Hinweisgeberstelle für Organisationen und Behörden

Schaffen Sie Integrität, Transparenz und Rechtssicherheit
Mit uns als interne Meldestelle implementieren Sie mit geringem Aufwand ein rechtssicheres und anonymes Hinweisgebersystem

Externer Datenschutzbeauftragter

Wir machen Datenschutz. Pragmatisch und sicher.
Als Datenschutzbeauftragte sind wir Ihr kompetenter und zuverlässiger Experte in allen Aspekten des Datenschutzes. Wir bieten Ihnen individuelle Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Unsere Leistungen

Wobei wir Ihnen
behilflich sein können.

Datenschutzrecht & Externer Datenschutzbeauftragter

Unsere Beratungsleistungen im Bereich des Datenschutzes sind so verschieden wie die Anforderungen, denen sich Unternehmen und öffentliche Stellen in der heutigen Zeit gegenübersehen. Je nach Wunsch beraten wir Sie gern entweder zu einzelnen Aspekten des Datenschutzrechts oder übernehmen das komplette Thema als externer Datenschutzbeauftragter Ihres Unternehmens.

Vorträge & Schulungen

Neben der klassischen Beratung biete ich auch Schulungen, Vorträge, Workshops und Inhouse-Seminare in vielen Bereichen an, in denen ich tätig bin. Dabei kann ich auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen, so dass es mir möglich ist, auch komplizierte Sachverhalte dem juristischen Laien verständlich näherzubringen.

Interne Meldestelle für Unternehmen

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) werden Organisationen dazu verpflichtet ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Wir übernehmen für Sie die Funktionen der internen Meldestelle und stellen effiziente Meldekanäle bereit, um Rechtssicherheit, Vertrauen und Transparenz anwaltlich zu gewährleisten.

Abmahnsichere Website

Heutzutage betreiben nicht nur fast alle Unternehmen und Freiberufler, sondern auch viele Privatpersonen eigene Internetauftritte. Wir prüfen Ihre Webseite auf Abmahnpotenzial und geben Ihnen einfache, praxisnahe Handlungsempfehlungen, um Abmahnungen und Bußgeldern vorzubeugen.

Blog / Aktuelles

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt: Was Unternehmen wissen müssen und wie wir Ihnen bei der Umsetzung helfen können

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Im Juli 2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beschlossen, ein entscheidender Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft. Das Gesetz, das die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates umsetzt, hat zum Ziel, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich zu machen.