Automatisierung ist kein Zukunftstrend mehr, sondern längst gelebte Realität!
Robotic Process Automation (RPA) gehört dabei zu den effektivsten Technologien, um repetitive Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten.
Typische Einsatzgebiete sind etwa die automatisierte Datenerfassung, Dateiübertragung oder das Ausfüllen von Formularen im Finanzwesen, Personalmanagement, Kundenservice oder Logistik. RPA–Lösungen greifen dabei auf Benutzeroberflächen bestehender Systeme zurück, sodass meist keine aufwendigen Schnittstellen entwickelt werden müssen.
Durch die Entlastung von Routinetätigkeiten erhöhen sie Effizienz und Qualität – obgleich sie keine „universellen Alleskönner“ sind, sondern einzelne, klar definierte Tasks automatisieren.
Hierbei scheinen durch die rasante Weiterentwicklung der KI-Technologie den bestehenden und zukünftigen Möglichkeiten keine Grenzen gesetzt zu sein!
Doch der technologische Fortschritt bringt auch neue rechtliche Herausforderungen mit sich.
Fehlende oder unzureichende Verträge können nicht nur zu wirtschaftlichen Schäden, sondern auch zu persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsführer führen.
In diesem Leitfaden erläutern wir welche Chancen sich aus RPA ergeben, wann und warum ein RPA-Vertrag notwendig ist – und wie wir Sie als erfahrene Kanzlei rechtssicher begleiten können.
„Ein guter RPA-Vertrag denkt heute schon an morgen – etwa durch Anpassungsklauseln für neue Technologien.“
Was ist RPA? – Grundlagen der Robotic Process Automation
Robotic Process Automation (RPA) ist eine Technologie, die es ermöglicht, strukturierte, regelbasierte Geschäftsprozesse durch sogenannte Software-Bots zu automatisieren.
Diese Bots simulieren die Interaktionen eines Menschen mit digitalen Systemen – etwa beim Auslesen von Daten, der Bearbeitung von Formularen oder dem Abgleich von Informationen in unterschiedlichen IT-Systemen.
Im Gegensatz zu klassischen Automatisierungstechnologien benötigen RPA-Systeme oft keine tiefgreifenden Systemintegrationen! Sie agieren auf der Benutzeroberfläche und können dadurch relativ schnell und kosteneffizient implementiert werden.
Typische Einsatzgebiete:
- Buchhaltung und Rechnungsverarbeitung
- Kundenservice und Supportprozesse
- Datenmigration und Berichtswesen
- HR-Prozesse wie Onboarding oder Zeiterfassung
Warum RPA boomt: Chancen und Nutzen für Unternehmen
Der Reiz von RPA liegt in der Kombination aus Effizienzsteigerung, Kostensenkung und Fehlervermeidung.
Unternehmen können durch den Einsatz von (mittlerweile auch KI-unterstützten) Software-Bots Abläufe beschleunigen und gleichzeitig die Qualität verbessern.
Dies gilt besonders in Bereichen, in denen strukturierte Daten verarbeitet werden oder repetitive Aufgaben dominieren.
“RPA ist kein Ersatz für menschliche Arbeit – es ist ein Werkzeug zur Steigerung der Wertschöpfung.”
Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und steigenden Anforderungen an Compliance und Transparenz bietet RPA für immer mehr Unternehmen eine enorme Entlastung.
Vertragspflicht: Wann ist ein RPA-Vertrag notwendig?
Ein RPA-Vertrag wird immer dann notwendig, wenn Unternehmen Dienstleistungen im Bereich Robotic Process Automation in Anspruch nehmen oder Dritten Zugriff auf eigene Systeme gewähren – etwa über APIs oder Cloud-Anbindungen.
Praktisch immer dann, wenn RPA-Lösungen von Dritten geliefert, betrieben oder gewartet werden, braucht es klare vertragliche Regelungen.
Ein RPA-Vertrag kann unterschiedliche Formen annehmen:
Das Spektrum reicht von Projekt- oder Werkverträgen (für Entwicklung, Implementierung und Einrichtung von Bots) über Dienstleistungs- und Wartungsverträgen (für Bot-Betrieb, Monitoring und Anpassungen) bis zu Softwarelizenz- oder Cloud-Verträgen (bei Nutzung von RPA-Plattformen als Produkt oder Service).
Ein besonderes Augenmerk verdienen Service Level Agreements (SLA), in denen Verfügbarkeit, Performance und Support vertraglich garantiert werden.
Auch Datenschutz- und Compliance-Vereinbarungen sind wichtig:
Wird RPA beispielsweise im Auftrag eingesetzt und verarbeitet personenbezogene Daten, sind entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge und Compliance-Regeln zwingend erforderlich.
Die Kanzlei Marcel Wetzel rät, alle Verträge gezielt auf Branche und Prozess abzustimmen, denn „nur ein Anwalt kann prüfen, ob die Bedingungen zulässig sind und auf dem neuesten Stand der Gesetze“.
Ohne solche individuellen Vereinbarungen drohen sonst rechtliche Lücken.
Typische Vertragsklauseln betreffen etwa Haftungsgrenzen, Leistungsumfang, Verfügbarkeitsgrade der Bots, Updates und Pflege sowie Datenschutzpflichten.
Ein RPA-Projektvertrag definiert in der Regel das zu automatisierende Prozessziel und die Lieferung der „Software-Roboter“.
Dienstleistungsverträge regeln den Betrieb und Support (inklusive SLAs zu Bot-Uptime, Antwortzeiten und Fehlerbeseitigung).
Lizenzverträge oder SaaS-AGBs schreiben die Nutzungsrechte und Nutzungsbedingungen für die RPA-Software fest.
Schließlich sollten Compliance-Vereinbarungen – wie Geheimhaltungs‑ oder Auftragsdatenverarbeitungs‑Verträge – die Einhaltung rechtlicher Vorgaben sicherstellen.
In jedem Fall gilt: Je komplexer und geschäftskritischer die RPA-Anwendung, desto wichtiger ist ein wasserdichter Vertrag, der alle Pflichten und Risiken abdeckt!
„Viele Manager unterschätzen, dass sie persönlich für Compliance-Verstöße haften – selbst wenn der Fehler beim Anbieter liegt.“
Persönliche Haftungsrisiken für Entscheider ohne rechtliche Absicherung
Viele Geschäftsführer gehen irrtümlich davon aus, dass IT-Verträge reine Formalitäten sind.
Doch das Gegenteil ist der Fall: Ohne wirksame vertragliche Grundlagen haften Manager im Ernstfall persönlich. Etwa dann, wenn Datenschutzverstöße oder Sicherheitslücken durch eine mangelhafte RPA-Implementierung auftreten.
Gerade in mittelständischen Unternehmen, wo Strukturen oft weniger formalisiert sind, besteht dringender Handlungsbedarf.
Fehlt ein passender RPA-Vertrag oder ist dieser mangelhaft, entstehen erhebliche Rechtsunsicherheiten.
Ein lückenhafter (oder gänzlich fehlender) Vertrag führt oft dazu, dass im Zweifel nur allgemeines Gesetzesrecht greift – etwa das BGB –, was in vielen Fällen zu teuren Gerichtsprozessen führt.
Typische Folgen sind Auseinandersetzungen über unklare Leistungsumfänge, technische Ausfälle oder Datenschutzverstöße.
Ohne vertraglich festgelegte Haftungsgrenzen und Gewährleistungsregelungen können Sach- und Vermögensschäden zu unabsehbaren Kosten führen.
Kaum überraschend sind Konflikte über Urheber- und Nutzungsrechte an den entwickelten RPA-Skripten oder -Flows, wenn dies nicht im Vorfeld geklärt wurde.
Unklare Kündigungs- oder Supportbedingungen können dazu führen, dass ein gestörter Bot monatelang nicht repariert wird – ohne rechtlichen Rückgriff.
Für Geschäftsführer und Entscheider ist das Risiko besonders groß:
Sie haften bei Pflichtverletzungen nicht nur mit der Firma, sondern können auch persönlich zur Rechenschaft gezogen werden.
Im Zweifelsfall haften Geschäftsführer „mit Privatvermögen“ für Unternehmensverstöße (unabhängig von der Unternehmensform).
Insbesondere bei Datenschutzverstößen oder Missachtung von Compliance-Regeln gibt es keine Privilegien: Die handelnden Personen müssen für Bußgelder und Schadensersatz persönlich geradestehen.
Ein mangelhafter RPA-Vertrag kann dazu führen, dass solche Pflichtverletzungen gar nicht erst erkannt oder verhindert werden.
Um persönliche Haftungsrisiken zu begrenzen, sind daher vertragliche Freistellungen, regelmäßige Compliance-Checks und die lückenlose Umsetzung gesetzlicher Vorgaben unerlässlich.
„Geschäftsführer sollten sich bewusst sein, dass die Verantwortung für fehlerhafte Automatisierungen nicht delegierbar ist. Ein wasserdichter Vertrag schützt vor persönlichen Haftungsrisiken.“
Typische rechtliche Risiken bei RPA-Einführung ohne Vertrag
Fehlt ein rechtskonformer Vertrag, können unter anderem folgende Risiken auftreten:
- Datenschutzverstöße: Besonders bei personenbezogenen Daten greifen die Vorschriften der DSGVO. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag drohen empfindliche Geldstrafen.
- Systemausfälle und SLA-Verletzungen: Ohne klare Service Level Agreements (SLAs) sind Downtimes nicht abgesichert, was zu wirtschaftlichen Schäden führen kann.
- Integrationsprobleme: Wenn Schnittstellen (z. B. zu ERP-Systemen) nicht klar geregelt sind, können Kompatibilitätsprobleme zu Betriebsstörungen führen.
- IT-Sicherheitsrisiken: Wer Dritten Zugriff auf interne Systeme gewährt, ohne deren Sicherheitsmaßnahmen zu vertraglich zu prüfen, riskiert Angriffe und Datenverluste.
Wie ein RPA-Vertrag Risiken mindert und Rechtssicherheit schafft
Ein maßgeschneiderter RPA-Vertrag ist das Fundament für eine rechtssichere Automatisierung.
Er definiert die Erwartungen an Leistungen, regelt technische und organisatorische Maßnahmen, verteilt Verantwortlichkeiten und schafft im Streitfall eine klare rechtliche Ausgangslage.
Unsere Kanzlei entwickelt individuelle Vertragswerke, die den rechtlichen Rahmen Ihrer Automatisierung nicht nur absichern, sondern aktiv zur Prozessoptimierung beitragen.
„Ein Standardvertrag reicht bei RPA nicht aus. Wir passen Verträge individuell an Ihre Geschäftsprozesse und Risiken an.“
Rechtliche Anforderungen aus IT-Recht, Datenschutz und Sicherheit
RPA-Systeme unterliegen einer Vielzahl von Regelungen.
Im Datenschutzkontext kann RPA schnell als Auftragsverarbeitung gelten:
Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten mittels Bots, greift die DSGVO. Dann müssen die Vorgaben des neuen Auftragsverarbeitungsrechts (Art. 28 EU-DSGVO, in Deutschland ergänzt durch § 11 BDSG) eingehalten werden.
Konkret bedeutet das:
Bestehende Datenverarbeitungsverträge müssen geprüft und ggf. angepasst werden, neue RPA-Prozesse brauchen einen aktuellen Vertrag.
Andererseits kann RPA helfen, Datenschutzrisiken zu verringern – zum Beispiel indem Auskunftspflichten automatisiert werden und menschliche Fehler minimiert werden.
Neben der DSGVO sind allgemeine IT-Sicherheitsgesetze und Compliance-Anforderungen zu beachten.
RPA-Software muss sich z. B. an handels- und steuerrechtliche Vorgaben halten (etwa Aufbewahrungspflichten für Buchhaltungsdaten).
Besonders wichtig ist das Thema Informationssicherheit: beim Einsatz von RPA müssen technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik umgesetzt werden. Nur so lassen sich Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten vor unbefugtem Zugriff schützen.
Branchenspezifisch können weitere Regeln gelten – etwa im Finanzsektor die Vorschriften der BaFin, in der Telekommunikation die Vorgaben der Bundesnetzagentur oder bei Gesundheitsdaten die besonderen Anforderungen des Sozialgesetzbuchs.
Externe Zertifizierungen (z. B. ISO/IEC 27001) oder Audits können zeigen, dass die RPA‑Infrastruktur sicher betrieben wird.
Insgesamt gilt: Jeder IT‑Rechtsverstoß kostet, daher sollte der Einsatz von Software-Robotern durch Compliance‑Vereinbarungen und Audit-Maßnahmen rechtlich abgesichert werden.
„Wir verstehen die technische Komplexität von RPA und übersetzen diese in verständliche und rechtssichere Verträge.“

Haftungsvermeidung für Geschäftsführer – praktische Tipps
Geschäftsführer und Entscheider müssen aktiv dafür sorgen, dass mit RPA keine Gesetze gebrochen werden. Strategien zur Haftungsvermeidung umfassen:
Präventive Rechtsprüfung: Lassen Sie RPA-Verträge und -Prozesse von Experten prüfen. Schon vor Projektstart sollten sämtliche Risiken wie Datenschutz, Urheberrecht oder Lizenzfragen identifiziert und durch klare Klauseln adressiert werden.
Compliance‑Programme: Implementieren Sie interne Richtlinien und Schulungen, um die rechtssichere Nutzung von RPA sicherzustellen. Zum Beispiel müssen Mitarbeiter wissen, welche Daten die Bots verarbeiten dürfen und welche technischen Schutzmaßnahmen einzuhalten sind.
Dokumentation und Monitoring: Eine lückenlose Dokumentation aller RPA-Aktivitäten (Logs, Protokolle, SLA‑Berichte) entlastet die Geschäftsführung im Ernstfall. Regelmäßige Tests und Updates der Bots verhindern vermeidbare Fehler.
Versicherungsschutz: Prüfen Sie, ob eine D&O-Versicherung auch Schäden durch IT‑Fehler einschließt. Zwar haften Geschäftsführer grundsätzlich persönlich, allerdings kann eine Versicherung im Schadensfall zumindest finanziell entlasten (sofern vereinbart).
Ein klassischer Fehler ist die Übernahme von Standardverträgen der Anbieter. „Oft fehlen hier Haftungsbeschränkungen oder klare Eskalationspfade bei Störungen“, so RA Wetzel.
Die Kanzlei Marcel Wetzel empfiehlt zudem, vertragliche Haftungsfreistellungen einzubauen und regelmäßige Audits durchzuführen. Ein RPA-Vertrag sollte etwa festlegen, dass der Anbieter für Sicherheitslücken und Datenschutzverstöße haftet, wenn er nicht nachweisen kann, die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen zu haben. So werden „versteckte Fallstricke“ vermieden.
Praxisleitfaden: Vertragsrecht – sichere Verträge für Ihr Unternehmen
Welche Vertragsarten bei RPA-Projekten sinnvoll sind
Die Wahl des richtigen Vertragstyps hängt stark vom Projektszenario ab:
- Dienstvertrag: Bei laufenden RPA-Dienstleistungen (z. B. Monitoring, Betreuung, Anpassung)
- Werkvertrag: Wenn ein konkreter Automatisierungsprozess mit festem Ergebnis entwickelt wird
- Lizenzvertrag: Bei Erwerb oder Miete von RPA-Software (z. B. UiPath, Blue Prism)
Zudem gibt es unterschiedliche Einsatzmodelle:
- Inhouse-RPA: Unternehmen entwickeln eigene Lösungen, ggf. mit externer Unterstützung
- Outsourcing: RPA wird als Managed Service durch einen Drittanbieter betrieben
Jedes Modell erfordert eine eigene vertragliche Logik – von der Leistungsbeschreibung bis zur Kündigungsregel.
„Unser Ziel ist es, nicht nur Verträge zu erstellen, sondern nachhaltige Compliance-Strukturen aufzubauen.“
Typische Vertragsinhalte im RPA-Kontext
Ein fundierter RPA-Vertrag enthält mindestens folgende Regelungspunkte:
- Leistungsbeschreibung: Welche Prozesse werden automatisiert? Welche Systeme sind betroffen?
- SLAs (Service Level Agreements): Welche Verfügbarkeit und Reaktionszeiten gelten?
- Datenschutz: Ist ein AV-Vertrag notwendig? Welche TOMs (technisch-organisatorische Maßnahmen) gelten?
- Vertraulichkeit: Wie wird mit geschäftskritischen Informationen umgegangen?
- Haftung: Wer haftet im Fehlerfall – z. B. bei Falschbuchungen oder Datenverlusten?
- Gewährleistung: Welche Mängelrechte bestehen bei fehlerhafter Implementierung?
Diese Inhalte sollten rechtlich präzise formuliert sein, um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden!
Technische Integrationen und deren juristische Bedeutung
RPA-Systeme interagieren regelmäßig mit anderen Plattformen – über APIs, Datenbanken oder Webservices. Diese technischen Integrationen müssen vertraglich genau geregelt sein.
Vor allem bei Cloud-Anbindungen gilt besondere Sorgfaltspflicht hinsichtlich Datensicherheit, Zugriffskontrolle und Verschlüsselung.
Insbesondere bei Zugriffen auf Drittanbietersysteme (etwa CRM, ERP, HR-Tools) empfiehlt sich eine juristische Bewertung der Schnittstellen. “Jeder Zugriffspunkt ist ein potenzielles Haftungsrisiko,” warnt RA Marcel Wetzel.
Datenschutz und Compliance als integrale Bestandteile des Vertrags
Ein RPA-Vertrag ohne DSGVO-konforme Klauseln ist rechtlich unvollständig. Dazu zählen insbesondere:
- Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)
- Verpflichtung zur Umsetzung von TOMs
- Regelungen zu Drittstaatentransfers bei Cloudnutzung
- Audits und Kontrollrechte
“Compliance beginnt beim Vertragstext,” sagt RA Marcel Wetzel. Deshalb achten wir als Kanzlei darauf, dass Datenschutz und IT-Sicherheit von Beginn an rechtssicher eingebunden sind.
Wie wir als Kanzlei helfen: Vertragsgestaltung & Risikoprüfung
Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen umfassend bei der rechtssicheren Einführung und dem Betrieb von RPA-Lösungen:
- Vertragsgestaltung für RPA-Projekte und Lizenzmodelle
- Prüfung bestehender Verträge auf Lücken und Optimierungspotenzial
- Begleitung bei Verhandlungen mit RPA-Anbietern
- Erstellung von Datenschutzanhängen, TOM-Dokumentationen und Compliance-Vorgaben
- Erstellung individueller Klauseln (Haftung, Datenschutz, SLA etc.)
- Verhandlung und juristische Rückendeckung mit Partnern
- Exit-Strategie: Was passiert bei Anbieterinsolvenz?
Dabei greifen wir auf unsere Expertise zurück: Wir haben bereits zahlreiche Mandanten bei komplexen Digitalisierungsprojekten unterstützt und wissen, wo „häufige Fallstricke“ liegen.
Unsere Leistungen reichen von der rechtlichen Risikoanalyse (inklusive Compliance‑Checks und DSGVO‑Prüfung) bis zur Begleitung in Vertragsverhandlungen und zur Erstellung passgenauer Dokumente.
Unser Ansatz ist pragmatisch, praxisnah, mandantenorientiert und stets auf aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung abgestimmt.
Absicherung von Geschäftsführerhaftung durch juristische Begleitung
Geschäftsführer und Entscheider stehen in der Pflicht, für eine ordnungsgemäße IT-Governance zu sorgen.
Wer das Thema RPA-Vertrag ignoriert, handelt fahrlässig – mit potenziellen Konsequenzen für die eigene Haftung.
Durch eine juristisch dokumentierte Risikoanalyse, fundierte Verträge und die Einhaltung der Compliance-Vorgaben kann eine persönliche Enthaftung erzielt werden. Wir begleiten diesen Prozess professionell und nachvollziehbar.
“Vertragsrecht ist kein Kostenblock, sondern Investitionsschutz.”
Unsere Erfahrung spart Ihnen nicht nur Zeit – sondern schützt Ihre wirtschaftliche Zukunft.
Fazit: Rechtssicher automatisieren mit Experten an Ihrer Seite
RPA ist eine starke Technologie – doch ihre rechtssichere Anwendung setzt fundiertes juristisches Know-how voraus.
Nur individualisierte Verträge für genau Ihren Bedarf schaffen Sicherheit, verhindern Streitigkeiten und schützen vor Haftungsfallen.
Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei mit Erfahrung, Fachwissen und Weitblick zur Seite.
„Mit dem richtigen Vertrag wird aus RPA ein Wettbewerbsvorteil – ohne rechtliche Stolperfallen.“
Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich.
Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um RPA, Vertragsrecht, IT-Compliance und Datenschutz.
FAQs: Ihre häufigsten Fragen zum Thema RPA-Vertrag
Brauche ich wirklich einen speziellen Vertrag für RPA?
Ja. RPA‑Projekte und ‑Services bringen besondere Anforderungen mit sich – etwa an die Sicherheit der automatisierten Abläufe oder den Datenschutz. Standardverträge (z. B. einfaches Softwarelizenzmuster) decken diese selten ab. Ein spezialisierter RPA-Vertrag stellt sicher, dass alle technischen Abläufe, Rechte und Pflichten, Haftungsfragen und Compliance-Aspekte berücksichtigt werden. Fehlt ein solcher Vertrag, führt das oft zu Rechtsunsicherheiten und Streitigkeiten.
Welche Folgen hat ein unvollständiger Vertrag?
Fehlen wesentliche Regelungen (etwa zu Leistungsumfang, Haftungsgrenzen oder Support), besteht die Gefahr, dass im Schadensfall nur noch das allgemeine Gesetzesrecht anwendbar ist. Das bedeutet im Klartext: Streitigkeiten führen meist zu langwierigen und teuren Gerichtsverfahren. Darüber hinaus drohen bei Datenschutz- oder Urheberrechtsverletzungen Bußgelder und Abmahnungen. Entscheidend ist daher, dass alle zentralen Punkte (Leistungsziele, Fristen, Qualitätsniveaus, Haftung etc.) explizit im Vertrag vereinbart werden.
Welche Haftungsrisiken bestehen ohne RPA-Vertrag?
Ohne Vertrag haften Geschäftsführer persönlich für Schäden durch fehlerhafte Automatisierung, Datenschutzverstöße oder Betriebsunterbrechungen.
Welche Vertragsarten sind bei RPA üblich?
Häufig werden RPA-Projekte als Werk- oder Dienstvertrag umgesetzt. Parallel dazu schließen Unternehmen oft Softwarelizenzverträge oder SaaS-Abos für die RPA-Plattform ab. Service Level Agreements (SLA) regeln die garantierte Verfügbarkeit und den Support der Bots. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, sind Auftragsverarbeitungsverträge (nach Art. 28 DSGVO) zwingend. Hinzu kommen gegebenenfalls Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) und Compliance-Klauseln.
Was ist der Unterschied zwischen einem RPA-Lizenzvertrag und einem Dienstleistungsvertrag?
Der Lizenzvertrag regelt die Nutzung der Software selbst, während der Dienstleistungsvertrag Leistungen wie Implementierung, Betrieb und Wartung durch Dritte umfasst.
Wer haftet, wenn ein Bot einen Fehler verursacht?
Das hängt vom Vertrag ab. Ist der Bot-Entwickler oder -Betreiber schuldhaft (z. B. durch mangelhafte Programmierung oder fehlende Updates), kann er haftbar gemacht werden – aber nur, wenn der Vertrag entsprechende Haftungsklauseln vorsieht. Fehlen solche Klauseln, greift auch hier grundsätzlich das Gesetz. Geschieht ein Fehler aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, haftet oft die Geschäftsführung persönlich mit ihrem Vermögen. Daher sind vertraglich festgelegte Haftungsfreistellungen und angemessene Versicherungslösungen empfehlenswert.
Können RPA-Verträge nachträglich geändert werden?
Ja, aber Änderungen sollten vertraglich klar geregelt sein, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Wie muss der RPA-Vertrag an die DSGVO angepasst werden?
Wird RPA zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten eingesetzt (z. B. automatisierte Verarbeitung von Kundendaten), muss der Vertrag den Anforderungen an Auftragsverarbeitungsverträge genügen. Das heißt: Es müssen genaue Zweckbindungen, Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen, Löschfristen sowie Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt sein. Bestehende Verträge sollten daher überprüft und an Art. 28 DSGVO angepasst werden – andernfalls drohen hohe Bußgelder (bis zu 10 Mio. € oder 2 % des Umsatzes).
Ist RPA auch für kleine Unternehmen geeignet?
Ja, RPA kann auch kleine und mittlere Unternehmen entlasten, erfordert aber eine rechtliche Absicherung.
Wann sollte ich einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen?
Immer dann, wenn Ihr RPA-Projekt komplex ist oder sensible Daten betroffen sind. Schon bei der Vertragsentwurf muss man an Haftungsfragen, Datenschutz und SLA denken. Ein Fachanwalt für IT- und Vertragsrecht kann Sie frühzeitig vor Fallstricken schützen – denn „nur ein Anwalt kann prüfen, ob die Bedingungen zulässig sind und auf dem neuesten Stand der Gesetze“. Nutzen Sie die Expertise unserer spezialisierten Kanzlei, um Ihre RPA-Projekte rechtssicher umzusetzen und Haftungsrisiken zu minimieren.
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