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Praxisleitfaden: Vertragsrecht – sichere Verträge für Ihr Unternehmen

Mai 12, 2025

Vertrag

Für Selbstständige, Gründer und Entscheider in Unternehmen sind rechtlich einwandfreie Vereinbarungen unverzichtbar, denn: Verträge sind das Fundament eines jeden erfolgreichen Geschäftsmodells.

Unternehmer aller Größenordnungen müssen sicherstellen, dass ihre Verträge klar formuliert und vollständig sind. Denn unklare oder lückenhafte Regelungen schaffen im Streitfall erhebliche Risiken.

Fehlerhafte Vertragsinhalte können zu Rechtsstreitigkeiten, teuren Bußgeldern oder sogar Image- und Vertrauensverlust führen. So zeigen Studien: Über 80 % der Kunden wollen nur mit Firmen zusammenarbeiten, die transparent mit Daten umgehen.

Rechtssichere Verträge und Bedingungen signalisieren hingegen Vertrauen und können sich als Wettbewerbsvorteil auszahlen.

Ein präventiver Rat der IHK München unterstreicht, dass nur ein fachkundiger Jurist einen Vertrag sachgerecht prüfen und an die aktuelle Rechtslage anpassen kann, um Haftungsfallen zu vermeiden.

„Nur wer Risiken rechtzeitig erkennt, kann sie auch vermeiden – wir zeigen wie.“

Durch eine fundierte Vertragsgestaltung lassen sich viele Fallstricke schon im Vorfeld ausschließen.

 

Vertragsrecht – die Basis für sichere Geschäftsbeziehungen

Ganz grundsätzlich sind Verträge rechtlich bindende Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Parteien, die eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführen sollen.

Im Geschäftsalltag begegnen Ihnen zahlreiche Vertragsarten, die jeweils eigene Anforderungen und Besonderheiten mit sich bringen.

Zu den häufigsten zählen Kaufverträge, Mietverträge, Dienst- und Werkverträge sowie spezielle Formen wie Software- oder Cloud-Verträge

 

Risiken fehlerhafter Verträge

Rechtsunsicherheit in Verträgen birgt für Ihr Unternehmen vielfältige Gefahren.

Unzureichende Formulierungen oder fehlende Regelungen können missverständliche Pflichten schaffen.

Zieht es zu einem Streit – etwa über Leistungsmängel oder Lieferverzögerungen – führt dies fast zwangsläufig zu langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen.

Ohne klare Regelungen muss im Ernstfall auf allgemeine gesetzliche Vorschriften zurückgegriffen werden, etwa aus Miet-, Dienst- oder Werkvertragsrecht, was oft zu unerwünschten Ergebnissen und Rechtsunsicherheit führt.

„Verträge sind das rechtliche Rückgrat unternehmerischer Stabilität.“

Fehlerhafte Verträge können sogar Abmahnungen provozieren oder zu Bußgeldern führen.

Insbesondere im digitalen Geschäftsverkehr – etwa mit Online-Shops oder Cloud-Diensten – gelten spezielle Informations- und Konsumentenschutzvorschriften, die im Vertrag berücksichtigt sein müssen.

Wird beispielsweise in den AGB die erforderliche Widerrufsbelehrung oder Datenschutzhinweise nicht korrekt platziert, drohen Abmahnungen und Schadensersatz.

Auch neue Rechtsentwicklungen erhöhen das Risiko:

Der Bundesgerichtshof entschied 2025 etwa, dass nun auch Konkurrenten Datenschutzverstöße wettbewerbsrechtlich abmahnen können.

Mehr dazu hier:

Neue Abmahngefahr: Konkurrenten dürfen jetzt Datenschutzverstöße abmahnen

Unternehmer stehen daher unter starkem Druck, alle relevanten Vorgaben in ihre Verträge zu integrieren.

„Die DSGVO ist hier kein Papiertiger! Unternehmen müssen nicht nur technische, sondern auch vertragliche Compliance nachweisen. Sonst wird es existenziell.“

Studie und Praxis zeigen: Eine sorgfältige Vertragsgestaltung minimiert Kosten und schützt Reputation. Unternehmen, die klare und vollständige Regelungen präsentieren, stärken das Vertrauen von Kunden und Partnern. Eine solide vertragliche Grundlage ist somit essenziell, um unternehmerische Risiken zu begrenzen.

 

Persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Unternehmer

Unternehmer und Geschäftsführer haften häufig auch mit ihrem Privatvermögen, wenn etwas in der Unternehmensführung schiefgeht!

Das gilt nicht nur für Bilanz- oder Steuerverstöße, sondern besonders auch für Datenschutzverletzungen.

Nach § 43 GmbHG bzw. § 93 AktG können Datenschutzverstöße als pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers gewertet werden, was eine persönliche Haftung auslöst. Ein Verstoß gegen die DSGVO kann Bußgelder, Schadensersatzforderungen sowie gravierende Imageschäden und Vertrauensverluste nach sich ziehen.

Anders als oft angenommen schützen juristische Unternehmensformen den Geschäftsführer hier nicht:

Verstöße gegen datenschutzrechtliche Pflichten gelten als Verletzung von Obliegenheiten und führen zur Haftung mit privatem Vermögen.

Auch abseits des Datenschutzes bestehen teils persönliche Risiken: Vertragsverstöße oder Fehler bei gesetzlichen Vorgaben (Arbeits-, Umwelt- oder Produktsicherheit) können in bestimmten Fällen zu straf- oder zivilrechtlicher Verantwortung führen.

Umso wichtiger ist es, verbindliche Compliance- und Kontrollstrukturen zu schaffen.

So empfiehlt sich etwa die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder regelmäßige Compliance-Schulungen im Unternehmen.

Rechtsanwälte können dabei helfen, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und durch präzise Klauseln sowie interne Richtlinien zu begrenzen.

Dabei gilt:

„Je klarer Geschäftsabläufe und Verantwortlichkeiten vertraglich geregelt sind, desto geringer ist die Gefahr teurer Fehltritte.“

Wichtige Vertragstypen und ihre Besonderheiten

Unternehmer schließen eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge ab. Jeder Vertragstyp hat eigene Besonderheiten, die beachtet werden müssen:

Dienstvertrag: Hier wird eine Leistung versprochen (z.B. Beratung, Schulung), ohne dass ein bestimmter Erfolg garantiert wird. Dienstverträge können flexibel gestaltet werden, bergen aber das Risiko, dass mangelhafte Leistung kaum rechtlich sanktionierbar ist, wenn nur ein Tätigwerden geschuldet war.

Werkvertrag: Bei einem Werkvertrag (z.B. Bauauftrag, Softwareentwicklung) schuldet der Auftragnehmer einen konkreten Arbeitserfolg. Der Auftraggeber hat umfangreiche Gewährleistungsrechte, falls das Werk mangelhaft ist. Verträge sollten daher den Erfolg (z.B. Lasten- und Pflichtenheft) klar definieren sowie Abnahme- und Nachbesserungsfristen regeln.

Kaufvertrag: Im Kaufrecht (BGB §§ 433 ff.) verpflichtet sich der Verkäufer zur Übergabe und Eigentumsübertragung, der Käufer zur Zahlung. Gewährleistung und Mängelrechte sind gesetzlich streng geregelt – seit 2022 gibt es zudem umfassende Reformen etwa zu digitalen Waren und Dienstleistungen. Unternehmer sollten hier die neue Gesetzeslage kennen und in ihren AGB oder individuellen Vereinbarungen (etwa für B2B-Geschäfte) klar regeln, wie lange Gewährleistungsansprüche gelten und ob es Garantien gibt. Beachten Sie auch branchenspezifische Vorschriften (z.B. Produktsicherheitsgesetze) und Kennzeichnungspflichten für eigene Produkte.

Lizenzvertrag: Lizenzverträge (z.B. Softwarelizenzen, Marken- oder Patentlizenzen) gewähren Rechte zur Nutzung geistigen Eigentums. Sie müssen Umfang (Rechtekatalog), Dauer, Gebiet und Exklusivität präzise festlegen. Unklare Regelungen über Nutzungsrechte oder Weitergabebefugnisse führen andernfalls zu kostspieligen Streitigkeiten. Auch Kündigungs- und Ersatzpflichten (z.B. bei Lizenzgebührenverzug) sollten klar definiert sein.

SaaS- und Cloud-Verträge: Software-as-a-Service (SaaS) und Cloud-Services sind in vielen Unternehmen Standard. Solche Verträge sind komplex, weil sie Elemente aus Miet-, Werk- und Dienstvertragsrecht kombinieren. Entscheidend ist hier eine präzise Leistungsbeschreibung. Fehlen konkrete Regeln (etwa zu Verfügbarkeit, Updates, Support), droht im Ausfallfall Rechtsunsicherheit und Unterbrechungen. Ein SaaS-Vertrag sollte daher Punkte wie Leistungsumfang, Verfügbarkeit (SLAs), Kundendienst, Vergütung, Nutzungsrechte, Pflichten zur Datensicherung, Haftung und Datenschutz (insbesondere einen Auftragsverarbeitungsvertrag) enthalten. Nur so wird klar, wer bei technischen Problemen oder bei Verletzung von Datensicherheitsstandards haftet.

IT- und Cloud-Dienste: Bei Cloud-Verträgen sollten Unternehmen besonders auf Datenschutz und Datentransfer achten. SaaS-Anbieter sind in der Regel Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO – daher gehört ein AVV mit verpflichtenden Maßnahmen zur Datensicherheit in jeden Vertrag. Zudem müssen Drittstaatentransfers (z.B. in die USA) abgesichert sein und Vereinbarungen zu Anbieterwechsel und Datenzugriff (bspw. nach dem EU‑Data-Act) getroffen werden. Ohne klare IT-Vertragsklauseln drohen sonst im Schadensfall hohe Regressforderungen oder Bußgelder.

Zentrale Faustregel:

Verträge sollten nie „von der Stange“ verwendet werden.

Standardvorlagen aus dem Internet können branchenspezifische Anforderungen nicht abdecken und bergen so erhebliche Risiken!

Jedes Unternehmen hat individuelle Bedürfnisse, die nur durch maßgeschneiderte Vereinbarungen rechtssicher abgebildet werden können.

Besonders in der IT und im digitalen E-Commerce entwickeln sich Technologien und Gesetze schnell weiter – regelmäßige Vertragsprüfungen sind deshalb Pflicht.

Kenne die Spielregeln

Bedeutung von AGB, Nutzungsbedingungen und IT-Verträgen

Ein weiterer Schlüssel für Rechtssicherheit sind professionelle Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbedingungen.

Sie legen einheitliche Regelungen für wiederkehrende Geschäfte fest und erhöhen die Klarheit im Massengeschäft.

Gut gestaltete AGB regeln wichtige Aspekte wie Zahlungs- und Lieferbedingungen, Haftungsausschlüsse und Gewährleistungsfristen transparent und sparen so Verhandlungskosten.

In digitalen Geschäftsbereichen – etwa Onlineshops oder Plattformen – sind AGB unerlässlich, um Widerrufsrechte, Datenschutzhinweise und Nutzungsregeln verbindlich zu gestalten.

Wichtig ist dabei die rechtsformgerechte Ausgestaltung:

Im B2B-Bereich gelten weniger strenge Verbraucherrechte als bei Geschäften mit Privatpersonen.

Klar verständliche und faire Klauseln sind Pflicht. Unklare oder überraschende Klauseln werden dem Unternehmer im Zweifel ohnehin nachteilig ausgelegt.

Auch Nutzungsbedingungen und IT-Verträge sind oft notwendige Ergänzungen – etwa für Apps, Softwarelizenzen oder Dienste.

Sie regeln u. a. den Datenzugriff, Lizenzumfang und Sicherheitsstandards.

Eine unvollständige Datenschutzerklärung oder ein fehlerhafter Website-Impressum kann ebenso Abmahnungen nach sich ziehen wie unklare Nutzungsrechte an digitalen Inhalten.

Eine solide rechtliche Basis durch aktuelle Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen ist daher essenziell, um Strafen und Imageschäden zu vermeiden.

Unternehmen sollten alle IT-Verträge laufend auf Übereinstimmung mit neuen Gesetzen (z. B. DSGVO, Telemediengesetz) prüfen.

Kleine Fangfrage / der Abmahnungsklassiker:

„Wird in Ihrem Impressum auch noch auf das TMG oder den RStV verwiesen?“

Falls ja – dringend Zeit zu handeln!

„Erste Hilfe“ hier:

Das rechtssichere Impressum – Was Sie wissen müssen

 

Juristische Aspekte und Compliance-Vorgaben

Ja, Sie als Unternehmer müssen viele Rechtsgebiete im Blick behalten.

Neben dem Vertragsrecht spielen Compliance-Vorgaben eine große Rolle. Beispielsweise verpflichtet die DSGVO Unternehmen, den Datenschutz in allen Verträgen zu gewährleisten – schon kleine Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Ebenfalls wichtig sind Konkretisierungen des Wettbewerbsrechts (z. B. Impressumspflicht, Preisangabenverordnung) sowie Arbeitsrecht (schriftliche Arbeitsverträge, AGB-Fallen bei Arbeitnehmerüberlassung) und Produkthaftungsvorschriften. Auch sektorale Regelungen (etwa im Gesundheits- oder Finanzbereich) oder Neuerungen wie das EU-Whistleblower- oder Lieferkettengesetz müssen beachtet werden.

Moderne Risikosteuerung erfordert daher proaktives Vertragsmanagement!

Unternehmen profitieren von einer fortlaufenden Überwachung rechtlicher Entwicklungen und der Integration entsprechender Anpassungen in ihre Verträge.

„Unser Ziel ist, dass Sie sich auf Ihr Business konzentrieren können – ohne juristische Rückfragen im Nacken.“

Das bedeutet etwa, dass Regelwerke für neue Standards (z. B. Nachhaltigkeits-Reporting, neue Datenschutzabkommen) rechtzeitig übernommen werden, um Bußgelder und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Durch eine vorausschauende Gestaltung von Verträgen mit präzisen Haftungs- und Compliance-Regelungen lassen sich Risiken stark begrenzen.

Fehlende Haftungsklauseln, versäumte Fristen oder unklare Compliance-Richtlinien können sonst zu hohen Rechtsstreitkosten, Reputationsschäden und finanziellen Verlusten führen.

 

Schutz für Geschäftsführer – so minimieren Sie persönliche Risiken

Als Geschäftsführer sollten Sie:

  • Verträge stets juristisch prüfen lassen, bevor Sie diese unterzeichnen.
  • Datenschutz- und Compliance-Vorgaben strikt einhalten und immer dokumentieren.
  • Auf klare Haftungsregelungen und Exit-Klauseln in IT- und Cloud-Verträgen achten.
  • Regelmäßige Schulungen und Updates zu rechtlichen Neuerungen wahrnehmen.

„Ein Vertrag ist mehr als ein Dokument – er ist ein Risikomanagement-Tool.“

Unterstützung durch spezialisierte Anwaltskanzleien

Angesichts dieser Komplexität empfehlen Experten (wir) die Einbindung spezialisierter Rechtsanwälte (uns).

So betont die IHK:
Die Prüfung und Anpassung eines Vertrags an die aktuelle Rechtslage ist für Laien und Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung kaum zu leisten. Eine erfahrene Kanzlei kann sämtliche Vertragsmuster auf Fallstricke untersuchen und individualisierte Klauseln erarbeiten.

Praxisbeispiele zeigen:

Kanzleien wie unsere Rechtsanwaltskanzlei Marcel Wetzel unterstützen Unternehmen dabei systematisch – von der Vertragsgestaltung bis zur Risikominimierung. Unsere Leistungen umfassen etwa die Vertragsprüfung und -erstellung, Aushandlung von Klauseln, Durchsetzung vertraglicher Rechte und Ansprüche bei Vertragsbruch.

Dabei wird besonderes Augenmerk auf Haftung, Gewährleistung, Datenschutz und IT-Security gelegt.

Dazu gehört die Vorbereitung von Verträgen und AGB ebenso wie die Unterstützung in Vertragsverhandlungen. Individuelle Bedürfnisse (Branche, Geschäftsmodell, internationale Geschäfte) werden so rechtssicher abgebildet.

Die Kanzlei Wetzel in Berlin hat sich auf Vertragsrecht, IT- und Internetrecht, Compliance, Datenschutz und Sicherheit spezialisiert.

Seit vielen Jahren begleiten wir Mandanten aus verschiedensten Branchen – vom Start-up über den Mittelstand, bis zu internationalen Konzernen – erfolgreich in allen relevanten Vertragsangelegenheiten.

Bereits zahlreiche Unternehmen wurden so sicher durch komplexe Projekte geführt.

RA Wetzel und sein Team legen dabei Wert auf praxisnahe Problemlösungen und maßgeschneiderte Strategien.

„Nur wer Risiken früh erkennt, kann sie vermeiden – wir zeigen, wie das gelingt.“

Mit präziser rechtlicher Begleitung sorgen sie dafür, dass Unternehmer ihre Geschäftsziele erreichen, ohne unliebsame Risiken einzugehen.

 

FAQ

Welche Folgen können sich aus einem unvollständigen Vertrag ergeben?

Ein lückenhafter Vertrag führt oft zu Rechtsunsicherheiten. Fehlen klare Regelungen, können Leistungsstörungen oder Ausfälle unzureichend abgesichert sein – im Zweifel greift dann nur allgemeines Gesetzesrecht, was meist teure Klagen zur Folge hat. Typische Risiken sind Streitigkeiten, Abmahnungen (z. B. bei E-Commerce-Fehlern) und Bußgelder. Deshalb gilt: Die wesentlichen Punkte (Leistungsumfang, Pflichten, Haftung usw.) müssen explizit im Vertrag stehen.

Wozu benötige ich AGB und Nutzungsbedingungen?

AGB vereinheitlichen die Vertragsbedingungen bei wiederkehrenden Geschäften. Sie sparen Aufwand, weil nicht jeder Vertrag neu ausgehandelt werden muss. Zugleich schützen AGB: Unklare Klauseln werden zu Gunsten des Vertragspartners ausgelegt, daher sollte der Unternehmer seine AGB klar und verständlich formulieren. In der Praxis erleichtern AGB Transparenz, regeln Haftung und Zahlungsmodalitäten einheitlich und minimieren so Streitigkeiten. Nutzungsbedingungen (bspw. für Websites oder Apps) sind analog wichtig, um Datenschutz, Urheberrechte und Zugriffsrechte rechtssicher festzulegen.

Welche Haftungsrisiken hat ein Geschäftsführer?

Geschäftsführer haften nicht nur für Vertragsverletzungen der Firma, sondern im Ernstfall auch mit Privatvermögen. Besonders bei Datenschutzverstößen gibt es keine Haftungsprivilegien: Bußgelder und Schadensersatzansprüche treffen die handelnde Person persönlich. Aber auch bei anderen Pflichtverletzungen (z. B. Verletzung von Compliance-Vorgaben oder Ignorieren von Warnhinweisen) kann der Geschäftsführer haftbar gemacht werden. Eine vertragliche Absicherung (z. B. Haftungsfreistellungen), regelmäßige Compliance-Checks und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften sind daher essentiell, um das persönliche Risiko zu begrenzen.

Wann sollte ich einen Anwalt für Vertragsrecht hinzuziehen?

Sobald Sie geschäftliche Risiken spüren, sollten Sie rechtlichen Rat suchen. Bei standardisierten, einfachen Verträgen mögen Onlinemuster genügen. Doch je komplexer der Vertrag – z.B. internationale Geschäfte, IT-Projekte oder Beteiligungen – desto mehr ist juristische Expertise gefragt. Schon die IHK rät: Nur ein Anwalt kann prüfen, ob die Bedingungen zulässig sind und auf dem neuesten Stand der Gesetze. Besonders empfehlenswert ist professionelle Hilfe bei der AGB-Erstellung, bei großen Investitions- oder Kooperationsverträgen sowie bei der Prüfung wichtiger Klauseln (Haftung, Gewährleistung, Datenschutz etc.). So vermeiden Sie, dass versteckte Fallstricke später zu existenzbedrohenden Problemen werden.

Wie kann ein Anwalt konkrete Risiken minimieren?

Ein erfahrener Vertragsrechtsanwalt analysiert die besonderen Risiken Ihres Geschäftsmodells und passt den Vertrag passgenau an. Er kann etwa Haftungsklauseln so gestalten, dass sie gesetzlichen Anforderungen genügen, oder komplexe technische Sachverhalte klar in Klauseln übersetzen. Zudem identifiziert ein Spezialist branchenspezifische oder neue Rechtsvorgaben (wie DSGVO, Produkthaftungsrichtlinien) und integriert sie in den Vertrag. Unsere Rechtskanzlei überprüft Vertragsentwürfe, verhandelt Bestimmungen mit und sorgt insgesamt dafür, dass Ihre Verträge individuell zugeschnitten und aktualisiert sind. Mit dieser juristischen Betreuung schaffen Sie Transparenz und Rechtssicherheit – wesentliche Bausteine, damit Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Welche Vertragsklauseln sind wichtig?

In Daten- und Cloud-Verträgen sollten konkret geregelt sein: Art und Umfang der Datenbereitstellung (Format, Häufigkeit), Sicherheitsanforderungen, Nicht-Verwendungs-Beschränkungen (keine Profilbildung, kein Reverse Engineering) sowie Kündigungs- und Exit-Klauseln. Die EU-Musterklauseln bieten konkrete Vorlagen.

Werden bereits kleine Vertragsverstöße sanktioniert?

Ja. Verpassen Sie zum Beispiel Pflichtangaben in AGB oder Datenschutzerklärungen, können Abmahnungen wegen Verbraucherschutz- oder Datenschutzverstößen drohen. Auch die DSGVO kennt keine Kleinmengengrenze: Schon ein kleiner Datenschutzverstoß – etwa nachlässige Datensicherung – kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Ähnlich verhält es sich bei Wettbewerbs- oder Steuerrecht: Auch hier gibt es Mitbewerberklagen oder Bußgelder für Pflichtverletzungen. Ein Rechtsanwalt hilft, schon im Vorfeld alle relevanten gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen und damit solche kleinen, aber kostspieligen Fehler zu vermeiden.

Warum unterscheidet man B2B- und B2C-Verträge?

Die rechtlichen Anforderungen an Geschäftsbedingungen sind unterschiedlich: Bei Verträgen mit Verbrauchern greifen umfangreiche Verbraucherschutzvorschriften. AGB müssen extrem transparent sein und enthalten Pflichtinformationen (Widerruf, Garantie, Datenschutzhinweise). Fehlt hier eine Belehrung oder ist eine Klausel überraschend, wird sie zu Lasten des Unternehmens ausgelegt. Bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) gelten vergleichsweise mildere Regeln: Hier wird Unternehmern grundsätzlich mehr Vertragsfreiheit zugebilligt, da sie als fachkundig gelten. Trotzdem sollten auch im B2B klare und faire Regelungen gewählt werden, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Was kann eine Kanzlei wie die Kanzlei Wetzel konkret für mich tun?

Die Rechtsanwaltskanzlei Marcel Wetzel bietet Ihnen maßgeschneiderte und pragmatische Beratungen im Vertragsrecht. Unsere Experten erstellen oder prüfen Ihre Verträge – von AGB über IT- und SaaS-Verträge bis hin zu komplexen Kooperations- und Lizenzverträgen – und passen sie aktuellen rechtlichen Anforderungen an. Sie begleiten auch Vertragsverhandlungen und entwickeln Compliance-Strategien, um Haftungsrisiken auszuschließen. Unsere Kanzlei hat bereits zahlreichen Unternehmen erfolgreich geholfen, vertragliche Fallstricke zu erkennen und zu umgehen. Dabei verbinden wir juristische Exzellenz mit wirtschaftlichem Denken.

Kann ich Verträge nicht selbst mit Online-Vorlagen erstellen?

Vorlagen bieten eine Grundlage, berücksichtigen aber selten branchenspezifische Risiken oder aktuelle Rechtsprechung. Ein falscher Passus im Cloud-Vertrag kann z. B. die Haftung für Datenlecks bei Ihnen verankern. Wir prüfen, ob Ihre Verträge „Angriffe“ durch Abmahnanwälte überstehen.

„Rechtssicherheit ist keine Kür, sondern Pflicht – wir zeigen, wie Sie Ihre Geschäfte absichern.“

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Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir begleiten Sie kompetent und engagiert auf Ihrem Weg zu weiterhin sicheren Geschäftsbeziehungen.

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