entsprechender Prozesse wird durch uns unterstützt.
  • Unterstützung als eDSB: Unterstützung bei der internen Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich der Haftungsauslagerung durch Stellung des externen Datenschutzbeauftragten (eDSB).
  • Krisenmanagement: Soforthilfe bei Datenschutzverletzungen, Cyberangriffen oder Phishing-Fällen sowie Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen. Wir übernehmen die Kommunikation und koordinieren mit internen Teams oder externen IT-Forensik-Spezialisten.
  • Prüfung der Haftungsrisiken: Abwägung möglicher Risiken für Geschäftsführung und Vorstand, Ausarbeitung von Handlungsanweisungen und Beratung zu Haftungsauslagerung sowie -Minimierung.
  • Vertragsgestaltung: Unterstützung bei der Anpassung bestehender Verträge an erhöhte Sicherheitsanforderungen und beim Aufbau solider Datenschutzvereinbarungen mit Partnern oder Dienstleistern. Erstellung und Anpassung von AGB, Nutzungsbedingungen, Dienstleistungsverträgen, Softwarepflegeverträgen und allen weiteren vertragsrechtlichen Aspekten.

Wir legen Wert auf eine praxisnahe und pragmatische Beratung, die Ihren konkreten Bedarf in den Mittelpunkt stellt.

Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie nicht nur technisch, sondern auch rechtlich solide aufgestellt sind.

Wir bieten Ihnen eine Risikominimierung, verbessern die Transparenz innerhalb Ihres Unternehmens und stärken das Vertrauen von Investoren, Geschäftspartnern und Behörden.

Schützen Sie Ihre Unternehmenswerte proaktiv, indem Sie technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen in Einklang bringen – wir stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine unverbindliche Erstberatung an, um Sie bei allen rechtlichen zu unterstützen.

 Lassen Sie uns gemeinsam an einer rechtssicheren und zukunftsfähigen Lösung für Ihr Unternehmen arbeiten.

Auch interessant zum Thema:

Private Haftungsrisiken in Unternehmen – Wie Sie sich als Geschäftsführer schützen können

Persönliche Haftung der Geschäftsführer bei Datenschutzverstößen

Rechtliche Herausforderungen: Datenschutz bei Unternehmensfusionen – Was muss ich beachten? Asset Deal vs. Share Deal

Rechtssichere Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und IT-Verträge: So sichern Sie Ihr Unternehmen ab

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmen: Chancen, Risiken und Lösungen

Vertragsrecht: strategische Implikation für unternehmerische Entscheidungsprozesse

Rechtskataster: Sicherheit für Unternehmen und Organisationen

Bürokratische Vorgaben, Datenschutz und Compliance als lästige Herausforderung – Wie Unternehmen durch praxisnahe Lösungen direkt entlastet werden können

Warum Unternehmen eine „externe“ Hinweisgeberstelle einrichten sollten

Softwarepflegevertrag: Bedeutung, Rechtsgrundlagen und alles Wissenswerte

Extern: SPAM, Phishing & Co.

Extern: Praxisratgeber – Datenschutz im Betrieb

Extern: Haftung und Recht auf Schadenersatz

 

FAQs

Was genau ist Phishing und wie kann ich es erkennen?

Phishing bezeichnet den Versuch, über gefälschte E-Mails, Webseiten oder SMS vertrauliche Daten zu erlangen. Typische Merkmale sind (leider nicht immer) auffällige Schreibfehler, unpersönliche Anreden und ein dringend wirkender Ton. Zudem fordern Phishing-Mails oft dazu auf, Passwörter, TANs oder Kreditkarteninformationen weiterzugeben. Betrüger setzen inzwischen auch auf professionelle Gestaltung unter Zuhilfenahme von KI, sodass Fälschungen oft nur schwer von echten Nachrichten zu unterscheiden sind.

Welche Schritte sollten Unternehmen nach einem Phishing-Vorfall unternehmen?

Zunächst ist es wichtig, den Schaden zu begrenzen: Betroffene Systeme vom Netz trennen, Passwörter ändern und alle relevanten Mitarbeiter informieren. Anschließend müssen mögliche Meldepflichten an Behörden beachtet und die rechtliche Situation geprüft werden (Meldefrist 72h). Darüber hinaus ist eine Analyse der Angriffsmethode ratsam, um ähnliche Vorfälle zukünftig zu verhindern.

Wie oft sollten Mitarbeiter im Umgang mit Phishing geschult werden?

Regelmäßige Sensibilisierungen – idealerweise ein- bis zweimal pro Jahr – sind empfehlenswert. Da sich die Methoden ständig ändern, sollten Schulungsinhalte immer auf dem neuesten Stand sein.

Inwiefern können sich Unternehmen gegen Phishing rechtlich absichern?

Neben technischen Vorkehrungen ist es wichtig, interne Richtlinien und Verträge so zu gestalten, dass klare Verantwortlichkeiten definiert sind. Zudem empfiehlt sich haftungsrelevante Bereiche wie z.B. den Datenschutz auszulagern und somit die privatrechtliche Haftung der Geschäftsführer auszuschließen.

Wie kann unsere Kanzlei bei einem akuten Phishing-Vorfall unterstützen?

Wir bieten schnellen und professionellen Rechtsbeistand beim Krisenmanagement, helfen bei der Einhaltung gesetzlicher Meldepflichten und vertreten Ihre Interessen gegenüber Datenschutzbehörden. Außerdem prüfen wir mögliche Schadensersatzansprüche und sichern Beweise für eine eventuelle juristische Aufarbeitung.

Welche rechtlichen Aspekte gelten für global tätige Unternehmen im Falle eines Phishing-Angriffs?

Für international agierende Unternehmen können grenzüberschreitende Datenschutz- und Meldepflichten relevant werden. Beispielsweise greifen zusätzliche Regularien oder länderspezifische Vorgaben, wenn persönliche Daten von Kunden in unterschiedlichen Rechtsräumen betroffen sind. Wir beraten Sie gerne zu den jeweiligen nationalen Besonderheiten und übernehmen bei Bedarf die Koordination mit ausländischen Behörden, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben fristgerecht erfüllt werden.

Aktuelle Beiträge

Urheberrecht – Ein umfassender Überblick

Die digitale Revolution hat das Urheberrecht grundlegend verändert und es besteht Handlungsbedarf für jedes Unternehmen! Das Urheberrecht gehört zu den sogenannten „Immaterialgüterrechten“ und schützt neben erstellten Arbeiten auch kreative Werke in Literatur,...