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Haftung der Geschäftsführung in GmbHs: Risiken erkennen und rechtlich absichern

März 27, 2025

Strafe
Als Geschäftsführer einer GmbH tragen Sie eine besondere Verantwortung – nicht nur für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens, sondern auch für die rechtskonforme Führung aller Geschäfte.

Was viele Geschäftsführer von GmbHs unterschätzen:

„Im Falle von Pflichtverletzungen können Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen haften.“

Diese Haftungsrisiken haben in den letzten Jahren durch verschärfte Regelungen und regelmäßige neue (EU-)Vorgaben in Bereichen wie Datenschutz, Compliance und digitale Transformation deutlich zugenommen.

 

Die rechtlichen Grundlagen der Geschäftsführerhaftung

Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie verpflichtet, die Angelegenheiten der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns wahrzunehmen.

Zu Ihren Pflichten gehören die aktive Förderung des Gesellschaftszwecks und das Abwenden von Schaden von der GmbH.

Für eine persönliche Haftung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

Eine Pflichtverletzung durch den Geschäftsführer, ein entstandener Schaden (jede Beeinträchtigung des Gesellschaftsvermögens) und eine Mitverursachung durch den Geschäftsführer.

„Handeln Sie pflichtwidrig, sind Sie zum Schadensersatz verpflichtet – und zwar persönlich.“

Besonders wichtig: Bei Pflichtverletzungen liegt die Beweislast bei Ihnen als Geschäftsführer! Sie müssen nachweisen können, dass Sie keine Schuld an dem entstandenen Schaden tragen.

 

Persönliche Haftungsrisiken mit dem Privatvermögen

Entgegen der verbreiteten Annahme, dass die GmbH als Rechtsform einen vollständigen Schutz des Privatvermögens bietet, gibt es zahlreiche Szenarien, in denen Sie als Geschäftsführer persönlich haften:

 

Datenschutzverstöße als besonderes Haftungsrisiko

Mit der DSGVO haben sich die Haftungsrisiken im Bereich Datenschutz drastisch erhöht.

Bei Verstößen drohen nicht nur empfindliche Bußgelder für das Unternehmen, sondern unter bestimmten Umständen auch eine persönliche Haftung des Geschäftsführers.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie keine angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten implementiert haben, Datenschutzvorfälle nicht ordnungsgemäß gemeldet haben oder die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterlassen haben, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben war.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Implementierung rechtssicherer Datenschutzkonzepte und der Erstellung aller erforderlichen Dokumente, um diese Haftungsrisiken effektiv zu minimieren.

 

Weitere kritische Haftungsszenarien

Neben dem Datenschutz gibt es weitere Bereiche, in denen eine persönliche Haftung droht:

 

Steuern und Sozialabgaben

Werden Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge nicht rechtzeitig abgeführt, haften Sie als Geschäftsführer persönlich.

 

Insolvenzantragspflicht

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH müssen Sie innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Versäumen Sie diese Frist, können Sie persönlich für die entstehenden Schäden haftbar gemacht werden.

 

Zahlung nach Insolvenzreife

Leisten Sie als Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch Zahlungen, haften Sie der Gesellschaft persönlich auf Schadensersatz.

 

Wettbewerbsverbote

Bei Verletzung vertraglicher Wettbewerbsverbote droht ebenfalls eine persönliche Haftung.

 

Haftungsrisiken in verschiedenen Unternehmensphasen

Die Haftungsrisiken variieren je nach Phase, in der sich Ihr Unternehmen befindet:

 

Risiken in der Gründungsphase

In der Gründungsphase können bereits zahlreiche Haftungsrisiken entstehen: Falsche Angaben bei der Handelsregistereintragung, versäumte Gewerbeanmeldung, fehlerhafte Angaben auf dem Geschäftspapier, nicht angemeldete Arbeitnehmer bei den Krankenkassen oder eine fehlende oder unzureichende Buchhaltung.

Unsere Kanzlei hat bereits viele Unternehmen durch die Gründungsphase begleitet und dabei geholfen, diese Haftungsfallen zu vermeiden. Wir erstellen für Sie alle rechtlich erforderlichen Dokumente und beraten Sie umfassend zu Ihren spezifischen Pflichten als Geschäftsführer.

 

Risiken im laufenden Geschäftsbetrieb

Im täglichen Geschäftsbetrieb können weitere Haftungsfallen auftreten: Nichtbeachtung von Form- und Fristvorschriften bei der Einberufung der Gesellschafterversammlung, verbotene Konkurrenztätigkeit, Abschluss übermäßig riskanter Kreditgeschäfte, Verzicht auf realisierbare Forderungen oder die Durchführung von Geschäften, die dem Gesellschaftszweck widersprechen.

Wir unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Verträgen, Nutzungsbedingungen und AGB, die genau auf Ihre Geschäftstätigkeit zugeschnitten sind und Ihre persönlichen Haftungsrisiken minimieren.

 

Risiken in der Unternehmenskrise

Besonders kritisch wird die Haftungssituation in einer Unternehmenskrise: Verspätete Insolvenzantragstellung, unterlassene Information der Gesellschafterversammlung über den Verlust von 50% des Stammkapitals oder Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit können zu erheblichen persönlichen Haftungsrisiken führen.

Seit vielen Jahren beraten wir Geschäftsführer in Krisensituationen und helfen ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.

Geschäftsführerhaftung

Schutzmaßnahmen gegen persönliche Haftung

Als Geschäftsführer können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Ihre persönlichen Haftungsrisiken zu minimieren:

 

Rechtssichere Vertragsgestaltung

Eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen ist die rechtssichere Gestaltung sämtlicher Verträge!

Dies gilt insbesondere für den Geschäftsführervertrag, aber z.B. auch für Ihre AGB, Datenschutzerklärungen, Nutzungsbedingungen und Arbeitsverträge.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Vertrags-, IT- und Internetrecht und stellt sicher, dass Ihre rechtlichen Dokumente den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihre persönlichen Haftungsrisiken minimieren.

 

Bedeutung rechtssicherer AGB und Nutzungsbedingungen

Juristisch einwandfreie Nutzungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind essenziell, um Haftungsrisiken zu minimieren. Unklare oder unwirksame Klauseln können nicht nur zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, sondern auch direkt Ihre persönliche Haftung begründen.

Als erfahrene Anwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, AGB und Nutzungsbedingungen, um sicherzustellen, dass diese den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihre Interessen bestmöglich schützen.

 

Implementierung eines effektiven Compliance-Management-Systems

Ein funktionierendes Compliance-Management-System ist heute – unabhängig von der Unternehmensgröße – unverzichtbar, um Haftungsrisiken zu begrenzen. Es umfasst Risikobewertung, Richtlinien, Mitarbeiterschulungen, Kontrollmechanismen und eine sorgfältige Dokumentation.

Wir helfen Ihnen bei der Konzeption und Implementierung eines maßgeschneiderten Compliance-Systems, das auf die spezifischen Risiken Ihres Unternehmens zugeschnitten ist und haben damit bereits zahlreichen Unternehmen geholfen, ihre Compliance-Risiken zu minimieren.

 

Dokumentation und Nachweisführung

Da bei Haftungsfragen die Beweislast häufig beim Geschäftsführer liegt, ist eine sorgfältige Dokumentation aller geschäftlichen Entscheidungen unverzichtbar. Dazu gehören die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen, die Dokumentation von Entscheidungsprozessen und der Nachweis eingeholter Fachexpertise bei komplexen Entscheidungen.

„Bei Haftungsfragen liegt die Beweislast häufig bei Ihnen als Geschäftsführer!“

Wie unsere Kanzlei Sie unterstützen kann

Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren erfolgreich im Bereich des Vertrags-, IT- und Internetrechts tätig und unterstützt Mandanten auch aktiv und pragmatisch in den Bereichen Compliance, Sicherheit und Datenschutz. Wir bieten Ihnen:

 

Umfassende Rechtsberatung für Geschäftsführer

Wir analysieren Ihre individuelle Situation und identifizieren potenzielle Haftungsrisiken. Auf dieser Basis entwickeln wir maßgeschneiderte Strategien zur Risikominimierung. Viele unserer Mandanten schätzen unseren proaktiven Ansatz, der Probleme erkennt, bevor sie entstehen.

 

Vertragsgestaltung und -prüfung

Unsere Experten erstellen für Sie rechtssichere Verträge und AGB oder prüfen bestehende Dokumente auf potenzielle Haftungsrisiken. Dabei achten wir besonders auf klare Regelung von Verantwortlichkeiten, angemessene Haftungsbegrenzungen und die Einhaltung aktueller Rechtsprechung.

 

Implementierung von Compliance-Systemen

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung eines wirksamen Compliance-Management-Systems, das auf die spezifischen Risiken Ihres Unternehmens zugeschnitten ist und haben damit bereits zahlreiche Unternehmen vor rechtlichen Risiken bewahrt.

 

Haftungsauslagerung durch externen Datenschutz

Wir übernehmen für Sie als Ihr externer Datenschutzbeauftragter alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Pflichten und Dokumentationen, kümmern uns um die juristische Absicherung aller Verträge mit Ihren externen Dienstleistern, Auftragnehmern und Auftraggebern (inkl. Unterstützung bei Ausschreibungen), erstellen Richtlinien und Arbeitsanweisungen und Schulen Sie und Ihre Mitarbeiter. Regelmäßige Audits und revisionssichere Dokumentation ist obligatorisch.

 

Krisenmanagement und Haftungsabwehr

Im Falle drohender Haftungsansprüche stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite und entwickeln Strategien zur Abwehr oder Minimierung von Haftungsansprüchen. Unsere langjährige Erfahrung in der Prozessführung hat vielen Geschäftsführern bereits geholfen, ihre persönlichen Haftungsrisiken erfolgreich abzuwehren.

„Das Zauberwort heißt: Haftungsauslagerung!“ 

Proaktives Risikomanagement schützt Ihr Privatvermögen

Die persönliche Haftung als Geschäftsführer ist ein komplexes Thema mit weitreichenden Konsequenzen für Ihr Privatvermögen.

Durch vorausschauendes Handeln, aktive Haftungsauslagerung, rechtssichere Vertragsgestaltung und die Implementierung geeigneter Kontrollsysteme können Sie Ihre Haftungsrisiken jedoch erheblich reduzieren.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Geschäftsführern und hat bereits vielen Unternehmen geholfen, ihre Haftungsrisiken zu minimieren.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihre individuelle Situation analysieren und Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihre persönlichen Haftungsrisiken minimieren können.

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Geschäftsführerhaftung

Kann ich als Geschäftsführer einer GmbH überhaupt persönlich haften?

Ja, trotz der grundsätzlichen Haftungsbeschränkung einer GmbH gibt es zahlreiche Szenarien, in denen Sie als Geschäftsführer persönlich haften. Dazu gehören unter anderem Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft, verspätete Insolvenzantragstellung und Verstöße gegen steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten.

Kann ein Geschäftsführer für Fehler seiner Mitarbeiter haftbar gemacht werden?

Ja, insbesondere wenn er seine Aufsichtspflichten verletzt hat oder kein angemessenes Compliance-System implementiert wurde.​ Hierfür ist es besonders wichtig, konsequent Nachweise (Bsp. Schulungsnachweise, interne Richtlinien und Arbeitsanweisungen etc.) umzusetzen, um im Schadensfall Beweismittel zu haben.

Wie kann ich nachweisen, dass ich meine Sorgfaltspflichten erfüllt habe?

Entscheidend ist eine lückenlose Dokumentation aller relevanten Geschäftsvorgänge und Entscheidungsprozesse. Protokollieren Sie Gesellschafterbeschlüsse, dokumentieren Sie Entscheidungsgrundlagen und holen Sie bei komplexen Sachverhalten externen Expertenrat ein. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Entwicklung eines effektiven Dokumentationssystems.

Bin ich bei Befolgung von Gesellschafterweisungen von der Haftung befreit?

Grundsätzlich kann Ihre Haftung ausgeschlossen sein, wenn Sie aufgrund von wirksamen Weisungen der Gesellschafterversammlung gehandelt haben. Sie bleiben jedoch haftbar, wenn die Weisung nicht wirksam war, etwa bei fehlerhafter Beschlussfassung. Wir beraten Sie gerne zu den rechtlichen Details in Ihrem spezifischen Fall.

Wie verteilt sich die Haftung bei mehreren Geschäftsführern?

Bei mehreren Geschäftsführern haftet grundsätzlich jeder uneingeschränkt für die gesamte Geschäftsführung. Bei einem Schaden haften alle Geschäftsführer als Gesamtschuldner. Auch eine Ressortaufteilung befreit nicht vollständig von der Haftung, da eine gegenseitige ressortübergreifende Überwachungspflicht besteht. Wir helfen Ihnen, geeignete Strukturen zu etablieren, um diese Risiken zu minimieren.

Welche besonderen Haftungsrisiken bestehen im Bereich Datenschutz?

Im Datenschutzbereich können Geschäftsführer persönlich haften, wenn sie keine angemessenen Schutzmaßnahmen implementiert haben oder Datenschutzvorfälle nicht melden. Problematisch ist in der Praxis hier häufig die Beweis- und Nachweispflicht, welche in vielen Unternehmen im Schadensfall nicht erbracht werden kann. Hierbei hilf die Haftungsauslagerung durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Die Bußgelder nach der DSGVO können bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung zum Datenschutzrecht und hilft Ihnen, diese Risiken zu minimieren.

Was muss ich bei der Krise eines Unternehmens beachten, um eine persönliche Haftung zu vermeiden?

In der Krise ist besondere Vorsicht geboten. Stellen Sie sicher, dass Sie bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Informieren Sie die Gesellschafter bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals und vermeiden Sie Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife. Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung in der Krisenberatung und kann Sie in dieser schwierigen Phase rechtssicher begleiten.

Warum sind rechtssichere Verträge und AGB so wichtig?

Sie minimieren direkt rechtliche Risiken, verhindern unwirksame Klauseln und schützen Sie und Ihr Unternehmen vor potenziellen Haftungsansprüchen.​ Verträge, Nutzungsbedingungen und AGB sind die juristische Basis Ihrer geschäftlichen Aktivitäten.

Wann haftet ein Geschäftsführer persönlich?

Ein Geschäftsführer haftet persönlich bei Verletzung gesetzlicher Pflichten, insbesondere bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten, verspäteter Insolvenzantragstellung oder Nichtabführung von Steuern und Sozialabgaben. Gleiches kann auch bei Datenschutzvorfällen und bei Compliance-Verstößen gelten. Ist beispielsweise kein Datenschutzbeauftragter bestellt haftet automatisch die Geschäftsführung.

Wie kann Ihre Kanzlei uns konkret unterstützen?

Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, AGB und Nutzungsbedingungen, Implementierung von Compliance-Systemen (Bsp. Haftungsauslagerung durch externen Datenschutz) und vertreten Sie in rechtlichen Auseinandersetzungen, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.​

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