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Erfahrungen aus der Praxis: Häufige Fragen zu Cannabis Social Clubs (CSCs)

Apr. 24, 2025

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Du planst einen Cannabis Social Club (CSC) zu gründen oder bist bereits Mitglied im Vorstand?

Dann bist du mit Sicherheit schon auf die ersten Stolpersteine gestoßen: unübersichtliche Vorgaben, Unsicherheit bei der Satzung oder Schwierigkeiten mit der Behördenkommunikation.

Genau hier kommen wir als (mittlerweile erfahrene) Anwaltskanzlei ins Spiel. Mit unserer fundierten Praxis-Erfahrung, Musterdokumenten, und direktem Draht zu den zuständigen Behörden in zahlreichen Bundesländern haben wir bereits viele Clubs erfolgreich von der Gründung bis zur Anbaugenehmigung begleitet.

Die rechtlichen Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen:

Jeder CSC muss eine Vielzahl an Dokumenten vorlegen, von der korrekt formulierten Vereinssatzung über ein Mitwirkungskonzept bis hin zu Sicherheits- und Gesundheitskonzepten.

Ein häufiger Fehler?

Formfehler – scheinbar kleine Ungenauigkeiten, die jedoch zur Ablehnung des gesamten Antrags führen können.

Ebenso fatal wirken sich unvollständige Dokumentationen oder uneinheitliche Mitgliedserklärungen aus.

Denn eines können wir aus Erfahrung sagen:

Die größten Hürden liegen selten im Anbau selbst, sondern in formalen Vorgaben, unvollständigen Dokumenten und länderspezifischen Besonderheiten.

Viele Vereine unterschätzen, wie detailliert Behörden Satzungen, Mitwirkungskonzepte oder Sicherheitspläne prüfen. Ein fehlendes Kapitel zur Datenschutz-Compliance oder eine unpräzise formulierte Exklusiverklärung kann den Genehmigungsprozess um Monate verzögern.

Deshalb unterstützen wir dich Schritt für Schritt mit rechtlich geprüften Vorlagen, individueller Beratung und einer Rundum-Betreuung – vom Gründungspaket bis hin zur externen Rechtsabteilung deines Vereins.

 

Allgemeine Grundlagen zu Cannabis Social Clubs

 

Unspannend & kein Bock auf Details? Schade. Scroll runter zu unserem „Best-of“ an Fragen von CSCs und zu unseren Praxistipps…

Ein Cannabis Social Club ist ein nicht-kommerzieller Verein, der seinen Mitgliedern den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis ausschließlich zum Eigenbedarf ermöglicht.

Das bedeutet:

Kein Verkauf, keine Gewinnabsicht, sondern kollektiver Anbau unter strengen gesetzlichen Auflagen.

Grundlage hierfür ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das Erwachsenen unter definierten Bedingungen erlaubt, sich zu einem sogenannten CSC zu formieren.

Zentrale Bedingungen:

Ein CSC muss als eingetragener Verein (e.V.) organisiert sein, alle Mitglieder müssen sich durch eine Exklusiverklärung verpflichten, keinem weiteren CSC anzugehören, und die maximale Mitgliederzahl sowie Anbaufläche dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.

Die Dokumentationspflichten und organisatorischen Anforderungen sind komplex – insbesondere, da sie je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden.

Was CSCs deutlich von kommerziellen Anbietern unterscheidet, ist der Fokus auf Gemeinwohl und Sicherheit. Es geht nicht um Profit, sondern um einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis in einem geschützten Rahmen.

 

Fehler vermeiden: Die häufigsten Probleme bei Neugründungen

 

Wir erleben es regelmäßig: Hochmotivierte Gründer*innen starten mit der besten Intention, doch die ersten Formfehler in der Satzung oder unvollständige Dokumentationen führen schnell zu ernsten Verzögerungen – oder zur kompletten Ablehnung durch die Behörden.

Zu den häufigsten Stolperfallen gehören:

  • Formfehler in der Satzung: Viele Gründer nutzen veraltete oder nicht gesetzeskonforme Satzungsmuster. Unsere anwaltlich geprüfte Vorlage erfüllt alle Vorgaben des KCanG und wird laufend aktualisiert.
  • Fehlende oder unvollständige Konzepte: Ob Sicherheits-, Gesundheits- oder Mitwirkungskonzept – diese Unterlagen sind essenziell. Behörden achten auf Details. Lückenhafte Inhalte oder widersprüchliche Angaben werden nicht akzeptiert.
  • Länderspezifische Besonderheiten: Die Anforderungen unterscheiden sich oft stark je nach Bundesland. Ohne Erfahrung und fundierte Kenntnisse über die lokalen Anforderungen steigt das Risiko einer Ablehnung massiv.

Mit unserer Erfahrung helfen wir dir, diese Fallstricke zu vermeiden.

Unsere Dokumentensammlungen und Servicepakete wurden bereits vielfach erfolgreich im Genehmigungsprozess in verschiedenen Bundesländern eingesetzt.

 

Unsere Erfolgsbilanz als Anwaltskanzlei

 

Wenn du dich fragst, wie wir konkret unterstützen können – hier ein Blick in unsere bisherige Praxis:

Unsere Kanzlei hat bereits dutzende Cannabis Social Clubs aus unterschiedlichsten Bundesländern erfolgreich begleitet. Vom Erstgespräch über die formale Vereinsgründung bis hin zur detaillierten Antragstellung auf Anbaugenehmigung.

Dank unserer bundesweiten Erfahrung wissen wir, worauf es ankommt – und wie unterschiedlich die Anforderungen von Behörde zu Behörde ausfallen können.

Genau deshalb profitieren unsere Mandant*innen von unserer umfassenden Vorarbeit:

viele der von uns begleiteten CSCs haben ihre Genehmigung im ersten Anlauf erhalten – mit genau den Vorlagen, die du über uns bekommst.

Neben den Dokumentenvorlagen begleiten wir auch aktiv bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

Wir wissen, wie die Anträge formuliert sein müssen, welche Unterlagen zwingend beigelegt werden müssen und wie auf Rückfragen souverän reagiert wird.

So können wir Stolpersteine frühzeitig erkennen und lösen – bevor sie zu einem Problem werden.

 

Unsere Servicepakete im Überblick

 

Wir bieten maßgeschneiderte Unterstützungspakete für CSCs, die genau auf die jeweiligen Phasen und Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dazu gehören:

  • Gründungspaket: Enthält alle Dokumente, die du für die Eintragung als e.V. benötigst – inklusive Satzung, Exklusiverklärungen und Musterprotokollen.
  • Gesundheits- und Jugendschutzkonzept: Ein gesetzlich vorgeschriebenes Element, das inhaltlich fundiert und formal korrekt aufbereitet sein muss. Unsere Vorlage erfüllt alle Anforderungen des KCanG.
  • Sicherheits- und Schutzmaßnahmen: Vom Zutrittskonzept bis zur Lagerung – wir liefern ein vollständiges Konzept für die Sicherung deines CSC.
  • Mitwirkungskonzept: Damit weist du nach, dass jedes Mitglied aktiv eingebunden wird – ein Muss für die Anbaugenehmigung.
  • Externe Rechtsabteilung („Mein Anwalt“): Wir begleiten dich langfristig in rechtlichen Fragen, helfen bei Behördenkommunikation und stehen als Ansprechpartner für deine Mitglieder zur Verfügung.

Mit diesen Paketen bist du nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite – du gewinnst auch Vertrauen bei den Behörden und sorgst für einen reibungslosen Ablauf deines Projekts.

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Aus unserer Praxis: häufige Fragen von CSC-Vorständen und Gründer*innen

 

 

Wie lange dauert es, bis unser CSC wirklich starten kann?

Die Dauer vom ersten Schritt bis zur Anbaugenehmigung hängt stark vom Bundesland ab – meist zwischen drei und neun Monaten. In manchen Bundesländern wie Bayern (!) oder Sachsen sind die Verfahren aufwendiger und dauern länger, in Berlin oder NRW geht es oft schneller.

Wichtig ist: Wenn du alle Dokumente vollständig und korrekt einreichst, vermeidest du Nachfragen und Verzögerungen. Fehlende oder unklare Konzepte, z. B. zum Gesundheits- oder Sicherheitskonzept, führen oft zu Rückfragen und verlängern den Prozess.

 

Welche Unterlagen brauche ich für die Anbaugenehmigung?

Erforderlich sind unter anderem:

  • Eine formell gültige und gesetzeskonforme Satzung
  • Ein Mitwirkungskonzept
  • Ein Sicherheits- und Schutzkonzept
  • Ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
  • Mitgliederlisten inkl. Exklusiverklärungen
  • Finanzierungs- und Organisationsnachweise
  • Nachweise über ein Vereinskonto

Viele CSCs scheitern daran, dass Konzepte zu oberflächlich oder unvollständig sind. Zum Beispiel fehlt oft die konkrete Beschreibung von Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmanlagen oder Zutrittsprotokollen. Unsere Vorlagen wurden in zahlreichen Genehmigungsverfahren erfolgreich verwendet und erfüllen alle Anforderungen der Behörden.

 

Kann ich Vorlagen für die Satzung und Konzepte verwenden?

Ja – und das solltest du auch! Denn eine fehlerhafte Satzung oder ein nicht vollständiges Konzept ist der häufigste Grund für Ablehnungen. Unsere Musterdokumente sind praxiserprobt, anwaltlich geprüft und regelmäßig an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst.

 

Was passiert bei Fristversäumnissen oder Ablehnungen?

Wenn Fristen nicht eingehalten oder Nachforderungen der Behörde nicht fristgerecht beantwortet werden, kann dies zur Ablehnung des gesamten Antrags führen. Wir unterstützen dich dabei, Fristen zu überwachen und bei Bedarf rechtzeitig rechtssichere Stellungnahmen abzugeben – so bleibt dein Projekt auf Kurs.

 

Welche Sicherheitsvorkehrungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Die Behörden verlangen u.a. Zugangskontrollen, eine gesicherte Lagerung des geernteten Cannabis, klare Zutrittsregelungen sowie den Nachweis über technische und organisatorische Schutzmaßnahmen. Unsere Sicherheitskonzepte decken diese Anforderungen umfassend ab und lassen sich an deine örtlichen Gegebenheiten anpassen.

 

Wie können Mitglieder konkret eingebunden werden?

Das Gesetz schreibt sogar eine aktive Mitwirkung der Mitglieder direkt vor – dokumentiert im sogenannten Mitwirkungskonzept. Mitglieder können z.B. bei der Pflanzenpflege, Buchführung, Organisation von Treffen oder der Ernte eingebunden werden. Wir liefern dir die passende Vorlage, die du individuell an deine Vereinsstruktur anpassen kannst.

 

Gibt es eine maximale Mitgliederzahl?

Ja, laut Konsumcannabisgesetz ist die Anzahl der Mitglieder pro CSC zurzeit begrenzt. Diese Obergrenze kann sich je nach Bundesland leicht unterscheiden, liegt aber in der Regel bei 500 Mitgliedern. Eine Überschreitung dieser Grenze kann zur Ablehnung des Antrags oder zum Widerruf der Genehmigung führen.

 

Was tun bei Ablehnung des Antrags?

Zunächst sollte geprüft werden, welche Gründe zur Ablehnung geführt haben. Häufig sind es formale oder inhaltliche Mängel in den Unterlagen. Wir helfen dir, diese Schwachstellen zu analysieren und bei einem neuen Antrag gezielt zu verbessern. In bestimmten Fällen kann auch ein Widerspruch oder eine Klage sinnvoll sein – auch hier unterstützen wir dich umfassend.

 

Darf ein Mitglied mehreren CSCs angehören?

Nein, laut KCanG darf jede Person nur Mitglied in einem Cannabis Social Club sein. Dies wird über die sogenannte Exklusiverklärung geregelt, die jedes Mitglied unterzeichnen muss. Doppelte Mitgliedschaften sind unzulässig und können zur Aberkennung der Genehmigung führen.

 

Was kostet die rechtliche Begleitung?

Das hängt vom Umfang der gewünschten Unterstützung ab. Wir bieten transparente Pauschalpakete für Gründung, Konzepterstellung und laufende Beratung an – und selbstverständlich erhältst du vorab ein verbindliches Angebot. Viele unserer Mandant*innen nutzen unser Modell “Mein Anwalt” als externe Rechtsabteilung – mit planbaren monatlichen Kosten.

 

Kann der Vorstand haftbar gemacht werden?

Ja – insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Verstößen gegen gesetzliche Pflichten. Deshalb ist es wichtig, sich rechtlich abzusichern. Wir helfen dir bei der Formulierung einer rechtssicheren Satzung, der Auslagerung von Risiken und der laufenden Beratung zur Haftungsvermeidung.

 

Können wir als Vorstand auch persönlich haftbar gemacht werden?

Ja, das Risiko besteht. Wenn zum Beispiel Datenschutzvorgaben verletzt werden oder der Anbau nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann das für dich als Vorstandsmitglied persönlich teuer werden.

So schützt du dich:

  • Sorge für klare Haftungsausschlüsse in der Satzung
  • Sorge für regelmäßige Datenschutz- und Compliance-Schulungen im Verein
  • Sorge für Haftungsauslagerung, beispielsweise durch Delegation von Hochrisikobereichen wie dem Datenschutz

 

Wie sehen die Aufgaben einer externen Rechtsabteilung konkret aus?

Unsere Kanzlei übernimmt u.a. die rechtliche Prüfung von Unterlagen, die Kommunikation mit Behörden, das Fristenmanagement, die Betreuung bei Prüfungen und – ganz wichtig – die laufende Beratung zu neuen rechtlichen Anforderungen. Du hast damit jederzeit Zugriff auf aktuelles, fundiertes Rechtswissen – ganz ohne interne Personalbindung.

 

Wie gestalten wir das Mitwirkungskonzept so, dass es für alle praktikabel ist?

Das Gesetz verlangt, dass alle Mitglieder aktiv mitwirken – aber nicht jede*r kann jede Woche gießen oder ernten. Deshalb empfehlen wir ein modulares Mitwirkungskonzept: Mitglieder können unterschiedliche Aufgaben übernehmen, z. B. Buchhaltung, Öffentlichkeitsarbeit oder Schulungen.

Wichtig ist, dass alle Tätigkeiten dokumentiert werden. Unsere Vorlagen helfen dir, ein flexibles und behördlich anerkanntes Mitwirkungskonzept zu erstellen, das spätere Streitigkeiten vermeidet.

 

Was passiert, wenn sich die gesetzlichen Vorgaben ändern?

Die Cannabis-Regulierung ist (und bleibt) im Wandel – zum Beispiel wird aktuell über THC-Grenzwerte diskutiert.

Wir bieten dir mit unserem Update-Service an, dass du immer über neue rechtliche Entwicklungen informiert wirst. Außerdem passen wir deine Dokumente bei Bedarf an, damit dein CSC jederzeit rechtskonform bleibt.

 

Wie vermeide ich Konflikte mit Nachbarinnen oder Vermieterinnen?

Geruchsbelästigung oder Unsicherheit können schnell zu Problemen führen.

Unsere Tipps:

  • Kläre im Mietvertrag genau, dass der Anbau erlaubt ist
  • Installiere Filteranlagen und dokumentiere diese im Sicherheitskonzept
  • Suche frühzeitig das Gespräch mit Nachbar*innen und informiere transparent über eure Aktivitäten

Unsere Sicherheitskonzepte enthalten Mustertexte und Empfehlungen für technische Maßnahmen, die dir helfen, Konflikte zu vermeiden.

 

Dürfen wir Cannabis an andere CSCs weitergeben?

Nein, das ist verboten. Cannabis darf nur an die eigenen Mitglieder abgegeben werden. Der Weiterverkauf oder Tausch zwischen Vereinen ist strafbar und kann zur Auflösung des CSC führen.

Kenne die Spielregeln

Praxisnahe Tipps für Vorstandsmitglieder und Gründer*innen

 

Checkliste für einen rechtssicheren Start: Bevor du deinen Antrag auf Anbaugenehmigung stellst, solltest du sicherstellen, dass alle relevanten Unterlagen vollständig und rechtssicher vorliegen. Unsere empfohlene Checkliste umfasst u. a.:

  • Vereinssatzung gemäß KCanG
  • Protokoll der Gründungsversammlung
  • Mitgliedserklärungen inkl. Exklusivitätsnachweis
  • Mitwirkungskonzept
  • Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
  • Sicherheitskonzept
  • Vereinsregisterauszug und Nachweis der Bankverbindung

Kommunikationsstrategien mit der Behörde: Ein professioneller und strukturierter Umgang mit der Behörde kann entscheidend sein. Wir empfehlen:

  • Zentrale Kommunikationsperson im Vorstand benennen
  • Schriftverkehr immer (!) dokumentieren und nachvollziehbar archivieren
  • Rückfragen der Behörde sachlich und fristgerecht beantworten
  • Anträge vollständig und gut gegliedert einreichen

Laufende Dokumentation und interne Organisation: Neben der externen Kommunikation ist auch die interne Struktur entscheidend für den langfristigen Erfolg:

  • Digitale Mitgliederverwaltung mit Dokumentationsfunktion
  • Regelmäßige interne Schulungen zur Rechtslage
  • Transparente Protokollierung der Anbauaktivitäten
  • Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig prüfen und anpassen

 

Rechtssichere Antragstellung für die Anbaugenehmigung

 

Die Antragstellung ist der entscheidende Schritt auf dem Weg zum offiziell genehmigten Cannabis Social Club. Dabei kommt es auf jedes Detail an.

Zeitlicher Ablauf und Vorbereitung: Plane ausreichend Zeit ein – mindestens 4 bis 8 Wochen für die Vorbereitungen und weitere 2 bis 4 Monate für die Prüfung durch die Behörde. Mit unserer Unterstützung gelingt die Antragstellung im Idealfall bereits im ersten Anlauf.

Aufbau und Inhalte der Antragsunterlagen: Der Antrag muss folgende Kernpunkte enthalten:

  • Angaben zur Organisationsstruktur des Vereins
  • Übersicht über geplante Anbauflächen und Schutzmaßnahmen (Nachweise!)
  • Mitwirkungskonzept mit detaillierten Aufgabenbeschreibungen
  • Konzepte zu Jugendschutz, Gesundheit, Sicherheit und Risikoprävention
  • Verpflichtungserklärungen der Mitglieder und Finanzkonzept.

Wir liefern dir für alle Punkte fundierte Vorlagen und helfen bei der individuellen Anpassung.

Nachbesserung und Kommunikation mit Behörden: Sollte es dennoch Rückfragen geben, ist ein professioneller Umgang damit entscheidend. Hier unterstützen wir dich:

  • mit juristischer Kommunikation auf Augenhöhe
  • durch gezielte Nachbesserung einzelner Unterlagen
  • mit persönlicher Beratung zur strategischen Einreichung

 

Datenschutz und Risikominimierung

 

Ein unterschätzter, aber hochrelevanter Aspekt für CSCs ist der Datenschutz. Da du sensible Mitgliederdaten verwaltest, gelten hier besondere Anforderungen nach DSGVO.

  1. DSGVO-Anforderungen für CSCs:
  • Mitgliedsdaten dürfen nur für den Vereinszweck genutzt werden
  • Eine formaljuristisch korrekte Einwilligungserklärung zur Datennutzung ist zwingend erforderlich
  • Zugriff auf Mitgliedsdaten muss auf wenige befugte Personen beschränkt sein
  1. Internes Datenschutzkonzept:
    Wir empfehlen ein internes Datenschutzkonzept, das (mindestens) folgende Elemente umfasst:
  • Rollen- und Rechteverteilung im Datenzugriff
  • Maßnahmen zur Datensicherheit (Passwortschutz, Verschlüsselung)
  • Regelmäßige Schulungen der Vorstandsmitglieder
  1. Haftungsauslagerung und rechtliche Sicherheit: Wir helfen dir bei der rechtssicheren Gestaltung der Vereinssatzung und interner Regelungen zur Haftungsvermeidung. Zusätzlich ermöglichen unsere Pakete zur Auslagerung der Rechtsberatung eine externe Abdeckung rechtlicher Risiken – gerade für Vorstände eine enorme Entlastung.

     

 

Gesundheits- und Suchtprävention gesetzeskonform umsetzen

 

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis schließt den Schutz besonders gefährdeter Gruppen mit ein – allen voran Kinder, Jugendliche und suchtgefährdete Personen.
Der Gesetzgeber verlangt daher von jedem CSC klare Präventionsmaßnahmen.

Vorgaben aus dem KCanG: Das Konsumcannabisgesetz verpflichtet CSCs zur Entwicklung und Umsetzung eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts. Dieses muss unter anderem:

  • den Zugang für Minderjährige vollständig ausschließen,
  • Maßnahmen zur Aufklärung und Prävention enthalten,
  • die Schulung von Mitgliedern und Mitarbeitenden sicherstellen.

Praxiserprobte Konzepte mit Wirkung: Wir stellen dir ein fundiertes, behördlich erprobtes Präventionskonzept zur Verfügung, das auf aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand basiert.
Es beinhaltet z. B.:

  • Informationsveranstaltungen zur gesundheitlichen Wirkung von Cannabis,
  • regelmäßige Aushänge und Hinweise in Anbauräumen,
  • klare Abläufe im Umgang mit Verdachtsfällen auf Missbrauch oder Abhängigkeit.

Schulungen und Aufklärung für Mitglieder: Ein zentrales Element sind regelmäßige Schulungen – nicht nur für Vorstandsmitglieder, sondern für alle Beteiligten. Wir unterstützen dich dabei und helfen, die Teilnahme zu nachweislich und revisionssicher zu dokumentieren – ein Punkt, den Behörden regelmäßig prüfen.

 

Ausblick: Gesetzesänderungen und Weiterentwicklung von CSCs

 

Die rechtliche Landschaft rund um Cannabis in Deutschland ist im Wandel – das betrifft auch die Rahmenbedingungen für CSCs.

Wer hier langfristig erfolgreich agieren will, muss flexibel bleiben.

Politische Entwicklungen beobachten: Das KCanG ist nicht in Stein gemeißelt. Änderungen durch neue politische Mehrheiten oder Entscheidungen auf EU-Ebene können neue Anforderungen bringen. Wir halten dich über alle relevanten Änderungen auf dem Laufenden.

Flexibilität durch kontinuierliche Beratung: Unsere laufende anwaltliche Betreuung ermöglicht es dir, schnell auf neue gesetzliche Anforderungen zu reagieren – etwa durch Anpassung von Satzung, Konzepten oder internen Abläufen. So bleibst du jederzeit rechtskonform.

Community-Building und Akzeptanz: Ein CSC ist mehr als nur eine Anbaugemeinschaft – er ist auch Teil einer gesellschaftlichen Bewegung. Öffentlichkeitsarbeit, Zusammenarbeit mit lokalen Netzwerken und transparente Kommunikation fördern das Vertrauen in euren Verein und stärken die Akzeptanz in der Bevölkerung.

 

Mit dem richtigen Partner sicher zum Anbauziel

 

Die Gründung und der Betrieb eines CSCs sind mit Chancen, aber auch mit hohen rechtlichen Anforderungen verbunden.

Wer diesen Weg mit Weitsicht, Sachkenntnis und der richtigen Unterstützung geht, hat gute Chancen auf eine nachhaltige, genehmigte und erfolgreiche Anbauvereinigung.

Unsere Kanzlei ist dein starker Partner auf diesem Weg: strukturiert, erfahren und immer ansprechbar.

„Euer Anliegen ist bei uns nicht nur ein Job, sondern eine Herzensangelegenheit.“

Nutzt unser Fachwissen für euren Erfolg – damit euer Cannabis Social Club sicher und erfolgreich durchstarten kann.

Bitte habt keine Bedenken euch mit Fragen an uns zu wenden. Wir arbeiten in unserer Kanzlei nach dem alten Grundprinzip „der Kunde ist König“ und keine Angst(!) wir gehören nicht zur alten Garde der Anwälte, bei denen ab der ersten Sekunde bereits die Abrechnungsuhr läuft, zumal gerade die Cannabisthematik kanzleiintern ein Stück weit auch Herzenssache ist…

Bei Fragen einfach fragen!

 

Kurz und knapp

Diese Pakete sind modular aufgebaut – du kannst also genau die Unterstützung buchen, die du brauchst. Und solltest du einmal nicht weiterwissen: Wir sind persönlich für dich da.

 

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FAQ

Was ist ein Cannabis Social Club (CSC)?

Ein CSC ist ein gemeinnütziger Verein, der Mitgliedern den gemeinschaftlichen, nicht-kommerziellen Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf ermöglicht – unter Einhaltung strenger gesetzlicher Vorgaben.

Wer darf einen CSC gründen?

Jede volljährige Person mit Wohnsitz in Deutschland kann einen CSC gründen. Voraussetzung ist u. a. die Eintragung als e.V. sowie die Erstellung gesetzeskonformer Konzepte und Satzungen.

Wie erhalte ich eine Anbaugenehmigung für einen CSC?

Die Genehmigung wird bei der zuständigen Landesbehörde beantragt. Voraussetzung sind vollständige Unterlagen inklusive Satzung, Sicherheits-, Gesundheits- und Mitwirkungskonzept. Unsere Kanzlei bietet hierfür fertige Vorlagen und rechtliche Beratung.

Welche Dokumente sind für die Gründung eines CSC notwendig?

Mindestens erforderlich sind: eine konforme Satzung, Gründungsprotokoll, Mitgliedsanträge mit Exklusiverklärung, sowie Konzepte zu Sicherheit, Gesundheitsschutz und Mitgliederbeteiligung.

Warum ist anwaltliche Begleitung für CSCs sinnvoll?

Weil schon kleine Fehler im Antrag zu Ablehnung oder Verzögerung führen können. Unsere juristische Expertise, erprobte Vorlagen und Behördenerfahrung sorgen für einen reibungslosen Gründungsprozess und eine erfolgreiche Antragstellung.

Die Gründung und der Betrieb eines Cannabis Social Clubs ist komplex – aber machbar.

Mit der richtigen rechtlichen Begleitung, durchdachten Konzepten und einer klaren Organisation kannst du viele Stolperfallen umgehen und deinen Verein auf stabile Füße stellen.

Als erfahrene Anwaltskanzlei stehen wir dir dabei zur Seite: von der Satzung bis zur Anbaugenehmigung, von der Datenschutzberatung bis zum Krisenmanagement.

Pack es an – wir helfen dir dabei.

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