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Update: Antrag auf Anbaugenehmigung für Cannabis / Übersicht: welche Behörde ist zuständig

Juli 16, 2024

AnbauvereinigungLesezeit ca. 4 Min.

Update: Antrag auf Anbaugenehmigung für Cannabis / Übersicht: welche Behörde ist zuständig

Mit großer Vorfreude blicken viele Vorstände und Gründer von Cannabis Social Clubs (CSCs) sowie Anbauvereinigungen auf den 1. Juli 2024. Ab diesem Datum ist es nun möglich, eine Anbaugenehmigung für den Anbau von Cannabis zu beantragen.

Von Marcel Wetzel
Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber

Dieser Beitrag stammt vom 16. Juli 2024. Die Rechtslage kann sich seitdem geändert haben – sprechen Sie uns bei Fragen gern an.

Update 16.07.2024: Berlin & Saarland

Seit dem 1. Juli 2024 können Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs, CSCs) in Deutschland Anträge auf Anbaugenehmigungen bei den zuständigen Behörden in ihren jeweiligen Bundesländern stellen.

Als Service stellen wir Ihnen eine Übersicht der Behörden nach Bundesland sowie die entsprechenden Links zu den Webseiten zu Verfügung (Stand 01.07.2024):

  1. Baden-Württemberg
  2. Bayern
  1. Berlin
    • Behörde: Bezirksämter / Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
    • Webseite: https://www.berlin.de/ noch nicht final umgesetzt.
      Weitere Informationen: Für Fragen rund um das Cannabis-Gesetz hat die Berliner Gesundheitsverwaltung eine neue E-Mail-Adresse eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können ihre Anfrage an Konsumcannabisgesetz-Berlin@SenWGP.Berlin.de  schicken, wie die Verwaltung mitteilte.
  2. Brandenburg
  3. Bremen
  4. Hamburg
  5. Hessen
  6. Mecklenburg-Vorpommern
  7. Niedersachsen
  8. Nordrhein-Westfalen
  9. Rheinland-Pfalz
  10. Saarland
  11. Sachsen
  12. Sachsen-Anhalt
  13. Schleswig-Holstein
  14. Thüringen

Falls Informationen für einige Bundesländer fehlen oder unklar sind, könnte dies daran liegen, dass die spezifischen Zuständigkeiten noch immer nicht vollständig festgelegt oder veröffentlicht wurden.

Unterstützung bei der Beantragung der Anbaugenehmigung

Eine erfolgreiche Beantragung der Anbaugenehmigung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und umfassende Dokumentation. Unser Service umfasst wesentliche Dokumente wie:

Gründungspaket und anwaltliche Unterstützung

Neben den genannten Dokumentationen bieten wir ein umfassendes Gründungspaket für Anbauvereinigungen als eingetragener Verein (e.V.) an. Dieses Paket enthält alle notwendigen anwaltlichen Dokumente zur Gründung einer Anbauvereinigung. Darüber hinaus bieten wir spezialisierte Rechtsberatung zu allen Themen rund um die Gründung und den Betrieb von Anbauvereinigungen und CSCs an. Unsere Kanzlei kann in der Außendarstellung Ihrer Anbauvereinigung als Ihre eigene Rechtsabteilung auftreten.

Dies ermöglicht Ihnen, in Ihrer Außendarstellung mit Ihrer Rechtsabteilung zu werben und die Vorteile zu nutzen, die größere Konkurrenten durch eigene Rechtsabteilungen haben. Dies bietet rechtliche Sicherheit und schützt präventiv vor potenziellen Rechtsstreitigkeiten mit Behörden, Dienstleistern und Geschäftspartnern.

Ihre Vorteile bei uns

  • Expertenwissen Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Compliance und Vereinsrecht.
  • Individuelle Beratung Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen Ihrer Anbauvereinigung abgestimmt sind.
  • Sicherheit und Zuverlässigkeit Unsere Dokumentationen und Beratungen stellen sicher, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Ihre Anbaugenehmigung erfolgreich beantragen können.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich optimal auf die Beantragung Ihrer Anbaugenehmigung vorzubereiten. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Cannabis Social Clubs in Deutschland.

 

Hier geht’s direkt zu unseren Service-Paketen für Gründer und Vorstände:

Servicepakete

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Stand: 16. Juli 2024. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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