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Private Haftungsrisiken in Unternehmen – Wie Sie sich als Geschäftsführer schützen können

Feb. 11, 2025

Geldstrafe

Die persönliche Haftung von Geschäftsführern ist ein hochrelevantes Thema, das gerne unterschätzt wird. Viele Führungskräfte gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie durch die Rechtsform ihres Unternehmens ausreichend geschützt sind und im Zweifelsfall das Unternehmen in die Haftung geht.

Die Rechtsform GmbH schützt hier nicht: in vielen Fällen können sie auch direkt mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden!

Neben finanziellen Risiken drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden. Ziel dieses Artikels ist es, Sie auf die wichtigsten Haftungsrisiken aufmerksam zu machen und Ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sich Geschäftsführer absichern können.

„Konzentrieren Sie sich auf Ihr Geschäft – wir halten Ihnen den Rücken frei!“

Ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist essenziell, um potenzielle Haftungsfallen zu erkennen und zu vermeiden. Beispielsweise können fehlerhafte Vertragsabschlüsse mit Geschäftspartnern zu Schadenersatzforderungen führen oder z.B. bei fehlender Benennung eines Datenschutzbeauftragten geht die Verantwortlichkeit automatisch auf die Geschäftsführung über.

Die Einhaltung von Sorgfaltspflichten, die Implementierung wirksamer Compliance-Strukturen sowie die Zusammenarbeit mit spezialisierten externen Beratern sind zentrale Maßnahmen, um Risiken zu minimieren und das persönliche Haftungspotenzial zu reduzieren.

 

Grundlagen der Haftung für Geschäftsführer

Geschäftsführer unterliegen einer umfassenden Verantwortung. Die Haftung unterscheidet sich grundlegend in die Innenhaftung gegenüber dem eigenen Unternehmen und die Außenhaftung gegenüber Dritten.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich insbesondere im GmbH-Gesetz (GmbHG), Aktiengesetz (AktG), Handelsgesetzbuch (HGB) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Innenhaftung: Geschäftsführer können von der Gesellschaft in Regress genommen werden, wenn sie ihre Pflichten verletzen und dadurch Schäden verursachen. Fehlerhafte unternehmerische Entscheidungen, mangelnde Organisation oder Verstöße gegen Compliance-Richtlinien können zu einer persönlichen Haftung führen.

Außenhaftung: Diese betrifft Verbindlichkeiten gegenüber externen Parteien wie Kunden, Lieferanten oder dem Finanzamt. Besonders problematisch sind datenschutzrechtliche Vorgaben, Verstöße gegen Steuer- oder Sozialabgabepflichten sowie Pflichtverletzungen bei Insolvenzverschleppung. In Krisenzeiten ist eine genaue Überwachung der finanziellen Lage des Unternehmens essenziell.

 

Wichtige Haftungsbereiche für Geschäftsführer

 

Zivilrechtliche Haftung

Die zivilrechtliche Haftung kann sowohl intern als auch extern erfolgen. Unklare oder lückenhafte Vertragsklauseln können zu Missverständnissen oder teuren Rechtsstreitigkeiten führen. Häufige Fehler sind fehlerhafte Haftungsausschlüsse oder Verstöße gegen AGB-Vorschriften, die erhebliche finanzielle Folgen haben können. Daher sollten alle geschäftlichen Vereinbarungen sorgfältig geprüft und dokumentiert werden.

 

Strafrechtliche Risiken

Besonders relevant sind die Delikte im Bereich personenbezogener Daten (Kundendaten, Mitarbeiterdaten, IP-Adressen etc.) sowie bei Untreue, Betrug und Insolvenzverschleppung. Strafrechtliche Konsequenzen drohen beispielsweise, wenn ein Geschäftsführer trotz Zahlungsunfähigkeit weiterhin Geschäfte tätigt oder Gläubiger ungleich behandelt. Auch Kartellrechtsverstöße oder die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein effektives Compliance-Management hilft, solche Risiken frühzeitig zu erkennen.

 

Haftung im Arbeitsrecht

Geschäftsführer müssen sicherstellen, dass Arbeitsschutzvorschriften und tarifliche Regelungen eingehalten werden. Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder das Mindestlohngesetz können vermehrt zu Schadensersatzforderungen und persönlichen Haftungsrisiken führen.

 

Haftung bei Datenschutzverstößen

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Geschäftsführer für die korrekte Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Jeder Datenschutzverstoß kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Eine effektive Lösung ist die Haftungsauslagerung durch Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, der sicherstellt, dass alle Vorgaben eingehalten werden.

Superanwalt

Möglichkeiten zur Haftungsreduzierung

 

Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten

Ein externer Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass Datenschutzanforderungen eingehalten werden und minimiert das Risiko von Bußgeldern oder Klagen. Zudem bringt er umfassendes Fachwissen mit und hält das Unternehmen auf dem neuesten Stand der Datenschutzgesetze. Ist kein Datenschutzbeauftragter benannt, geht die Verantwortlichkeit automatisch auf die Geschäftsführung über. Eine Benennung von Führungskräften (Bsp. Bereichsleiter, IT-Leiter, etc.) ist datenschutzrechtlich aufgrund der hierbei grundsätzlich zu erwartenden Interessenkonflikte nicht erlaubt (sogenannte „Alibibestellung“), d.h. selbst bei interner Benennung eines Datenschutzbeauftragten würde die Haftung aufgrund der formalen Falschbesetzung der Stelle bei der Geschäftsführung bleiben.

 

Haftungsauslagerung durch externe Anwälte

Die Zusammenarbeit mit externen Anwälten unserer Kanzlei ist eine weitere Möglichkeit zur Reduzierung Ihrer Haftungsrisiken. Durch rechtliche Beratung, Compliance-Prüfungen und die Erstellung sicherer Verträge können viele Risiken bereits im Vorfeld minimiert werden. Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Unternehmen pragmatisch und erfolgreich unterstützt und kann durch präventive Maßnahmen die persönliche Haftung der Geschäftsführung erheblich reduzieren.

 

Rechtliche Aspekte, die beachtet werden müssen

Ein effektives Risikomanagement erfordert die Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben:

Regelmäßige Schulungen zur Sensibilisierung für Haftungsrisiken.

Überprüfung von Verträgen zur Identifikation und Vermeidung rechtlicher Fallstricke.

Implementierung von Compliance-Strukturen, um Verstöße proaktiv zu verhindern.

Sorgfältige Dokumentation geschäftlicher Entscheidungen, da fehlende oder fehlerhafte Unterlagen oft die Grundlage für Haftungsansprüche darstellen.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen, maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln, um die Geschäftsführung bestmöglich vor persönlichen Haftungsrisiken zu schützen.

 

Wie wir Sie als Kanzlei unterstützen können

Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Beratung zur Risikominimierung.

Unsere Leistungen umfassen unter Anderem:

  • Analyse und Minimierung individueller Haftungsrisiken
  • Erstellung und Prüfung rechtssicherer Verträge
  • Unterstützung bei der Implementierung wirksamer Compliance-Programme
  • Externe Übernahme als Datenschutzbeauftragter
  • Betrieb der vorgeschriebenen Hinweisgebermeldestelle
  • Erstellung von AGB, Richtlinien und sonstigen Regelungen
  • Rechtliche Vertretung in Streitfällen und behördlichen Verfahren

Dank unserer langjährigen Erfahrung konnten wir bereits zahlreichen Unternehmen helfen, ihre Risiken erheblich zu reduzieren.

Durch präventive Maßnahmen wie die Zusammenarbeit mit externer Expertise, eine fundierte rechtliche Beratung und die Implementierung von Compliance-Strategien können viele Risiken minimiert werden.

Unsere Kanzlei steht Ihnen pragmatisch und mit maßgeschneiderten Lösungen zur Seite, um Ihnen bestmöglichen rechtlichen Schutz zu bieten.

Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und gemeinsam eine optimale Strategie zur Haftungsminimierung zu entwickeln.

Wie kann ich meine persönliche Haftung als Geschäftsführer reduzieren?

Durch die Implementierung solider Compliance-Strukturen, die regelmäßige Überprüfung von Verträgen und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten können Sie Ihre persönliche Haftung erheblich reduzieren. Die Auslagerung haftungskritischer Positionen (Datenschutz, Vertragsrecht etc.) schafft interne Entlastung und Sicherheit.

Welche rechtlichen Risiken sind für Geschäftsführer am größten?

Zu den größten Risiken zählen Insolvenzverschleppung, Verstöße gegen Steuer- und Sozialabgabepflichten sowie Haftung für Datenschutzverletzungen oder arbeitsrechtliche Verstöße.

Warum sollte ich einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Ein externer Datenschutzbeauftragter stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die DSGVO einhält und minimiert das Risiko hoher Bußgelder. Gleichzeitig holen sie Erfahrungswerte in Ihr Unternehmen und bekommen neue Denkanstöße bei der Optimierung Ihrer internen Prozesse.

Wie kann ich eine Beratung in Anspruch nehmen?

Kontaktieren Sie uns einfach für ein unverbindliches Erstgespräch für ein erstes Kennenlernen.

Gegenseitiges Vertrauen ist hierbei essenziell! Lernen Sie uns kennen – machen Sie sich Ihr eigenes Bild.

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