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Neue Abmahngefahr: Konkurrenten dürfen jetzt Datenschutzverstöße abmahnen

Apr. 17, 2025

Justitia

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. März 2025 (I ZR 186/17) die rechtliche Landschaft im Datenschutzrecht grundlegend verändert.

Ab sofort können nicht nur Verbraucherschutzverbände, sondern auch Konkurrenten und Mitbewerber Ihr Unternehmen wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abmahnen.

Diese Entscheidung stellt für Unternehmen aller Größen eine erhebliche Risikoerhöhung dar – insbesondere für Geschäftsführer, Vorstände und Selbstständige, die nun mit einer neuen Welle an Abmahnungen rechnen müssen.

„Die neue Rechtslage führt zu einem massiv erhöhten Risiko für Abmahnungen, vor allem im digitalen Raum.“

Als erfahrene Anwaltskanzlei für Datenschutz-, IT- und Vertragsrecht möchten wir Ihnen aufzeigen, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für Sie ergeben und wie Sie sich effektiv davor schützen können.

 

Warum das BGH-Urteil das Abmahnrisiko massiv erhöht

Mit seinem Urteil hat der BGH der bisherigen Rechtsauffassung eine klare Absage erteilt.

Bisher galten Datenschutzverstöße in der Regel nicht als wettbewerbsrechtlich relevant, sodass nur Verbraucherschutzverbände – und auch dies unter engen Voraussetzungen – befugt waren, gegen Datenschutzmängel vorzugehen, des weiteren waren Datenschutzverstöße primär ein Thema für behördliche Bußgelder.

Mit dem Urteil des BGH eröffnet sich nun ein zweites Frontend:

„Konkurrenten können Verstöße wettbewerbsrechtlich instrumentalisieren, um Marktvorteile zu erlangen oder Schadensersatzforderungen durchzusetzen!“

Der BGH begründet dies damit, dass die DSGVO nicht nur individuelle Rechte schützt, sondern auch Marktverhaltensregeln etabliert, die das faire Wettbewerbsverhalten sichern sollen.

Konkret heißt das, dass nun auch Mitbewerber und Konkurrenzunternehmen klagen und abmahnen dürfen (und werden), wenn Ihr Unternehmen datenschutzrechtliche Vorschriften nicht zu 100% korrekt umsetzt.

Diese rechtliche Neubewertung führt dazu, dass die Schwelle für Abmahnungen deutlich gesunken ist.

Unternehmen müssen nun mit einer Vervielfachung potenzieller Anspruchsteller rechnen:

Neben Datenschutzbehörden und Verbraucherschutzorganisationen treten nun auch wirtschaftlich motivierte Mitbewerber in Erscheinung!

Konkret bedeutet dies:

Abmahnwellen durch spezialisierte Anwälte: Wie bereits in Fällen zu Google Fonts oder Cookie-Bannern zeigt sich, dass bestimmte Kanzleien systematisch Schwachstellen ausnutzen. Mit der erweiterten Klagebefugnis wird diese Praxis nun auf Mitbewerber ausgeweitet.

Strategische Angriffe: Ihre Konkurrenten können Datenschutzlücken gezielt nutzen, um Unterlassungserklärungen durchzusetzen oder hohe Vertragsstrafen zu erwirken – selbst wenn kein konkreter Schaden entstanden ist.

Beweislastumkehr: Anders als im Verwaltungsverfahren tragen im Zivilrecht die Abmahnenden die Beweislast (wobei hierzu auch schon einzelne Screenshots der Webseite ausreichend sein können). Zusätzlich steigt der Druck auf Unternehmen, da bereits der Vorwurf eines Verstoßes Reputationsschäden verursachen kann.

 

Konsequenzen für Unternehmen: Das erhöhte Abmahnrisiko

Was heißt das konkret für Ihr Unternehmen?

Die Entscheidung des BGH wirkt sich auf die gesamte Unternehmenslandschaft aus, ganz gleich ob Start-up, mittelständisches Unternehmen oder Konzern.

Besonders betroffen sind dabei Unternehmen mit Online-Präsenzen (also alle…), Online-Shops oder datenverarbeitenden Plattformen.

Schon kleinste Verstöße gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten, etwa unvollständige Datenschutzerklärungen oder fehlerhafte Cookie-Banner, können ab sofort durch Mitbewerber abgemahnt werden.

Typische Fallstricke sind unter anderem:

  • fehlende oder veraltete Datenschutzerklärungen,
  • fehlende oder falsche Impressumsangaben,

Downloadbereich: kostenloses Musterimpressum

  • mangelhafte Einwilligungslösungen bei Cookies und Tracking-Tools,
  • unzureichend dokumentierte Verfahrensverzeichnisse,
  • fehlende Verträge zur Auftragsverarbeitung (AV-Verträge),
  • verzögerte oder unvollständige Antworten auf Betroffenenanfragen,
  • ungesicherte Datenübermittlungen (z. B. unverschlüsselte E-Mails),

     

  • fehlende oder falsche Angaben in AGB,
  • mangelnde Nachweise über Einwilligungen oder Datenschutz-Folgenabschätzungen,
  • fehlende oder falsche Nutzungsbedingungen.

„Hinzu kommt, dass sich viele Verstöße von außen sehr leicht erkennen lassen!“

 – insbesondere auf Webseiten oder in Online-Shops.

Das macht es für Mitbewerber besonders einfach, gezielt nach Fehlern zu suchen und daraus juristischen Nutzen zu ziehen.

 

Aktiv werdende Abmahnanwälte: Ein lukrativer Markt entsteht

Mit dem erweiterten Abmahnbefugnis hat sich (leider und völlig unnötig) ein weiterer Markt für spezialisierte Abmahnanwälte geöffnet.

Zahlreiche Kanzleien haben sich auf das massenhafte Versenden von Abmahnungen spezialisiert, nicht selten in enger Zusammenarbeit mit konkurrierenden Unternehmen.

„Was früher nur großen Verbänden möglich war, ist nun ein lukratives Geschäftsmodell geworden.“

Unternehmen müssen daher davon ausgehen, dass Mitbewerber gezielt nach datenschutzrechtlichen Schwachstellen suchen – sei es aus Wettbewerbsgründen oder mit der Absicht, finanzielle Vorteile zu generieren.

Gerade bei fehlender juristischer Betreuung oder veralteten Web-Inhalten sind solche Angriffe häufig erfolgreich.

 

Haftung der Geschäftsführung: Risiken mit dem Privatvermögen

Ein besonders brisanter Aspekt betrifft die persönliche Haftung von Geschäftsführern.

Verstöße gegen die DSGVO können nicht nur Bußgelder gegen das Unternehmen nach sich ziehen, sondern auch eine direkte Inanspruchnahme der Unternehmensleitung begründen.

Wer sich als Geschäftsführer nicht ausreichend um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten kümmert, riskiert eine Durchgriffshaftung mit dem eigenen Privatvermögen (entgegen der weitläufig verbreiteten Falschannahme gilt dies auch für Geschäftsführer von z.B. GmbHs).

Dabei reicht es nicht aus, die Verantwortung einfach auf Mitarbeitende zu delegieren.

Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Organisation und Kontrolle liegt stets bei der Unternehmensführung selbst.

Zu den wenigen Möglichkeiten der Haftungsauslagerung gehört die externe Bestellung des Datenschutzbeauftragten.

Weiterführende Informationen:

Private Haftungsrisiken in Unternehmen – Wie Sie sich als Geschäftsführer schützen können

Haftung der Geschäftsführung in GmbHs: Risiken erkennen und rechtlich absichern

Persönliche Haftung der Geschäftsführer bei Datenschutzverstößen

Deshalb sind proaktive Maßnahmen zur Risikominimierung entscheidend: Compliance-Richtlinien, dokumentierte Prozesse und regelmäßige Datenschutz-Audits bilden hier das Fundament.

 

Risikofelder im Datenschutzrecht

Datenschutz ist komplex und facettenreich – und genau darin liegen zahlreiche Stolperfallen.

Besonders häufig entstehen rechtliche Risiken im Zusammenhang mit folgenden Aspekten:

Webseiten weisen oft gravierende Mängel auf, insbesondere in Bezug auf unvollständige oder veraltete Datenschutzerklärungen.

Ein fehlender oder falsch konfigurierter Cookie-Banner kann genauso zu einer Abmahnung führen wie der Einsatz von Tracking-Tools ohne gültige Einwilligung.

Mehr Infos gibt’s hier:

Die rechtssichere Website

Ebenso riskant sind fehlende oder fehlerhafte Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern wie Hosting- oder Newsletter-Anbietern.

Aber auch im internen Umgang mit personenbezogenen Daten – z. B. Mitarbeiterdaten, Kundendaten oder Bewerberinformationen – ergeben sich viele Gefahrenquellen.

Oft mangelt es an klar dokumentierten Abläufen, Zuständigkeiten und Sicherheitsmaßnahmen (technisch-organisatorische Maßnahmen, kurz TOMs), die im Fall einer Kontrolle nachgewiesen werden müssen.

Die zentrale Rolle technisch-organisatorischer Maßnahmen (TOM) in Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gemäß Art. 28 DSGVO

 

Was Sie jetzt tun sollten: Sofortmaßnahmen

Um das Risiko einer Abmahnung drastisch zu reduzieren, empfehlen wir Unternehmen, sofort zu handeln.

Erste Maßnahmen können sein:

Führen Sie ein umfassendes Datenschutz-Audit durch – entweder intern oder durch unsere Kanzlei begleitet. Dabei werden sämtliche Prozesse auf Schwachstellen überprüft.

Aktualisieren Sie Ihre Datenschutzerklärungen und überprüfen Sie Ihre Cookie-Banner auf rechtliche Konformität.

 Schulen Sie außerdem Ihre Mitarbeiter nachweisbar im sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten und schaffen Sie klare Verantwortlichkeiten.

Als Sofortmaßnahme lohnt sich auch die Prüfung bestehender Verträge mit Dienstleistern auf DSGVO-Konformität.

Viele Verstöße entstehen durch mangelnde oder nicht dokumentierte Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung – ein leicht zu vermeidender, aber häufig vorkommender Fehler.

Mehr Infos gibt’s hier:

Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 DSGVO (AVV): So reagieren Sie richtig auf eine Anfrage

Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 DSGVO: Warum sie unverzichtbar ist

 

Soforthilfe bei Abmahnungen

Falls Sie bereits eine Abmahnung erhalten leiten wir umgehend Gegenmaßnahmen ein:

  • Prüfung der Berechtigung: Viele Abmahnungen sind formal fehlerhaft, z. B. wegen unklarer Mandatsnachweise.
  • Verhandlungen mit Abmahnenden: Wir setzen Gebühren herab oder erreichen außergerichtliche Vergleiche.
  • Gerichtliche Verteidigung: Falls nötig, vertreten wir Sie vor Gericht, um ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren

 

Unsere Leistungen für Ihren Schutz

Die Rechtsanwaltskanzlei Marcel Wetzel bietet seit vielen Jahren spezialisierte Beratung und operative Unterstützung im Bereich Datenschutz, Vertragsrecht, Compliance und Internetrecht.

Wir unterstützen Sie nicht nur reaktiv bei der Abwehr von Abmahnungen, sondern sorgen durch präventive Maßnahmen für eine rechtssichere Unternehmensstruktur.

Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir alle gesetzlichen Aufgaben, vertreten Sie gegenüber Aufsichtsbehörden und halten Ihre Datenschutz-Dokumentation stets aktuell.

Darüber hinaus erstellen wir für Sie juristisch wasserdichte AGB, Nutzungsbedingungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie Verträge zur Auftragsverarbeitung. Ihre Webseite prüfen wir gründlich auf Abmahnsicherheit und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen sowie juristisch wasserfeste Rechtstexte für Ihren Außenauftritt.

Unser Ziel:

Ihre Organisation nicht nur rechtlich abzusichern, sondern auch zukunftssicher aufzustellen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Fachkompetenz, um sich und Ihr Unternehmen wirksam gegen juristische Risiken zu schützen.

 

Externer Datenschutzbeauftragter: Vorteile und Nutzen

Viele Unternehmen schrecken vor dem Gedanken zurück, einen internen Datenschutzbeauftragten zu bestellen – sei es aus Angst vor Haftung, Kündigungsschutz, Kosten oder organisatorischem Aufwand.

Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet hier zahlreiche Vorteile: Sie erhalten Zugriff auf hochspezialisiertes Know-how, ohne interne Ressourcen binden zu müssen. Gleichzeitig wird die Unabhängigkeit gewahrt und der Datenschutz professionell betreut.

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die vollständige Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter:

Wir erstellen und pflegen Ihre Dokumentation, vertreten Sie gegenüber Behörden, führen Schulungen durch und stehen für alle datenschutzrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit und Kosten, sondern vermeiden auch Bußgelder und Abmahnungen.

 

Vertrags- und AGB-Erstellung: Juristisch wasserdicht

Ein oft unterschätzter Risikofaktor für Unternehmen sind fehlerhafte oder unvollständige Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Diese bilden das Fundament jeder geschäftlichen Tätigkeit – sei es online oder offline.

Gerade im digitalen Bereich müssen AGB und Nutzungsbedingungen nicht nur kundenfreundlich, sondern auch rechtssicher und DSGVO-konform formuliert sein.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung individueller Verträge, Lizenzvereinbarungen, AGB und Nutzungsbedingungen. Dabei berücksichtigen wir aktuelle Rechtsprechung, branchenspezifische Besonderheiten sowie internationale Anforderungen.

Das Ergebnis:

„Verträge, die nicht nur juristisch hieb- und stichfest sind, sondern auch Ihre Geschäftsinteressen optimal absichern.“

Mehr Infos dazu hier:

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ihre Vorteile durch klare Regelungen

Rechtssichere Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und IT-Verträge: So sichern Sie Ihr Unternehmen ab

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmen: Chancen, Risiken und Lösungen

Compliance

Compliance: Mehr als nur Datenschutz

Datenschutz ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmens-Compliance – doch diese umfasst noch weit mehr.

Ein funktionierendes Compliance-System schützt Ihr Unternehmen nicht nur vor rechtlichen Sanktionen, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitenden. Dazu gehören interne Richtlinien, klare Zuständigkeiten und ein effektives Hinweisgebersystem.

Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines passgenauen Compliance-Management-Systems, das alle relevanten rechtlichen Bereiche abdeckt: vom Datenschutz über Informationssicherheit bis hin zur Korruptionsprävention.

Als branchenübergreifend bekannte interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes bieten wir Ihnen zusätzlich eine rechtssichere und datenschutzkonforme Lösung zur Annahme und Bearbeitung interner Hinweise – vollständig anonymisiert und effizient.

Mehr Infos dazu hier:

Hinweisgeberstelle – Interne Meldestelle für Unternehmen und Behörden

Warum Unternehmen eine „externe“ Hinweisgeberstelle einrichten sollten

 

So schützen Sie sich als Geschäftsführer effektiv

Als Geschäftsführer tragen Sie die Gesamtverantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben – insbesondere im Bereich Datenschutz.

Um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Sie strukturierte Prozesse etablieren, Zuständigkeiten klar regeln und dokumentieren, dass Sie Ihrer Aufsichts- und Kontrollpflicht nachkommen.

„Dies schützt nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch Ihr Privatvermögen.“

Zentrale Maßnahmen sind dabei die Einführung und regelmäßige Überprüfung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs), das Aufsetzen eines Datenschutz-Managementsystems sowie Schulungen für Ihre Mitarbeiter. Zusätzlich sollten Sie stets über aktuelle Entwicklungen in der Datenschutzrechtsprechung informiert bleiben – oder sich von einer spezialisierten Kanzlei begleiten lassen.

 

Unsere juristische Unterstützung im Ernstfall

Im Falle einer Abmahnung oder aufsichtsbehördlichen Maßnahme ist schnelles und kompetentes Handeln gefragt!

Wir stehen Ihnen in solchen Situationen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Unsere Leistungen umfassen die rechtliche Prüfung der Vorwürfe, die Kommunikation mit der abmahnenden Partei oder den Behörden sowie das Einleiten geeigneter Gegenmaßnahmen.

Ziel ist es stets, Schaden von Ihrem Unternehmen abzuwenden und Ihre rechtliche Position bestmöglich zu vertreten.

Wir entwickeln mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie und setzen diese konsequent um – außergerichtlich wie auch prozessual.

 

Langfristige Beratung: Abmahnsichere Außendarstellung

Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess.

Die laufende Betreuung durch unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Sie nicht nur aktuell, sondern auch dauerhaft rechtssicher aufgestellt sind. Wir bieten regelmäßige Audits, Monitoring gesetzlicher Änderungen sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen.

Ein weiterer Fokus liegt auf der abmahnsicheren Gestaltung Ihrer Online-Aktivitäten.

Von Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu Newslettern und Social Media Auftritten – wir überprüfen alle digitalen Kontaktpunkte und helfen Ihnen, sich professionell und rechtssicher zu präsentieren.

Auf diese Weise schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner.

 

Fazit

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt einen Wendepunkt im Datenschutzrecht dar.

Die Öffnung des Abmahnbefugnis für Mitbewerber führt dazu, dass Unternehmen sich nicht mehr nur vor Behörden oder Verbänden rechtfertigen müssen, sondern auch vor direkten Wettbewerbern.

Damit steigt der Druck erheblich – und die Wahrscheinlichkeit, aufgrund auch kleiner Verstöße zur Zielscheibe zu werden.

Unternehmen sollten deshalb nicht länger warten, sondern jetzt aktiv werden.

Wer sich frühzeitig mit den neuen Risiken auseinandersetzt, kann nicht nur empfindliche Bußgelder und Abmahnkosten vermeiden, sondern sich zugleich strategisch besser aufstellen.

Als erfahrene Kanzlei im Datenschutz-, IT- und Vertragsrecht begleiten wir Sie auf diesem Weg – kompetent, lösungsorientiert und persönlich.

 

FAQs – Antworten zu Abmahnungen, Bußgeldern und Haftung

Können Mitbewerber jetzt jeden kleinen Datenschutzfehler abmahnen?

Ja, theoretisch schon. Der BGH hat klargestellt, dass bereits formale Verstöße wie unvollständige Datenschutzerklärungen oder fehlende Cookie-Banner abmahnfähig sind. Entscheidend ist, dass der Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel verstößt

Was bedeutet das BGH-Urteil für mein Unternehmen konkret?

Das Urteil bedeutet, dass nicht mehr nur Datenschutzbehörden und Verbraucherschützer, sondern auch Ihre Mitbewerber Datenschutzverstöße abmahnen dürfen. Damit steigt die Anzahl potenzieller Kläger erheblich.

 

Wie schnell muss ich auf eine Abmahnung reagieren?

Sehr schnell. Eine Abmahnung enthält meist eine kurze Frist – oft nur wenige Tage. Versäumen Sie diese, kann das zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen. Wir helfen Ihnen sofort und rechtssicher zu reagieren.

Wie hoch sind die finanziellen Risiken bei einer Abmahnung?

Neben Anwaltsgebühren der Gegenseite (häufig 1.000–2.500 €) drohen Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen bis 250.000 €. Bei wiederholten Verstößen kann dies existenzbedrohend werden.

Warum sollte ich einen externen Datenschutzbeauftragten einsetzen?

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet spezialisiertes Fachwissen, Rechtssicherheit und klare Verantwortlichkeiten – ohne interne Ressourcen zu binden. Wir übernehmen diese Funktion vollständig und effizient.

Was kostet eine rechtliche Erstberatung?

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang Ihres Anliegens. Für eine transparente und faire Einschätzung bieten wir Ihnen eine unverbindliche Erstberatung zu einem klar kalkulierten Festpreis an. Ein erster Kennenlerntermin zur Eruierung Ihres Handlungsbedarfes ist selbstverständlich kostenlos.

Wie kann ich meine Webseite schnell abmahnsicher machen?

Durch eine professionelle Prüfung Ihrer Datenschutzerklärung, Cookie-Einstellungen, Tracking-Tools und Pflichtangaben. Unsere Kanzlei bietet Ihnen genau diesen Service – verständlich, effektiv und rechtssicher.

Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Keine voreiligen Unterschriften! Viele Abmahnungen enthalten überzogene Forderungen oder sind formal ungültig. Kontaktieren Sie uns umgehend – wir prüfen die Berechtigung und entwickeln eine Verteidigungsstrategie.

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Als Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Sie mit:

  • Umfassender Prävention: Von der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten bis hin zu Mitarbeiterschulungen.
  • Aggressiver Abwehrstrategie: Schnelle Reaktion auf Abmahnungen, um Kosten zu minimieren.
  • Individueller Vertragsgestaltung: Wasserfeste AGB und Nutzungsbedingungen, die aktuellen Urteilen standhalten.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihr Unternehmen gegen die neue Abmahnflut zu wappnen.

Denn eines ist sicher:

In der neuen rechtlichen Landschaft nach dem BGH-Urteil wird Datenschutz-Compliance zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil!

Möchten Sie auf Nummer sicher gehen? Dann sprechen Sie uns an – wir helfen sofort.

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