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Waffenbesitzkarte (WBK) beantragen: Voraussetzungen und Unterstützung durch unsere Kanzlei

Feb. 4, 2025

Sportschütze

Der Erwerb einer Waffenbesitzkarte (WBK) stellt für viele angehende Sportschützen eine bedeutende Hürde dar, da die rechtlichen Anforderungen in Deutschland streng reguliert sind. Wer als Sportschütze legal eine Schusswaffe erwerben und besitzen möchte, muss eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften erfüllen und nachweisen, dass er sowohl die persönliche als auch die fachliche Eignung dafür besitzt.

Viele Antragsteller stehen vor der Herausforderung, die genauen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen zu verstehen, die erforderlichen Prüfungen erfolgreich zu absolvieren und den gesamten Antragsprozess ohne Verzögerungen oder Komplikationen zu durchlaufen. Zudem gibt es oft Missverständnisse hinsichtlich der Anforderungen, die von Behörden an Antragsteller gestellt werden.

In diesem Artikel beleuchten wir daher ausführlich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beantragung einer WBK, erklären den gesamten Prozess und zeigen Ihnen, wie wir als versierte Sportschützen und erfahrene Anwälte Ihnen dabei helfen können, Ihre WBK ohne unnötige Verzögerungen und rechtliche Fallstricke zu erhalten.

 

Was ist eine Waffenbesitzkarte (WBK)?

Eine Waffenbesitzkarte ist eine behördliche Genehmigung, die es Privatpersonen erlaubt, erlaubnispflichtige Schusswaffen zu besitzen und diese unter bestimmten Bedingungen zu transportieren. In Deutschland gibt es verschiedene Arten der WBK, die sich nach der Art der Waffe und dem Zweck des Waffenerwerbs unterscheiden.

 

Die verschiedenen Arten der WBK

In Deutschland gibt es drei verschiedene Arten von Waffenbesitzkarten (WBK), die sich in ihren Berechtigungen und den Zielgruppen unterscheiden: die grüne, die gelbe und die rote Waffenbesitzkarte. Jede dieser Karten ist spezifisch für unterschiedliche Waffengruppen und Zwecke.

 

Grüne Waffenbesitzkarte

Zielgruppe: Jäger und Sportschützen.

Berechtigungen: Erlaubt den Erwerb und Besitz von Kurz- und Langwaffen, einschließlich mehrschüssiger Pistolen, Revolver, Selbstladebüchsen, Repetierbüchsen und -flinten.

Voraussetzungen: Sportschützen müssen regelmäßig an Schießtrainings teilnehmen (mindestens einmal pro Monat oder 18 Mal im Jahr). Für den Erwerb von Waffen mit einem Kaliber über .22 l.r. muss der Antragsteller mindestens 21 Jahre alt sein. Jede Waffe muss zuvor bei der zuständigen Behörde beantragt werden, was als „Voreintrag“ in die WBK eingetragen wird.

Besonderheiten: Jäger dürfen Langwaffen ohne vorherige Genehmigung erwerben, müssen diese jedoch innerhalb von 14 Tagen anmelden.

 

Gelbe Waffenbesitzkarte

Zielgruppe: Exklusiv für Sportschützen.

Berechtigungen: Erlaubt den Erwerb von Einzel- und Repetierlangwaffen sowie Kurzwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen).

Voraussetzungen: Der Erwerb ist auf maximal zehn Waffen beschränkt, wobei in der Regel nur zwei Waffen innerhalb von sechs Monaten erworben werden dürfen. Die zu erwerbenden Waffen müssen in einer Disziplin eines anerkannten Schießsportverbandes zugelassen sein. Ein Voreintrag ist nicht erforderlich, jedoch muss der Erwerb innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.

 

Rote Waffenbesitzkarte

Zielgruppe: Waffensammler und Sachverständige.

Berechtigungen: Erlaubt den Erwerb von Schusswaffen einer bestimmten Gattung oder eines bestimmten Sammelgebietes. In einigen Fällen können auch „Schusswaffen aller Art“ erworben werden.

Voraussetzungen: Ein Voreintrag ist nicht notwendig. Die WBK für Sammler hat ein spezielles Format und enthält zahlreiche Spalten zur Dokumentation der Waffensammlung.

Schießsport

Zusammenfassung der Unterschiede

Rechtliche Voraussetzungen für die WBK-Beantragung

 

Alter und Wohnsitz

Um eine WBK beantragen zu können, müssen Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein und ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben.

 

Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

Die Zuverlässigkeit des Antragstellers wird durch eine behördliche Prüfung festgestellt, die unter anderem eine Einsicht in das Bundeszentralregister sowie das polizeiliche Führungszeugnis beinhaltet. Personen mit relevanten Vorstrafen oder anderweitigen Sicherheitsbedenken können von der Erteilung einer WBK ausgeschlossen werden.

Wenn Sie bzgl. der Beantragung, Vorstrafen allgemein und ggfs. dem Löschen von Eintragungen Unterstützung benötigen können wir Ihnen hier weiterhelfen:

Löschen von Einträgen im Führungszeugnis – Vorstrafen im Bundeszentralregister

Darüber hinaus ist eine persönliche Eignung erforderlich, die sicherstellen soll, dass keine gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen vorliegen, welche die sichere Handhabung einer Schusswaffe beeinträchtigen könnten. Besonders strenge Regeln gelten für Personen unter 25 Jahren, die eine psychologische Untersuchung durchlaufen müssen, um ihre Eignung nachzuweisen.

 

Sachkundeprüfung und Bedürfnisnachweis

Ein weiteres wesentliches Kriterium ist der Nachweis der Sachkunde. Hierfür muss eine spezielle Sachkundeprüfung abgelegt werden, die sicherstellt, dass der Antragsteller die rechtlichen und technischen Grundlagen des Waffenrechts kennt und in der Lage ist, mit einer Schusswaffe verantwortungsvoll umzugehen. Diese Prüfung wird von anerkannten Institutionen durchgeführt und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte. Antragsteller sollten sich daher im Vorfeld gut vorbereiten, um die Anforderungen zu erfüllen und die Prüfung erfolgreich abzulegen.

Zusätzlich dazu ist ein Bedürfnisnachweis erforderlich. Sportschützen müssen belegen, dass sie seit mindestens 12 Monaten in einem anerkannten Schießsportverein aktiv sind und regelmäßig am Training teilnehmen. Dies wird durch eine Bescheinigung des Vereins sowie des zuständigen Verbandes bestätigt. Ferner ist sicherzustellen, dass die Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Hierzu verlangt das Waffengesetz, dass Waffen in einem zertifizierten Waffenschrank der entsprechenden Sicherheitsstufe gelagert werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern.

 

So unterstützen wir Sie bei der WBK-Beantragung

Unsere Kanzlei hat bereits zahlreichen Sportschützen erfolgreich dabei geholfen, eine WBK zu beantragen. Dabei unterstützen wir Sie von Beginn an, indem wir Ihre individuellen Voraussetzungen prüfen und Sie umfassend beraten. Wir stellen sicher, dass Ihr Antrag vollständig und fehlerfrei ist, sodass Verzögerungen durch Rückfragen oder Ablehnungen vermieden werden. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, beispielsweise durch eine behördliche Nachprüfung oder eine Ablehnung Ihres Antrags, stehen wir Ihnen mit unserer juristischen Expertise zur Seite und setzen Ihre Rechte durch.

Besonders wertvoll kann unsere Unterstützung in Fällen sein, in denen die Behörde Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Eignung des Antragstellers hat. Wir helfen Ihnen dabei, die notwendigen Nachweise professionell und rechtssicher zu erbringen, um Ihre Erfolgschancen erheblich zu verbessern.

Unser Ziel ist es, Ihnen einen reibungslosen und effizienten Prozess zu ermöglichen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre sportlichen Ambitionen konzentrieren können.

Mit unserer Erfahrung und Unterstützung können Sie sicher sein, dass Ihr Antrag korrekt und rechtssicher gestellt wird.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Sie Ihre WBK so schnell und unkompliziert wie möglich erhalten.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wie lange dauert die Bearbeitung eines WBK-Antrags?

Die Bearbeitungszeit kann variieren, jedoch ist eine Zeitspanne von 4 bis 6 Monaten realistisch, abhängig von der Behörde und der Anzahl der eingehenden Anträge. Zusätzlich gibt es in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Zuständigkeiten und somit Bearbeitungszeiten. In einigen Fällen kann es auch schneller gehen, aber 6 Monate sind oft die Obergrenze.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Wir prüfen die rechtlichen Möglichkeiten und legen gegebenenfalls Widerspruch ein, um Ihre Chancen auf eine Genehmigung zu erhöhen. Es muss jedoch betont werden, dass die genauen Schritte je nach Grund der Ablehnung variieren können.

Welche Kosten entstehen bei der Beantragung?

Die Kosten für die Beantragung einer WBK können zwischen 50 und 300 Euro liegen, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Art der WBK (z.B. grün oder gelb) und den spezifischen Gebühren der jeweiligen Behörde.

Welche Waffen sind erlaubt?

Die grüne WBK erlaubt den Besitz von halbautomatischen und Repetierwaffen, während die gelbe WBK nur Einzellader- und Repetierwaffen erlaubt. Die genauen Bedingungen je nach Bundesland können variieren.

Muss ich meine Waffen versichern lassen?

Eine Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben für Sportschützen oder Jäger, jedoch wird dringend geraten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen mögliche Schäden abzusichern.

Wie oft muss ich meine Waffen benutzen, um die WBK zu behalten?

Um die WBK zu behalten, ist es erforderlich, regelmäßig am Schießtraining teilzunehmen. Gesetzlich sind mindestens 12 Trainingseinheiten pro Jahr erforderlich (d.h., einmal pro Monat). Bei unregelmäßiger Teilnahme müssen mindestens 18 Einheiten pro Jahr nachgewiesen werden.

Kann ich eine WBK auch ohne Vereinsmitgliedschaft erhalten?

Eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Verein ist in der Regel Voraussetzung für den Bedürfnisnachweis zur Erlangung einer WBK. Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, und diese sind nicht die Regel.

Darf ich meine Waffen an Dritte verleihen?

Das Verleihen von WBK-pflichtigen Waffen ist nur an andere WBK-Inhaber erlaubt und unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Das Verleihen darf maximal für einen Monat erfolgen.

Was passiert mit meiner WBK, wenn ich aus dem Verein austrete?

Aktuelle Information: Die WBK kann entzogen werden, wenn das Bedürfnis für den Waffenbesitz entfällt. Der Austritt aus dem Verein kann als Verlust des Bedürfnisses gewertet werden, was zur Aberkennung führen könnte.

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