#

zur Blogübersicht

Das rechtssichere Impressum – Was Sie wissen müssen

Feb. 17, 2025

Impressum

Ein Impressum ist weit mehr als eine formale Pflicht – es ist ein essenzieller Bestandteil jeder rechtssicheren Online-Präsenz.

Unternehmen, Selbstständige, Vereine und sogar Gemeinden müssen ein korrektes und vollständiges Impressum bereitstellen, um Abmahnungen und unnötige Bußgelder zu vermeiden.

Doch was gehört hinein? Welche gesetzlichen Vorgaben müssen beachtet werden? Und wie kann unsere Kanzlei dabei unterstützen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden?

Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick und zeigt auf, wie Sie sich vor rechtlichen Konsequenzen schützen können.

 

Vorlagen / Muster / Downloads

Hier geht es direkt zu unserem kostenlosen Musterimpressum

 

Gesetzliche Grundlagen und Impressumspflicht

Die Impressumspflicht ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, unter anderem im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sowie im Medienstaatsvertrag (MStV).

Diese Regelungen schreiben vor, dass alle geschäftsmäßigen Online-Dienste – also nicht nur klassische Unternehmen, sondern auch Freiberufler, Vereine und sogar Influencer – ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Impressum auf ihren Webseiten oder Social-Media-Präsenzen bereithalten müssen.

Entscheidend ist dabei die Definition der „geschäftsmäßigen“ Nutzung.

„Ausschließlich privat genutzte Online-Auftritte unterliegen NICHT der Impressumspflicht.“

Während rein private Webseiten nicht betroffen sind, fallen nahezu alle kommerziellen Online-Auftritte unter die Impressumspflicht – selbst dann, wenn nur indirekt wirtschaftliche Interessen verfolgt werden, beispielsweise durch Affiliate-Links, Werbebanner oder gesponserte Beiträge.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine Webseite monetarisiert wird, da dies grundsätzlich als gewerblich eingestuft werden kann.

 

Die notwendigen Angaben im Impressum

Ein rechtssicheres Impressum muss verschiedene Pflichtangaben enthalten.

Dazu gehören in erster Linie der vollständige Name und die Anschrift des Unternehmens oder der verantwortlichen Person. Eine reine Postfachadresse reicht dabei nicht aus. Weiterhin müssen Unternehmen eine schnelle Kontaktmöglichkeit angeben, in der Regel eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer (sowie wenn vorhanden auch noch die Faxnummer).

Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs sind darüber hinaus der die Handelsregisternummer und das zuständige Registergericht anzugeben. Freiberufler oder Einzelunternehmer müssen ihre Berufsbezeichnung und gegebenenfalls berufsrechtliche Regelungen aufführen.

Zudem benötigen viele Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID), sofern sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Besonders wichtig ist das Impressum für beruflich regulierte Gruppen, darunter Architekten, Steuerberater oder Ärzte. Hier müssen zusätzliche Angaben gemacht werden, etwa zur Aufsichtsbehörde oder zur jeweils gültigen Berufsordnung.

Darüber hinaus können Unternehmen, die international tätig sind, verpflichtet sein, weitere länderspezifische Angaben zu machen.

 

Häufige Fehler und ihre Konsequenzen

Viele Unternehmen begehen Fehler, wenn sie ihr Impressum selbst erstellen oder es über Jahre nicht aktualisieren. Um dies zu vermeiden, sollten sie regelmäßig eine Überprüfung vornehmen.

Eine einfache Checkliste kann helfen: Ist die Adresse aktuell? Sind die Kontaktinformationen korrekt? Entsprechen alle Angaben den gesetzlichen Vorgaben? Ein jährlicher Check kann Abmahnungen und unnötige Kosten verhindern.

Eine der häufigsten Fallstricke ist ein fehlendes oder unvollständiges Impressum. Dies kann kostenintensive Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen. Gerade Abmahnvereine und Wettbewerber sind in Deutschland dafür bekannt, Verstöße gegen die Impressumspflicht konsequent zu verfolgen.

„Ein häufiger Fehler ist die Angabe der Steuernummer!“

Ein weiterer typischer Fehler liegt in der Platzierung des Impressums. Es muss mit maximal zwei Klicks erreichbar sein und sollte idealerweise im Footer jeder Seite oder über einen direkten Link mit der Bezeichnung „Impressum“ auffindbar sein.

Auch veraltete Angaben können problematisch sein. Wer zum Beispiel eine neue Geschäftsadresse hat oder die Rechtsform ändert, sollte dies umgehend im Impressum anpassen.

Sie sollten zudem darauf achten, dass ihr Impressum regelmäßig geprüft wird, um Änderungen in der Gesetzgebung frühzeitig zu berücksichtigen.

Apropos: verweisen Sie noch auf das Telemediengesetz (TMG) in Ihrem Impressum?

Wenn Ihre Webseite z.B. einen Blog enthält oder anderweitig regelmäßig „Neuigkeiten“ veröffentlicht werden ist zusätzlich die Angabe des „Inhaltlich verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte“ zwingend vorgeschrieben.

Weitere Klassiker sind fehlende Angaben zur EU-Streitschlichtungsplattform bzw. zur Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle im Impressum. Ein üblicher und immer wieder abgemahnter Fehler besteht darin, die URL, die auf die Streitbeilegungsplattform der EU verweist, nicht als anklickbaren Link zu hinterlegen.

Webseite

Impressum und Datenschutz – eine oft vernachlässigte Verbindung

Ein Impressum wird oft in Kombination mit der Datenschutzerklärung genannt.

Allerdings erfüllen beide unterschiedliche rechtliche Funktionen, und eine Vermischung kann zu erheblichen rechtlichen Problemen führen.

Während das Impressum die Anbieterkennzeichnung sicherstellt, regelt die Datenschutzerklärung die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie sollten deshalb darauf achten, beide Dokumente klar zu trennen, um Abmahnungen oder andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Doch obwohl beide Dokumente zusammen auf einer Webseite erscheinen, dürfen sie nicht vermischt werden.

Die Datenschutzerklärung regelt die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, während das Impressum die Anbieterkennzeichnung sicherstellt.

Besonders im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen darauf achten, dass sie sowohl ein rechtssicheres Impressum als auch eine detaillierte Datenschutzerklärung / Datenschutzhinweise vorhalten.

Zusätzlich können bestimmte digitale Dienste wie Tracking-Tools oder Newsletter-Anmeldungen weitere Anforderungen an die Datenschutzerklärung mit sich bringen (Einwilligungen, Cookiebanner, etc.).

Fehlende AGB und unzureichende oder fehlerhafte Nutzungsbedingungen und Verträge stellen weitere Stolperfallen dar, welche gerne durch (teilweise automatisierte) Abmahnanwälte und Verbraucherschutzverbände mit Bußgeldern und kostenintensiven Unterlassungserklärungen belegt werden.

 

So hilft unsere Kanzlei bei der Erstellung eines rechtssicheren Impressums

Unsere Kanzlei hat bereits zahlreichen Unternehmen, Selbstständigen und Vereinen dabei geholfen, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen und sich vor Abmahnungen zu schützen.

Wir prüfen bestehende Impressen auf Rechtskonformität, erstellen individuelle Lösungen, die genau auf die jeweiligen Unternehmensanforderungen zugeschnitten sind, und beraten zu branchenspezifischen Anforderungen.

Durch unsere maßgeschneiderte Rechtsberatung vermeiden unsere Mandanten teure Abmahnungen und unnötige rechtliche Risiken.

Gerade in Zeiten, in denen das Internet durch automatisierte Abmahnsysteme und strenge Datenschutzregelungen ein rechtliches Minenfeld sein kann, ist es ratsam, auf juristische Expertise zu setzen.

Ein rechtssicheres Impressum ist für Unternehmen, Selbstständige und sogar Vereine unerlässlich. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet oder Fehler macht, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch den Verlust von Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und ein Impressum zu erstellen, das allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Lassen Sie Ihr Impressum von unseren Experten prüfen und vermeiden Sie unnötige Risiken.

Möchten Sie Ihr Impressum auf den neuesten Stand bringen oder eine rechtliche Überprüfung durchführen lassen?

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung!

 

Auch interessant zum Thema:

Downloadbereich: kostenloses Musterimpressum

Private Haftungsrisiken in Unternehmen – Wie Sie sich als Geschäftsführer schützen können

Rechtssichere Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und IT-Verträge: So sichern Sie Ihr Unternehmen ab

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmen: Chancen, Risiken und Lösungen

Vertragsrecht: strategische Implikation für unternehmerische Entscheidungsprozesse

Bürokratische Vorgaben, Datenschutz und Compliance als lästige Herausforderung – Wie Unternehmen durch praxisnahe Lösungen direkt entlastet werden können

Softwarepflegevertrag: Bedeutung, Rechtsgrundlagen und alles Wissenswerte

Persönliche Haftung der Geschäftsführer bei Datenschutzverstößen

Warum Unternehmen eine „externe“ Hinweisgeberstelle einrichten sollten

 

FAQs

Wer ist zur Angabe eines Impressums verpflichtet?

Alle geschäftsmäßigen Online-Dienste, darunter Unternehmen, Freiberufler, Vereine und Influencer, müssen ein Impressum bereitstellen. Auch Blogs mit Werbeeinnahmen oder Affiliate-Links fallen dirket in diese Kategorie.

Welche Angaben müssen in einem Impressum enthalten sein?

Ein vollständiges Impressum enthält den Namen und die Anschrift des Verantwortlichen, eine schnelle Kontaktmöglichkeit (E-Mail, Telefon), sowie je nach Unternehmensform Registereinträge, Aufsichtsbehörden, berufsrechtliche Regelungen, sowie weitere Angaben z.B. zum Verbraucherschutz.

Was passiert, wenn das Impressum fehlt oder fehlerhaft ist?

Fehlende oder unvollständige Impressen können Abmahnungen und hohe Bußgelder nach sich ziehen. Zudem kann eine falsche oder veraltete Angabe ebenfalls zu rechtlichen Problemen führen. Heutzutage werden Abmahnungen automatisiert über Bots erstellt und generiert, was sich zu einem lukrativen Geschäftsfeld entwickelt hat.

Wo sollte das Impressum auf der Webseite platziert werden?

Das Impressum muss leicht auffindbar und mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Üblicherweise wird es im Footer oder über eine separate Unterseite mit der Bezeichnung “Impressum” bereitgestellt.

Wie oft sollte das Impressum aktualisiert werden?

Es sollte regelmäßig überprüft werden, insbesondere bei Änderungen wie einer neuen Geschäftsadresse, einer geänderten Unternehmensform oder neuen gesetzlichen Vorgaben. Grundsätzlich empfehlen wir eine zumindest jährliche Überprüfung.

Aktuelle Beiträge

Cannabis Social Clubs (CSC): Ärger mit dem Finanzamt vermeiden!

Die Gründung und der Betrieb von Cannabis Social Clubs (CSCs) in Deutschland bieten die Möglichkeit, Cannabis gemeinschaftlich und legal anzubauen. Doch dieser Weg ist mit zahlreichen rechtlichen Herausforderungen verbunden, die es zu meistern gilt. Neben der...