Die Cannabislegalisierung in Deutschland hat eine neue Ära eingeläutet – und mit ihr entsteht eine spannende Möglichkeit für engagierte Menschen wie dich: der Cannabis Social Club (CSC).
Ob du gerade darüber nachdenkst, selbst einen CSC zu gründen, ob du bereits im Gründungsprozess steckst oder Teil eines Vorstandes bist – eines ist klar:
Du betrittst juristisches Neuland… und genau deshalb bist du hier goldrichtig.
Während die Idee, Cannabis kollektiv und verantwortungsvoll anzubauen, einfach klingt, zeigt die Praxis, dass der Weg zur behördlichen Anerkennung voller rechtlicher Fallstricke liegt.
Denn auch wenn das Konsumcannabisgesetz (KCanG) die Grundlage für legale Anbauvereinigungen bildet, gilt: Ohne rechtlich saubere Struktur, vollständige Dokumentation und durchdachte Konzepte kann ein CSC-Vorhaben schnell ins Wanken geraten.
Als Anwaltskanzlei haben wir bereits zahlreiche CSCs aus mehreren Bundesländern erfolgreich durch diesen Prozess begleitet – von der Satzung bis zur erteilten Anbaugenehmigung.
In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du deinen Club solide aufstellst, worauf du juristisch achten musst – und wie wir dich mit unserer Erfahrung, unseren Vorlagen und unserer Beratung durch den gesamten Weg begleiten können.
Was ist ein Cannabis Social Club (CSC)?
Ein Cannabis Social Club (CSC) ist eine nicht-kommerzielle Vereinigung von Erwachsenen, die gemeinschaftlich Cannabis für den Eigenbedarf anbauen.
Im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern steht hier nicht der Profit im Vordergrund, sondern der verantwortungsbewusste, sichere und legale Konsum in einem geschützten Rahmen.
Die rechtliche Grundlage dafür bildet das neue Konsumcannabisgesetz (KCanG), das es Volljährigen erlaubt, sich in eingetragenen Vereinen (e.V.) zusammenzuschließen, um Cannabis in begrenzten Mengen anzubauen – jedoch ausschließlich für den Eigenkonsum der Mitglieder. Der Verkauf an Dritte bleibt untersagt.
„Das Modell eines CSCs basiert auf Gemeinschaft, Verantwortung und Nachvollziehbarkeit.“
Mitglieder sind verpflichtet, sich aktiv am Betrieb des Vereins zu beteiligen. Dies betrifft vor allem den Anbau, die Pflege und die Dokumentation.
Wer darf einen CSC gründen und betreiben?
Grundsätzlich darf jede volljährige Person in Deutschland, die nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (im Zusammenhang mit BTM-Delikten), einen CSC gründen.
Wichtig ist jedoch: Du brauchst eine klare und stabile Vereinsstruktur – sprich: einen gewählten Vorstand, eine rechtssichere Satzung und eine transparente Mitgliederverwaltung.
Jedes Mitglied eines CSC muss eine sogenannte Exklusiverklärung unterzeichnen.
Sie bestätigt, dass die Person nur in einem einzigen CSC aktiv ist – das Gesetz erlaubt keine Doppelmitgliedschaften.
Wer also einen CSC betreiben oder mitgestalten möchte, sollte sich im Klaren darüber sein, dass dies mit klaren rechtlichen Verpflichtungen verbunden ist.
Vorstandsmitglieder sollten sich zudem bewusst machen, dass sie persönliche Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben übernehmen.
Ohne anwaltliche Begleitung können hier schnell (auch privatrechtliche) Haftungsrisiken entstehen – vor allem, wenn Sicherheits- oder Datenschutzvorgaben verletzt werden.
Warum eine rechtssichere Gründung entscheidend ist
Die wohl größten Stolpersteine für neue CSCs liegen nicht im guten Willen oder der Motivation – sondern in Formfehlern.
Bereits kleine Unsauberkeiten in der Satzung oder bei Gründungsunterlagen können dazu führen, dass ein Verein vom Registergericht (in der Praxis: meist relativ unproblematisch) oder von den zuständigen Behörden nicht anerkannt wird (in der Praxis, je nach Bundesland: eher die Regel als die Ausnahme beim Antrag der Anbaugenehmigung).
Auch die Dokumentationspflichten im weiteren Verlauf – etwa beim Antrag auf Anbaugenehmigung – sind nicht zu unterschätzen.
Behörden prüfen streng (!), ob Sicherheitskonzepte, Schutzmaßnahmen, Mitgliederverwaltung und Nachweise vollständig und stimmig sind.
Unsere Erfahrung zeigt:
Wer hier von Anfang an rechtlich sauber arbeitet und mit fundierten Vorlagen agiert, spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern erhöht auch die Chance auf eine zügige Genehmigung erheblich. Genau deshalb begleiten wir CSCs mit unseren erprobten Musterdokumenten, juristischer Beratung und einem klaren Fahrplan.
Vom „informellen Kreis“ zum eingetragenen Verein
Jeder CSC beginnt mit einer Vision – doch ohne korrekte rechtliche Umsetzung bleibt diese Vision ein Traum. Die Eintragung als eingetragener Verein (e.V.) ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern schafft klare Strukturen.
Unsere Erfahrung zeigt:
„Eine mangelhaft formulierte Satzung wird später zum Albtraum – sie kostet Geld und Nerven!“
Typische Fehler sind:
- Unklare Kompetenzverteilung zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung
- Fehlende Regelungen zur Haftungsbegrenzung für Vorstandsmitglieder
- Nicht konforme Formulierungen zum Zweck des Vereins gemäß § 4 KCanG
Wir entwickeln mit euch individuelle Satzungen, die nicht nur rechtssicher sind, sondern auch Ihre Vereinsphilosophie abbilden – inklusive Schutz vor unerwünschten Satzungsänderungen durch neue Mitglieder oder interne „feindliche Übernahmen“.
Der Weg zur Anbauvereinigung: Schritt für Schritt
1. Vereinsgründung als e.V.
Der erste Schritt zur CSC-Anbauvereinigung führt über die klassische Vereinsgründung. Hierbei gilt es, mehrere rechtliche Vorgaben zu erfüllen:
- Die Satzung muss dem Vereinsrecht und dem KCanG entsprechen – insbesondere in Bezug auf Zweck, Gemeinnützigkeit (falls gewünscht – in der Praxis aber sinnfrei), Mitgliedschaft und Beschlussfähigkeit.
- Es folgt eine formale Gründungsversammlung, bei der mindestens sieben Gründungsmitglieder benötigt werden. Der Vorstand wird gewählt, und ein Gründungsprotokoll muss erstellt werden.
- Anschließend erfolgt die Eintragung beim Vereinsregister, wofür eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist.
Ein klassischer Fehlerteufel:
Ungültige Gründungsprotokolle durch fehlende Unterschriften oder falsche Tagesordnungspunkte.
Mit unserem anwaltlich geprüften Gründungspaket bekommst du alle relevanten Vorlagen und Checklisten an die Hand – inklusive Musterprotokolle, Satzung und Exklusiverklärungen.
Hier geht’s zu unserer erprobten Dokumentensammlung:
Gründungspaket für Anbauvereinigungen als e.V. (CSCs) – anwaltliche Dokumentensammlung
Im nächsten Schritt geht es um die behördlichen Anforderungen und die Unterschiede in der Genehmigungspraxis je nach Bundesland.
2. Behördliche Anforderungen und regionale Unterschiede
Die gesetzlichen Grundlagen sind bundesweit einheitlich geregelt – doch die Auslegung und Verwaltungspraxis unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich!
Während einige Behörden kooperativ und transparent agieren, sind andere (vorsichtig ausgedrückt) zögerlich oder übervorsichtig, was den Genehmigungsprozess erschwert.
Deshalb ist es essenziell, die Anforderungen deiner zuständigen Landesbehörde zu kennen.
In unseren Beratungen greifen wir auf Erfahrungen aus allen Bundesländern zurück und können dir genau sagen, worauf du in deinem Bundesland achten musst – inklusive hilfreicher Checklisten.
Unsere Unterstützung sorgt dafür, dass du regionale Besonderheiten von Anfang an berücksichtigst und deinen Antrag entsprechend formulierst.
Das spart Zeit, verhindert Rückfragen und zeigt den Behörden, dass dein CSC professionell und verantwortungsvoll arbeitet.
3. Dokumentation und Konzepte
Ohne saubere, konsistente und vollständige Dokumentation wird kein Antrag genehmigt. Die wichtigsten Pflichtkonzepte für deinen CSC sind:
- Mitwirkungskonzept: Hier wird festgelegt, wie Mitglieder aktiv in den Anbau eingebunden sind – z. B. Pflege, Ernte, Verwaltung. Unsere Vorlage ist rechtssicher und anpassbar.
Hier: Mitwirkungskonzept für Cannabis Social Clubs: Ihr Weg zur Anbaugenehmigung
- Sicherheits- und Schutzkonzept: Zutrittskontrollen, Lagerung, Diebstahlschutz – diese Maßnahmen müssen klar definiert und dokumentiert sein.
Hier: Dokumentation und Nachweis der Sicherungs- und Schutzmaßnahmen für Anbauvereinigungen / CSCs
- Gesundheits- und Jugendschutzkonzept: Der Zugang für Minderjährige ist verboten. Zudem musst du nachweisen, dass der Konsum verantwortungsvoll vermittelt wird.
Hier: Gesundheits- und Jugendschutzkonzept für Anbauvereinigungen und Cannabis Social Clubs
- Datenschutzkonzept: Mitglieder- und Anbaudaten müssen DSGVO-konform verarbeitet werden. Wir stellen sicher, dass dein Verein dies erfüllt.
Hier: Nope, mag simpel klingen, ist aber nicht seriös über ein „Konzept“ abzudecken – das wäre zu einfach…
Implementierung von Datenschutz und somit Haftungsauslagerung vom Vorstand auf den externen Datenschutzbeauftragten ist nur über eine längerfristige Betreuung und Zusammenarbeit umsetzbar.
Bei Interesse: sprecht uns einfach an.
Cannabis Social Clubs (CSCs) – Haftungsauslagerung, Datenschutz und Risikominimierung
Alle Konzepte kannst du bei uns als anwaltlich geprüfte Vorlagen erhalten und mit unserer Hilfe individuell anpassen. So vermeidest du typische Fehler, die bei vielen Anträgen zur Ablehnung führen.
4. Antrag auf Anbaugenehmigung
Sind Verein und Konzepte bereit, folgt der entscheidende Schritt: der Antrag auf Anbaugenehmigung.
Die zuständigen Behörden prüfen jedes Detail (!) – von der Satzung über Lagepläne bis hin zur Mitgliederstruktur.
Die Anforderungen an Vollständigkeit und Form sind hoch.
„Schon kleine Unstimmigkeiten oder fehlende Unterlagen können zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.“
In enger Abstimmung mit dir stellen wir sicher, dass dein Antrag alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Wir übernehmen auf Wunsch auch die direkte Kommunikation mit der Behörde, beantworten Rückfragen oder liefern rechtssichere Nachbesserungen.
Viele unserer Mandant*innen haben ihre Genehmigung beim ersten Anlauf erhalten – dank unserer Erfahrung und Vorbereitung.

Häufige Fehler bei neuen CSCs
Auch wenn du die besten Absichten verfolgst – kleine formale Fehler können große Konsequenzen haben.
Aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir: Viele CSCs scheitern an ganz typischen Fehlern, die leicht vermeidbar wären.
Hier die häufigsten Stolpersteine:
- Formfehler in der Satzung: Bereits ein falsch formulierter Paragraf oder ein unklarer Vereinszweck kann zur Ablehnung durch das Registergericht oder zur Verzögerung / Ablehnung beim Antrag führen.
- Fehlende oder fehlerhafte Exklusiverklärungen: Ohne gültige, rechtssichere Erklärungen zur exklusiven Mitgliedschaft verstößt der Club direkt gegen das KCanG – mit ernsten Folgen.
- Unvollständige oder widersprüchliche Konzepte: Viele Behörden prüfen insbesondere Sicherheits-, Gesundheits- und Mitwirkungskonzepte sehr genau. Werden Anforderungen nicht erfüllt, kommt es zu Rückfragen oder Ablehnungen.
Kurioses dazu aus unserer Praxis: Eine unserer CSC-Mandantinnen hatte von der Aufsichtsbehörde einen 40-Seitigen Fragenkatalog bekommen. Ja, 40 Seiten. Völliger Wahnsinn! Und nein, sie hatte vorher nicht unsere Vorlagen genutzt. Nachdem wir uns als Kanzlei durch die Fragen kämpfen durften, haben wir beim Nachantrag (Anbaugenehmigung) dann unsere Konzepte und Dokumentenvorlagen genutzt. Ergebnis: Anbaugenehmigung (zähneknirschend) erteilt.
Geht doch!
- Nicht eingehaltene Fristen oder unstrukturierte Kommunikation: Wer Fristen verpasst oder schlecht vorbereitet mit Behörden kommuniziert, gefährdet den gesamten Prozess.
- Unterschätzte laufende Pflichten: Ein CSC ist kein “Fire-and-Forget”-Projekt.
Wir bieten euch:
Jährliche Compliance-Checks für Satzung und Betriebsabläufe
Update-Service bei Gesetzesänderungen
Vorstandsschulungen zu Haftungsrisiken und Datenschutz
Langfristige rechtliche Betreuung als „euer Anwalt“
Unser Ziel ist es, dich genau vor diesen Fallstricken zu schützen – mit strukturierter Vorbereitung, geprüften Vorlagen und rechtlicher Expertise.
„Ein Schreiben von deinem Anwalt wirkt auch manchmal Wunder & öffnet Türen…“
Unsere anwaltliche Unterstützung von Anfang bis Anbau
Unsere Kanzlei ist auch spezialisiert auf die rechtliche Begleitung von Cannabis Social Clubs.
Wir begleiten dich nicht nur punktuell, sondern auf Wunsch durch den gesamten Prozess – von der Idee bis zur erfolgreichen Anbaugenehmigung. Und auch langfristig in eurem „Tagesgeschäft“ darüber hinaus!
- Erfahrung aus der Praxis: Wir haben bereits eine Vielzahl von CSCs aus mehreren Bundesländern erfolgreich begleitet. Unsere Konzepte und Vorlagen wurden vielfach akzeptiert – oft sogar im ersten Anlauf.
- Behördenkommunikation inklusive: Wir übernehmen auf Wunsch die direkte Kommunikation mit den zuständigen Stellen, bereiten dich auf Gespräche vor und antworten bei Rückfragen professionell.
- Juristische Vertretung: Falls es zu Unklarheiten oder Konflikten kommt, vertreten wir dich rechtlich und setzen deine Interessen durch.
Viele unserer Mandant*innen berichten, dass unsere Begleitung ihnen nicht nur Sicherheit, sondern auch erheblich Zeit, Aufwand und Frust erspart hat.
Unsere Dokumentenpakete und Angebote für CSCs
Um dir den Einstieg zu erleichtern, bieten wir verschiedene anwaltlich geprüfte Pakete und Vorlagen an, die sich in der Praxis bewährt haben:
- Gründungspaket (e.V.-Dokumentensammlung): Enthält Muster-Satzung, Gründungsprotokoll, Exklusiverklärungen, Vereinsordnungen u.v.m.
- Mitwirkungskonzept-Vorlage: Definiert Mitgliederbeteiligung am Anbau – gesetzeskonform und individuell anpassbar.
- Gesundheits- und Jugendschutzkonzept: Erfüllt die Anforderungen nach §26 KCanG und ist auf behördliche Prüfung vorbereitet.
- Sicherheits- und Schutzkonzept: Für Zutrittskontrollen, Lagerräume und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen.
- „Mein Anwalt“ – Externe Rechtsabteilung: Für die langfristige, laufende Begleitung und Kommunikation mit Behörden, inklusive juristischer Prüfung deiner Außendarstellung und Unterlagen.
Diese Pakete sind modular aufgebaut – du kannst also genau die Unterstützung buchen, die du brauchst. Und solltest du einmal nicht weiterwissen: Wir sind persönlich für dich da.
Warum sich rechtliche Beratung von Anfang an lohnt
Viele Vereinsgründer*innen unterschätzen den Umfang der rechtlichen Anforderungen und tappen in vermeidbare Fallen. Dabei zahlt sich professionelle Beratung gleich mehrfach aus:
- Rechtssicherheit von Anfang an: Eine solide juristische Basis schützt dich vor Ablehnung, Rückfragen oder gar strafrechtlichen Konsequenzen.
- Effizienz und Zeitersparnis: Mit klaren Strukturen und geprüften Vorlagen vermeidest du Verzögerungen durch Nachforderungen der Behörden.
- Haftungsvermeidung für den Vorstand: Wir helfen dir, persönliche Risiken für dich und andere Vorstandsmitglieder zu minimieren. Stichwort: Haftung mit dem Privatvermögen (!) der Vorstände…
- Glaubwürdigkeit bei Behörden: Ein professionell aufgestellter CSC wird ernst genommen – was sich positiv auf den Genehmigungsprozess und den langfristigen Betrieb auswirkt.
„Unser Motto: Lieber einmal sauber aufsetzen als mehrfach nachbessern (müssen).“
Nachhaltige Betreuung auch nach der Genehmigung
Mit der Erteilung der Anbaugenehmigung ist die Arbeit für viele Vorstände keineswegs vorbei. Auch im laufenden Betrieb lauern rechtliche Fallstricke – sei es bei Nachweispflichten, Gesetzesänderungen oder interner Organisation.
Wir begleiten dich langfristig:
- Updates bei Gesetzesänderungen: Neue Vorschriften? Wir informieren dich rechtzeitig und unterstützen bei der Umsetzung.
- Permanente Prüfung deiner Konzepte: Sicherheits-, Gesundheits- und Anbaukonzepte müssen regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden.
- Support bei Kontrollen: Wir bereiten dich auf unangekündigte Überprüfungen vor und stehen bei Konflikten mit Behörden an deiner Seite.
Unsere Services sind darauf ausgelegt, deinen CSC auch über Jahre hinweg stabil und rechtskonform zu halten – damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst.
Mit dem richtigen Partner sicher zum Anbauziel
Die Gründung und der Betrieb eines CSCs sind mit Chancen, aber auch mit hohen rechtlichen Anforderungen verbunden.
Wer diesen Weg mit Weitsicht, Sachkenntnis und der richtigen Unterstützung geht, hat gute Chancen auf eine nachhaltige, genehmigte und erfolgreiche Anbauvereinigung.
Unsere Kanzlei ist dein starker Partner auf diesem Weg: strukturiert, erfahren und immer ansprechbar.
„Euer Anliegen ist bei uns nicht nur ein Job, sondern eine Herzensangelegenheit.“
Nutzt unser Fachwissen für euren Erfolg – damit euer Cannabis Social Club sicher und erfolgreich durchstarten kann.
Bitte habt keine Bedenken euch mit Fragen an uns zu wenden. Wir arbeiten in unserer Kanzlei nach dem alten Grundprinzip „der Kunde ist König“ und keine Angst(!) wir gehören nicht zur alten Garde der Anwälte, bei denen ab der ersten Sekunde bereits die Abrechnungsuhr läuft, zumal gerade die Cannabisthematik kanzleiintern ein Stück weit auch Herzenssache ist…
Bei Fragen einfach fragen!
FAQs
Welche Kosten entstehen bei eurer Betreuung?
Unsere Preise sind transparent und modular aufgebaut (Siehe Links im Artikel). Du buchst nur das, was du wirklich brauchst – von Einzeldokumenten bis zur Komplettbetreuung. Für CSCs bieten wir Sonderkonditionen an. Und ja. Es gibt auch Anbieter und andere Kanzleien, die ähnliche Dienstleistungen für weitaus mehr Geld anbieten (mussten uns ernsthaft schon mehrfach die Frage gefallen lassen, wieso das Konzept XY bei uns nicht auch 1000€ kostet…). Ganz einfach: Die Kollegen verdienen dann halt mit dem gleichen Aufwand schlichtweg weitaus mehr Geld. Stört dich nicht? Geld ist kein Thema? Viel Spaß & schöne Grüße…
Wie lange dauert die Gründung eines CSCs?
Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab: Gründungsorganisation, Vereinsregister, Behördengenehmigungen. In der Regel sollte man für den Gesamtprozess mit 3 bis 6 Monaten rechnen.
Welche Unterlagen sind für die Anbaugenehmigung erforderlich?
Neben einer rechtssicheren Satzung brauchst du ein Mitwirkungskonzept, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, ein Sicherheits- und Schutzkonzept sowie DSGVO-konforme Mitgliedsdokumentationen.
Dürfen auch Nicht-Mitglieder Cannabis vom CSC erhalten?
Nein. Der Konsum und Erhalt von Cannabis ist ausschließlich auf registrierte Mitglieder beschränkt. Ein Verkauf an Außenstehende ist gesetzlich verboten.
Was passiert bei Gesetzesänderungen?
Wir halten dich auf dem Laufenden und helfen dir, deine Vereinsdokumentation und -struktur entsprechend anzupassen.
Gibt es eine maximale Mitgliederzahl?
Ja, das KCanG legt aktuell eine Höchstgrenze von 500 Mitgliedern pro CSC fest. Eine Erweiterung ist derzeit nicht vorgesehen.
Welche Aufgaben übernimmt eure Kanzlei konkret?
Wir unterstützen bei der Gründung, bei Konzeptentwicklungen, in der Behördenkommunikation, bei rechtlicher Vertretung sowie auch langfristig als eure externe Rechtsabteilung.
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Extern: Die Strafprozessordnung / www.gesetze-im-internet.de
Mit unseren Vorlagen, Konzepten und Beratungsangeboten unterstützen wir dich ganzheitlich – vom ersten Gedanken bis zur erfolgreichen Umsetzung.
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