Die Rechtslandschaft rund um Cannabis in Deutschland erlebt derzeit bedeutende Veränderungen. Als erstes Bundesland hat Sachsen nun einen offiziellen Online-Antrag für die “Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen” eingeführt.
Ein Durchbruch in der Cannabispolitik
Mit der Bereitstellung dieses Online-Formulars ermöglicht Sachsen einen ersten Blick auf die Anforderungen der nun auch in anderen Bundesländern zu erwartenden Formalien.
Ab dem 01.07.2024 sollen bundesweit die Anträge durch die Cannabis Social Clubs gestellt werden können.
Vorteile der Regulierung
Durch die Legalisierung und Regulierung des Cannabisanbaus können strengere Qualitätskontrollen und sicherere Produkte gewährleistet werden. Dies schützt Verbraucher vor dem unregulierten Schwarzmarkt und seinen Risiken. Zudem ermöglicht die rechtliche Klarheit eine bessere Aufklärung über den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis.
Checkliste
Die Liste enthält die für den Antrag mindestens notwendigen Unterlagen und Informationen zur Vorbereitung auf die Antragstellung gem. § 11 Konsumcannabisgesetz KCanG:
- Name der Anbauvereinigung (e. V. / e. G.)
- Telefonnummer
- Elektronische Kontaktdaten (E-Mail)
- Anschrift des Sitzes
- Zuständiges Registergericht
- Registernummer der ABV
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und sonstigen vertretungsberechtigten Personen
- Führungszeugnisse der Vorstandsmitglieder (Belegart O, nicht älter als 3 Monate) -> https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied (nicht älter als 3 Monate) -> https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
- Falls entgeltlich beschäftigte Mitarbeiter vorhanden sein werden: Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller Mitarbeiter
- Geschätzte zukünftige Mitgliederanzahl
- Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums
- Größe (oder voraussichtliche Größe) der Anbauflächen
- Mengen Cannabis, die voraussichtlich pro Jahr angebaut und weitergegeben werden (getrennt nach Marihuana und Haschisch)
- Darlegung der getroffenen (oder voraussichtlichen) Sicherungs- und Schutzmaßnahmen (Umzäunung, Zugangsregelungen usw.)
- Vorlage des Gesundheits- und Jugendschutzkonzeptes (Kopie)
- Satzung der Anbauvereinigung (Kopie)
- Zweck der Satzung: Der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum, die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung sowie die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnenem Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau an ihre Mitglieder/sonstige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Mindestdauer Mitgliedschaft: Drei Monate
- Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- Erwerb und Fortdauer der Mitgliedschaft an einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland geknüpft
- Nur bei Genossenschaften: Gewinn wird nicht an die Mitglieder verteilt, sondern der gesetzlichen Rücklage und anderen Ergebnisrücklagen zugeschrieben
- Regelung zu den Mitgliedsbeiträgen, die dem Prinzip der Selbstkostendeckung Rechnung trägt
Als Anwaltskanzlei stehen wir für Sie bereit, Sie in allen Fragen rund um das neue Cannabisrecht zu beraten und zu unterstützen, um sicherzustellen, dass ihre Rechte und Interessen jederzeit gewahrt bleiben.
Hier geht’s direkt zum „Rundum-Sorglos-Paket“ zur Vereinsgründung:
„Gründungspaket für Anbauvereinigungen als e.V. (CSCs) – anwaltliche Dokumentensammlung“
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