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Löschung von Cannabis-Vorstrafen: Amnestieregelung

Jan. 9, 2025

aktenstapel

Sie wurden nach früherer Rechtslage wegen des Umgangs mit Cannabis verurteilt und möchten nun den Eintrag im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis entfernen lassen?

Mit dem Inkrafttreten des § 40 Konsumcannabisgesetze (KCanG) am 1. Januar 2025 öffnete sich für viele Menschen eine neue Möglichkeit, Vorstrafen im Zusammenhang mit Cannabis aus dem Bundeszentralregister (BZR) entfernen zu lassen. Dieses Gesetz markiert einen bedeutenden Schritt in der Entkriminalisierung bestimmter Handlungen, wie etwa den Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch oder der geringfügige, private Anbau von Marihuana zur Deckung des Eigenbedarfs. Im Folgenden erfahren Sie alles Wesentliche zu den rechtlichen Voraussetzungen, dem Antragsprozess und den Vorteilen einer Löschung solcher Einträge.

 

Was bedeutet die Löschung einer Cannabis-Vorstrafe?

Die Löschung betrifft Verurteilungen, die ausschließlich mit Cannabis in Verbindung stehen, wie den unerlaubten Besitz, Erwerb oder die Abgabe. Wichtig ist, dass die zugrunde liegende Handlung nach dem KCanG entweder nicht mehr strafbar oder lediglich als Ordnungswidrigkeit einzustufen ist. Verurteilungen, bei denen andere Betäubungsmittel oder zusätzliche Straftaten involviert sind, fallen nicht unter die Regelung.

 

Wer profitiert von der Löschungsregelung?

Nur solche Fälle, bei denen das Strafmaß bestimmte Grenzen nicht überschritten hat, können gelöscht werden. Beispielsweise sind Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe von weniger als zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, oft löschungsfähig. Schwere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz hingegen, selbst wenn Cannabis betroffen ist, bleiben von der Regelung ausgeschlossen. Eine individuelle Prüfung des Sachverhalts ist daher essenziell.

 

Der Antragsprozess: Schritt für Schritt

Die Löschung erfolgt nicht automatisch. Ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Bundesamt für Justiz ist erforderlich. Dazu gehören im Optimalfall:

  • Eine Vollmacht des Antragstellers, sofern ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird,
  • Persönliche Daten wie vollständige Kontaktdaten und die Identitätsnummer aus dem Bundeszentralregister
  • Eine Begründung für das Löschersuchen (Bezugnahme auf §40 KCanG),
  • Ein aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister oder die zugehörige Verfahrensakte, falls andere Dokumente nicht verfügbar sind.

Häufige Fehler, wie das Fehlen relevanter Unterlagen oder ungenaue Angaben, können zu Verzögerungen führen. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, alle Anforderungen zu erfüllen und eine effiziente Bearbeitung sicherzustellen.

 

Warum ist eine zeitnahe Antragstellung wichtig?

Die Möglichkeit zur Löschung ist zeitlich besonders relevant, da künftige Gesetzesänderungen diese Option einschränken könnten. Bereits erfolgte Löschungen bleiben jedoch unwiderruflich. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, um sowohl berufliche als auch private Vorteile zu erlangen.

 

Konkrete Vorteile einer Löschung

Im beruflichen Kontext kann die Entfernung eines Eintrags neue Chancen schaffen, insbesondere in sensiblen Branchen wie dem öffentlichen Dienst oder der Sicherheitsbranche. Privat verbessert eine Löschung Ihre Position bei der Beantragung von Visa, der Aufnahme von Krediten oder dem Erwerb bestimmter Lizenzen. Mit einer erfolgreichen Löschung öffnen sich neue Perspektiven, die bisher durch die Vorstrafe eingeschränkt waren.

Rechtsanwalt

Unsere juristische Unterstützung

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung bei der Löschung von (Cannabis-) Vorstrafen. Wir prüfen Ihre individuellen Voraussetzungen, bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor und übernehmen die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Unsere digitale Abwicklung spart Ihnen Zeit und reduziert den organisatorischen Aufwand erheblich.

 

Erweiterte Beratungsmöglichkeiten

Zusätzlich klären wir Fragen zu den möglichen Auswirkungen der Löschung, wie deren Bedeutung für Bewerbungsverfahren oder laufende rechtliche Verfahren. Auch wenn die Voraussetzungen nicht unmittelbar erfüllt sind, zeigen wir Ihnen alternative Optionen auf.

 

Kostentransparenz

Es handelt sich hierbei um eine Angelegenheit der Justizverwaltung, die nach dem sogenannten Auffangstreitwert bemessen wird. Nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) belaufen sich die entstehenden Gebühren auf 540,50 Euro, bestehend aus 434,20 Euro Gebühren, einer Pauschale von 20 Euro für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie der Umsatzsteuer.

 

Nutzen Sie Ihre Chance

Das Konsumcannabisgesetz bietet Ihnen die einmalige Gelegenheit, Ihre Vergangenheit hinter sich zu lassen und unbelastet in die Zukunft zu starten. Lassen Sie sich von uns beraten und begleiten, um Ihre rechtliche Situation nachhaltig zu verbessern. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose, individuelle Erstberatung und professionelle Unterstützung.

 

Grundsätzlich interessiert auch ohne direkten Cannabis-Bezug?

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