Als Vorstand oder Gründer einer Cannabis-Anbauvereinigung (CSC) stehen Sie vor einer einzigartigen rechtlichen Herausforderung: Sie bewegen sich in einem neu regulierten Bereich mit erheblichen persönlichen Haftungsrisiken.
Seit dem 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft, und zum 1. Juli 2024 sind die Bestimmungen für Cannabis Social Clubs wirksam geworden.
Mit diesem rechtlichen Neuland entstehen besondere Verantwortlichkeiten für Vereinsvorstände, die bei Nichtbeachtung zu erheblichen persönlichen Haftungsrisiken führen können.
Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Haftungsfallen und zeigt konkrete Lösungsansätze auf.
Persönliche Haftungsrisiken für CSC-Vorstände
Als Vorstandsmitglied einer Anbauvereinigung tragen Sie eine besondere Verantwortung.
„Das Gesetz sieht vor, dass auch für die Einhaltung der Mengen-, Qualitäts- und Jugendschutzvorgaben der Vereinsvorstand persönlich haftet!“
Diese Verantwortung ist nicht zu unterschätzen, denn sie kann weit über die Vereinsaktivitäten hinaus auf Ihr Privatvermögen durchschlagen.
Haftung bei Verstößen gegen das Cannabisgesetz
Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben für den Betrieb von Cannabis Social Clubs geschaffen.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen drohen nicht nur vereinsrechtliche Konsequenzen, sondern auch persönliche Haftungsrisiken für Sie als Vorstand:
- Überschreitung der erlaubten Abgabemengen (25g pro Tag, 50g pro Monat)
- Mangelnde Alterskontrolle und Jugendschutzmaßnahmen
- Fehlende oder unzureichende Qualitätssicherung
- Verbotene Werbemaßnahmen für den CSC
- Datenschutzverstöße bei der Verwaltung der Mitgliederdaten
Diese Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen haben und zu empfindlichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen führen.
Zudem können Sie als Vorstand für finanzielle Schäden direkt persönlich haftbar gemacht werden.
Vereinsrechtliche Haftungsfallen
Als eingetragener Verein (e.V.) haftet grundsätzlich zunächst der Verein mit seinem Vereinsvermögen.
Dennoch können Sie als Vorstand in bestimmten Fällen persönlich haften:
- Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln
- Bei Verletzung der Sorgfaltspflichten nach § 276 BGB
- Bei Organisationsverschulden und mangelhafter Überwachung
- Bei Datenschutzverletzungen reicht fahrlässiges Handeln (Bsp.: kein Datenschutzbeauftragter bestellt)
Die persönliche Haftung tritt insbesondere ein, wenn Sie Ihre Pflichten als Vorstand verletzen, etwa durch:
- Nicht ordnungsgemäße Buchführung
- Versäumte Anmeldungen zum Vereinsregister
- Fehlerhafte Mitgliederverwaltung
- Mangelnde Überwachung oder Bestellung von Beauftragten
- Nicht ordnungsgemäße Datenverarbeitung (Auch Papierlisten sind Daten)
Steuerrechtliche Risiken
Ein häufig übersehenes Risiko liegt im Steuerrecht. Als Vorstand haften Sie persönlich für Steuerschulden des Vereins, wenn diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen.
Besonders kritisch ist die Umsatzsteuerthematik:
Gerade im Falle eines Leistungs-Gegenleistungsverhältnisses können Mitgliedsbeiträge umsatzsteuerpflichtig werden (sog. unechte Mitgliedsbeiträge). Dieser Umstand ist auch bei den CSC zu beachten, denn eine nachträgliche Forderung des Finanzamt in Höhe von 19 Prozent der Umsatzsteuer auf die Mitgliedsbeiträge kann ruinös sein.
„Mitgliedsbeiträge gelten als sog. unechte Mitgliedsbeiträge und wären somit Umsatzsteuerpflichtig!“
Wenn Sie die gestaffelten Beitragsstrukturen nicht korrekt gestalten, droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung – mit allen persönlichen Konsequenzen für Sie.
Weitere Infos dazu finden Sie hier:
Cannabis Social Clubs (CSC): Ärger mit dem Finanzamt vermeiden!
Datenschutzrechtliche Haftung
Als Vorstand eines CSC verarbeiten Sie besonders sensible personenbezogene Daten Ihrer Mitglieder. Bei Datenschutzverstößen drohen erhebliche Bußgelder nach der DSGVO. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes betragen.
Was viele Vereinsvorstände nicht wissen: Bei Datenschutzverstößen können Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden, wenn Sie keine angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen haben und nachweisen können!
Dies gilt besonders bei Cannabis Social Clubs, da hier sensible Gesundheitsdaten und Informationen über den Cannabiskonsum verarbeitet werden.
Weitere Infos dazu finden Sie hier:
Cannabis Social Clubs (CSCs) – Haftungsauslagerung, Datenschutz und Risikominimierung
Baurecht und Raumnutzung
Häufig wird unserer bisherigen Erfahrung nach auch übersehen, dass zwar nach dem neuen Gesetz Cannabis Social Clubs gegründet und betrieben werden dürfen, aber sich die wesentlichen Bauvorschriften insoweit nicht verändert haben, dass nicht überall einfach ein CSC betrieben werden darf.
Als Vorstand haften Sie persönlich, wenn Sie baurechtliche Vorschriften missachten.
Wenn Sie beispielsweise eine Garage ohne entsprechende Nutzungsänderung als Anbauort verwenden, kann nicht nur die Bauaufsichtsbehörde den CSC schließen – Sie können auch persönlich für etwaige Schäden oder Bußgelder haftbar gemacht werden.

Wann greifen Haftungsrisiken auf Ihr Privatvermögen durch?
Besonders kritisch für Sie als Vorstand wird es, wenn die Haftung auf Ihr Privatvermögen durchschlägt. Dies kann in folgenden Situationen geschehen:
Vorsätzliche Pflichtverletzungen
Wenn Sie bewusst gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, haften Sie persönlich und unbeschränkt. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie wissentlich Cannabis an Minderjährige abgeben oder die gesetzlichen Mengenbeschränkungen ignorieren.
Grobe Fahrlässigkeit
Wenn Sie wesentliche Sorgfaltspflichten missachten, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Beispiel: Sie führen keine ausreichenden Alterskontrollen bei der Cannabisabgabe durch oder versäumen es, die Qualität des angebauten Cannabis regelmäßig zu überprüfen.
Versäumte Anmeldungen bei Zahlungsunfähigkeit
Wenn der Verein zahlungsunfähig wird und Sie als Vorstand die Insolvenz nicht rechtzeitig anmelden, haften Sie persönlich für entstandene Schäden.
Steuerliche Verstöße
Bei nicht ordnungsgemäßer Abführung von Steuern oder falschen Steuererklärungen können Sie persönlich zur Haftung herangezogen werden. Insbesondere bei Umsatzsteuernachforderungen durch das Finanzamt kann dies existenzbedrohend werden.
DSGVO-Verstöße
Bei Datenschutzverstößen können nicht nur gegen den Verein, sondern auch gegen Sie persönlich empfindliche Bußgelder verhängt werden, die direkt Ihr Privatvermögen betreffen.
Strategien zur Risikominimierung und Haftungsauslagerung
Als erfahrene Anwaltskanzlei im Bereich der CSC-Gründung und -Beratung bieten wir Ihnen wirksame Strategien, um Ihre persönlichen Haftungsrisiken zu minimieren:
Professionelle Satzungsgestaltung
Eine maßgeschneiderte Vereinssatzung ist das Fundament für Ihr rechtssicheres Handeln. Wir helfen Ihnen dabei, klare Verantwortlichkeiten festzulegen und Haftungsrisiken zu begrenzen. Dabei achten wir besonders auf:
- Präzise Definition der Vorstandsaufgaben
- Klare Zuständigkeiten für sensible Bereiche
- Haftungsbeschränkungen, soweit gesetzlich zulässig
- Optimierte Organisationsstrukturen zur Vermeidung von Durchgriffshaftung
Die Bedeutung einer rechtssicheren Satzung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern kann im Streitfall entscheidend sein, um Ihre persönliche Haftung zu begrenzen.
Delegation von Verantwortlichkeiten
Eine sinnvolle Strategie zur Haftungsbegrenzung ist die Delegation bestimmter Aufgaben an qualifizierte Personen:
- Ernennung spezieller Beauftragter (Jugendschutzbeauftragter, Präventionsbeauftragter, Datenschutzbeauftragter)
- Schriftliche Festlegung von Verantwortungsbereichen
- Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der delegierten Aufgaben
Wichtig: Die Delegation entbindet Sie nicht vollständig von der Haftung, reduziert aber Ihr persönliches Risiko erheblich, wenn Sie angemessene Auswahlsorgfalt walten lassen und regelmäßige Kontrollen durchführen.
Externe Dienstleister einbinden
Eine besonders effektive Methode zur Haftungsreduzierung ist die Einbindung externer Fachleute:
Externer Datenschutzbeauftragter
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten kann Ihre persönliche Haftung im Bereich Datenschutz erheblich reduzieren.
Der externe Datenschutzbeauftragte übernimmt die Verantwortung für:
- Erstellung eines datenschutzkonformen Konzepts für Ihren CSC
- Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen
- Schulung der Vereinsmitglieder
- Reaktion auf Datenschutzvorfälle
- Behördenkommunikation
- Erstellung und Dokumentation aller relevanten Nachweise
Als professioneller Dienstleister haften wir für diese Bereiche und entlasten Sie damit von persönlichen Risiken.
Die Dienstleistung des externen Datenschutzbeauftragten kann übrigens, genauso wie die Rechtsberatung zu allen anderen CSC-Relevanten Themen, Ihrerseits als Kosten steuerrechtlich abgesetzt werden. Mittelfristig kann dies für Ihren Verein entscheidend sein, da ein Gewinn im e.V. grundsätzlich nicht erzielt werden darf und somit Ihrerseits Nachweise über laufende Kosten erbracht werden müssen.
Weitere Infos dazu finden Sie hier:
Cannabis Social Clubs (CSCs) – Haftungsauslagerung, Datenschutz und Risikominimierung
Steuerberatung
Die Einbindung eines Steuerberaters reduziert Ihre Haftungsrisiken im Steuerrecht erheblich. Besonders wichtig für CSCs ist die korrekte Behandlung der Mitgliedsbeiträge sowie die Unterscheidung zwischen echten und unechten
Mitgliedsbeiträgen.
Rechtsberatung
Als Ihre externe Rechtsabteilung stehen wir Ihnen günstig und kostentransparent bei allen rechtlichen Fragen zur Seite und helfen, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Weitere Infos dazu finden Sie hier:
CSC-Anbauvereinigung – Warum es sinnvoll für jeden Verein ist, einen eigenen Anwalt zu haben
Versicherungsschutz
Ein weiteres wichtiges Element zur Absicherung ist der passende Versicherungsschutz:
- Vereinshaftpflichtversicherung
- D&O-Versicherung (Directors & Officers) für Vorstandsmitglieder
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
Versicherungsstrategien und Versicherungsschutz / Policen sind – gerade in einem rechtlich brisanten Bereich wie im Cannabisanbau – leider häufig mit sehr hohen Kosten verbunden.

Unsere Expertise im Bereich CSC-Gründung und -Betrieb
Unsere Kanzlei hat bereits zahlreichen Cannabis Social Clubs erfolgreich von der Gründung bis zur erteilten Anbaugenehmigung geholfen. Mit unseren Konzepten und Dokumentationen / unserer Unterstützung haben bereits diverse CSCs ihre Anbaugenehmigung erhalten. Wir bieten:
- Rechtssichere Vereinsgründung mit maßgeschneiderter Satzung
- Begleitung im Anerkennungsverfahren für Anbauvereinigungen
- Beratung zur Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen
- Vertretung gegenüber Behörden
- Kontinuierliche rechtliche Betreuung im laufenden Betrieb
Unsere spezialisierten Anwälte verstehen die besonderen Anforderungen des Cannabisgesetzes und die damit verbundenen Haftungsrisiken für Vorstände von Anbauvereinigungen.
“Mein Anwalt” – Ihre externe Rechtsabteilung für Ihren CSC
Mit unserem Serviceangebot “Mein Anwalt – externe Rechtsabteilung zur Außendarstellung für Vereine” bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Betreuung für Ihren Cannabis Social Club zu kalkulierbaren Kosten.
Mein Anwalt – externe Rechtsabteilung zur Außendarstellung für Vereine
Dieses Konzept, das wir bereits vor Jahren erfolgreich für Unternehmen etabliert haben, wurde speziell für die Bedürfnisse von Cannabis Social Clubs adaptiert.
Dieses Servicepaket umfasst:
- Regelmäßige rechtliche Überprüfung Ihrer Vereinsstrukturen und -prozesse
- Kontinuierliche Anpassung Ihrer Dokumente an Gesetzesänderungen
- Rechtliche Erstberatung zu vereinsspezifischen Fragen
- Vertretung gegenüber Behörden und Dritten
- Regelmäßige Schulungen für Vorstandsmitglieder zu haftungsrelevanten Themen
- Möglichkeit, uns als externe Rechtsabteilung nach außen zu kommunizieren
Der entscheidende Vorteil: Sie können damit nach außen und gegenüber Behörden dokumentieren, dass Sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben getroffen haben – ein wichtiger Faktor zur Reduzierung Ihrer persönlichen Haftungsrisiken.
Unsere Erfolge sprechen für sich
Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Cannabis Social Clubs erfolgreich bei der Gründung und im Genehmigungsverfahren unterstützt:
Dank unserer spezialisierten Beratung und maßgeschneiderten Vorlagen haben bereits diverse CSCs ihre Anbaugenehmigung erhalten!
Wir kennen die spezifischen Anforderungen der verschiedenen Landesbehörden.
Unsere praxiserprobten Konzepte haben sich in zahlreichen Genehmigungsverfahren bewährt.
Wir haben Erfahrung mit komplexen Sonderfällen, wie etwa getrennten Standorten für Anbau und Ausgabe.
„Ihr Anliegen ist bei uns nicht nur ein Job, sondern eine Herzensangelegenheit.“
Überlassen Sie nichts dem Zufall – verlassen Sie sich auf erfahrene Partner.
Wir beraten Sie gerne in einem ersten (natürlich kostenlosen!) Gespräch darüber, welche nächsten Schritte für Ihren Club sinnvoll sind.
Nutzen Sie unser Fachwissen für Ihren Erfolg – damit Ihr Cannabis Social Club sicher und erfolgreich durchstarten kann.
Bitte haben Sie keine Bedenken sich mit Ihren Fragen an uns zu wenden. Wir arbeiten in unserer Kanzlei nach dem alten Grundprinzip „der Kunde ist König“ und keine Angst(!) wir gehören nicht zur alten Garde der Anwälte, bei denen ab der ersten Sekunde bereits die Abrechnungsuhr läuft, zumal gerade die Cannabisthematik kanzleiintern ein Stück weit auch Herzenssache ist…
Bei Fragen einfach fragen.
Neben der rechtlichen Betreuung von CSCs, sowie der Datenschutzberatung bieten wir verschiedene anwaltliche Servicepakete und Dokumente auch für Gründer oder bereits gegründete CSCs an und begleiten Sie von der ersten Idee, über die Anbaugenehmigung bis hin zur langfristigen Beratung.
Unser diesbezügliches Portfolio ist, aufgrund der unsererseits durchgeführten Betreuung von Gründern und Vorständen, im stetigen Wandel, da wir aufgrund der täglichen Anfragen, die uns erreichen bemüht sind jeweils Lösungen für aktuelle Entwicklungen zu bieten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann haftet der Vorstand eines CSC persönlich?
Als Vorstand haften Sie persönlich, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Ihre Pflichten verstoßen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie gegen die spezifischen Vorgaben des Cannabisgesetzes verstoßen, beispielsweise durch Abgabe von Cannabis an Nichtmitglieder oder Überschreitung der erlaubten Mengen. Auch bei Steuer- und Datenschutzverstößen sowie Verletzung der Organisationspflichten kann eine persönliche Haftung entstehen.
Kann ich als Vorstand mit meinem Privatvermögen haftbar gemacht werden?
Ja, in bestimmten Fällen können Gläubiger, Behörden oder geschädigte Personen direkt auf Ihr Privatvermögen zugreifen. Dies gilt insbesondere bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei Steuerschulden, die durch Ihr Verschulden entstanden sind, oder bei Datenschutzverstößen nach der DSGVO.
Wie kann ich mich als Vorstand eines CSC rechtlich absichern?
Wichtige Maßnahmen sind:
- Professionelle Satzungsgestaltung mit klaren Verantwortlichkeiten
- Dokumentation aller wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen
- Regelmäßige Schulungen und Informationen zu rechtlichen Änderungen
- Einbindung externer Fachleute (Steuerberater, Datenschutzbeauftragter, Rechtsanwälte)
- Abschluss geeigneter Versicherungen (D&O-Versicherung, Vermögensschadenhaftpflicht)
- Regelmäßige rechtliche Überprüfung der Vereinsstrukturen
Welche Besonderheiten gibt es bei der Haftung im Bereich Datenschutz?
Der Datenschutz stellt für CSCs ein besonderes Risiko dar, da sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden! Bei Verstößen gegen die DSGVO können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Diese können unter Umständen direkt beim Vorstand eingefordert werden. Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten kann dieses Risiko erheblich reduzieren.
Cannabis Social Clubs (CSCs) – Haftungsauslagerung, Datenschutz und Risikominimierung
Welche Versicherungen sind für CSC-Vorstände sinnvoll?
Folgende Versicherungen sollten Sie in Betracht ziehen:
- Vereinshaftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten
- D&O-Versicherung zum Schutz des Privatvermögens der Vorstandsmitglieder
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für finanzielle Schäden
- Rechtsschutzversicherung für die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen
Wie können wir als CSC die Anbaugenehmigung erhalten?
Der Weg zur Anbaugenehmigung führt über einen sorgfältig vorbereiteten Antrag bei der zuständigen Behörde. Folgende Faktoren sind entscheidend:
- Vollständige und korrekte Antragsunterlagen
- Nachweis geeigneter Räumlichkeiten mit entsprechenden Sicherheitskonzepten
- Qualifikationsnachweise der verantwortlichen Personen
- Lückenlose Dokumentation der geplanten Prozesse
- Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften
Unsere Kanzlei hat bereits mehrere CSCs erfolgreich durch diesen Prozess begleitet und kann Sie bei jedem Schritt unterstützen.
Welche Rolle spielt die Vereinssatzung bei der Haftungsvermeidung?
Die Satzung ist das zentrale Dokument zur Haftungsbegrenzung. Sie regelt die Aufgabenverteilung, Verantwortlichkeiten und internen Kontrollmechanismen. Eine professionell gestaltete Satzung kann:
- Klare Verantwortungsbereiche definieren
- Haftungsrisiken auf mehrere Schultern verteilen
- Voraussetzungen für eine wirksame Entlastung des Vorstands schaffen
- Organisationsstrukturen etablieren, die Haftungsrisiken minimieren
Kann ein CSC gemeinnützig sein?
“CSC sind nicht zwingend gemeinnützig und folglich sind gemeinnützigkeitsrechtliche Regelungen nicht unbedingt in die Satzung aufzunehmen.”
Eine Gemeinnützigkeit kann unter Umständen sogar nachteilig sein, da sie zusätzliche Pflichten mit sich bringt. Wir beraten Sie gerne individuell, welche Vereinsform für Ihren CSC optimal ist.
Wie können wir als CSC die steuerlichen Risiken minimieren?
Die steuerlichen Risiken lassen sich durch folgende Maßnahmen reduzieren:
- Professionelle Gestaltung der Beitragsordnung
- Klare Trennung zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen
- Regelmäßige steuerliche Beratung
- Transparente und nachvollziehbare Buchführung
- Frühzeitige Klärung steuerlicher Fragen mit dem Finanzamt
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