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Checkliste: von der Gründung bis zur Anbaugenehmigung eines Cannabis Social Clubs

Apr. 30, 2025

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Ein Cannabis Social Club (CSC) zu gründen und erfolgreich eine Anbaugenehmigung zu erhalten, ist ein anspruchsvolles Vorhaben!

Zahlreiche rechtliche Vorgaben sind zu beachten, und bereits scheinbar kleine Formfehler – etwa ein unklar formulierter Satzungszweck oder lückenhafte Konzept-Unterlagen – können den gesamten Antrag gefährden​.

„Die größten Hürden liegen selten im Anbau selbst, sondern in formalen Vorgaben, unvollständigen Dokumenten und länderspezifischen Besonderheiten“

warnt Rechtsanwalt Marcel Wetzel aus seiner Beratungspraxis.

Dieser Artikel richtet sich an Vorstände, Vorstandsmitglieder und Gründer:innen von CSCs (sowie all jene, die es werden möchten) und bietet eine praxisnahe Anleitung: Von den ersten Schritten der Vereinsgründung bis zum erfolgreichen Antrag auf Anbaugenehmigung.

Wir beleuchten typische rechtliche Herausforderungen, häufige Fehler und zeigen auf, wie die Kanzlei Marcel Wetzel mit Erfahrung und Musterdokumenten unterstützt.

Zwei ausführliche Checklisten – zur Gründung und zur Beantragung der Anbaugenehmigung – geben einen roten Faden.

 Außerdem klären wir häufig gestellte Fragen rund um CSC-Gründung, Auflagen und Antragsverfahren.

 

Typische Stolperfallen bei Gründung und Genehmigung

 Wer hochmotiviert einen Cannabis Social Club gründet, merkt schnell: Die Tücke steckt im Detail.

Schon formale Fehler in den Vereinsunterlagen oder unvollständige Konzepte können zu erheblichen Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung durch die Behörden führen​.

Zu den häufigsten Stolperfallen gehören:

Formfehler in der Satzung:
Viele Gründer:innen verwenden veraltete oder nicht gesetzeskonforme Mustersatzungen. Bereits ein falsch formulierter Paragraph oder ein unklarer Vereinszweck kann zur Ablehnung der Eintragung oder später der Genehmigung führen​. In der Praxis müssen wir regelmäßig Satzungen von CSCs im Gründungs- oder Beantragungsprozess anpassen und überarbeiten, was zu komplett unnötigen Ausgaben und hohen Kosten für die Vereine führen kann. Klassischer Anfängerfehler. Unsere Kanzlei begegnet diesem Problem mit anwaltlich geprüften Vorlagen, die direkt alle Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und somit der Behörden erfüllen​.

Lückenhafte Pflichtkonzepte:
Ein Sicherheitskonzept, Gesundheits- und Jugendschutzkonzept oder Mitwirkungskonzept sind gesetzlich essenziell. Behörden achten auf jedes Detail; unvollständige oder widersprüchliche Angaben werden nicht akzeptiert. Beispielsweise fehlt in vielen Eigenentwürfen eine konkrete Beschreibung von Sicherheitsmaßnahmen (Alarmanlagen, Zutrittsprotokolle etc.), was zu Nachforderungen führt und den gesamten Prozess teilweise um bis zu Monate verzögert.

Regionale Unterschiede missachtet:
Die gesetzlichen Grundlagen sind zwar bundesweit einheitlich, doch jede Landesbehörde legt das Gesetz anders aus. Ohne Kenntnisse der länderspezifischen Besonderheiten steigt das Risiko, Anforderungen zu übersehen. Was in Berlin vielleicht genügt, kann (wird!) in Bayern noch nicht ausreichen – manche Behörden agieren kooperativ und transparent, andere eher zögerlich und übervorsichtig​.

Diese Hürden führen oft nicht wegen böser Absicht, sondern wegen fehlender Erfahrung zu Problemen. Die Konsequenz sind lange Bearbeitungszeiten, Rückfragen der Behörde oder im schlimmsten Fall die Ablehnung des CSC-Antrags​.

Umso wichtiger ist es, von Anfang an rechtssicher zu arbeiten und typische Fehler zu vermeiden.

Ein Moment der Ernüchterung:

„Kleinste Fehler im Papierkram können große Auswirkungen haben.“

Eine unvollständige Dokumentation oder ein Formfehler in der Satzung kann den CSC-Gründungsprozess um Monate zurückwerfen.

 

Unterstützung durch die Kanzlei Wetzel

 Angesichts dieser Herausforderungen ist kompetente Unterstützung Gold wert.

Die Rechtsanwaltskanzlei Marcel Wetzel hat sich früh auch auf Cannabis Social Clubs „spezialisiert“ und bundesweit bereits dutzende CSCs erfolgreich begleitet – vom ersten Beratungsgespräch über die formale Vereinsgründung bis zur detaillierten Antragstellung auf Anbaugenehmigung.

Die Vorteile einer solchen fachkundigen Begleitung liegen auf der Hand:

Erfahrung und Erfolgsbilanz:
Dank unserer bundesweiten Erfahrung wissen wir genau, worauf es ankommt – und wie unterschiedlich die Anforderungen von Behörde zu Behörde ausfallen können​. Viele der von uns begleiteten CSCs haben ihre Genehmigung bereits im ersten Anlauf erhalten – unter Verwendung genau der Vorlagen, die wir zur Verfügung stellen. Kurz gesagt: Unsere praxiserprobten Konzepte haben sich in zahlreichen Genehmigungsverfahren bewährt, selbst bei eigentlich komplexen Sonderfällen wie getrennten Standorten für Anbau und Ausgabe​.

Mustervorlagen und Dokumentensammlungen:
Wir bieten Gründer:innen anwaltlich geprüfte Vorlagen für sämtliche benötigten Unterlagen. Beispielsweise enthält unser Gründungspaket eine maßgeschneiderte Satzung, Mitgliedsanträge, Exklusiverklärungen sowie Musterprotokolle für die Vereinsgründung​. Darüber hinaus haben wir vollständige Konzepte für Gesundheits- & Jugendschutz, Sicherheitsmaßnahmen und ein Mitwirkungskonzept, die exakt den gesetzlichen Vorgaben des KCanG entsprechen. Mit diesen praxiserprobten Dokumentensammlungen können CSC-Gründer grundsätzlich sicher sein, alle behördlichen Anforderungen abzudecken​.

Begleitung der Behördenkommunikation:
Wir unterstützen aktiv bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Wir wissen, wie Anträge formuliert sein müssen, welche Unterlagen zwingend beizufügen sind und wie man auf Rückfragen souverän reagiert​. Durch diese proaktive Begleitung können Stolpersteine oft schon im Vorfeld erkannt und ausgeräumt werden, bevor sie zum Problem werden​. Eine zentrale Ansprechperson im Vorstand für den Behördenkontakt, sachliche und fristgerechte Antworten auf Nachfragen und ein vollständiger, gut gegliederter Antrag – dabei stehen wir beratend zur Seite.

Individuelle Beratung und „externe Rechtsabteilung“:
Neben den Dokumentenvorlagen bieten wir natürlich individuelle juristische Beratung über den gesamten Prozess. Mit unserem Servicepaket „Mein Anwalt“ können Vereine uns quasi als externe Rechtsabteilung hinzuziehen. Wir überwachen, wenn gewünscht, Fristen, prüfen Vereinsunterlagen, beraten zu neuen rechtlichen Anforderungen und stehen auch den Mitgliedern als Ansprechpartner zur Verfügung – so hat der CSC jederzeit Zugriff auf aktuelles Fachwissen, ohne intern eine eigene Rechtsabteilung vorhalten zu müssen​.

Kurzum:

„Von der ersten Idee bis zum laufenden Betrieb eines CSC lassen wir Sie nicht allein.“

Wir bieten Rundum-Betreuung – vom Gründungspaket bis hin zur dauerhaften Unterstützung im Rahmen unseres „Mein Anwalt“ Modells.

Und das Thema Cannabis Social Club ist für uns mehr als nur ein Mandat: „Ihr Anliegen ist bei uns nicht nur ein Job, sondern eine Herzensangelegenheit“, betont RA Wetzel​. Scheuen Sie sich also nicht, bei Fragen frühzeitig den Rat erfahrener Profis einzuholen – es zahlt sich aus in Form eines reibungsloseren Verfahrens, Zeitersparnis und Rechtsicherheit.

 

Checkliste: Gründung eines Cannabis Social Clubs (CSC)

 Die Grundlage jedes CSC ist ein sauber gegründeter Verein.

Gemäß KCanG müssen Cannabis Social Clubs als eingetragene Vereine (e.V.) organisiert sein.

Die Vereinsgründung folgt im Wesentlichen den allgemeinen Regeln des Vereinsrechts, allerdings gibt es ein paar zusätzliche Anforderungen aus dem Cannabisrecht.

Folgende Schritte sollten Gründer:innen beachten:

Gründerteam und Vereinszweck festlegen:
Suchen Sie sich mindestens sieben volljährige Gründungsmitglieder – so viele sind für die Gründung eines eingetragenen Vereins erforderlich. Definieren Sie den Vereinszweck klar in Richtung gemeinschaftlicher, nicht-kommerzieller Cannabis-Anbau für Mitglieder. (Gemeinnützigkeit im steuerlichen Sinne ist laut KCanG nicht erforderlich und in der Praxis wohl auch schwierig zu erreichen.)
Wichtig: Alle Mitglieder dürfen ausschließlich diesem CSC angehören, Doppeltmitgliedschaften sind verboten​. Lassen Sie sich von jedem Mitglied eine sogenannte Exklusiverklärung unterschreiben, die bestätigt, dass keine weitere CSC-Mitgliedschaft besteht​. Unsere Vorlage für die Exklusiverklärung erfüllt alle Anforderungen nach §16 KCanG​.

Satzung sorgfältig ausarbeiten:
Erstellen Sie eine Vereinssatzung, die sowohl dem BGB/Vereinsrecht als auch den speziellen Vorgaben des KCanG entspricht​. Insbesondere sollten Zweck (§4 KCanG), Mitgliedschaftsregeln (inkl. Altersgrenzen und Exklusivität), Rechte und Pflichten der Mitglieder, Zuständigkeiten von Vorstand und Mitgliederversammlung sowie Beschlussfähigkeit klar geregelt sein​. Auch Haftungsbegrenzungen für Vorstandsmitglieder und Datenschutzregelungen sollten enthalten sein, um spätere Risiken zu minimieren​.
Hier passieren häufig Fehler: veraltete Formulierungen oder Lücken können die Eintragung verzögern​. Unsere Kanzlei stellt eine anwaltlich geprüfte Mustersatzung bereit, die alle gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und gleichzeitig auf die spezifischen Belange von Anbauvereinigungen zugeschnitten ist​.

Gründungsversammlung abhalten:
Laden Sie zur formalen Gründungsversammlung An dieser Versammlung müssen mindestens 7 Personen teilnehmen, die als Gründungsmitglieder auftreten. Auf der Tagesordnung sollten mindestens stehen: Beschluss über die Satzung, Wahl des Vorstands und ggf. weiterer Organe (z.B. Kassenprüfer) sowie Beschluss über die Gründung des Vereins.
Führen Sie gründliche Protokoll: In einem Gründungsprotokoll werden alle Beschlüsse dokumentiert, einschließlich der Annahme der Satzung und der Vorstands*wahl​. Achten Sie auf Formalitäten wie die Unterschriften aller Gründungsmitglieder unter dem Protokoll – ein häufiger Fehler ist ein ungültiges Protokoll wegen fehlender Unterschriften oder falscher Tagesordnungspunkte​.
Nutzen Sie im Zweifel eine Vorlage: Unser Muster-Gründungsprotokoll ist juristisch einwandfrei und erfasst alle erforderlichen Informationen​.

Vereinsregistereintragung vornehmen:
Nach der Gründungsversammlung muss der Verein beim zuständigen Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen Dafür benötigen Sie in der Regel das unterschriebene Gründungsprotokoll, die Satzung und einen von Vorstand unterschriebenen Anmeldungsantrag fürs Registergericht. Die Unterschriften auf dem Registerantrag müssen notariell oder behördlich beglaubigt werden​. Planen Sie also einen Notartermin ein, bei dem Vorstand und ggf. ein weiteres Mitglied den Registerantrag unterzeichnen. Nach Einreichung beim Amtsgericht erhält der Verein (mit etwas Wartezeit) den e.V.-Status. Der Auszug aus dem Vereinsregister dient später auch als Nachweis im Genehmigungsverfahren.

Bankkonto und interne Organisation einrichten:
Richten Sie ein Vereinsbankkonto ein und halten Sie einen Nachweis darüber bereit – die Behörden verlangen im Antragsverfahren in der Regel einen Beleg über ein Vereinskonto​.
Kümmern Sie sich auch um die interne Verwaltung: Bestellen Sie z.B. einen Kassenwart, führen Sie eine (digitale) Mitgliederliste und archivieren Sie alle wichtigen Unterlagen (Satzung, Protokolle, Mitgliedsanträge). Eine digitale Mitgliederverwaltung mit Dokumentationsfunktion erleichtert später den Nachweis aller Mitglieder und Exklusiverklärunge​. Stellen Sie sicher, dass jedes neue Mitglied umgehend seine Exklusiverklärung unterschreibt und diese dokumentiert wird.

Rechtliche Auflagen im Blick behalten:
Berücksichtigen Sie von Beginn an die Besonderheiten für CSCs. Laut KCanG ist die Mitgliederzahl pro Club auf derzeit 500 Personen Überschreiten Sie diese Grenze nicht – eine zu große Mitgliederzahl würde zur Ablehnung des Antrags oder zum Widerruf einer Genehmigung führen. Ebenso darf niemand Mitglied in mehr als einem CSC sein. Planen Sie also Abläufe, um neue Mitglieder auf Exklusivität zu überprüfen und die entsprechende Erklärung einzuhole​n. Es empfiehlt sich auch, frühzeitig mit der Ausarbeitung der später nötigen Konzepte (Sicherheits-, Gesundheits-/Präventions- und Mitwirkungskonzept) zu beginnen oder sich hierzu beraten zu lassen. Je eher Ihr Verein diese Anforderungen erfüllt, desto reibungsloser verläuft der Übergang zur Antragsphase.

Mit diesen Schritten legen Sie ein solides Fundament:

Ihr CSC ist nun als rechtlich einwandfreier Verein etabliert, alle wichtigen Unterlagen sind korrekt erstellt und registriert.

Jetzt geht es in die nächste Phase – die Beantragung der Anbaugenehmigung, damit Ihr Club offiziell Cannabis anbauen und an seine Mitglieder abgeben darf.

 

Checkliste: Beantragung der Anbaugenehmigung für Ihren CSC

 Sobald der Verein gegründet ist, steht der eigentliche „Behörden-Marathon“ an: der Antrag auf Erteilung der Anbaugenehmigung.

Hier prüft die zuständige Landesbehörde sehr genau, ob alle Voraussetzungen nach dem Konsumcannabisgesetz erfüllt sind.

Folgende Checkliste hilft, nichts zu übersehen:

Vollständige Vereinsunterlagen bereithalten:
Stellen Sie sicher, dass alle Gründungsdokumente vorliegen und auf dem neuesten Stand sind. Dazu zählen insbesondere die gültige Vereinssatzung (mit Vereinsregister-Nummer), das Gründungsprotokoll, ein aktueller Vereinsregisterauszug, sowie ggfs. eine Mitgliederliste mit allen Exklusiverklärungen​. Diese Unterlagen wird die Behörde anfordern, um zu prüfen, ob Ihr CSC formal den Vorgaben entspricht. Auch Finanzierungs- und Organisationsnachweise sollten bereitstehen – etwa ein Nachweis über das Vereinskonto und gegebenenfalls ein grober Finanzplan, der zeigt, wie der Verein die Anbauaktivitäten finanziert und organisiert.

Mitwirkungskonzept erstellen:
Gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 17 Abs. 2 S.1 KCanG müssen alle Mitglieder aktiv in den Anbau eingebunden sein​. Dieses Mitwirkungskonzept ist ein zentraler Bestandteil des Antrags und beschreibt, wie die Mitglieder bei Pflanzung, Pflege, Ernte und Vereinsarbeit konkret mitwirke​n. Legen Sie fest, welche Aufgaben es gibt (z.B. Gießen, Düngen, Buchhaltung, Erntevorbereitung, Dokumentation) und wie Mitglieder diese rotierend oder in festen Teams übernehmen. Denken Sie daran, auch administrative Rollen zu berücksichtigen – nicht jeder kann jede Woche gärtnern, aber Mitglieder können z.B. auch durch Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen oder die Organisation von Vereinsveranstaltungen mitwirken.
Wichtig ist, dass alle Tätigkeiten dokumentiert werden (Anwesenheitslisten, Aufgabenlisten etc.), um die Erfüllung der Mitwirkungspflicht Nutzen Sie hier am besten eine Vorlage: Unser speziell entwickeltes Mitwirkungskonzept liefert klare Strukturen und Dokumentationshilfen, um die aktive Mitgliederbeteiligung überzeugend darzulegen​.

Gesundheits- und Jugendschutzkonzept ausarbeiten:
Die Behörde wird genau prüfen, welche Maßnahmen Ihr CSC ergreift, um Jugendliche zu schützen und einen verantwortungsvollen Konsum bei Erwachsenen zu fördern. Ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept ist daher gesetzlich vorgeschrieben und gehört zu jedem Genehmigungsantra​ Darin beschreiben Sie z.B.: Wie stellen Sie sicher, dass keine Minderjährigen Zugang zu Cannabis erhalten (Alterskontrolle, Mitgliedsausweise). Welche Regeln gelten für den Konsum auf Vereinsgelände? Wie werden Mitglieder über risikoarmen Konsum, Suchtgefahren und Prävention aufgeklärt (Informationsmaterial, Workshops)? Haben Sie interne Schulungen vorgesehen, um Verantwortliche im Club auf ihre Aufgaben vorzubereiten (z.B. Schulung der Ausgabeverantwortlichen hinsichtlich Jugendschutz​? Die Behörden legen großen Wert auf solche Präventionsmaßnahmen. In unserem Gesundheits- und Jugendschutzkonzept (als Muster verfügbar) sind alle erforderlichen Inhalte enthalten, um den Nachweis der Compliance im Gesundheits- und Jugendschutz zu erbringen.

Sicherheits- und Schutzkonzept vorlegen:
Cannabis-Anbau und -Lagerung erfordern höchste Sicherheitsmaßnahmen. Die Behörden verlangen ein detailliertes Sicherheits- und Schutzkonzept, das zeigt, wie Sie Diebstahl, unbefugten Zugang und Missbrauch verhindern​. Beschreiben Sie im Konzept alle technischen und organisatorischen Maßnahmen: z.B. Zutrittskontrollen zum Anbaugelände (Schließsysteme, Wachpersonal, Ausweiskontrolle), Überwachungssysteme (Alarmanlagen, Kameras – achten Sie hierbei auch auf DSGVO-Konformität!), sichere Lagerung des geernteten Cannabis (Stahltresor oder abgeschlossener Raum mit beschränktem Zugang) und dokumentierte Ausgabe-Prozesse an Mitglieder. Denken Sie auch an Transport, falls Anbau- und Ausgabestelle nicht am selben Ort sind – einige Behörden fordern ein Transportkonzept, wenn zwischen Anbauort und Clubräumlichkeit bewegt wir​d. Unser Musterdokument „Dokumentation der Sicherungs- und Schutzmaßnahmen“ deckt all diese Punkte umfassend ab und lässt sich auf die örtlichen Gegebenheiten anpasse​n. Wichtig: Zeigen Sie der Behörde schwarz auf weiß, dass Ihr CSC ausreichend gesichert ist – lückenhafte Sicherheitskonzepte gehören zu den häufigsten Ablehnungsgründen.

Weitere erforderliche Nachweise zusammenstellen:
Neben den oben genannten Kernkonzepten fordert die Behörde ggf. weitere Unterlagen. Finanzierungskonzept: Legen Sie dar, wie der Verein finanziell arbeitet (z.B. Mitgliedsbeiträge, keine Gewinnausschüttung) – dies kann formlos geschehen, aber es sollte nachvollziehbar sein, dass der Betrieb gesichert ist und nicht kommerziell betrieben wird. Organisationsplan: Beschreiben Sie die Organisationsstruktur Ihres CSC (Vorstand, Verantwortliche für Anbau, Ausgabe, Kassenwart, etc.​. Zeigen Sie, dass Aufgaben klar verteilt sind und Verantwortlichkeiten definiert wurden. Räumlichkeiten: Geben Sie einen Überblick über die geplanten Anbauflächen und Clubräume. Falls möglich, fügen Sie Lagepläne oder Fotos bei und markieren Sie Sicherheitsvorkehrungen (Zäune, Beleuchtung, Alarm). Vereinsregisterauszug und Konto-Nachweis haben wir bereits erwähnt – diese sollten ebenfalls beiliege​n. Je vollständiger Ihr Antrag, desto besser: Ein vollständiger und gut gegliederter Antrag signalisiert Professionalität und vermeidet Nachforderungen​.

Antrag bei der Behörde einreichen:
Nun geht es darum, alle Unterlagen geordnet bei der zuständigen Landesbehörde Welche Stelle zuständig ist, hängt vom Bundesland ab – oft sind es die Landesämter für Gesundheit oder Suchtwesen, teils Regierungspräsidien. Informieren Sie sich, welches Antragsformular ggf. auszufüllen ist und welche Stelle den Antrag entgegennimmt. Legen Sie dem Anschreiben eine Inhaltsübersicht aller Unterlagen bei, damit die Behörde sofort sieht, dass Ihr Antrag vollständig ist​. Die Kernpunkte des Antrags sollten in einem Anschreiben oder Formular klar angesprochen werden: Vorstellung Ihres Vereins (Name, Sitz, Vereinszweck), Nachweis der e.V.-Eintragung, Übersicht der Anbaufläche(n) und geplanten Mengen, Zusammenfassung der Sicherheitsmaßnahmen, Erläuterung des Mitwirkungskonzepts, Darstellung des Jugendschutz- und Präventionskonzepts, sowie Erklärung, dass alle Mitglieder die Exklusivitätserklärung unterzeichnet haben und Sie die Obergrenze der Mitglieder einhalte​n. Unsere Kanzlei unterstützt an diesem Punkt intensiv – wir wissen, welche Formulierungen bei Behörden gut ankommen und worauf zu achten ist.

Geduld haben und auf Rückfragen reagieren:
Die Bearbeitungszeit eines Antrags kann je nach Bundesland mehrere Monate betrage​n. In der Regel müssen Sie mit 3 bis 9 Monaten rechnen, in manchen konservativen Ländern wie Bayern oder Sachsen tendenziell länger, in „fortschrittlicheren“ wie Berlin oder NRW oft etwas schneller.
Wichtig ist: Bleiben Sie in dieser Zeit reaktionsbereit.
Wenn die Behörde Rückfragen stellt oder zusätzliche Unterlagen anfordert, beantworten Sie diese sachlich, vollständig und fristgerecht​. Jede Nachfrage verzögert den Prozess – oft sind fehlende oder unklare Konzepte der Grund für Rückfrage​n. Zeigen Sie Kooperationsbereitschaft und liefern Sie eventuell Nachgefordertes (z.B. ergänzende Erklärungen oder Anpassungen in einem Konzept) so schnell wie möglich. Sollte die Behörde informelle Hinweise geben, was sie noch sehen möchte, nehmen Sie diese ernst und arbeiten Sie sie ein. Durch proaktive Kommunikation können viele Probleme ausgeräumt werden, bevor sie zu einer formellen Ablehnung führen.

Im Falle von Schwierigkeiten – professionell nachbessern:
Selbst mit bester Vorbereitung kann es vorkommen, dass ein Antrag zunächst nicht durchgeht oder Nachbesserungen verlangt werden.
Nicht verzagen!
Prüfen Sie die Rückmeldung der Behörde genau: Liegt es an fehlenden Details im Sicherheitskonzept? Wurde etwas nicht ausreichend erklärt? Oft sind es formale oder inhaltliche Mängel in Unterlagen, die zu einem negativen Bescheid führe​n. In solchen Fällen hilft unsere Kanzlei, die Schwachstellen zu analysieren und den Antrag gezielt zu verbesser​n. Gegebenenfalls kann auch ein Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid eingelegt werden, falls die Einschätzung der Behörde unberechtigt scheint – auch hierbei unterstützen wir umfassend mit juristischer Expertis​e. Die Erfahrung zeigt: Mit präziser Nachbesserung und guter Kommunikation lassen sich viele zunächst zögerliche Behörden doch noch überzeugen.

Wenn all diese Punkte berücksichtigt sind, stehen die Chancen gut, dass Ihr CSC die Anbaugenehmigung im ersten Anlauf erhält.

Sie haben dann offiziell grünes Licht, um Cannabis im Rahmen Ihres Vereins anzubauen und an Ihre Mitglieder abzugeben – natürlich stets unter Einhaltung der Auflagen.

Der Weg ist bürokratisch anspruchsvoll, aber mit gründlicher Vorbereitung und fachkundiger Hilfe absolut machbar.

Im nächsten Abschnitt erläutern wir noch einmal kurz die wichtigsten Dokumentationen, die jeder CSC benötigt, und wie wir Sie dabei unterstützen.

cannabisgesetzhammer

Wichtige Dokumentationen für CSCs: Was braucht man?

Im Genehmigungsverfahren für Cannabis Social Clubs werden vor allem vier Konzepte/Dokumentationen immer wieder genannt. Diese sollten sorgfältig vorbereitet sein:

Mitwirkungskonzept:
Dieses Dokument zeigt, wie die Mitglieder aktiv am Anbau beteiligt werden​. Es fördert nicht nur das Gemeinschaftsgefühl im Verein, sondern ist eine gesetzliche Voraussetzung (§11 KCanG) für die Genehmigung. Ein gutes Mitwirkungskonzept beschreibt alle Schritte des Anbauprozesses (von der Aufzucht bis zur Ernte und Weiterverarbeitung) und welche Aufgaben die Mitglieder übernehmen. Es beinhaltet auch Vorlagen zur Dokumentation der Mitgliederbeiträge (z.B. Anwesenheitslisten, Tätigkeitsnachweise). Behörden wollen sehen, dass kein Mitglied nur „Karteileiche“ ist, sondern jeder einen Beitrag leistet.

Tipp: Ein flexibles, modular aufgebautes Mitwirkungskonzept erlaubt, dass Mitglieder je nach Fähigkeit unterschiedliche Rollen übernehmen (Gartenarbeit, Buchhaltung, Öffentlichkeitsarbeit etc.​. Unsere Kanzlei stellt hierfür eine praxiserprobte Vorlage bereit, die alle behördlichen Anforderungen erfüllt und individuell angepasst werden kann.

Gesundheits- und Jugendschutzkonzept:
Dieses Konzept untermauert, dass der CSC seiner Sorgfaltspflicht gegenüber Mitgliedern und der Allgemeinheit nachkommt. Konkret müssen Maßnahmen beschrieben werden, um Minderjährige auszuschließen (z.B. Altersprüfung bei Eintritt, keine Veranstaltungen für U18, Zutrittskontrollen und um die „Mitglieder für einen risikoarmen Konsum zu sensibilisieren​“. Viele Behörden erwarten z.B. regelmäßige Infoabende oder Flyer, die auf die Gefahren von übermäßigem Konsum hinweisen, sowie Regeln, die einen Missbrauch verhindern (etwa Mengenbeschränkungen pro Mitglied und Woche​. Auch Schulungsmaßnahmen für Mitglieder oder Vorstände können hier rein – z.B. eine verpflichtende Einführung zum Thema verantwortungsvoller Konsum für Neumitgliede​r. Dieses Konzept zeigt letztlich, dass Ihr Verein den Konsum nicht fördert, sondern verantwortungsbewusst begleitet. Unser Musterkonzept deckt alle gesetzlichen Anforderungen der Cannabisgesetzgebung ab und liefert zudem verlinkte Dokumente (z.B. Flyer, Infobroschüren) zur internen Prävention. Damit sind Sie in Sachen Gesundheits- und Jugendschutz auf der sicheren Seite.

Sicherheits- und Schutzkonzept:
Darin wird dargelegt, wie der CSC Cannabis, Daten und Räume schützt. Das Sicherheitskonzept teilt sich auf in Anbausicherheit (Schutz der Pflanzen und Ernte vor Diebstahl oder Sabotage) und Datensicherheit (Schutz personenbezogener Mitgliederdaten gem. DSGVO). Ersteres beinhaltet technische Maßnahmen wie Zutritts- und Zugangskontrollen, Alarmanlagen, Videokameras, sichere Lagerorte, Transportwege usw​.. Zweiteres beschreibt, wie Mitglieder- und Anbaudaten vertraulich behandelt werden – z.B. nur wenige befugte Personen haben Zugriff, Daten werden pseudonymisiert oder verschlüsselt gespeichert, es gibt eine klare Rollen- und Rechteverteilung bei der Datenverarbeitun​g. Ein weiterer Aspekt ist ein Notfallplan: Was passiert bei einem Vorfall (Einbruch, Brand, Datenleck)? Zeigen Sie, dass Sie auch darauf vorbereitet sind (z.B. Meldung an Polizei, Datenschutzbehörde, Incident-Response-Plan. Unser umfangreiches Dokumentationspaket gemäß §22 KCanG und Art. 32 DSGVO hilft CSC-Vorständen, all diese Punkte rechtskonform zu dokumentieren. Inklusive ist natürlich eine Ausfüllhilfe, die Schritt-für-Schritt durch die Erstellung aller Nachweise führ​t.

Exklusiverklärungen und Mitgliederverwaltung:
Zwar kein „Konzept“ im inhaltlichen Sinne, aber essentiell für die Legalität: Jedes Mitglied muss schriftlich erklären, dass es keinem anderen CSC angehör​t. Diese Exklusiverklärungen sollten gesammelt und stets aktuell gehalten werden. Außerdem muss der CSC jederzeit nachweisen können, wie viele Mitglieder er hat (<= 500) und wer aktuell im Verein ist. Führen Sie daher eine Mitgliederliste mit Eintrittsdatum und halten Sie ehemalige Mitglieder nach, um zu vermeiden, dass jemand parallel zwei Clubs angehört. Im Zweifel kann es sinnvoll sein, ein zentrales Register (z.B. über den Dachverband) abzugleichen, ob Neumitglieder bereits woanders aktiv sind – solange es das nicht gibt, liegt die Verantwortung bei jedem CSC selbst. Auch hierzu beraten wir und bieten technische Lösungen an (Mitgliederverwaltungs-Tools mit Abgleichsfunktion).

All diese Dokumentationen müssen schlüssig zusammenpassen und den gesetzlichen Vorgaben genügen.

Viele CSCs scheitern daran, dass ihre Konzepte zu oberflächlich oder unvollständig sin​d. Das sollten Sie vermeiden, indem Sie sich genügend Zeit für die Ausarbeitung nehmen oder auf erprobte Vorlagen zurückgreife​n.

Unsere Kanzlei hat Gesundheits-, Sicherheits- und Mitwirkungskonzepte entwickelt, die bereits in zahlreichen Genehmigungsverfahren erfolgreich verwendet wurden und von den Behörden akzeptiert worden sin​d. Damit können Sie sicher sein, dass Sie alle nötigen Nachweise führen.

Abschließend sei noch erwähnt:

Ein oft unterschätzter Bereich ist der Datenschutz im Verein.

CSCs verwalten sensible Mitgliederdaten (Name, Anschrift, ggf. Konsumhistorie oder medizinische Hinweise) – hier gilt natürlich die DSGVO.

Wir empfehlen jedem CSC, ein internes Datenschutzkonzept zu erstellen, das z.B. regelt:

Wer hat Zugriff auf Mitgliederdaten? Wie werden die Daten geschützt (Passwort, Verschlüsselung)? Wie lange werden Austrittsdaten aufbewahrt?

Ihre Vereinsmitglieder können über unsere Kanzlei an einer Online-Datenschutzschulung teilnehmen, um ein Bewusstsein für diese Pflichten zu schaffen​.

Die Behörden verlangen zwar kein separates „Datenschutzkonzept“ als Antragsteil, aber Datenschutz-Compliance wird vorausgesetzt – und Verstöße können auch zur persönlichen Haftung des Vorstands führe​n. Sorgen Sie also dafür, dass auch in diesem Bereich alles richtig läuft.

 

Servicepakete der Kanzlei Wetzel: Unterstützung nach Maß

Um Gründer:innen und Vorständen die Arbeit zu erleichtern, haben wir maßgeschneiderte Servicepakete entwickelt. Diese Pakete bündeln Vorlagen, Beratung und weitere Leistungen zu transparenten Pauschalpreisen.

Hier ein Überblick unserer Angebote – mit Original-Wording aus unseren Informationen, damit Sie genau wissen, was Sie erwartet:

Gründungspaket für Anbauvereinigungen (CSCs)anwaltliche Dokumentensammlung:
„Für alle Gründer, Visionäre, Macher, Freunde der legalisierten Rauchkultur, 420er und zukünftige Vorstände: wir freuen uns, Ihnen unser Rundum-Sorglos-Paket für die Vereins-Gründung von Anbauvereinigungen vorstellen zu dürfen. Dieses umfassende Paket bietet Ihnen Zugang zu einer Vielzahl von Dokumentationen, Vorlagen und Expertenberatung zu Sonderkonditionen, um Ihren Gründungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten“​. Konkret beinhaltet das Paket u.a. einen Gründungsleitfaden (Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Vereinsgründung nach geltendem Recht​, eine anwaltlich geprüfte Mustersatzung (speziell auf CSCs zugeschnitten, unter Berücksichtigung aller Vorgaben des KCanG​, Muster für ein Gründungsprotokoll​, eine Exklusiverklärung-Vorlage gemäß §16 KCanG (Verpflichtung, keinem weiteren CSC anzugehören​), einen Mitgliedsantrag für Neumitgliede​r sowie eine Vorlage für den Eintragungsantrag beim Vereinsregister​. Außerdem erhalten Sie eine anwaltliche Einschätzung zu rechtlichen Herausforderungen (inkl. Haftungsrisiken und Datenschutz in CSCs​). Im Paket inbegriffen ist sogar ein vergünstigter Stundensatz für zusätzliche Beratungen, falls Sie darüber hinaus Unterstützung brauche​n.
Kurz: Unser Rundum-Sorglos Startpaket deckt alles ab, was Sie für einen erfolgreichen und rechtssicheren Vereinsstart benötigen – so sparen Sie Zeit und vermeiden Fallstrick​e.

Gesundheits- und Jugendschutzkonzept-Paket:
„Erhalten Sie mit unserem speziell entwickelten Gesundheits- und Jugendschutzkonzept die notwendige rechtliche Absicherung und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen der Cannabisgesetzgebung für die Beantragung Ihrer Anbaugenehmigung und den laufenden Vereinsbetrieb“​. Dieses Paket (249 € inkl. USt.) liefert ein komplettes, von Experten erstelltes Präventionskonzept, das exakt den Anforderungen des KCanG entspricht. Es bietet Rechtssicherheit und Compliance – Sie erfüllen alle rechtlichen Auflagen für ein reibungsloses Genehmigungsverfahre​n. Die Lösungen sind maßgeschneidert für Anbauvereinigungen​, und es beinhaltet eine umfassende Dokumentation aller nötigen Maßnahmen, um der Behörde die Einhaltung des Gesundheits- und Jugendschutzes nachzuweise​n. Vertrauen durch Professionalität: Ein von Experten erarbeitetes Konzept stärkt das Vertrauen von Behörden und Mitgliedern. Zudem hilft es, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, da alle Vorgaben genau eingehalten werde​n. Im Paket enthalten ist auch der Zugang zu einer Online-Datenschutzschulung für bis zu fünf Mitglieder (inkl. Zertifikat), was gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt: Qualitätssicherung und Erfüllung der Schulungspflichten. Bestandskunden erhalten wie bei allen Paketen einen vergünstigten Stundensatz für weitere Beratungen und Updates. Dieses Angebot eignet sich ideal für CSC-Vorstände, die ein vollständig konformes Gesundheits- und Jugendschutzkonzept benötigen.

Dokumentation der Sicherungs- und Schutzmaßnahmen:
Für 229 € (inkl. USt.) bieten wir eine umfassende Dokumentation gemäß §22 KCanG und Art. 32 DSGVO an. Dieses Paket hilft Ihnen als Verantwortliche*r, alle gesetzlichen Anforderungen rund um Sicherheit und Datenschutz effizient und rechtssicher zu erfüllen​.
Warum ist das wichtig? Ohne lückenlose Dokumentation kein grünes Licht – Nachweise der Schutzmaßnahmen sind unerlässlich für Genehmigung und Betrieb eines CS​C. Unsere Dokumentation stellt sicher, dass alle notwendigen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen ordnungsgemäß erfasst und nachgewiesen werde​n. Sie deckt sämtliche relevanten Bereiche ab und gewährleistet auch den Schutz personenbezogener Daten sowie die Sicherheit bei Anbau und Transpor​t. Inhalte u.a.: Ziel und Zweck der Dokumentation (Überblick über Rechtsgrundlagen und Zielsetzung​), Darstellung der Rechtsgrundlagen (relevante Gesetzesauszüge aus KCanG und DSGVO​), detaillierte Beschreibungen aller technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung und zum Transport von Cannabis (Zutritts-, Zugangs-, Zugriffskontrolle, usw.​), Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität und Verfügbarkeit der Daten, Verfahren zur Überprüfung und Evaluierung (Datenschutz-Management, Incident-Response​) und Sicherstellung der Auftragskontrolle bei externen Dienstleister​n. Besonderes Extra: Eine detaillierte Ausfüllhilfe nimmt Sie bei der Hand und erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die Dokumentation mit Ihren Vereinsdaten fülle​n. Ergebnis: Ihr CSC kann damit alle gesetzlichen Anforderungen nachweisen, was die Erfolgsaussichten im Genehmigungsverfahren erheblich steiger​t.

Mitwirkungskonzept-Paket:
Für nur 99 € erhalten Sie ein fertiges Mitwirkungskonzept für Ihren CSC. „Gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 3 i. V. m. § 17 Abs. 2 Satz 1 des KCanG ist ein Mitwirkungskonzept erforderlich, das die aktive Beteiligung der Mitglieder sicherstellt – eine wichtige Voraussetzung für die Anbaugenehmigung und seitens der Behörden geforderter Bestandteil des Antrags“​. Unser Konzept-Paket bietet klare Strukturen zur effektiven Organisation und Dokumentation der Mitgliederbeteiligung. Es legt Pflichten der Mitglieder während des gesamten Anbauprozesses fest – von der Pflanzung über Pflege bis zur Ernt​e – und stärkt damit sowohl die rechtliche Sicherheit als auch das Gemeinschaftsgefühl. Vorteile: Detaillierte Beschreibung aller Mitgliederrollen und -aufgaben (für gerechte Verteilung und zur Vermeidung von Missverständnissen​), Vorlagen zur Dokumentation der Beteiligung (Anwesenheitslisten, Tätigkeitsnachweise​), Vorschläge zur Gemeinschaftsförderung (gemeinsame Pflanztage, Erntefeste, regelmäßige Treffen​) und zu Schulungen und Weiterbildung (Einführungskurse, Workshops für Fortgeschrittene, um die Anbau-Kompetenz zu steigern​).
Kurz: Mit diesem Konzept erfüllen Sie nicht nur die behördliche Auflage, sondern etablieren auch eine lebendige Vereinskultur, in der alle an einem Strang ziehe​n.

„Mein Anwalt“ – externe Rechtsabteilung:
Für die langfristige Betreuung bieten wir das Modell Mein Anwalt an (49 € pro Monat netto​). Damit fungieren wir als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung in der Außendarstellung. Sie dürfen mit unserer Kanzlei als Ihre Rechtsabteilung auf Ihrer Webseite und in der Öffentlichkeitsarbeit werben (inkl. individueller E-Mail-Adressen wie verein@mein-anwalt.info​). Wir stehen in CC in wichtigem Schriftverkehr mit Behörden oder Dritten, was sofort die Professionalität und Ernsthaftigkeit Ihres Vereins unterstreich​t. Konkret übernehmen wir auf Wunsch die rechtliche Prüfung von Unterlagen, die Kommunikation mit Behörden, Fristenmanagement, Betreuung bei Prüfungen und vor allem die laufende Beratung zu neuen rechtlichen Entwicklungen​. So haben Sie jederzeit Zugang zu aktuellem Rechtswissen – ohne eine eigene Rechtsabteilung aufzubaue​n. Gerade wenn sich die gesetzlichen Vorgaben ändern (und die Cannabis-Regulierung ist im Fluss, man denke an mögliche neue THC-Grenzwerte etc.), halten wir Sie mit Updates auf dem Laufenden und passen auf Wunsch Ihre Dokumente an. Sie erhalten planbare monatliche Kosten und genießen Priorität bei Terminen. Dieses Angebot richtet sich nicht nur an Unternehmen, sondern explizit auch an Vereine/CSC​s, die sich in rechtlicher Hinsicht professionell aufstellen möchten, ohne ein Vermögen auszugeben.

 

Kurz und knapp (mit Links)

Natürlich können Sie alle Pakete auch einzeln nutzen oder kombinieren – je nachdem, welche Unterstützung Sie benötigen.

Viele unserer Mandant*innen starten mit dem Gründungspaket und nehmen später das Jugendschutz- oder Sicherheitskonzept dazu, sobald es an den Antrag geht.

Transparenz ist uns wichtig: Sie erhalten für jedes Paket ein Festpreis-Angebot, und darüber hinaus besprechen wir mit Ihnen, welche Leistungen sinnvoll sind, damit Sie kein „Überpaket“ buchen, sondern genau das, was Ihrem Bedarf entspricht.

Und selbstverständlich stehen wir für individuelle Fragen immer zur Verfügung.

 

Unsere Erfahrung: Erfolgreiche CSCs in ganz Deutschland

 Theorie ist das eine – die Praxis zeigt, dass mit der richtigen Unterstützung Cannabis Social Clubs zügig und erfolgreich genehmigt werden können.

 

Unsere Erfolge sprechen für sich:

  • Dank unserer spezialisierten Beratung und maßgeschneiderten Vorlagen haben bereits diverse CSCs ihre Anbaugenehmigung erhalten​.
  • Wir kennen die spezifischen Anforderungen der verschiedenen Landesbehörden genau und können unsere Mandant*innen gezielt darauf vorbereiten.
  • Unsere praxiserprobten Konzepte (Mitwirkung, Sicherheit, Jugendschutz etc.) haben sich in zahlreichen Genehmigungsverfahren bewährt – Behörden akzeptieren unsere Vorlagen in der Regel ohne Beanstandungen.
  • Wir haben Erfahrung mit komplexen Sonderfällen, z.B. wenn Anbau- und Ausgabestelle räumlich getrennt sind, oder wenn Vereine länderübergreifend agieren – auch solche Fälle konnten wir erfolgreich begleiten.
  • In nahezu allen Bundesländern haben wir bereits CSC-Gründer:innen unterstützt – von Bayern bis Schleswig-Holstein. Die Unterschiede in der Verwaltungspraxis (siehe oben) gleichen wir durch unser Netzwerk und Wissen aus, sodass Ihr Antrag die regionale Handschrift trägt, die erforderlich is​t.

Ein Beispiel: In 2024 haben wir den ersten CSC in Baden-Württemberg erfolgreich bis zur Anbaugenehmigung begleitet, während parallel in Nordrhein-Westfalen mehrere unserer Mandanten nahezu zeitgleich ihre Bescheide erhielten. Trotz unterschiedlicher Herangehensweisen der Behörden konnten wir durch frühzeitige Abstimmung mit den Beamten und passgenaue Antragstellung alle zum Erfolg führen.

Solche Erfahrungswerte geben uns die Sicherheit, auch zukünftige Projekte effektiv zu unterstützen.

Wichtig ist uns dabei eins: Überlassen Sie nichts dem Zufall – und vor allem: Zögern Sie nicht, Fragen zu stellen.

Bitte haben Sie keine Bedenken, sich mit Ihren Fragen an uns zu wenden. W
ir arbeiten nach dem Prinzip „der Kunde ist König“ und – keine Angst – wir gehören nicht zur alten Garde von Anwälten, bei denen ab der ersten Sekunde der Gebührenzähler läuft!

Gerade die Cannabis-Thematik ist für uns ein Stück weit Herzenssache​.

In einem ersten (natürlich kostenlosen) Gespräch klären wir gern, welche nächsten Schritte für Ihren Club sinnvoll sind. Nutzen Sie unser Fachwissen für Ihren Erfolg – damit Ihr Cannabis Social Club sicher und erfolgreich durchstarten kann.

 

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Rechtsform ist für einen Cannabis Social Club am besten geeignet?

In Deutschland führt am eingetragenen Verein (e.V.) kein Weg vorbei. Das Konsumcannabisgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Anbauvereinigungen als e.V. organisiert sein müss​en. Andere Rechtsformen (etwa Genossenschaft) wären theoretisch möglich, sind aber deutlich aufwendiger und teurer in Gründung und laufender Complian​ce. Der e.V. ist gemeinnützigen Zwecken nachempfunden, aber Achtung: Ein CSC muss nicht zwingend als gemeinnützig anerkannt sein – und tatsächlich dürfte ein CSC als „Förderung der Volksgesundheit“ o.ä. kaum vom Finanzamt als gemeinnützig akzeptiert werden. Fokussieren Sie sich also auf den rechtsfähigen Verein, der den Vorteil hat, relativ unkompliziert zu sein und von den Mitgliedern ehrenamtlich geführt werden zu können.

Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Social Club maximal haben?

Laut Gesetz ist die Mitgliederzahl auf 500 Personen begrenzt​. Diese Obergrenze dient dazu, den nicht-kommerziellen Charakter der Vereine zu wahren und eine effektive behördliche Kontrolle zu ermöglich​en. Einige Landesverordnungen können etwas geringere Zahlen festlegen, aber 500 ist der Richtwert. Wichtig: Sollte Ihr CSC deutlich weniger Mitglieder aufnehmen wollen (z.B. ein kleiner lokaler Club mit 50–100 Mitgliedern), ist das natürlich kein Problem. Aber über 500 Mitglieder geht nicht – eine Überschreitung dieser Grenze würde zur Ablehnung des Genehmigungsantrags oder später zum Widerruf der Genehmigung führt. Planen Sie also Ihre Aufnahmekriterien so, dass Sie nicht ungewollt über diese Grenze kommen.

Dürfen Mitglieder in mehreren CSCs gleichzeitig sein?

Nein. Jede Person darf laut KCanG nur Mitglied in einem Cannabis Social Club se​in. Dies wird über die Exklusiverklärung sichergestellt, die jedes Mitglied bei Eintritt in den Verein unterschreiben mu​ss. Durch diese Erklärung verpflichtet sich das Mitglied, keinem weiteren CSC anzugehören. Doppelte Mitgliedschaften sind unzulässig und könnten im schlimmsten Fall zur Aberkennung der Genehmigung führ​en. In der Praxis sollten Vorstände neuer Mitglieder immer aktiv danach fragen und die schriftliche Erklärung einholen. Auch ein Abgleich mit anderen Vereinen (z.B. über Netzwerktreffen oder Melderegister) kann sinnvoll sein, um versehentliche Doppelmitgliedschaften zu vermeiden.

Darf ein CSC Gewinne erwirtschaften oder kommerziell arbeiten?

Nein. Ein wesentliches Merkmal von Cannabis Social Clubs ist ihre Nicht-Kommerzialisierung. Der Verein dient ausschließlich dazu, den persönlichen Cannabisbedarf der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Anbau zu deck​en. Verkauf an Außenstehende oder gewinnorientierte Aktivitäten sind gesetzlich verboten. Alle Einnahmen (z.B. Mitgliedsbeiträge) müssen dem Vereinszweck zugutekommen, nicht privaten Profitinteressen. Ein CSC darf also keine Gewinne ausschütten. Überschüsse sollten in Vereinsprojekte reinvestiert oder zur Kostendeckung verwendet werden. Ein kommerziell betriebener Club würde gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen und die Gemeinwohlorientierung miss​achten – die Folge wäre die Versagung oder Aufhebung der Erlaubnis. Daher: Kalkulieren Sie kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert, und halten Sie dies am besten auch so in der Satzung fest.

Welche Dokumente sind für Gründung und Genehmigung eines CSC erforderlich?

Für die Vereinsgründung benötigen Sie in erster Linie: eine rechtskonforme Satzung, ein Gründungsprotokoll (mit Unterschriften aller Gründer:innen) und die Anmeldung zur Eintragung ins Vereinsregister. Sobald der e.V. eingetragen ist, haben Sie einen Vereinsregisterauszug und in der Regel auch ein Vereinskonto – beides sollten Sie dokumentieren. Für die Anbaugenehmigung kommen weitere Unterlagen hin​zu: ein ausführliches Mitwirkungskonzept, ein Sicherheits- und Schutzkonzept, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, die Mitgliederliste mit Exklusiverklärungen, Nachweise über die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit (z.B. Kontoauszug, Finanzplan) sowie meist eine Beschreibung der Anbaufläche(n) (Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis, Lageplan). Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Landesbehörde nach einer Checkliste – viele stellen diese zur Verfügung. In unserem Artikel oben finden Sie ebenfalls umfassende Checklisten, und unsere Dokumentensammlung deckt alle erforderlichen Unterlagen ab.

Kann der Vorstand eines CSC persönlich haftbar gemacht werden?

Ja, grundsätzlich haften Vorstandsmitglieder persönlich, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen – das gilt wie in jedem Verein. Bei CSCs gibt es ein paar spezifische Risiken: Verstößt der Verein gegen gesetzliche Auflagen (etwa Jugendschutz, Datenschutz, Anbauregeln), können Behörden oder geschädigte Personen auch den Vorstand in die Pflicht nehm​en. Beispiele: Wenn z.B. ein Minderjähriger doch Zugang erhält oder Daten von Mitgliedern offengelegt werden, drohen Bußgelder oder Schadensersatz, für die der Vorstand unter Umständen mit seinem Privatvermögen haften. Wie schützt man sich? Zum einen durch eine saubere Satzung, die Haftungsbeschränkungen für einfache Fahrlässigkeit enthä​lt. Zum zweiten durch aktive Compliance: Halten Sie alle Regeln ein, dokumentieren Sie Erfüllung der Pflichten (das entlastet den Vorstand) und schulen Sie sich und Ihr Team in Sachen Datenschutz und Sicherheit. Zum dritten kann man riskante Bereiche auf Experten auslagern – z.B. einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen (so haftet dieser für Datenschutzfehler. Unsere Kanzlei unterstützt Vorstände dabei, Haftungsfallen zu identifizieren und vertraglich/organisatorisch abzusichern. Übrigens: Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vorstände (sogenannte D&O-Versicherung) kann ebenfalls Sinn ergeben, wenn der CSC größer wird.

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Extern: Die Strafprozessordnung / www.gesetze-im-internet.de

Wir hoffen, diese ausführliche Checkliste und die Erläuterungen helfen allen (angehenden) Cannabis Social Clubs, sicher durch den Dschungel der Vorschriften zu navigieren.

Von der ersten Idee eines Vereins bis zur erteilten Anbaugenehmigung ist es ein weiter Weg – aber mit guter Planung und Unterstützung durchaus zu schaffen.

Falls Sie unsicher sind oder professionelle Begleitung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Unsere Kanzlei hat inzwischen viele CSCs erfolgreich auf den Weg gebracht und steht auch Ihrem Club gerne mit Rat und Tat zur Seite – damit Ihre Vision vom legalen Cannabis-Anbau in Vereinsform Realität wird

Die häufigsten Fragen klären wir vorab – für alles Weitere stehen wir beratend zur Seite.

Ein gut informierter Vorstand ist der beste Garant für einen erfolgreichen CSC-Start!

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