#

zur Blogübersicht

Anbaugenehmigung für Cannabisanbau in Anbauvereinigungen und Cannabis Social Clubs / Checkliste

Jun 27, 2024

Richterhammer_Cannabispflanze

Mit großer Vorfreude blicken viele Vorstände und Gründer von Cannabis Social Clubs (CSCs) sowie Anbauvereinigungen auf den 1. Juli 2024. Ab diesem Datum ist es nun möglich, eine Anbaugenehmigung für den Anbau von Cannabis zu beantragen.

Unsere Anwaltskanzlei, spezialisiert auf Compliance und individuelle, pragmatische Beratung, steht bereit, um Sie in diesem Prozess umfassend zu unterstützen. Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dokumentationen an, die speziell auf die Anforderungen des rechtssicheren Vereinsbetriebs und die Beantragung der notwendigen Anbaugenehmigung zugeschnitten sind.

 

Unterstützung bei der Beantragung der Anbaugenehmigung

Eine erfolgreiche Beantragung der Anbaugenehmigung erfordert sorgfältige Vorbereitung und umfassende Dokumentationen. Unsere Angebote umfassen die wichtigsten Dokumentationen wie z.B.:

aktenstapel

Gründungspaket und anwaltliche Unterstützung

Zusätzlich zu den oben genannten Dokumentationen bieten wir ein umfassendes Gründungspaket für Anbauvereinigungen als e.V. (CSCs) an. Dieses Paket enthält alle notwendigen anwaltlichen Dokumente, um eine Anbauvereinigung als eingetragenen Verein zu gründen. Darüber hinaus bieten wir spezialisierte Rechtsberatungen zu allen Themen rund um die Gründung und den Betrieb von Anbauvereinigungen und CSCs sowie die Möglichkeit unsere Anwaltskanzlei in der Außendarstellung Ihrer Anbauvereinigung als Ihre eigene Rechtsabteilung darstellen zu können an.

Sie erhalten dadurch grundsätzlich das Recht in Ihrer Außendarstellung mit Ihrer Rechtsabteilung zu „werben“ und somit den Vorteil, welchen größere Konkurrenten am Markt durch eigene Legal-Abteilungen haben, ebenfalls vielfältig zu nutzen. Dies gibt Ihnen rechtliche Sicherheit in der Außendarstellung und beugt präventiv potenziellen Rechtsstreitigkeiten mit Behörden, Dienstleistern und Geschäftspartnern vor.

 

Ihre Vorteile bei uns

  • Expertenwissen: Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Compliance und Vereinsrecht.
  • Individuelle Beratung: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse und die Anforderungen Ihrer Anbauvereinigung abgestimmt sind.
  • Sicherheit und Zuverlässigkeit: Unsere Dokumentationen und Beratung gewährleisten, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Ihre Anbaugenehmigung erfolgreich beantragen können.
checkliste_blau

Am Ende möchten wir Ihnen unsere Checkliste für den Antrag auf die Anbaugenehmigung ans Herz legen. Diese Checkliste enthält alle erforderlichen Anforderungen und hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt ist.

Checkliste

Die Liste enthält die für den Antrag mindestens notwendigen Unterlagen und Informationen zur Vorbereitung auf die Antragstellung gem. § 11 Konsumcannabisgesetz KCanG:

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied (nicht älter als 3 Monate) -> https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
  • Falls entgeltlich beschäftigte Mitarbeiter vorhanden sein werden: Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller Mitarbeiter
  • Geschätzte zukünftige Mitgliederanzahl
  • Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums
  • Größe (oder voraussichtliche Größe) der Anbauflächen
  • Mengen Cannabis, die voraussichtlich pro Jahr angebaut und weitergegeben werden (getrennt nach Marihuana und Haschisch)
  • Darlegung der getroffenen (oder voraussichtlichen) Sicherungs- und Schutzmaßnahmen (Umzäunung, Zugangsregelungen usw.)
    Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: Dokumentation und Nachweis der Sicherungs- und Schutzmaßnahmen für Anbauvereinigungen / CSCs
  • Satzung der Anbauvereinigung (Kopie)
    • Zweck der Satzung: Der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum, die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung sowie die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnenem Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau an ihre Mitglieder/sonstige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
    • Mindestdauer Mitgliedschaft: Drei Monate
    • Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
    • Erwerb und Fortdauer der Mitgliedschaft an einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland geknüpft
    • Nur bei Genossenschaften: Gewinn wird nicht an die Mitglieder verteilt, sondern der gesetzlichen Rücklage und anderen Ergebnisrücklagen zugeschrieben
    • Regelung zu den Mitgliedsbeiträgen, die dem Prinzip der Selbstkostendeckung Rechnung trägt

Weitere Informationen und eine vollständige anwaltlich geprüfte Satzung hierzu finden Sie hier: Gründungspaket für Anbauvereinigungen als e.V. (CSCs)

Nutzen Sie die Gelegenheit und bereiten Sie sich optimal auf die Beantragung Ihrer Anbaugenehmigung vor. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Cannabis Social Clubs in Deutschland.

 

Hier geht’s direkt zu unseren Service-Paketen für Gründer und Vorstände:

Servicepakete

Aktuelle Beiträge